honorarium (Jus honores gerentium, lat.), s. v. w. Beamtenrecht, das durch die Edikte der altrömischen Magistrate eingeführte Recht, namentlich das prätorische Recht (s. Edikt).
humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht.
imaginum, s. Imagines. ^[= (lat., Mehrzahl von imago, "Bild"), bei den alten Römern die aus Wachs gefertigten ...]
in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur von Personen, die in der Kirche stehen, geübt werden kann. S. Kirchengewalt.
(lat.), Eid;
J. calumniae, Kalumnieneid;
J. necessarium, notwendiger, J. purgatorium, Reinigungseid (s. Eid).
im Türkischen Hunderter;
Sarre-J., s. v. w. türkische Lira;
Bejas-J. (Jüspara), ältere Silbermünze, = 100 Para = 0,386 Mk.
manuarium (lat.), s. v. w. Faustrecht. ^[= Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. Obwohl unter allen Völkern, solange dieselben ...]
naturale (lat.), Naturrecht;
bei den Römern Bezeichnung für die bei allen lebenden Wesen gleichmäßig vorkommenden Natureinrichtungen.
non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.). ^[= im weitern Sinn s. v. w. ungeschriebenes Recht oder der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche ...]
offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht desselben wie durch eine Zession an sich zu bringen.
optionis (lat.), Wahlrecht. ^[= im subjektiven Sinn das Recht, an den Wahlen zur Volks- und Kommunalvertretung und zu ähnlichen ...]
Papirianum (lat.), eine angeblich von dem Pontifex maximus Sextus Papirius nach der Vertreibung der römischen Könige veranstaltete Sammlung der von den letztern erlassenen Gesetze (Leges regiae).
Münze, s. Jüslik. ^[= im Türkischen Hunderter; Sarre-J., s. v. w. türkische Lira; Bejas-J. (Jüspara), ältere Silbermü ...]
pascendi (lat.), Weide-, Hutrecht.
postliminii, s. Postliminium. ^[= (lat.), Rückkehr ("hinter die Thürschwelle", d. h. nach Hause); daher , ...]
praesentandi oder praesentationis (lat.), Vorschlagsrecht bei Besetzung von Ämtern.
primae noctis (lat.,
»Recht der ersten Nacht«,
Herrenrecht,
Droit de seigneur,
Droit de cuissage,
Droit de prélibation),
im
Mittelalter ein angebliches
Privilegium der
Grundherren, bei der Verheiratung ihrer weiblichen Hörigen
ihnen zuerst in der
Brautnacht beizuwohnen, welches sich am längsten in
Frankreich erhalten haben und schließlich durch eine
Geldabgabe
(Jungfernzins) abgelöst worden sein soll. Ob aber ein solcher Rechtsanspruch jemals wirklich bestanden hat, ist
trotz der vielfachen Verwendung, welche der Gegenstand in
Sage und
Poesie gefunden hat, höchst zweifelhaft.
Auch der neueste
Forscher,
Schmidt (»J., Eine geschichtliche Untersuchung«, Freiburg
[* 2] 1881, und »Slavische
Geschichtsquellen zur Streitfrage über das J.«,
Posen
[* 3] 1886), ist zu einem negativen
Resultat gekommen, obwohl in
Frankreich
viele
Autoren die entgegengesetzte
Ansicht verteid
igen.
primarum (primarium) precum (lat.), das Recht der ersten Bitte, wonach der deutsche Kaiser ehedem in jedem Stift einmal eine Pfründe vergeben konnte;
jetzt das Recht des Papstes, aber auch mancher weltlicher Fürsten zur ausnahmsweisen Besetzung gewisser Stellen in Stiftern und Domkapiteln.
primi liciti (lat.), Recht des Erstgebots bei Versteigerungen.
privatum (lat.), Privatrecht (s. Recht). ^[= (lat. Jus), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußern Satzungen der ...]
protimiseos (J. protimeseos, lat.-griech.), Vorkaufsrecht. ^[= das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht au Erwerbung ...]
publicum (lat.), öffentliches Recht, Staatsrecht (s. Recht). ^[= (lat. Jus), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußern Satzungen der ...]
quaesitum (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels erworbene Befugnis jemandes (s. Erwerben). Eine solche kann durch neue Gesetze in der Regel nicht alteriert werden; indessen kann der Staat unter Umständen im Weg der Gesetzgebung auch wohlerworbene Rechte aufheben, soll dann aber in der Regel Schadloshaltung gewähren. So sind z. B. durch die Aufhebung der Leibeigenschaft, der feudalen Rechte, der Fronen, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, der Zwangs- und Bannrechte u. dgl. nicht wenige wohlerworbene Rechte teils mit, teils ohne Entschädigung aufgehoben worden.
