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philosophischen Fakultät in Wien (später Direktor der orientalischen Akademie), und selbst Bartenstein (s. d.) anschlossen, welcher durch sein ungeheuerliches Geschichtskompendium in mehreren Foliobänden die Wißbegierde des Prinzen ebensowenig fesseln konnte, als dies dem schablonenmäßigen Unterricht so manches der andern Lehrer gelang. Es waren namentlich die doktrinären und unfruchtbar schematisierenden Vorträge, welche den jungen Prinzen langweilten und zu einer ungeordneten, oberflächlichen und wenig verstandenen Lektüre, besonders der neuen französischen Litteratur, haltlos forttrieben.
Bei aufgewecktem Geist, rascher Fassungsgabe und dem lobenswerten Bestreben, sich durch eigne Anschauung über alles ein selbständiges Urteil zu bilden, wurde J. bald von dem Gefühl der Vereinzelung und Vereinsamung erfaßt, welchem die flüchtigen Berührungen mit hervorragenden und von ihm selbst aufgesuchten bedeutenden Männern kein beruhigendes Gegengewicht gaben. Die Meinung, in allem selbst handeln und entscheiden zu müssen, und die durchgreifende, rein persönliche Regierungsweise des großen Monarchen mochten in diesen Umständen ihren Ursprung gefunden haben. 1764 wurde J. zum römischen König gewählt und gekrönt, und da schon im folgenden Jahr sein Vater starb, so schien sich seiner Thätigkeit ein weites Feld zu eröffnen; aber der Wille der Kaiserin wie die feste und der monarchischen Willkür widerstrebende ständische Verfassung des Reichs setzten derselben die engsten Grenzen.
Obwohl J. in den Erbländern von der Kaiserin zum Mitregenten erklärt war, beschränkte sich sein Einfluß auf das Militärwesen, an welchem er bei aller Bewunderung Friedrichs II., mit dem er im August 1769 in Neiße und im September 1770 zu Neustadt in Mähren Zusammenkünfte hatte, doch kein großes innerliches Interesse fand, und die äußere Politik. Hier trieb Josephs Ehrgeiz Österreich zum Anteil an der Teilung Polens und durch das Projekt der Erwerbung Bayerns zum bayrischen Erbfolgekrieg.
Sein Geist beschäftigte sich fast ausschließlich mit den volkswirtschaftlichen und kirchlichen Angelegenheiten, in welchen er seine liebsten Reformgedanken mit Ungeduld bis zur Zeit seiner Alleinregierung zurückgedrängt sah. Mit der Kaiserin stand er auch persönlich nicht auf gutem Fuß, obwohl er sich gern als »gehorsamer Sohn« bezeichnete, als solcher angesehen sein wollte und bei ihrem Tod auch das stürmische Gefühl des Schmerzes nicht verleugnete. Aber je größer die Kluft zwischen ihm und der frommen, von weiblicher Beängstigung erfüllten Mutter wurde, desto weniger war ein Umgang möglich, der die Gegensätze persönlich zu mildern vermocht hätte. Dem unaufhörlichen Drängen Maria Theresias, J. möge zur Beichte gehen und die Kirche besuchen, vermochte der Kaiser auch durch zeitweilige Erfüllung des Wunsches nicht zu genügen.
Als nun Maria Theresia 1780 starb, sollte sich das Wort Friedrichs II.: »Voilà nouvelle ordre des choses!« in unglaublicher Eile bewahrheiten;
denn sofort ließ J. nichts an seiner Stelle, und eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, welche meistens jeder verfassungsmäßigen, häufig auch jeder büreaukratischen Grundlage entbehrten und der umfassendsten, auch im 18. Jahrh. nicht ganz gewöhnlichen Geltendmachung des absoluten Systems entsprangen, ergoß sich über alle ungleichartigen Völker und Staaten der alten habsburgischen Hausmacht, welche, mit Beseitigung des verschiedenen Verfassungswesens und der ständischen Vertretung, als vollkommen gleichgestellte Glieder vom Kabinett des Kaisers aus, als »Verwalters« des Staats, nach den gleichen Gesetzen regiert werden und einen uhrwerkartig geregelten Organismus mit deutscher Amtssprache ausmachen sollten.
