(Kanzelei, lat.
Cancellaria, franz. Chaucellerle, engl. Chancery), ursprünglich
der mit
Schranken (cancellis) umgebene
Ort, wo die öffentlichen
Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile
etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der
Kanzler (s. d.).
Später wurden die höhern
GerichteKanzleien
genannt, z. B. Justizkanzlei; ihre Vorsteher hießen Kanzleidirektoren, Kanzleipräsidenten.
Jetzt wird unter Kanzlei gewöhnlich nur das Schreiberpersonal
(Kanzlisten) der Behörden verstanden, daher man von
Ministerial-,
Kabinetts-,
Gerichts-, Amtskanzlei etc. spricht. Im
DeutschenReich ist dagegen die
Reichskanzlei das Zentralbüreau
des
Reichskanzlers, welches den amtlichen
Verkehr des letztern mit den
Chefs der einzelnen
Ressorts der Reichsverwaltung vermittelt.
In der
Schweiz
[* 2] ist die
Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale) zur
Wahrnehmung der Sekretariats- und Kanzleigeschäfte bei der
Bundesversammlung und bei dem
Bundesrat bestimmt. In
Österreich
[* 3] versteht man unter Kanzlei auch die Geschäftslokale
der
Notare,
Anwalte,
Bankiers u. dgl. Kanzleipapier, s.
Papier.
diejenige Art des schriftlichen
Ausdrucks, welche von der obersächsischen
Mundart ausging und schon seit
dem 15. Jahrh. bei der Verschiedenartigkeit der landschaftlichen
Mundarten und bei dem Mangel einer allgemeinen
deutschen Schriftsprache zur Erleichterung des
Verkehrs in den
Kanzleien der hoch- wie niederdeutschen
Fürsten angewandt wurde.
Der Kanzleistil bildete die Grundlage zu
LuthersBibelübersetzung und damit auch der neuhochdeutschen Schriftsprache. Während diese
aber eine allgemeine Verbreitung und volkstümliche
Entwickelung gewann, blieb die Schreibart der
Kanzleien
auf ihrem archaistischen Standpunkt stehen und ward dadurch dem
Volk immer unverständlicher.
Daher hat der in
Deutschland
[* 5] nach
dem Vorgang
Preußens
[* 6] in den meisten deutschen
Staaten jetzt seine Herrschaft verloren und dem einfachen Briefstil Platz machen
müssen. Vgl.
Geschäftsstil.
(lat. Cancellarius, franz.
Chancelier, engl. Chancellor), derjenige Beamte, welcher die
Ausfertigung der Staatsurkunden
zu besorgen hat. Die Kanzlerwürde war anfänglich eine der höchsten in den europäischen
Reichen, welche regelmäßig mit
Geistlichen besetzt wurde, da diese fast allein im
Besitz litterarischer Kenntnisse waren. In
Deutschland führte der
Erzbischof
und
Kurfürst vonMainz
[* 7] den
TitelErzkanzler des heiligen römischen
Reichs deutscher
Nation.
Hermann,
General im
Dienste
[* 15] des
Papstes, geb. 1822 zu
Baden,
[* 16] trat 1845 in päpstlichen Militärdienst, kämpfte 1848 gegen
Österreich, ward 1859 zum Obersten des 1.
Regiments der päpstlichen
Armee ernannt und von
Lamoricière zum
General befördert
als Auszeichnung für sein kühnes Durchbrechen von
Pesaro nach
Ancona
[* 17] durch das piemontesischeKorps. Seit
Oktober 1865 Oberkommandant der päpstlichen Streitkräfte und päpstlicher Prominister der
Waffen,
[* 18] befehligte er die päpstlichen
Truppen bei
Mentana, leitete die Scheinverteidigung von
Rom
[* 19] im
September 1870 und bekleidet seitdem seine
Ämter weiter,
die natürlich durch die Einverleibung des
Kirchenstaats in
Italien jegliche Bedeutung verloren haben.
ein auf einer
Kanzlei (s. d.) ^[= (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chaucellerle, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken ...] beschäftigter Subalternbeamter.
eine lyrische Dichtform, die, zwischen dem
Lied und der
Ode gleichsam in der Mitte
stehend, vorzugsweise zum
Ausdruck ernster und schwermütiger Betrachtung bestimmt ist. Sie besteht aus mehreren längern
gleich gebauten
Strophen, auf welche eine kürzere Schlußstrophe folgt. Bestehen die gleichgebauten
Strophen
aus
¶
mehr
mehr als zehn Versen, so zerfällt die Strophe in zwei Teile: die Füße und den Schweif. Erstere bestehen aus zwei gleichgebauten
Abschnitten, die untereinander reimen; der letztere enthält mehr Reime, die sich umschlingen oder kreuzen, und ist mit den
erstern dadurch in metrische Verbindung gesetzt, daß sein erster Vers mit dem letzten der Füße reimt.
In der kürzern Schlußstrophe findet ebenfalls die Form der Umschlingung und Kreuzung der Reime statt. Die Zahl der Verse,
aus denen die Strophe besteht, ist unbestimmt; in der Regel wechseln fünf- mit dreifüßigen Iamben ab. Die Kanzone stammt von den
provençalischen Troubadouren her, erhielt aber erst in Italien, namentlich durch Dante und Petrarca, ihre
mustergültige Ausbildung. In Deutschland dichteten Kanzonen außer den Romantikern (Schlegel etc.) Platen, Rückert, Zedlitz (»Totenkränze«),
In der Musik bezeichnete man mit Kanzone im 15.-16. Jahrh. vorzugsweise weltliche mehrstimmige
Gesänge von volksmäßiger Faktur, daher Canzoni napoletani, siciliani, francesi etc. unterschieden
werden (entsprechend den deutschen »Liedern« [Frische teutsche Liedlein, Gassenhäwerlin, Reuterliedlein etc.] und den Chansons
der Franzosen.). Zur Gattung der Kanzonen gehören auch die Villoten und Villanellen, nur daß bei diesen die Setzart noch einfacher
ist.