schießen, d. h. die
Schrote müssen mit solcher
Gewalt geschleudert werden, daß sie tief genug eindringen und die
Knochen
[* 2] zerschmettern. Man prüft die Leistungsfähigkeit der
Gewehre durch das
Anschießen (s. d.).
ein Ausfluß
[* 5] der
Landeshoheit, besteht in dem
Recht, landesherrliche Vorschriften über die Ausübung der
Jagd, insoweit sie aus allgemeinen staatspolizeilichen oder volkswirtschaftlichen Rücksichten notwendig sind, zu erlassen
und über deren Befolgung im ganzen Staatsgebiet zu wachen. Mit der Ausübung der
Landeshoheit in den einzelnen deutschen
Staaten mußte sich auch die J. entwickeln. Zuerst begriff man
Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung »forstliche
Obrigkeit«; dann trennte man J. als
»Wildbann«,
Forsthoheit als
»Forstbann«, jedenfalls unter Einfluß der
alten
Begriffe von den
Bannforsten.
Auch das
Jagdregal, wonach die
Jagd als ein nutzbares Hoheitsrecht von dem
Landesherrn in Anspruch genommen ward, läßt sich
historisch erst mit der
Entwickelung der
Landeshoheit vom 16. Jahrh. an begründen. Zu den ältern, bei dem
Jagdregal als vorbereitend
auftretenden Verhältnissen gehören die derBannforsten, deren Errichtung nur vermöge der königlichen
Rechte geschehen konnte, dann die herrschende
Idee der Zeit, wonach der
Landesherr auch als Landeseigentümer angesehen werden
wollte, ferner die weiteste
Ausdehnung
[* 6] der
Forderungen des öffentlichen Wohls als Ausfluß der Hoheitsrechte, endlich die
aus dem römischen
Recht uns überkommene
Lehre
[* 7] von den herrenlosenSachen, welche auf die Jagdtiere angewendet
wurde.
Alles dies führte dazu, das
Jagdregal als vorhanden, selbst als bewiesen anzusehen, ehe und ohne daß dieses wirklich der
Fall war. Die nächste
Folge von der Regalitätserklärung der
Jagd war, daß das
Jagdrecht aufhörte, grundsätzlich mit dem
rechten
Eigentum und dem rechten
Lehen verbunden zu sein, und nunmehr bloß die
Verleihung durch den
Fürsten
oder die
Annahme einer stillschweigenden Gestattung, durch langen, unvordenklichen
Gebrauch nachgewiesen, als
Grund dieser Befugnis
angesehen wurde.
Diese Grundansicht mußte offenbar das ganze seitherige
Verhältnis umgestalten. Besonders aber ward nun die Regalitätsidee
der
Jagd dadurch noch weiter geführt, daß die
Einteilung der
Jagd in hohe und niedere schärfer hervorgehoben,
namentlich die hohe
Jagd unbedingt als
Regal erklärt und bei Jagdverleihungen häufig dem Lehnsherrn vorbehalten wurde; dann,
daß die
Ansicht sich geltend machte, nur den Adligen stehe die
Jagd zu, und daß die
Jagd auf fremdem
Grund und
Boden häufiger
wurde.
Endlich aber wurde mannigfacher
Widerstand gegen das
Neue seitens der
Vasallen durch Ankäufe der
Jagd von dem
Landesherrn beseitigt. Die schlimmste
Frucht dieser von dem ursprünglichen
Rechtsweg abgeirrten Verhältnisse war,
neben den unmenschlichen
Gesetzen gegen die
Wilderer, der Jagddruck, der auf den
Bauern lastete (s.
Jagd, S. 124).
ein von den
Jägern im
Mittelalter und in der Renaissancezeit an der
Hüfte getragenes
Blasinstrument aus
Ochsen- oder Büffelhorn, aus Elefantenzahn oder
aus edlem und unedlem
Metall in Gestalt eines
Horns. Die
aus
Elfenbein geschnitzten Jagdhörner waren meist mit ornamentalen und figürlichen
Darstellungen versehen ebenso wie die
aus
Metall gegossenen oder getriebenen. Mit dem J. rief der Jagdherr den
Beistand der Weidgehilfen herbei.