Von der richtigen und klaren Einsicht geleitet, daß die Herrschaft des römischen Stuhls und der katholischen Hierarchie beseitigt werden müsse, wenn die österreichische Verwaltung zur Selbständigkeit des modernen Staatsbegriffs erhoben werden solle, begann er mit entschlossenem Sinn alle die Bande vorerst zu lösen, welche österreichische Unterthanen von der päpstlichen Gewalt abhängig machten. Wie durch die Verordnung vom die anspruchsvollsten Bullen der römischen Kirche aus allen Ritualbüchern und kirchlichen Sammlungen gestrichen wurden, so verfügte J. auch die Aufhebung der päpstlichen Dispense, der Rekurse, des Bischofseides und der Litterae apostolicae, die Einführung des Placet, das Verbot der Annahme päpstlicher Ämter und Titel und des Besuchs der in Rom befindlichen theologischen Anstalten.
Diesen wichtigen Reformen folgten zahlreiche Aufhebungen von Klöstern, Einziehung des Vermögens derselben und die Gründung des Religionsfonds sowie die Dotation von trefflichen Unterrichts- und Humanitätsanstalten aus dem konfiszierten Klostergut. Aber schon die Durchführung dieser Maßregeln zeigte erhebliche Mißstände und Willkürlichkeiten. Bald griff die Regierung Josephs auch in die internen Angelegenheiten der Kirche und des Gottesdienstes ein.
»Andachtsordnungen«, Gesetze gegen den »kirchlichen Flitterstaat«, Verordnungen über Prozessionen, Wallfahrten, Ablässe und das unglückliche Gebot des Begrabens der Toten in Säcken, ohne Kleider und in Kalkgruben, alle diese Dinge, welche bestimmt waren, »Aufklärung« zu bewirken, erregten Haß und Verdruß, selbst tiefer gehenden Widerstand seitens des Volkes. Dabei hielt J. doch sehr bestimmt den Begriff der Staatskirche als einer katholischen aufrecht.
Wie in der politischen Verwaltung, so hielt er auch in kirchlichen Dingen Einheit und Gleichheit für die wesentlichste Grundlage des Staatslebens. Das Verhältnis der nichtkatholischen Konfessionen vermochte er daher nicht anders als unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weit gehenden Toleranz zu fassen. Obwohl sich nun in Ländern, wo die religiösen Fragen längst durch gesetzliche Bestimmungen geregelt waren, wie in Ungarn, eine berechtigte Opposition gegen das »Toleranzpatent« gerade von seiten der Protestanten erhob, so wirkten doch die damit zusammenhängenden Verordnungen segensreich auf die Zustände in den andern Ländern, wo endlich ein anderthalbhundertjähriger Druck von vielen protestantischen Gemeinden hinweggenommen wurde. Um übrigens den Übertritt von der katholischen Religion zu andern Konfessionen zu verhindern, schrak J. selbst vor manchen Zwangsmaßregeln nicht zurück, und wie er die Sekte der Deisten durch »Karbatschenstreiche« ausrotten wollte, so fehlt es auch nicht an Beispielen harter Kabinettsjustiz gegenüber von Mönchen, welche aus eignem Entschluß ihren Orden verlassen wollten, oder gegen Protestanten, welche wegen Proselytenmacherei Verdacht erregten.
Um den Neuerungen Josephs in Österreich ein Ziel zu setzen, begab sich der Papst Pius VI. 1782 persönlich nach Wien, ohne jedoch etwas zu erreichen. Mit großer Absichtlichkeit wurde jede geschäftliche Verhandlung vermieden, und Fürst Kaunitz empfing den Papst in seinem Palast lediglich als Privatperson. Keinen Augenblick wurde die Reform unterbrochen, vielmehr auch auf das Gebiet der Diözesaneinteilung ausgedehnt, wobei dem Kaiser ernstlichere
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Schwierigkeiten den deutschen Kirchenfürsten gegenüber entstanden, deren Rechte in den österreichischen Erbländern aufgehoben worden waren. Insbesondere wurden auf diese Weise die Bischöfe von Passau, Salzburg und Bamberg zu entschiedener Opposition gegen J. gedrängt, welche sich schließlich in dem Fürstenbund Ausdruck verschaffte. Den letztern hatten die kleinern Reichsfürsten zuerst gegen die Verfassungsverletzungen Josephs geschlossen; als aber J. das Projekt der Gewinnung Bayerns durch Austausch gegen Belgien 1785 wieder aufnahm, trat Friedrich II. dem Fürstenbund bei und versetzte dadurch der österreichischen Politik in Deutschland eine unheilbare Wunde.
