Alter, bestimmte Anzahl von Lebensjahren, die zur Erlangung eines hohen
Kirchenamtes
nötig sind, z. B. zum
Episkopat nach Justinians I.
Verordnung wenigstens 35 Jahre.
Recht
(Jus canonicum, benannt nach den Rechtssatzungen [canones] der
Kirche), das in
Deutschland
[* 3] rezipierte
Recht, welches innerhalb der christlichen
Kirche sich ausbildete. Dasselbe entstand unter kirchlicher
Autorität, namentlich
durch die Beschlüsse der
Konzile und durch die
Dekretalen der
Päpste. Das kanonische Recht enthält nicht
bloß
Satzungen über rein kirchliche Angelegenheiten, es umfaßt vielmehr auch eine bedeutende
Summe strafrechtlicher, zivilrechtlicher
und prozessualischer Vorschriften.
Bei uns in
Deutschland ist das kanonische Recht rezipiert, wie es sich in dem
Kodex des
Jus canonicum, dem
Corpus juris canonici
(s.
Corpus juris), vorfindet. Es hat, wie das
römische Recht, nur subsidiäre Geltung; doch geht es dem
römischen
Recht vor: indem es zwar gleichzeitig mit dem letztern, aber im derogierenden
Verhältnis zu diesem
Aufnahme fand
(s.
Deutsches Recht). Nicht gleichbedeutend mit kanonischem
Recht ist übrigens der
AusdruckKirchenrecht, d. h. der Inbegriff
der auf die
Kirche bezüglichen Rechtsnormen. Denn das
Kirchenrecht ist nicht allein im kanonischen
Recht enthalten, und letzteres
enthält nicht bloß kirchliche
Satzungen, was sich aus der Machtstellung der
Kirche im
Mittelalter erklärt, welche ihre
Gesetzgebung
und Rechtsprechung auch auf weltliche
Dinge ausdehnte.
Vgl.
Schulte, Geschichte der
Quellen und Litteratur
des kanonischen
Rechts (Stuttg. 1875-80, 3 Bde.).
(Canonicae,
Chorfrauen),
Frauen und Mädchen, die bei einem
Stift eine
Pfründe genießen und gemeinschaftliche
Wohnung und
Klausur haben. Sie folgten in allem den
Chorherren und ordneten sich den verschiedenen
Kongregationen unter oder
bildeten selbständige
Vereine unter den Ordinarien, gehörten beinahe ganz dem
Adel an, überboten die
Domherren an
Freiheit
des Lebenswandels und machten ihre Anstalten beinahe durchgängig zu weltlichen
Stiftern, so daß selbst nach dem Übertritt
zum
Protestantismus mehrere solcher
Stifter, z. B. die von
Gandersheim,
Herford,
[* 4]
Quedlinburg,
[* 5]
Gernrode etc., als Pfründenanstalten
für adlige
Fräulein bestehen blieben. Auch die Teilhaberinnen an den in neuerer Zeit für diesen
Zweck
gestifteten Anstalten heißen Kanonissinnen.
(abgekürzt
Kan. oder
Kans.), einer der jüngsten
Staaten der nordamerikan.
Union, liegt zwischen 37°-40° nördl.
Br. und 94° 30'-102° westl. L. v. Gr., grenzt östlich
an
Missouri, südlich an das Indianerterritorium, westlich an
Idaho und nördlich an
Nebraska und hat einen Flächeninhalt von
212,578 qkm (3861 QM.). Hauptfluß ist der
Fluß Kansas, der den ganzen
Staat von W. nach O. durchströmt und
an der
GrenzeMissouris bei
Kansas City in den
Missouri mündet.
Letzterer bildet einen Teil der Ostgrenze. Den Südwesten des
Staats bildet der obere
Arkansas mit seinem Nebenfluß, dem
Neosho.
Die
Ströme sind meist breit und flach und daher nicht schiffbar, mithin echte Steppenflüsse. Der
Osten
des
Staats ist vorzugsweise wellig, mit einzelnen ansehnlichen
Höhen, fruchtbarem
Boden und dichten Waldungen an den Stromufern.