Später trat an die
Stelle des Jagdhorns das metallene
Waldhorn (s.
Horn), mit welchem der Jägergruß geblasen wird. Das eigentliche
J. erhielt sich in der Form des gleichgestalteten Pulverborns. Vgl. auch
Hifthorn.
(Canes venatici), nördliches Sternbild, zwischen 182° und 210°
Rektaszension, 29° und 54°
Deklination,
die beiden durch ein
Halsband mit 23
Sternen dritter bis sechster
Größe verbundenen
Hunde
[* 9] Asterion und
Chara, von
Bootes geführt,
darstellend, bemerkenswert durch einen schönen, von Messier entdeckten Spiralnebel.
die aus dunkelbrauner
Masse gefertigten Steinzeugkrüge, welche vom Ende des 16. bis
zum Ende des 17. Jahrh. in
Kreußen bei
Baireuth
[* 10] fabriziert wurden und Reliefdarstellungen von
Jagden zeigen, die mit
Emailfarben
überzogen sind.
die ausschließliche Befugnis zur Aufsuchung, Verfolgung,
Tötung und Aneignung der
wilden
Tiere auf einem gewissen
Bezirk;
während der Tierfang nur die Befugnis umfaßt, wilde, nicht jagdbareTiere zu ergreifen
und zu töten, also ohne Aufsuchung und eigentliche
Jagd. Vgl.
Jagdhoheit und
Jagd, S. 124.
dunkle
Jagdzeuge im
Gegensatz von den lichten
Zeugen
(Netzen),
Wände von starker
Leinwand, mit welchen ein
mit
Wild besetzter Walddistrikt eingestellt (umstellt) wird. Man unterscheidet hohe
Tücher, 150
Schritt lang,
3-3,3 m hoch, für
eingestelltes Jagen auf Edelwild; Mitteltücher (dänische), 2,5 m hoch, für Damwild und
Sauen, und schmale
Tücher, 1,9 m hoch, ebenfalls für
Sauen verwendbar. Vor dem Einstellen wird das
Wild des betreffenden Walddistrikts
»bestätigt«, entweder durch den
Leithund oder durch die
Fährten, welche man imSchnee
[* 12] oder im frischen
Boden erkennt.
das zur
Jagd erforderliche Gerät, im engern
Sinn die zur Herrichtung von eingestellten
Jagen nötigen
Tücher,
Netze und
Lappen. Man unterscheidet:
1)
Blendzeuge, welche den
Zweck haben, das
Wild zurückzuscheuchen; dahin gehören: a) die
Federlappen, bestehend aus zwei weißen
und einer dunkeln
Feder, die zusammen in
ca. 1 m
Abstand an einer 150
Schritt langen
Leine von Federspulstärke
eingeknüpft sind; b) Tuchlappen, bestehend aus etwa ½ m im
Quadrat großen
Lappen von starker grauer
Leinwand, welche in etwa 1 m
Abstand an
¶
mehr
einer 150 Schritt langen, fingerstarken Leineoben festgenäht und auf denen der Namenszug des Jagdherrn, oft auch das Jahr
der Anfertigung angebracht sind. Die Federlappen werden auf einen Haspel aufgewunden, die Tuchlappen auf einen etwa meterlangen
Heftel nach Art einer Waschleine aufgeschlungen. Jede so aufgewundene Leine von 150 SchrittLänge heißt
ein BundLappen. Man richtet diese Lappen möglichst frei, damit sie schon von weitem vom Wild gewahrt werden, auf den Linien,
über welche dasselbe nicht fortfliehen soll, indem man die Leine um dort stehende Bäume schwingt oder sie auf 15 Schritt entfernte,
in die Erde geschlagene Stellstangen hängt.