Das kirchliche Territorialsystem aber, welches J. gegründet hatte, vermochten die deutschen Bischöfe nicht zu erschüttern. Zu den neuen Diözesaneinteilungen in Österreich gewann J. schließlich die Einwilligung der römischen Kurie, indem er den Besuch des Papstes schon 1783 unerwartet in Rom erwidert hatte und nun dafür sorgte, daß der Bruch mit Rom nicht allzu tief und nachhaltig werde. Die vornehmste Sorge Josephs richtete sich nunmehr auf die Heranbildung eines staatstreuen Klerus, wie denn das Unterrichtswesen überhaupt eine den Staatszwecken ausschließlich dienende Richtung erhielt. Die Reformen auf diesem Gebiet wurden durch Gottfried van Swieten ins Leben geführt, welcher sich für Verbreitung des Wissens und Könnens große Verdienste erwarb, aber auch in Bezug auf die höhern Aufgaben des Unterrichts und der Wissenschaft einem trocknen Utilitarismus huldigte.
Am wohlthätigsten wirkten ohne Zweifel die Maßnahmen Josephs auf dem Gebiet der sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse, und man hat die treffende Bemerkung gemacht, daß J. den österreichischen Erbländern eine Revolution erspart habe. Er legte den Grund zu einem bessern und gerechtern Steuersystem, das nur deshalb Widerspruch erregte, weil es den Adelsvorrechten entgegentrat und alle ständischen Privilegien beseitigte. Die gänzliche Aufhebung der Leibeigenschaft war aber das dauerndste Resultat der Josephinischen Gesetzgebung. In Bezug auf Josephs Reformen im Justizwesen zeigte sich der unruhige Geist und der stets wachsende Widerspruch der Verordnungen besonders nachteilig. So wurde die Todesstrafe erst aufgehoben und in solche Strafen verwandelt, welche, wie Schiffziehen und Gassenkehren, die öffentliche Meinung gegen sich hatten; bald aber führte eine neue Ordonnanz die Todesstrafe wieder ein. Ganz ähnliche Schwankungen zeigten Josephs Verordnungen über die Bücherzensur und Preßfreiheit. Mangel an jeglicher Voraussicht bei Erteilung solcher Gesetze und zufälliger Verdruß bei Aufhebung oder Modifikation derselben charakterisieren auch hier die Thätigkeit des absolut schaltenden Monarchen.
Trotz des Widerstandes, welchen J. in den Erbländern fand, würden indes seine Gesetze nachhaltiger gewirkt haben, wenn das Ansehen seiner Regierung nicht durch seine äußere Politik völlig erschüttert worden wäre. Bei persönlicher Bewunderung Friedrichs II. war er doch zu sehr in den österreichischen Traditionen befangen, als daß er nicht die lebhafteste Eifersucht gegen das wachsende Ansehen Preußens empfunden hätte, und diese Eifersucht ward erwidert, indem der Preußenkönig dem Lieblingsplan Josephs II., Bayern zu erwerben, entgegentrat und so dieses für Österreichs Stellung in Deutschland epochemachende Projekt durchkreuzte.
Indem J. Anlehnung an fremde Staaten, bald an Frankreich, bald an Rußland, suchte, mißglückten ihm die nächsten Unternehmungen. Als er die alten Verträge über die Scheldeschiffahrt mit den Holländern lösen wollte, mußte er als römischer Kaiser die Beleidigung seiner Flagge durch das stolze kleine Nachbarvolk hinnehmen und froh sein, daß Frankreich einen Ausgleich vermittelte. Der abenteuerliche Plan, das griechische Reich wiederherzustellen, und die russische Allianz führten zu dem Türkenkrieg von 1788, dessen unglücklicher Verlauf alle schlummernden Kräfte des Widerstandes in den Erbländern entfesselte. In Belgien war es schon 1787 zu blutigen Auftritten gekommen.
