Die infolge der Kriegserregung von 1859 auch in Süddeutschland, besonders in Württemberg, entstandenen J. haben sich gegenüber
den ernstern Anforderungen der allgemeinen Wehrpflicht und der Einführung eines geregelten Schulturnunterrichts nicht viel
über 1866 hinaus gehalten.
Vgl. »Vier Preisschriften über die Vereinigung der militärischen Instruktion mit der Volkserziehung«
(Bern
1863) und »Jugendwehr und Turnen«, herausgegeben vom Salzburger Turnverein (Salzb. 1876).
Ähnliche, auf eine allgemeine militärische Jugenderziehung mit erheblicher Abkürzung der wirklichen Heeresdienstzeit gerichtete
Pläne sind in Deutschland seit den Gneisenau-Scharnhorstschen Militärreformen der Freiheitskriege nicht selten infolge einzelner
Kriege oder Kriegserwartungen aufgetaucht und werden neuerdings besonders von der sozialistischen Partei unterstützt, haben
jedoch die pädagogisch wie militärisch gleich fest begründete Überzeugung nicht allgemein erschüttern können, daß
der Jugenderziehung wohl die allgemein leibliche und geistige Vorbildung auch für den Wehrdienst zukomme, die besondern
militärischen Eigenschaften und Fertigkeiten jedoch nirgends sicherer und rascher als in den geschlossenen militärischen
Verbänden erworben werden. Von demselben Standpunkt aus sind auch die in einzelnen Städten aufgekommenen
Exerzierschulen für Knaben zu beurteilen. Nach 1871 sind den J. ähnliche Einrichtungen, sogen. Schülerbataillone, in französischen
Städten ins Leben gerufen worden, haben aber auch dort den Widerspruch sehr gewichtiger Stimmen hervorgerufen.
Vgl. Stürenburg,
Wehrpflicht u. Erziehung (Berl. 1879).
Dorf in der hess. Provinz Starkenburg, an der Bergstraße, 3 km von der Station Bickenbach
(an der Main-Neckarbahn), hat eine evang. Pfarrkirche und (1885) 1004 Einw. Dabei Schloß Heiligenberg des Prinzen Alexander von
Hessen in reizender Lage auf einem Randberg des Odenwaldes.
(lat.), bei den alten Römern ein Morgen Landes, dessen genaues Maß 240 röm. Fuß in der
Länge und 120 Fuß in der Breite = 28,800 röm. Quadratfuß = 2518,88 qm = 0,99
preuß. Morgen war. Als Einheit des Flächenmaßes zerfiel er in 2 Acti quadrati (ein Actus quadratus = 1259,44 qm), diese in
je 4 Climata, jedes Clima (314,86 qm) in 36 Decempedae quadratae. 200 Jugera bildeten eine Centuria (=
50,377 Hektar). Als Übersetzung des griechischen Plethron bezeichnet J. ein Längenmaß von 100 griechischen oder 104 röm.
Fuß. Weil man bei Ackervermessungen immer vom J. ausging, so nannte man die Verteilung der Äcker Jugeratio.
(Walnußbaumgewächse), dikotyle Familie aus der Ordnung der Amentaceen, früher zu den Terebinthinen gezählt,
Bäume mit wechselständigen, unpaarig gefiederten, nebenblattlosen Blättern, einhäusigen, kätzchenartigen oder ährigen
Blütenständen und unvollständigen, blumenblattlosen Blüten. Die männlichen Blüten stehen hinter spiralig gestellten Deckblättern
und bestehen aus vier oder weniger bisweilen ganz unterdrückten Perigonblättern und vier oder mehr
Staubblättern; die weiblichen Blüten haben ähnliche Deckschuppen und Perigone und besitzen ein aus zwei verwachsenen Karpiden
gebildetes Ovarium mit unvollständigen Scheidewänden und einer einzigen aufrechten Samenknospe.