Für Rotwild werden sie 1½ m, für Rehe 1 m, für Hasen und Füchse ½ m hoch angebracht. Sicherer erreicht
man bei Hochwild den beabsichtigten Zweck durch Dublieren, d. h. Aushängen zweier Lappenleinen übereinander, so daß die
untere etwa ¾ m vom Boden entfernt ist. Besonders bei windigem Wetter
[* 14] läßt sich das Wild durch die hin-
und herwehenden Lappen scheuchen, wird dasselbe aber stark beunruhigt, so respektiert es diese nicht mehr; auch kann man es
in einer Lappstatt nicht über Nacht halten, weil im Dunkeln die Lappen nicht blenden. Soll dies geschehen, so müßten die Lappenlinien
verfeuert werden. Man benutzt daher
2) die Sperrzeuge dazu, um das Wild in einem Distrikt so festzuhalten, daß es selbst mit Gewalt nicht zu
entweichen vermag. Sie bestehen: a) aus den Tüchern (dunklem Zeug) und zwar den hohen Tüchern, welche für Rot- und Damwild
benutzt werden und etwa 3 m hoch, und aus den halben Tüchern für Rehe und Sauen, welche etwa 2 m hoch
stellen. Sie werden aus starker Leinwand gefertigt, welche oben und unten um eine 150 Schritt lange, fingerstarke Leine, die
obere und untere Saumleine, genäht ist.
Damit sich das Tuch schieben und prall stellen läßt, sind an diesen Saumleinen entweder eiserne Ringe
festgenäht (Ringtücher), oder es ist daran ein Gemäsch aus starkem Bindfaden angebracht (Gemäschtücher). Durch die Ringe
oder das Gemäsch ist oben und unten eine starke Leine, die Ober- und Unterleine (Arche), gezogen, welche etwa 30 m länger sein
muß als das Tuch. Um die Tücher aneinander zu befestigen, sind in den Enden (Wechseln) derselben Bindlöcher
und Knebel angebracht; bisweilen fehlen jedoch letztere, und da man dann die Tücher nicht aneinander knüpfen kann, so muß
man sie in der Weise verbinden, daß durch die Bindlöcher eine Leine (Wechselleine) oder eine fingerstarke Gerte (Wechselrute)
gezogen wird.
Zur Richtung eines Tuches gehören elf starke Stellstangen, die oben eine kleine Gabel oder eine tiefe Kerbe
haben und so lang sein müssen, daß sie, etwa ⅓ m in die Erde gestoßen, die Höhe des Tuches haben. Soll gestellt werden,
so fährt der Zeugwagen langsam an der Stelllinie hin, 12 Mann heben das Tuch vom Wagen und schlagen es
aus, 2 Mann schlagen Heftel in den Boden und binden daran die Enden der Ober- und Unterleinen an, 2 Mann knebeln die Wechsel
ein, 2 Mann stoßen mit Pfahleisen die Löcher für die Stellstangen in den Boden, 4-6 Mann tragen diese herzu und richten
sie auf, 6-8 Mann heben die Oberleine mit Hebegabeln auf die Stellstangen und ziehen Ober- und Unterleine
so straff an, daß sich zwischen den Stellstangen keine Bogen
[* 15] bilden, ein Mann schlägt die Heftel für die Windleinen in
den Boden, und 2 Mann binden diese an der Oberleine und den Hefteln an, damit das Tuch nicht vom Wind umgeworfen
werden kann, sondern von beiden Seiten festgehalten wird.
Endlich tragen 4-6 Mann Heftel herbei, um die Unterleine am
Boden damit festzuhaken, weil sonst das Wild diese heben und durchkriechen
könnte. Sobald der Zeugwagen sein letztes Tuch abgeladen hat, bleibt er bei dem Wechsel desselben außerhalb
der Stellung stehen. An den Stellen, wo das Zeug einen Winkel
[* 16] bilden (sich brechen) muß, wird es entweder um einen Baum geschwenkt,
oder, falls ein solcher fehlt, auf stärkern Stellstangen (Krummruten) befestigt. Wo sich Bäume in der Stelllinie befinden,
befestigt man die Tücher der größern Haltbarkeit wegen an denselben durch Anbinden der Windleinen.