Während der Kaiser mit Katharina II. von Rußland im Chersones die weitreichendsten Pläne entwarf, zeigte sich sein Regiment in den Erbländern von seiner schwächsten Seite. Nachdem er die Statthalter der Niederlande, den Herzog Albert von Sachsen-Teschen und dessen Gemahlin, die Erzherzogin Marie Christine, wegen der Nachgiebigkeit, die sie den niederländischen Ständen gegenüber bewiesen, abberufen, wollte er durch Kabinettsaufträge über die Köpfe seiner Minister hinweg sein verlornes Ansehen militärisch wiederherstellen und befahl seinem General Murray den rücksichtslosesten Gebrauch der Waffen und Einführung des Martialgesetzes.
Aber auch hier fand J. nur wenig Gehorsam, und nachdem er endlich einen fügsamen General zu diesem Zwecke gefunden, hatte er nicht die hinreichende militärische Macht, um die Revolution zu ersticken. Ganz ähnlich hatten sich die Dinge in Ungarn entwickelt. Die einfache Negation des historischen Rechts in diesem Land hatte erst einen passiven, bald in den Komitaten einen faktischen Widerstand erzeugt, der seit 1789 durch die französischen Revolutionsvorgänge sichtlich beeinflußt und befördert wurde.
Als gegen Ende desselben Jahrs J. neue Forderungen in betreff der Rekrutenstellung und Getreidelieferung stellte, wurde er von den Komitatsbehörden barsch an den Reichstag verwiesen, der freilich seinerseits schwerlich geneigt gewesen wäre, mit dem ungekrönten König zu verhandeln. Am unterzeichnete J. jenes merkwürdige Dokument, durch welches er für Ungarn mit wenigen Ausnahmen alle Neuerungen widerrief und den Verfassungsstand vom Jahr 1780 wiederherstellte. Um Belgien zu pazifizieren, mußte er sich zu dem noch demütigendern Schritt bequemen, die Hilfe und Vermittelung des Papstes Pius VI. anzurufen. Gleichzeitig hatten auch die böhmischen und tirolischen Stände sich zu regen begonnen und preßten dem todkranken Kaiser das Geständnis ab: »Ich will ihnen ja alles geben, was sie verlangen; nur mögen sie mich ruhig ins Grab steigen lassen«. J. starb 49 Jahre alt, an einem Lungenleiden, welches infolge der Strapazen der beiden Türkenfeldzüge rasch zugenommen hatte.
Man sagte (wohl mehr eine nachträgliche Erfindung),
er habe sich als Grabschrift setzen wollen: »Hier liegt ein Fürst, dessen Absichten rein waren, der aber alle seine Entwürfe scheitern sah«. Indessen darf man die Wirksamkeit Josephs auch bei der kühlsten Beurteilung und schärfsten Kritik nicht unterschätzen, da aus dem Zusammenbruch seines Regierungssystems die wesentlichsten Prinzipien lebensfähig sich behaupteten. Im großen und ganzen hat er den österreichischen Regierungen und selbst dem österreichischen Volkscharakter in jeder politischen Beziehung seinen Stempel aufgedrückt, der »Josephinische Geist« ist noch heute im Mittelstand Deutsch-Österreichs lebendig. Wenn auch seine kirchlichen Ansichten von seinen Nachfolgern nicht geteilt wurden,
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so setzten sich dieselben doch im Bewußtsein des Volkes in der Form eines liberalisierenden Staatskatholizismus um so fester, und auch in den meisten andern Richtungen der Gesetzgebung ward durch Josephs Neffen, den Kaiser Franz II., dasjenige durchgeführt, was J. angebahnt hatte. Da Josephs Bruder Leopold Großherzog von Toscana war, so wurde die Erziehung des Neffen als vermutlichen Nachfolgers des Kaisers von diesem selbst geleitet; für die Anhänglichkeit des Kaisers Franz an seinen zweiten Vater gibt das schöne Monument Zeugnis, welches derselbe 1807 durch den Bildhauer Zauner in Wien setzen ließ, und welches die Inschrift trägt: »Josepho II. qui saluti publicae vixit non diu sed totus«.
