Rechte und ward 1854 im österreichischen Unterrichtsministerium angestellt, in welchem er 1871 Abteilungsrat wurde.
Er schrieb seit 1854 eine Reihe von Erzählungen, die teils in Zeitschriften, teils gesammelt unter dem Titel: »Novely« (Wien
1853) erschienen, war an der Redaktion verschiedener Blätter beteiligt und lieferte eine Anzahl tüchtiger Arbeiten aus der
slawischen Rechtsgeschichte. Von seinen selbständig erschienenen Schriften sind zu nennen: »Über Eigentumsverletzungen und
deren Rechtsfolgen nach dem altböhmischen Recht« (Wien 1855);
»Das slawische Recht in Böhmen u. Mähren bis zum 14. Jahrhundert«
(tschechisch, Prag 1863-73, 3 Bde.);
»Das Recht in Böhmen und Mähren« (das. 1865-66, Bd.
1).
Mit Joseph I. veröffentlichte er den noch unvollendeten »Codex juris bohemici« (Prag 1867-83, Bd. 1-5).
Neuerdings schrieb er: »Geographische Dichterbilder« (Wien 1881).
3) Konstantin Joseph, Sohn von J. 1), geb. zu Wien, studierte daselbst und in Prag, bereiste die südslawischen Länder,
über die er in Zeitschriften zahlreiche Artikel veröffentlichte, und habilitierte sich 1878 an der Prager
Universität für Geschichte. Er gab heraus: »Bibliographie de la littérature bulgare moderne 1806-70« (1872);
die wertvolle
»Geschichte der Bulgaren« (Prag 1876);
»Die Heerstraße von Belgrad nach Konstantinopel und die Balkanpässe« (das. 1876);
»Die
Handelsstraßen und Bergwerke von Serbien und Bosnien während des Mittelalters« (das. 1879) u. a.
J. ist gegenwärtig, nachdem er einige Zeit Unterrichtsminister in Bulgarien gewesen, ordentlicher Professor der allgemeinen
Geschichte an der böhmischen Universität in Prag.
(spr. chhi-), Stadt im Staat Santander der südamerikan. Republik Kolumbien, am Rio de Oro, 563 m ü. M.,
mit Goldwäschen, Tabaksbau, Viehzucht, Fabrikation von Hüten und (1870) 9955 Einw.
Feldherr König Davids, dessen Schwestersohn er war, ermordete Abner und tötete Davids Sohn Absalom auf der Flucht.
Er führte Davids spätere Kriege gewöhnlich selbständig und mit glücklichem Erfolg und bewahrte dem
König unverbrüchliche Treue.
Dennoch ward er, weil er sich für das Thronrecht von Davids ältestem Sohn, Adonia, erklärt
hatte, auf Davids Wunsch von Salomo gleich nach dessen Thronbesteigung getötet.
1) J. I., mit dem Beinamen Nestor, geb. Sohn des Kurfürsten Johann Cicero, folgte demselben 1499 in der Regierung,
schaffte durch blutige Bestrafung der Raubritter das Faustrecht in seinem Land ab und beförderte das Aufleben der Städte
sowie Künste und Wissenschaften, wie er denn auch 1506 die Universität zu Frankfurt a. O. stiftete. 1516 gründete
er das Kammergericht und erließ 1527 die Constitutio Joachimica, ein noch heute in der Mark teilweise gültiges Erb- und Familienrecht. 1519 bewarb
er sich ohne Erfolg um die Kaiserkrone.
Der Reformation war er nicht zugethan; auf dem Reichstag zu Worms (1521) suchte er Luther zum Widerruf zu
bewegen, und in Augsburg 1530 zeigte er sich den evangelischen Fürsten höchst feindselig. Seine Gemahlin Elisabeth
von Dänemark,
die 1528 sich zu Luthers Lehre bekannte, entfloh vor seinem Zorne nach Sachsen. Er vereinigte die Grafschaft Ruppin nach
dem Tode des letzten Grafen derselben (1524) mit der Mittelmark und erlangte im Grimnitzer Vertrag 1529 die Anerkennung der Erbberechtigung
auf Pommern. Er starb in Stendal.
2) J. II., mit dem Beinamen Hektor, Sohn des vorigen, geb. kämpfte 1522 als Hauptmann des niedersächsischen Kreises
rühmlich gegen die Türken und folgte seinem Vater 1535 als Herr der Alt- und Mittelmark, während sein Bruder Johann die Neumark
erhielt. Er führte 1539 die Reformation in seinem Land ein, obwohl er sich bei der Verteidigung derselben, namentlich während
des Schmalkaldischen Kriegs und nach demselben, sehr lau bewies. Sein religiöser Eifer war nicht groß,
Ruhe und Friede lagen ihm vor allem am Herzen.
