(Caesar, später nobilissimus
Caesar) oder einer kaiserlichen
Frau
(Augusta, später und selten nobililssima femina) und verschiedene
oft figurenreiche
Darstellungen auf der Rückseite. Die häufigsten Münzsorten sind der
Aureus, der
Denar und die vom
Senat
geprägten Kupfermünzen von verschiedener
Größe. Seltener sind große
Medaillons in
Gold
[* 2] und
Silber und Silberquinare sowie
Bronzemedaillons, die man irrig Kupferquinare genannt hat.
Alle Wertbestimmungen der Kupfermünzen sind zweifelhaft.
Die Silbermünze, zuerst rein ausgeprägt, verschlechtert sich allmählich und ist seit
Gallienus fast reines
Kupfer.
[* 3]
Diokletian
stellte den reinen Silberdenar wieder her. An die
Münzen
[* 4] der römischen, mit
Romulus Augustus endenden
Kaiser schließen sich
die der byzantinischen
Kaiser an. Der Kunstwert der Kaisermünzen ist oft sehr bedeutend, namentlich der aus der
ersten Zeit und der Bronzemedaillons
Hadrians und der Antonine. Seit
Konstantin d. Gr. sind
Köpfe und
Figuren flach, roh und
geistlos.
Historisch sind die Kaisermünzen sehr wichtig, besonders durch ihre Angaben der
Konsulate und Tribunate derKaiser
(letztere unsern Jahreszahlen entsprechend), die aber seit
Gallienus ungenau sind und allmählich ganz aufhören. Auch viele
schöne und interessante
Darstellungen von Gebäuden,
Aufzügen, militärischen Exerzitien,
Trachten etc. verdanken wir den
Kaisermünzen S. Tafel
»Münzen des
Altertums«,
[* 1]
Fig. 15 und 16.
Vgl.
Eckhel, Doctrina numorum veterum, Bd. 6-8
(Wien
[* 5] 1796-98), und
die neuern beschreibenden Werke von
Cohen und Sabatier.
Oktavianus,Titel eines deutschen Volksbuches des 16. Jahrh., das nach französischer, aus dem
Lateinischen geflossener
Quelle
[* 8] die Geschichte einer ungerecht verstoßenen
Königin und ihrer
Söhne enthält (erster
Druck, Straßb.
1535; auch in
Simrocks
»Volksbüchern«).
Die
Sage ist besonders durch
Tiecks dramatische Bearbeitung
(Jena
[* 9] 1804) allgemeiner bekannt
geworden.
Den altfranzösischen
Roman gab Vollmöller heraus (Heidelb. 1883).
(JusCaesareum), ein
Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen das
Recht derKaiser, und zwar sowohl das
römische Recht im
Corpus juris als auch die deutschen
Reichsgesetze, im besondern der
»Schwabenspiegel«,
welcher deutsches Reichsrecht mit römischen Rechtssätzen zu verarbeiten suchte. Zum Unterschied vom
Schwabenspiegel nannte
man
Kleines Kaiserrecht eine Rechtssammlung, welche als ein Weltrecht für die ganze
Christenheit von einem unbekannten
Verfasser im mittlern
Deutschland
[* 11] abgefaßt wurde und vor dem Jahr 1320 entstand (neueste und beste
Ausgabe von
Endemann,
Kassel
[* 12] 1846).
Volkssagen, die auf verschiedene
Kaiser Bezug nehmen, z. B. aufKarl d. Gr.,
Heinrich
den Finkler,
Otto d. Gr.,
Friedrich Rotbart,
Friedrich II., und an verschiedene Örtlichkeiten geknüpft sind, z. B. den Desenberg
bei
Warburg, die
Burg Herstalla an der
Weser, die Karleburg bei Löhr am
Spessart, den Südemerberg bei
Goslar,
[* 13] den hessischen
Ödenberg unweit
Fritzlar, den
Untersberg bei
Salzburg,
[* 14] den
Kyffhäuser bei Tilleda u. a., sind allesamt
des
Inhalts, daß im
Berg ein verzauberter
Kaiser mit seinem Kriegsheer sitze und schlafe, um am
Tag der
Entscheidung zu erwachen
und
den letzten
Kampf auszukämpfen, worauf eine bessere Zeit folgen soll (vgl.
Bergentrückung). In dieser Fassung sind sie
mythischen Ursprungs: die
Sage vom
Gewitter- und Erntegott
Wodan
(Odin), der im
Winter tot oder verzaubert
einschläft, ist auf die
Kaiser der
Reihe nach
übertragen. Die
Raben, die nach der bekanntesten dieser
Sagen »um den
Berg stiegen«,
sind
WodansVögel.