Vor allem aber lebt Joseph der Einzige, der großherzige Märtyrer des Staatsgedankens, wie man ihn nennen darf, in tausend wahren und nachgebildeten Anekdoten gefeiert, im Herzen des Volkes Deutsch-Österreichs als dessen Liebling. Von den beiden Gemahlinnen Josephs II. war die erste, Isabella, Tochter des Herzogs Philipp von Parma, schon 1763, die zweite, Maria Josepha, Tochter Karl Albrechts von Bayern (Kaiser Karls VII.), schon 1767 gestorben.
Vgl. Groß-Hoffinger, Lebens- und Regierungsgeschichte Josephs II. (Stuttg. 1835-37);
Meynert, Kaiser J. II. (Wien 1862);
Wendrinski, Kaiser J. II. (das. 1880);
S. Brunner, Die theologische Dienerschaft am Hof Josephs II. (das. 1868);
Derselbe, Correspondances intimes de l'empereur J. II avec Cobenzl et Kaunitz (Mainz 1871);
Derselbe, J. II., Charakteristik seines Lebens, seiner Regierung und seiner Kirchenreform (Freiburg 1885);
v. Arneth, Maria Theresia und J. Ihre Korrespondenz samt Briefen Josephs an seinen Bruder Leopold (Wien 1867), »J. II. und Leopold II.« (das. 1872),
»J. II. und Katharina II. Ihr Briefwechsel« (das. 1869);
Wolf, Das Unterrichtswesen in Österreich unter Kaiser J. II. (das. 1880);
Lustkandl, Die Josephinischen Ideen und ihr Erfolg (das. 1881);
Nosinich und Wiener, Kaiser J. II. als Staatsmann und Feldherr (das. 1885).
[Köln.]
3) J. Clemens, Herzog zu Bayern, Kurfürst von Köln, geb. Sohn des Kurfürsten Ferdinand Maria von Bayern, ward 1684 Koadjutor seines Vetters Albert Siegmund, Bischofs von Freising, und 1684 dessen Nachfolger, 1685 zugleich Bischof von Regensburg. Vom Papst Innocenz XI. 1688 im Einverständnis mit Kaiser Leopold I. für das Erzbistum Köln in Vorschlag gebracht, ward er vom Kaiser trotz seiner Jugend für mündig erklärt und nach Verdrängung des von Frankreich begünstigten Erzbischofs Fürstenberg durch kaiserliche Truppen in Besitz des Stifts gesetzt. 1694 ward er auch Bischof von Lüttich. Er stellte sich im spanischen Erbfolgekrieg auf die Seite seines Bruders, des Kurfürsten Max Emanuel von Bayern, verlor infolge der Schlacht bei Höchstädt und der über ihn verhängten Reichsacht 1706 sein Land und floh nach Frankreich, wurde aber durch den Frieden zu Baden (1714) restituiert und auch noch Bischof von Hildesheim. Er suchte den Handel am Rhein in Aufschwung zu bringen; starb
Vgl. Ennen, Der spanische Erbfolgekrieg und der Kurfürst J. Clemens von Köln (Jena 1851).
[Österreich.]
4) J. Karl Ludwig, Erzherzog von Österreich, geb. Sohn des Erzherzogs-Palatins Joseph (geb. gest. und der Prinzessin Maria Dorothea von Württemberg, ward bis 1848 in Ungarn erzogen, trat sodann in die kaiserliche Armee, wurde 1859 Generalmajor, stand 1860-64 in Italien, befehligte 1866 eine Brigade des 4. Korps bei Schweinschädel und Königgrätz, wo er verwundet ward, erhielt das Kommando des 4. Korps und wurde Feldmarschallleutnant und 1867 Oberkommandeur der neuerrichteten ungarischen Landwehr (Honved). 1874 ward er General der Kavallerie. Auch ist er Mitglied der ungarischen Akademie. Seit 1864 ist er mit der Prinzessin Klothilde von Sachsen-Koburg vermählt.