Da das Aufrichten des Jagdzeugs möglichst schnell erfolgen muß, so stellt man auf zwei Flügeln, d. h. man verknüpft zwei
Tücher oder Netze an den Wechseln und stellt nun nach rechts und links.
Eine besondere Art von Tüchern sind die Rolltücher, welche dazu dienen, das Wild aus der Stellung heraus
auf den Lauf zu lassen. Das Rolltuch stellt gleichfalls 150 Schritt, besteht aber aus fünf Abteilungen, welche an den Enden
(Wechseln) mit Bindlöchern und Knebeln versehen sind. An jedem Wechsel stehen 2 Mann, welche auf Kommando diese auf- oder zuknebeln
und mit dem Tuch wie mit einem Vorhang so nach rechts und links laufen, daß die Tuchwand je nach Bedürfnis
geöffnet oder geschlossen ist.
Denselben Zweck kann man auch mit einem gewöhnlichen Tuch erreichen, wenn man dasselbe als Schnapptuch stellt. Die Stellstangen
(Schnappstangen) müssen besonders stark und gut in der Erde befestigt, auch oben mit Rollen
[* 17] versehen sein,
über welche die an der Oberleine befestigten Windleinen laufen. Mit Anziehen oder Nachlassen derselben kann das mit der Unterleine
an der Erde festgeheftelte Tuch nach Bedarf schnell gehoben und auch wieder bis auf den Boden herabgesenkt werden. b) Die Netze
(lichte Zeuge) sind entweder Prellnetze oder Fangnetze.
Bei den erstern sind die Maschen spiegelig, d. h. sie bilden aufrecht stehende Rechtecke, bei den letztern
dagegen bilden sie verschobene Vierecke. Man verbindet diese aus starkem Bindfaden gestrickten, 150 Schritt langen, auf einer
Ober- und Unterleine verschiebbaren Netze an den Enden (Wechseln) mittels einer durch die Maschen gesteckten Wechselrute und stellt
sie in derselben Weise wie die Tücher. Gewöhnlich gebraucht man sie zum Dublieren der Kammern, in denen
das Wild auf einen kleinen Raum zusammengebracht ist, wo die Stellung daher besonders gesichert werden muß.
Beim Dublieren auf Rotwild werden die Netze nach außen, auf Sauen dagegen nach dem Innern des Jagens dicht an
die Tücher gestellt, damit die Hirsche
[* 18] sich nicht mit den Geweihen in den Maschen der Netze verwickeln und die Sauen nicht mit
ihren Gewehren die Tücher aufschlitzen können. Zum Fangen des Wildes sind nur die Fangnetze verwendbar, sie werden aber dann
nicht prall, sondern busig, d. h. so lose gerichtet, daß sie nur zwei
Drittel der Höhe und der Länge stellen; auch müssen die Stellstangen (Fangstangen), auf welchen sie mit der Oberleine an
kleinen Zapfen
[* 19] hängen, das Herabgleiten gestatten, sobald Wild in das Netz fällt, damit die Oberleine hinter dem Wild herabrutscht
und sich letzteres in dem Busen des Netzes verwickelt. Je nach der Wildart, auf welche die Netze verwendet
werden sollen, sind sie wie die Tücher von verschiedener Höhe.
Das J. muß nach jedesmaligem Gebrauch gut getrocknet und ausgebessert werden. Man bewahrt dasselbe in besondern Jagdzeughäusern
auf, welche so eingerichtet sind, daß stets genügender Luftzug hergestellt werden kann, damit das Zeug
nicht stockt. Die Aufsicht, den Transport und das Stellen haben
¶