Dem Kaiser Karl V. hing er treu an und führte 1542 von neuem ein Reichsheer gegen die Türken, doch ohne Erfolg. 1537 schloß er
die Erbverbrüderung mit den schlesischen Herzögen und erwarb 1569 die Anwartschaft auf Preußen. Seine
Prachtliebe und sein Hang zur Verschwendung sowie seine Beziehungen zur schönen Gießerin, Anna Sydow, und zu dem jüdischen
Wucherer Lippold brachten die Finanzen des Landes in große Verwirrung. Er starb in Köpenick.
3) J. Friedrich, geb. ward 1553 Bischof von Brandenburg und Havelberg, 1556 auch zu Lebus, 1563 Administrator
von Magdeburg. Er residierte seit 1567 in Halle und vermählte sich 1570; er durfte deswegen den erzbischöflichen Sitz auf
dem Reichstag nicht einnehmen. 1598 übernahm er das Kurfürstentum Brandenburg nach seines Vaters Johann Georg Tod und überließ
seinem Sohn Christian Wilhelm das Erzstift Magdeburg. Er kassierte das väterliche Testament, welches die
Mark wieder geteilt hatte, und ordnete die Verteilung der Besitzungen der dem Erlöschen nahen fränkischen Linie unter seine
jüngern Brüder 1598 durch den Geraer Familienvertrag. Das Joachimsthalsche Gymnasium zu Berlin verdankt ihm seine Entstehung.
Auch bahnte er die Erwerbung der jülich-kleveschen Erbschaft an. Er starb
ökumen. Patriarch, geb. zu Bapheochori, einer Vorstadt Konstantinopels, studierte daselbst,
dann im griechischen Seminar zu Bukarest und zuletzt in Wien, von wo aus er die bedeutendsten Städte Europas besuchte, wurde 1860 zweiter
Diakonus und Siegelbewahrer des Patriarchen Joachim II., 1863 zum Priester geweiht und zugleich wegen seiner
seltenen Talente zum Megas Protosynkelos des ökumenischen Patriarchats befördert, 1864 Erzbischof von Warna, 1872 Mitglied
der heiligen Synode zu Konstantinopel und 1873 Metropolit von Salonichi. 1878 erlangte er die Würde des ökumenischen Patriarchen,
welche er bis 1884 und wieder seit 1887 innehatte. Er machte sich durch die Regelung der kirchlichen
Verhältnisse in Montenegro, in Serbien und Bosnien nach der Besetzung des Landes durch Österreich verdient.
Joseph, Violinspieler, geb. zu Kittsee bei Preßburg in Ungarn, wurde auf dem Wiener Konservatorium
von Böhm und Mayseder gebildet, kam 1843 nach Leipzig, wo er noch Davids Unterricht genoß, und wurde 1850 als
Konzertmeister in Weimar angestellt, von wo er 1854 in
mehr
gleicher Eigenschaft nach Hannover ging. Nachdem er 1866 von dieser Stelle zurückgetreten, ließ er sich in Berlin nieder, wo
er 1869 unter dem Titel eines königlichen Professors zum Direktor der neugegründeten Hochschule für Musik (Abteilung für ausübende
Tonkunst) sowie zum Mitglied der musikalischen Sektion der Akademie der Künste ernannt wurde. Seine alljährlich
fortgesetzten Kunstreisen haben ihn durch ganz Deutschland sowie nach Frankreich, der Schweiz, Rußland und zu wiederholten
Malen nach England geführt, wo sein edles und großartiges Spiel überall die gleiche Bewunderung erregte. Unter seinen Kompositionen
verdienen die Ouvertüre zu »Hamlet« und das sogen. »Ungarische Konzert« für Violine genannt zu werden. -
Seine Gattin Amalie, geborne Schneeweiß, Sängerin (Alt), geb. 1839 zu Marburg in Steiermark, erhielt ihre musikalische Ausbildung
in Wien und trat zuerst auf dem Kärntnerthor-Theater daselbst auf. Später folgte sie einem Ruf an die Hofbühne zu Hannover.
Nach ihrer Verheiratung (1861) trat sie von der Bühne zurück und wendete sich fortan ausschließlich
dem Konzert- und dem Oratoriengesang zu, auf welchem Gebiet sie glänzenden Erfolg hatte.