Vgl. Lassalle, System der erworbenen Rechte (2. Aufl., Leipz. 1880).
Quiritium (lat.), Recht der Quiriten, d. h. der römischen Vollbürger.
recadentiae oder revolutionis (lat.), s. Fallrecht. ^[= ( oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den ehemaligen Herzogtümern ...]
reformandi (lat.), Reformationsrecht;
das ehemalige Recht des Landesherrn, einer der drei anerkannten christlichen Konfessionen [* 4] unbeschränkte Entwickelung zu gestatten oder sie nur in gewissen Grenzen [* 5] oder gar nicht zu dulden.
retorsionis (lat.), Vergeltungsrecht (s. Retorsion). ^[= (lat.), die Erwiderung nachteilige Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachtei ...]
romanum (lat.), römisches Recht. ^[= In dem ältesten römischen Recht ist das Privatrecht mit dem öffentlichen auf das engste verbunden ...]
bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Antoine de Jussieu (s. d.).
scriptum (lat.), geschriebenes Recht, Gesetzesrecht (s. Recht). ^[= (lat. Jus), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußern Satzungen der ...]
(spr. schüsjö), 1) Antoine de, Botaniker, geb. zu Lyon, [* 6] machte botanische Reisen in Spanien [* 7] und Portugal bis 1716, wurde dann an Tourneforts Stelle, dessen Schüler er war, Inspektor am botanischen Garten [* 8] zu Paris [* 9] und Professor der Botanik; er starb in Paris. J. schrieb unter anderm: »Traité des vertus des plantes« (Nancy [* 10] 1771) und »Discours sur les progrès de la botanique« (Par. 1718). Auch gab er eine neue Auflage von Tourneforts »Institutiones botanicae« (Par. 1719) heraus.
2) Bernard de, ebenfalls Botaniker, Bruder des vorigen, geb. zu Lyon, machte seine Studien daselbst und in Paris, begleitete sodann seinen Bruder nach Spanien, studierte nach seiner Rückkehr noch Medizin, nahm aber später eine Anstellung am botanischen Garten zu Paris an. Im J. 1758 ward er Aufseher des Gartens von Trianon, welchen er nach einem neuen, von ihm begründeten natürlichen System einrichtete (System von Trianon). Er lieferte auch die zweite, sehr bereicherte Ausgabe von Tourneforts »Histoire des plantes qui naissent dans les environs de Paris« (Par. 1725, 2 Bde.) und starb
3) Antoine Laurent de, Botaniker, Neffe der vorigen, geb. zu Lyon, studierte Medizin, war 1770-85 Professor der Botanik am Pflanzengarten zu Paris, wurde Titularrat an der kaiserlichen Universität und nach der Restauration Professor der Arzneimittellehre an der medizinischen Fakultät und der Botanik am Museum der Naturgeschichte. Er starb in Paris. J. arbeitete das von seinem Oheim Bernard aufgestellte System weiter aus und verschaffte demselben allgemeinere Anerkennung durch seine Werke: »Genera plantarum secundum ordines naturales disposita« (Par. 1789),
»Principes de la méthode naturelle des végétaux« (das. 1824). Außerdem schrieb er Abhandlungen über zahlreiche einzelne natürliche Pflanzenfamilien.
4) Adrien Laurent de, Sohn des vorigen, geb. ¶
zu Paris, ward 1826 Professor der Botanik am Pflanzengarten, Direktor des naturhistorischen Museums, machte sich gleichfalls durch mehrere Monographien über einzelne Pflanzenfamilien, z. B. über die Euphorbiaceen [* 12] (Par. 1824), die Rutaceen (das. 1825), die Meliaceen (das. 1830), die Malpighiaceen (das. 1843) u. a., bekannt und starb in Paris. Seine »Botanique« oder »Cours élémentaire de la botanique« (Par. 1842, 12. Aufl. 1884) wurde von Schmidt, Göbel und Pfund (Prag [* 13] 1844) und von Kißling (Stuttg. 1848) ins Deutsche [* 14] übersetzt.
5) Laurent Pierre de, bekannt durch Einführung des wechselseitigen Unterrichts und der Gaultierschen Unterrichtsspiele in Frankreich, geb. zu Villeurbanne bei Lyon, Neffe von J. 3). Unter seinen Schriften, welche alle eine stark betonte moralische Tendenz verfolgen und zum Teil von der Akademie gekrönt worden sind, ist namentlich das in vielen Auflagen erschienene und in viele Sprachen übersetzte Volksbuch »Simon de Nantua, ou le marchand forain« (1818, mehrfach aufgelegt; deutsch, Ulm [* 15] 1849) hervorzuheben. Er starb in Passy.