damit auch die
Größe und der
Ruhm des römischen
Reichs zurückkehren würden. Er enthielt sich zwar aller blutigen Verfolgungen,
aber er entzog den
Christen alle ihnen von den frühern
Kaisern gewährten Vorzüge und Vorteile und wandte sie dagegen den
Heiden zu, förderte den
Bau heidnischer
Tempel
[* 2] und die Ausübung des heidnischen
Kultus, verbot das
Lesen
der
Klassiker in den
Schulen der
Christen und traf sonstige derartige Anstalten, um das
Christentum in der öffentlichen Meinung
herabzusetzen. Es war dies ein völlig fruchtloses Beginnen, da es nicht möglich war, das abgestorbene
Heidentum wieder ins
Leben zu rufen; auch konnte es dabei trotz seines bessern
Willens nicht an
Härten und Grausamkeiten fehlen.
Im übrigen aber war er ein vortrefflicher
Fürst, unermüdlich thätig, gerecht, wohlwollend und eifrigst bemüht, die Wohlfahrt
der
Angehörigen des
Reichs auf alle Art zu fördern.
Und auch nach außen suchte er mit einem vielleicht zu weit gehenden
Ehrgeiz seineRegierung zu einer ruhmreichen
und glänzenden zu machen. Er unternahm daher, nachdem
er denWinter 362-363 in
Antiochia zugebracht, im Frühjahr 363 einen
Feldzug gegen den Perserkönig
Sapores, den damals gefährlichsten Feind der
Römer,
[* 3] gegen welchen
Constantius lange Zeit mit
sehr zweifelhaftem
Glücke gekämpft hatte. Er lieferte demselben mehrere siegreicheSchlachten,
[* 4] drang
bis über den
Tigris vor, ließ sich aber dann durch seinen Ungestüm verleiten, seine
Flotte zu verbrennen und den Feind in
das
Innere des
Landes zu verfolgen, wurde durch Mangel an Lebensmitteln zur Umkehr genötigt und starb 26. Juni 363 an einer im
Gefecht empfangenen
Wunde.
Sein Privatleben war einfach und durchaus vorwurfsfrei. Die Zeit, die ihm von seinen Regierungsgeschäften
übrigblieb, verwandte er auf das
Studium und auf Schriftstellerei. Wir besitzen von ihm noch 8
Reden, 2 satirische
Schriften,
nämlich eine witzige Schilderung der römischen
Kaiser und eine Verteidigungsschrift gegen die Spötteleien der Antiochener
über den
Bart, den er als griechischer
Philosoph trug, unter dem
Titel: »Misopogon«, ferner 83
Briefe und 4 kleinere
Gedichte.
Eine von ihm verfaßte Widerlegungsschrift gegen die
Christen ist verloren gegangen und nur noch in einzelnen
Stellen erhalten,
welche von
Cyrillus,
Bischof von
Jerusalem,
[* 5] in einer gegen dieselbe gerichteten
Gegenschrift mitgeteilt werden. Die erhaltenen
Werke J.' sind gedruckt zuerst in der nicht vollständigen
PariserAusgabe von 1583, dann herausgegeben
von
Petavius (Par. 1630), am besten mit
Text,
Kommentar und lateinischer Übersetzung von Spanhemius (Leipz. 1696), der »Misopogon«
von
Heusinger (Gotha
[* 6] 1736, 1741) und
Harleß
(Erlang. 1785),
die
Briefe am vollständigsten mit lateinischer Übersetzung und
Kommentar von Heyler
(Mainz
[* 7] 1828). Eine neue, verbesserte Textausgabe besorgte Hertlein (Leipz. 1875-76, 2 Bde.);
dazu »Juliani imperatoris librorum contra Christianos quae supersunt« (hrsg.
von
Neumann, das. 1880, zugleich deutsch).
Vgl.
Neander, Über den
Kaiser J. (2. Aufl., Gotha 1867);
vormaliges Herzogtum in der preuß.
Rheinprovinz,
[* 13] auf dem linken Rheinufer, 4130 qkm (75 QM.) groß mit
ca.
400,000
Einw. (s. »Geschichtskarte«),
[* 14]
ward zu Anfang des
Mittelalters als
Pagus Juliacensis von
Grafen beherrscht. Als erster
derselben wird
Gerhard in der ersten Hälfte des 11. Jahrh. genannt. Seit dem 12. Jahrh.
gelangten dieselbe zum erblichen
Besitz der
Grafschaft und infolge des
Verfalls des Herzogtums Niederlothringen, welchem sie
untergeben waren, zur Reichsunmittelbarkeit.
Wilhelm V. wurde vom
KaiserLudwig dem
Bayern
[* 15] 1336 in seiner Reichsstandschaft bestätigt
und zum erblichen
Markgrafen, vom
KaiserKarl IV. 1356 zum
Herzog ernannt.
Nach dem Aussterben dieses Fürstenhauses mit dem
HerzogJohannWilhelm machten mehrere deutsche
Fürsten, besonders
Sachsen.,
Brandenburg
[* 17] und
Pfalz-Neuburg, auf seine Hinterlassenschaft Ansprüche, welcher Streit unter dem
Namen des jülich-klevischen Erbfolgestreits bekannt ist. Das
HausSachsen gründete seine Ansprüche an die
Erbschaft auf ein
kaiserliches
Versprechen, daß
Kleve,
im Fall der Mannesstamm des dortigen Fürstenhauses ausstürbe, an das
HausSachsen fallen sollte.
Als Friedrich II.
Schlesien
[* 26] gewann, verzichtete er auf seine Ansprüche, und J. fiel daher 1742 an die
pfalz-sulzbachische Linie, die später zu der Kurpfalz auch die bayrischen Lande erhielt. So blieb das Herzogtum J. im Besitz
der Kurfürsten von Pfalz-Bayern, bis der Lüneviller Friede 1801 es an Frankreich gab, welches schon seit 1794 dasselbe
besetzt hatte. Durch den Wiener Kongreß erhielt Preußen 1814 das Herzogtum, mit Ausnahme einiger Parzellen, welche zu der
niederländischen ProvinzLimburg
[* 27] kamen. Es bildete mit den andern nördlichen Teilen der preußischen Besitzungen auf dem
linken und rechten Rheinufer die ProvinzJ.-Kleve-Berg, die später zur preußischen Rheinprovinz geschlagen wurde. Jetzt
bildet der Hauptkern des alten Herzogtums, 318 qkm (5 4/5 QM.) mit (1885)
41,802 Einw., einen Kreis
[* 28] des preußischen Regierungsbezirks Aachen.
[* 29]