halbkugelförmigem Boden, oben mit horizontal auswärts gebogenem Rand und mit einem seitlichen Ausschnitt, wird in einen Ofen
(Kapellenofen) eingesetzt und dient zur Aufnahme von Schalen, Kolben, Retorten (für den Hals der letztern ist der Ausschnitt bestimmt),
welche, in trocknen Sand gebettet, andauernd und gleichmäßig erhitzt werden sollen. Kapelle heißt auch ein
aus Knochenasche oder ausgelaugter Asche (Kapellenasche) geschlagenes tiegelförmiges Schmelzgefäß der Probierer, auf welchem
silberhaltiges Blei unter Luftzutritt in Schmelzhitze erhalten (abgetrieben, kapelliert, kupelliert) wird. Dabei oxydiert
sich das Blei, und das geschmolzene Bleioxyd wird von der porösen Kapellenmasse eingesogen, während das nicht oxydierte Silber
auf dem Boden des Gefäßes als Kügelchen (Korn) zurückbleibt. Eine geringe Menge Silber geht mit dem Bleioxyd
in die Kapelle (Kapellenzug). Beim Silberfeinbrennen heißen die mit Mergel, Äscher, Knochenasche ausgeschlagenen Eisenschalen Teste,
auch wohl Kapellen.
(Capellae), an Höfen katholischer geistlicher Fürsten und in Abteien die Tage, welche an den Höfen katholischer
weltlicher Fürsten etc. Hof- und Kirchenfesttage heißen.
Sie zerfallen je nach ihrer höhern oder niedern
Bedeutung in verschiedene Grade.
(Chorknaben), die in einer Vokalkapelle (s. Kapelle) mitwirkenden Knaben, die bei größern Kapellen in der
Regel freie Station haben und besonders eine gründliche musikalische Ausbildung erhalten;
viele bedeutende Komponisten haben
ihre Laufbahn als Kapellknaben angefangen.
s. Kapelle;
Kapellmeistermusik, Spitzname für Kompositionen, welche Routine in der Handhabung der technischen
Mittel zeigen, aber Originalität und tiefern Gehalt vermissen lassen.
Seekriegführung durch Fahrzeuge, welche Privatpersonen angehörig sind. Derartige Schiffe
(Kaper [nach einigen v. lat. capere, »nehmen«,
nach andern von Klompur oder Kappar, wie die »Seekönige« der Normannen hießen, die auf deren Raubzügen befehligten], Armateurs,
Privateers) können nämlich von einer kriegführenden Macht durch schriftliche Vollmacht (Kaperbrief, Markebrief) zur Wegnahme
und Zerstörung feindlichen Eigentums zur See ermächtigt werden.
Unter dieser Voraussetzung wird die Kaperei, wenn dabei die völkerrechtlichen Grundsätze des Kriegsgebrauchs
gewahrt werden, nicht als Seeräuberei behandelt; dieselbe war vielmehr in den frühern Kriegen der Seemächte regelmäßiger
Brauch; sie hat namentlich in den Befreiungskämpfen der Niederländer gegen Spanien eine große Rolle gespielt. Oftmals wurde
übrigens das gekaperte Schiff gegen Lösegeld (Prisengeld) »losgelassen«,
welch letzteres durch einen Schein (Billet de rançon, Ransom Bill, Ranzionierungsbillet) sichergestellt, wogegen dem ranzionierten
Schiff die unbehinderte Fortsetzung der Reise bis zum Bestimmungshafen andern Kapern derselben Macht gegenüber garantiert wurde.
Im Pariser Frieden von 1856 wurde die Abschaffung der Kaperei beschlossen, eine Vereinbarung, welcher fast alle Kulturstaaten,
mit Ausnahme der nordamerikanischen Union, beigetreten sind. Großer Schade wurde aber gerade der letztern in dem Sezessionskrieg
durch die Kaperei der Südstaaten zugefügt, zumal da in dieser Beziehung die Neutralität der englischen Staatsregierung keineswegs
gewahrt wurde, was bekanntlich Anlaß zu der schließlich zu
gunsten der Union entschiedenen Alabamafrage (s. d.) gab.
Vgl. Kaltenborn, Seerecht, Bd. 2, § 217 (Berl.
1851);
Hautefeuille, Histoire du droit maritime international (2. Aufl., Par. 1869).