[Liechtenstein.]
5) Fürsten von Liechtenstein, s. Liechtenstein.
[Neapel.]
6) König von Neapel und Spanien, s. Bonaparte 1).
[Portugal.]
7) J. I. Emanuel, König von Portugal, Sohn Johanns V., geb. 1715, folgte diesem 1750 auf dem Thron und berief sofort Pombal in das Ministerium, dem er bald die Leitung der Staatsgeschäfte gänzlich überließ, da er arbeitsscheu und wenig befähigt war. Er gab sich ganz seinen Liebhabereien: Theater, Jagd und Galanterie, hin. Nach dem Attentat auf J. bei dem der König verwundet wurde, gab er sogar seine Zustimmung zur Vertreibung der Jesuiten. Apoplektische Anfälle nötigten ihn 1776, seine Gemahlin Maria Anna zur Regentin zu ernennen. Er starb
[Sachsen-Altenburg.]
8) Herzog von Sachsen-Altenburg, geb. Sohn des damaligen Herzogs Friedrich von Hildburghausen, folgte seinem Vater in der Regierung des Herzogtums Altenburg Wiewohl seine Regierung durch umsichtig fortschreitende, alle Extreme vermeidende Reformen bezeichnet war, nahm doch bei seiner Begünstigung einer ultrakirchlichen Richtung und der allzu kostspieligen Haushaltung des Hofs die Bewegung von 1848 gerade in Altenburg einen sehr extremen Charakter an, infolgedessen J. zu gunsten seines Bruders Georg von der Regierung zurücktrat. Er lebte seitdem abwechselnd in Altenburg und auf seinem Jagdschloß Hummelshain und starb J. war vermählt mit Prinzessin Amalie von Württemberg (gest. welche ihm sechs Töchter gebar, von denen die Prinzessin Marie Witwe des frühern Königs Georg V. von Hannover, Elisabeth mit dem Großherzog Peter von Oldenburg und Alexandra mit dem Großfürsten Konstantin von Rußland vermählt ist.
[Sachsen-Hildburghausen.]
9) J. Friedrich Wilhelm, Prinz von Sachsen-Hildburghausen, Sohn des Herzogs Ernst II., geb. trat 1719 in österreichische Militärdienste und machte unter Seckendorf die Feldzüge in Italien mit. Um schneller zu avancieren, trat er 1727 zur katholischen Religion über, wurde 1732 Oberst im Regiment Pálffy und nahm an den Kämpfen in Italien und 1734 am Rhein teil. Hierauf ging er als Generalfeldzeugmeister zur Armee nach Ungarn, wo er indes im Kriege gegen die Türken, welchen er anriet, großes Mißgeschick hatte, denn er selbst verunglückte mit seiner Unternehmung vor Banjaluka in Bosnien; auch bei Kornia, Kroczku und an der Temes ging es fehl, und der Krieg schloß mit dem schmachvollen Frieden von Belgrad. Indes der Hof, dessen Gunst er sich auch 1738 durch die Heirat mit der Nichte und Erbin des Prinzen Eugen erworben hatte, verzieh ihm seine Fehler. In dem österreichischen Successionskrieg wurde ihm die obere Leitung des Heerwesens innerhalb des Kaiserreichs übertragen, und er lebte meist zu Wien und zu Schloßhof. 1757 stellte man die Reichsarmee, die mit Soubise zusammen agieren sollte, unter seine Befehle. Er war indes
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der allerdings schwierigen Aufgabe nicht gewachsen. Seit der Schlacht bei Roßbach kommandierte er nicht wieder, sondern lebte in Wien der Pflege der Musik. Die Übertragung der Administrations- und Debitkommission des Fürstentums Hildburghausen rief ihn 1769 dahin. 1779 übernahm er die Vormundschaft über seinen Urgroßneffen Friedrich und führte diese auch nach dessen Volljährigkeit bis zu seinem erfolgten Tod fort. Seine Ehe, die er bald wieder löste, da man ihn über das Vermögen seiner Gemahlin getäuscht hatte, war kinderlos geblieben.