Die Ovarien entwickeln sich zu Steinfrüchten mit rindenartigem Epikarpium und hartem Endokarpium und enthalten bei der Reife
einen gefurchten oder gelappten ölreichen Samen.
Vgl. De Candolle, Juglandaceae (»Prodromus«,
Bd.
16).
Die aus ca. 30 Arten bestehende Familie gehört der nördlichen gemäßigten Zone an und ist besonders in Nordamerika durch zahlreiche
Arten vertreten. Die noch jetzt lebenden Gattungen: Juglans L. (Walnußbaum), Carya Nutt (Hickory), Pterocarya Kunth u. Engelhardtia
Lesch. waren auch in der Tertiärzeit durch zahlreiche Arten vertreten.
Schar, Meerenge, die unter 69 ⅔ nördl. Br., 60 ⅓ östl. L. v. Gr. zwischen dem russischen
Festland und der Insel Waigatsch zum Karischen Meer (s. d.) führt.
(lat., »Joch«),
bei den Römern das an der Wagendeichsel befestigte hölzerne Doppeljoch, welches den Nacken der
Zugtiere festzuhalten bestimmt war und zu diesem Zweck zwei Einbiegungen oder runde Ausschnitte hatte;
dann ein Querbalken
überhaupt, z. B. bei der Wage.
Als größte Schmach galt es für ein besiegtes Heer, durch ein J. geschickt
zu werden, welches durch zwei senkrecht in die Erde gesteckte und eine darübergelegte Lanze gebildet war.
König von Numidien, natürlicher Sohn des Mastanabal, eines Sohns des Königs Masinissa, erhielt durch die
Gunst seines Oheims Micipsa dieselbe fürstliche Erziehung wie dessen eigne Kinder. Der reichbegabte Jüngling erregte jedoch
durch frühzeitig hervortretende Herrschbegierde die Besorgnisse des Königs, und dieser suchte sich daher
seiner dadurch zu entledigen, daß er ihn mit den von Scipio begehrten numidischen Hilfstruppen nach Numantia sandte. J. kehrte
indessen aus diesem Krieg mit dem Ruf großer Tüchtigkeit und mit einem ausgezeichneten Lobe des römischen Feldherrn glücklich
zurück.
Obwohl ihn Micipsa förmlich adoptiert und zum Miterben des Throns erklärt hatte, ließ J. doch nach dessen
Tode (118 v. Chr.) seinen jüngern Adoptivbruder, Hiempsal I., aus dem Weg räumen (117) und besiegte den ältern, unkriegerischen
Adherbal im offenen Kampf. Hierauf brachte er es durch Bestechung dahin, daß zehn römische Gesandte das
numidische Reich zwischen ihm und Adherbal auf die Weise teilten, daß er selbst den bessern westlichen, Adherbal dagegen den
östlichen Teil des Landes erhielt, welcher, obwohl mehr Häfen und Städte enthaltend, weniger fruchtbar und bevölkert war
als jener. Da J. aber auch dies Reich Adherbal nicht gönnte, begann er einen neuen Krieg; Adherbal wurde
bei Cirta geschlagen, sodann in seiner Hauptstadt belagert und bei deren Übergabe mit einem großen Teil der Bevölkerung,
darunter auch vielen römischen Bürgern, umgebracht (112). Nunmehr wurde in Rom, vornehmlich auf das Betreiben des designierten
Volkstribuns Gajus Memmius, der Krieg gegen J. (Jugurthinischer Krieg, 111-106) beschlossen. Im ersten Jahr
(111) wurde dieser vom Konsul Calpurnius Bestia anfangs nicht ohne Nachdruck geführt, dann aber infolge von Bestechung mit einer
Scheinunterwerfung des J. beendet, die ihn im unbeschränkten Besitz des ganzen Reichs ließ. J. wurde alsdann auf Antrag des
Memmius, der jetzt Volkstribun war, nach Rom berufen, um sich zu verantworten und seine Mitschuldigen zu
nennen. Von seinen bestochenen Gönnern unterstützt, trat er in Rom sehr dreist auf und ließ einen sich dort aufhaltenden
Vetter, Massiva, den Sohn Gulussas, ermorden. Nun konnten selbst seine Gönner nicht hindern, daß er aus der Stadt gewiesen
und die
mehr
Erneuerung des Kriegs gegen ihn beschlossen wurde. Bei seiner Abreise von Rom soll er ausgerufen haben: »O der feilen Stadt!