(Kapharnaum, »Dorf des Nahum«),
bedeutende Stadt in Galiläa, im Stammgebiet Naphtali, am See Genezareth, nicht
weit vom Einfluß des Jordans in diesen, beim heutigen Tell Hum. Die Stadt hatte eine Synagoge, in der Jesus
öfters lehrte, wie er sich denn überhaupt in der letzten Periode seines Lebens regelmäßig zu in dem Haus der Brüder Andreas
und Petrus aufhielt, daher die Stadt (Matth. 9, 1;. Mark.
2, 1). »seine Stadt« heißt. Da die Einwohner von in
einer der Reden Jesu das Essen seines Fleisches (Joh. 6, 52). in grobsinnlicher Weise verstanden haben sollen, so ward in der
christlichen Kirche denen, welche das heilige Abendmahl wie eine andre gewöhnliche Speise nahmen, kapernaitische Lehre (z. B.
dem Paschasius Radbertus) und kapernaitisches Essen schuld gegeben.
(Capétiens), die von Hugo Capet abstammenden Könige der dritten französischen Dynastie (987-1328), 14 an der
Zahl. Den Namen Capet leitet man von Cappetus, »Mönchskapuze«, ab, indem die beiden
Hugo, Vater und Sohn, obschon Herzöge von Francien, auch Laienäbte von St.-Martin de Tours waren. Die Familie
der Kapetinger ist übrigens deutscher Abstammung. Witichin, ein gemeinfreier Sachse, war unter Karl d. Gr. aus seiner Heimat vertrieben
worden und hatte sich im Westfrankenreich angesiedelt.
Sein Sohn Robert der Tapfere hatte sich in dem Heer König Karls des Kahlen so ausgezeichnet, daß er von demselben die
Grafschaft Touraine, dann die Markgrafschaft Anjou und endlich das Herzogtum Francien oder Ile de France zu Lehen erhielt. (Vgl.
v. Kalckstein, Robert der Tapfere, Berl. 1871.) Roberts des Tapfern Söhne waren Odo, der 888 König von Frankreich wurde und 898 starb,
und Robert, der Gegenkönig Karls III. (gest. 923). Der Sohn Roberts war dann Hugo d. Gr. (s. Hugo 1 sowie
Hugo Capet).
Die kapetingischen Könige sind der Reihe nach folgende: Hugo (987-996), Robert I. (996-1031), Heinrich I. (1031-60), Philipp I.
(1060-1108), Ludwig VI. (1108-37), Ludwig VII. (1137-80), Philipp II. (1180-1223), Ludwig VIII. (1223-26), Ludwig IX. (1226-70),
Philipp III. (1270-85), Philipp IV. (1285-1314), Ludwig X. (1314-16), Philipp V. (1316-22) und Karl IV. (1322-28),
mit dem die Dynastie der in gerader Linie erlosch. Die Regierung ging auf die beiden kapetingischen Seitenlinien Valois und
Bourbon über.
Vgl. v. Kalckstein, Geschichte des französischen Königtums unter den ersten Kapetingern (Leipz. 1877, Bd.
1);
Luchaire, Histoire des institutions monarchiques de la France sous les premiers Capétiens (Par. 1884, 2 Bde.).
Sixt Karl, Theolog, Führer des schwäbischen Pietismus, geb. 22. Okt. 1805 zu Güglingen in Württemberg, wurde Vikar
seines Vaters, dann Religionslehrer am Fellenbergschen Institut in Hofwyl, 1829 Repetent am Tübinger Stift. Nachdem er seit 1833 Pfarrer
in Kornthal, seit 1843 Dekan in Münsingen, seit 1847 in Herrenberg gewesen war, wurde er 1850 Generalsuperintendent in Reutlingen
u. außerordentliches Mitglied der Oberkirchenbehörde
mehr
und des Studienrats, 1852 Stiftsprediger in Stuttgart, wo er als Prälat und Oberkonsistorialrat am 1. Sept. 1879 starb. Von seinen
zahlreichen Schriften haben seine Predigten und Erbauungsschriften große Verbreitung gefunden, besonders das »Kommunionbuch«,
das »Kleine Kommunionbuch«, »Gebetbuch«; ferner die »Predigten über die alten Evangelien des Kirchenjahrs« (3. Aufl., Stuttg.
1875),
»Predigten über die alten Episteln« (6. Aufl., das. 1880) und »Kasualreden«
(das. 1880). Auch schrieb er: »Die württembergischen
Brüdergemeinden Kornthal und Wilhelmsdorf« (Stuttg. 1839).
Vgl. C. Kapff, Lebensbild von Sixt Karl Kapff (Stuttg. 1881, 2 Bde.).