[* 15] Ein andrer Zug,
der mit jenen alten Kaisersagen häufig verwebt erscheint, wonach derjenige
Kaiser die Herrschaft der
Welt gewinne, welchem es glücke, an einem bestimmten dürren
Baum seinen
Schild
[* 16] aufzuhängen, stammt aus
dem 14. Jahrh. und ist orientalischen Ursprungs.
(Sectio caesarea, Hysterotomia), chirurgisch-geburtshilfliche
Operation, bei welcher die Bauchdecken und
die
Gebärmutter
[* 17] einer Schwangern kunstgerecht aufgeschnitten werden, um das in letzterer befindliche
Kind durch die Wundöffnung
zur
Welt zu fördern. Der an lebenden
Müttern kann unbedingt und bedingt angezeigt sein: unbedingt nur
bei so engem
Becken, daß ein reifer
Fötus selbst tot und verkleinert gar nicht oder doch nicht, ohne die
Mutter in die größte
Lebensgefahr zu versetzen, durch dasselbe hindurchgezogen werden kann, wohin die höchsten
Grade der Beckenverengerung, besonders
durch
Rhachitis,
Osteomalacie,
Exostosen und andre vom Beckenknochen ausgehende größere
Geschwülste, diejenigen,
wo der kleinste
Durchmesser nur 6
cm und darunter beträgt, gehören; bedingt bei
Becken, welche weniger als 8-6,8cm im kleinsten
Durchmesser halten, so daß ein reifer
Fötus gewöhnlicher
Größe durch den natürlichen Geburtsweg nur nach vorhergegangener
Zerkleinerung zur
Welt befördert werden kann. In solchen
Fällen darf der Kaiserschnitt nur unternommen werden, wenn
der Geburtshelfer sicher weiß, daß die
Frucht lebt, gut organisiert und lebensfähig ist, und wenn die Schwangere sowie
deren Ehemann zu der
Operation ihre Zustimmung geben. An verstorbenen Schwangern und Gebärenden ist der Kaiserschnitt, sobald die 28. Schwangerschaftswoche
zurückgelegt ist, zur Lebensrettung der
Frucht sogar gesetzlich geboten.
Kaiserschwamm - Kaiser
* 18 Seite 9.370.
Wird der an
Lebenden durch absolute Beckenenge indiziert, so erscheint es am geratensten, denselben bei noch guten
Kräften
der Gebärenden zu Ende der sogen. Eröffnungsperiode auszuführen. Der an verstorbenen Schwangern
und Gebärenden muß so schnell wie möglich ausgeführt werden. Zuvor aber werden Belebungsversuche
gemacht, und erst wenn diese nichts fruchten, schreitet man zur
Operation. Währenddessen aber stirbt die
Frucht gewöhnlich
ab, oder dieselbe war schon gleichzeitig mit der
Mutter oder noch vor dieser gestorben; daher lieferten die nach dem Ableben
der
Mutter angestellten Kaiserschnitte fast durchgängig tote
Kinder. Die
Prognose des Kaiserschnitts für
die
Mutter¶
mehr
muß im allgemeinen ungünstig genannt werden, obwohl durch die Fortschritte der modernen Chirurgie die Gefahr der Bauchfellentzündung
erheblich gemindert ist; ja, es ist hin und wieder der an einer und derselben Frau mehrmals mit gutem Erfolg ausgeführt worden.
In neuester Zeit wird der Kaiserschnitt sehr häufig nach einem Verfahren von Porro mit gleichzeitiger Entfernung
der ganzen Gebärmutter ausgeführt; von den ca. 160 bisher bekannten Fällen endeten 55,7 Proz. tödlich.
Die Prognose für das Kind gestaltet sich, wenn der an lebenden Müttern gemacht wird, weit günstiger; mindestens zwei Drittel
der Kinder werden lebend zur Welt befördert. Schon im Talmud wird der Kaiserschnitt erwähnt, er wurde aber im Altertum
nur an toten Müttern vorgenommen, was schon durch die Lex regia de mortuo inferendo von Numa Pompilius geboten war; erst seit
dem 16. Jahrh. findet man Nachrichten vom an Lebendigen. Die Zurückführung des Ausdrucks auf Julius Cäsar (»der Herausgeschnittene«),
welcher auf diese Art zur Welt gebracht worden sein soll, ist unverbürgt.
Vgl. P. Müller, Der moderne Kaiserschnitt (Berl. 1882).