sie wird zu Grunde gehen, sobald sie einen Käufer findet!« Im folgenden Jahr (110) befehligte der Konsul Spurius Posthumius
Albinus, aber ohne Erfolg, da das Heer ganz zuchtlos und verwildert war, und sein Bruder Aulus ließ sich
gar in das Innere des Landes locken, wo er von J. überfallen und zu einem Vertrag genötigt wurde, wonach das römische Heer
unter dem Joch hinweggehen und ganz Numidien räumen mußte.
Hiermit war das Maß der Schmach für die Senatspartei erfüllt, deren Angehörige bisher den Krieg geleitet
hatten; es wurde daher auf Antrag des Volkstribuns Mamilius (lex Mamilia) eine Untersuchung gegen die Schuldigen eingeleitet,
infolge deren mehrere derselben verurteilt wurden, womit zugleich das politische Übergewicht, das bisher auf seiten der
Senatspartei gewesen war, auf die Volkspartei überging. Und nun wurde der Krieg mit ebensoviel Redlichkeit
wie Geschicklichkeit geführt, zunächst in den Jahren 109 und 108 von Quintus Cäcilius Metellus, dem Konsul des Jahrs 109. Dieser
verwüstete Numidien, eroberte mehrere Städte und feste Plätze; ein Überfall, den J. in einer wasserlosen Gegend am Fluß Muthul
versuchte, endete mit einer Niederlage, eine zweite Niederlage erlitt er 108; er hatte deshalb schon 109 Unterhandlungen
wegen des Friedens mit Metellus angeknüpft, die aber deshalb nicht zum Ziel führten, weil Metellus verlangte, daß er sich
als Gefangenen stellen sollte.
Nach der zweiten Niederlage aber flüchtete sich J. zu seinem Schwiegervater, dem König Bocchus von Mauretanien. Dieser nahm
sich seiner an, und 107 zogen beide Könige gegen Cirta, wohin ihnen Metellus entgegenging. Ehe es aber zur
Schlacht kam, erfuhr Metellus, daß sein bisheriger Legat und Gegner Gajus Marius statt seiner von dem Volk zum Oberbefehlshaber
ernannt worden sei. Er vermied also ein Zusammentreffen mit dem Feind und übergab sodann das Heer dem
Marius, der in den Jahren 107 und 106 den Krieg in derselben Weise und mit demselben Glück fortsetzte wie sein Vorgänger, indem
er das Land durchzog und den beiden Königen bei Cirta zwei Schlachten abgewann.
Indessen die Beendigung des Kriegs wurde nicht durch die Gewalt der Waffen, sondern durch Verrat herbeigeführt.
Bocchus, durch die Mißerfolge entmutigt, knüpfte Verhandlungen mit den Römern an und wurde hauptsächlich durchL. Cornelius
Sulla, den Quästor des Marius, bewogen, J. auszuliefern (106). Nachdem hierauf Marius die Verhältnisse Numidiens geregelt und
ein Stück davon Bocchus als Verräterlohn, ein andres Hiempsal II. und Hiarbas als Roms Vasallen zugeteilt,
den Rest aber zum Gebiet der römischen Republik geschlagen hatte, feierte er 1. Jan. 104 seinen Triumph in Rom, wobei J. in Fesseln
mit seinen zwei Söhnen vor dem Triumphwagen des Marius hergeführt ward. Hierauf ward J. in einen unterirdischen Kerker gestoßen,
wo er den Hungertod starb. Eine meisterhafte Geschichte des Jugurthinischen Kriegs haben wir von Sallustius.