Die
Prärien des mittlern Teils sind weniger fruchtbar und gehen im W. in ein ödes Sandsteinplateau über.
Die allgemeine Bodenerhebung steigt von 220
m an der Ostgrenze bis auf 1100
m an der Westgrenze. Das
Klima
[* 9] ist angenehm, im O. hinreichend feucht (1200
mmNiederschlag), im W. trocken. Der
Winter ist nur kurz, und
Schnee
[* 10] fällt selten
in
Menge. Plötzliche Temperaturwechsel treten namentlich im Frühjahr ein, und glühende Südwinde treiben das
Thermometer
[* 11] manchmal bis 42° C. in die
Höhe. Kansas hatte 1870: 364,399, 1880: 996,696 Bewohner, darunter 43,107
Farbige und nur
110,686
Ausländer (28,034 Deutsche),
[* 12] ungerechnet 748 noch in
Stämmen lebende
Indianer, 1885: 1,268,562 Einw. Die
Schulen wurden
1883-84 von 303,601
Kindern besucht. An höhern Bildungsanstalten
gab es eine
Universität und 7
Colleges
mit 1763
Studenten.
Von
Mineralien
[* 19] werden bis jetzt fast nur die
Steinkohlen ausgebeutet, welche im Missouribecken vorkommen (1884: 1,1 Mill.
Ton.).
Von den gewerblichen Anstalten (1880: 2803 mit 12,062 Arbeitern) sind die wichtigsten die Getreidemühlen,
Schlächtereien,
Eisen- und Stahlwerke,
Gießereien, Maschinenbau- und Sattlerwerkstätten. An
Eisenbahnen besaß der
Staat 1885: 7147 km.
Die
Verfassung des
Staats stammt im wesentlichen aus dem Jahr 1859. Die
gesetzgebende Gewalt ruht in den
Händen eines
Senats
von 40 Mitgliedern, die auf vier Jahre, und eines Abgeordnetenhauses von 125 Mitgliedern, die auf zwei
Jahre gewählt werden.
Der
Gouverneur wie auch die andern Beamten werden gleichfalls auf zwei Jahre vom gesamten
Volk gewählt, mit Ausnahme der Oberrichter,
welche auf sechs Jahre, und der Kreisrichter, welche auf vier Jahre gewählt werden. Ein 1874 gestellterAntrag,
den
Frauen das
Stimmrecht zu verleihen, wurde abgelehnt. Die
Staatseinnahmen beliefen sich 1884-1885 auf 2,226,031
Doll.; die
Staatsschuld betrug 1885: 930,500
Doll., die Gemeindeschuld aber 14½ Mill.
Doll. Hauptstadt ist
Topeka.- Kansas kam als Teil des
französischen
Louisiana an die
Vereinigten Staaten;
[* 20]
bereits 1855 von Missouri aus von Freunden der Sklaverei besetzt, welche eine Gesetzgebende Versammlung einsetzten und durch
sie die VerfassungMissouris annehmen ließen. Die PräsidentenPierce und Buchanan begünstigten diese Umtriebe, trotzdem daß
sie als Hüter des Gesetzes dem sogen. Missourikompromiß, durch welchen alles Land im N. von 36° 30'
für frei erklärt wurde, hätten Anerkennung verschaffen sollen. Die Gegner der Sklaverei traten indes bereits im September 1855 zusammen
und erklärten die angenommene Verfassung für ungültig. Es kam zu blutigen Kämpfen, an welchen sich Freischärler von Süd
und Nord beteiligten, und die schließlich zu gunsten der Abolitionisten ausfielen, so daß eine 1859 in
Wyandotte angenommene Verfassung nicht nur vom Volk, sondern auch vom Kongreß (1860) bestätigt wurde. Während der Sezessionsbewegung
nahm Kansas entschieden Partei für die Union; indessen gehörte es 1871 zu den Staaten, die es durch Volksabstimmung ablehnten,
den Negern das Stimmrecht zu verleihen. S. Karte »VereinigteStaaten,
[* 22] westlicher Teil«.