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Provinzen und Landschaften | QKilometer | QMeilen | Einwohner |
---|---|---|---|
Potenza (Basilicata) | 10354 | 188.1 | 524504 |
Catanzaro | 5174 | 94.0 | 433975 |
Cosenza | 6698 | 121.6 | 451185 |
Reggio di Calabria | 3177 | 57.7 | 372723 |
Kalabrien: | 15049 | 273.3 | 1257883 |
Caltanissetta | 3289 | 59.8 | 266379 |
Catania | 4984 | 90.5 | 563457 |
Girgenti | 3019 | 54.8 | 312487 |
Messina | 3227 | 58.6 | 460924 |
Palermo | 5142 | 93.4 | 699151 |
Syrakus | 3729 | 67.7 | 341526 |
Trapani | 2408 | 43.7 | 283977 |
Sizilien: | 25798 | 468.5 | 2927901 |
Cagliari | 13683 | 248.5 | 420635 |
Sassari | 10159 | 184.5 | 261367 |
Sardinien: | 23842 | 433.0 | 682002 |
Königreich Italien: | 288540 | 5240.4 | 28459628 |
Bevölkerungsverhältnisse.
I. ist im ganzen dicht bevölkert, indem 99 Bewohner auf das Quadratkilometer kommen; doch zeigen die Landschaften und noch mehr die einzelnen Provinzen, in welche jene zerfallen, große Differenzen hinsichtlich ihrer relativen Bevölkerung. [* 2] Die Extreme bilden die Landschaft Kampanien mit 175 und die Insel Sardinien [* 3] mit 29, unter den Provinzen einerseits Neapel [* 4] mit 1149, anderseits Sassari mit 26 und Grosseto mit 25 Einw. auf 1 qkm. Sehr dicht bevölkert sind auch die Landschaften Ligurien und Lombardei. Im ganzen wird I. hinsichtlich der Dichtigkeit seiner Bevölkerung unter den europäischen Staaten nur von Belgien, [* 5] den Niederlanden und Großbritannien [* 6] mit Irland übertroffen.
Nach der letzten Erhebung zählt I. 8259 Gemeinden mit 6,240,874 bewohnten Häusern und 4,469,500 Familien so daß je 100 Familien 72 Häuser bewohnen und 455 Individuen zählen. Die Gemeinden sind häufig von großem Umfang, da sie in der Regel mehrere Orte (frazioni), im ganzen 26,006, umfassen und außer den in zusammenhängenden Wohnplätzen (centri) befindlichen Personen auch die in getrennten Vorwerken und Häusern wohnenden in sich schließen. In manchen Gegenden Italiens, [* 7] wie in Sizilien, [* 8] gibt es fast gar keine kleinern Ortschaften, Dörfer im deutschen Sinn, sondern nur städtische Orte von mehreren Tausend Einwohnern. Von der Gesamtbevölkerung leben 20,684,255 oder 72,7 Proz. in zusammenhängenden Wohnplätzen beisammen und 7,775,373 oder 27,3 Proz. auf dem Land zerstreut. Die bevölkertsten Orte waren nach der Zählung von 1881: Neapel mit 463,172, Mailand [* 9] mit 295,543, Rom [* 10] mit 273,268, Turin [* 11] mit 230,183, Palermo [* 12] mit 205,712, Genua [* 13] mit 138,081, Florenz [* 14] mit 134,992, Venedig [* 15] mit 129,445, Bologna mit 103,998 Einw.
Nach dem Geschlecht wurden 1881: 14,265,383 Männer und 14,194,245 Weiber gezählt, so daß sich ein geringer Männerüberschuß (auf 1000 Männer 995 Weiber) ergibt. Dieser Überschuß steigert sich am höchsten in der Provinz Rom (auf 1000 Männer nur 862 Weiber). Die Bevölkerungsbewegung ergibt folgende Durchschnittsresultate: auf 1000 Bewohner kommen 37 Geburten und 30 Sterbefälle;
auf 1000 Geburten 72 uneheliche und 27 Totgeborne.
Die Bevölkerung Italiens erleidet alljährlich durch Auswanderung einen nicht unbeträchtlichen Verlust, welcher in den letzten zwei Dezennien nur selten hinter der Ziffer von 100,00 pro Jahr zurückgeblieben ist, 1883 aber das Maximum von 169,101 erreicht und 1885: 157,193 betragen hat. Die größte Zahl von Auswanderern kommt aus Venetien, Piemont und der Lombardei. Für die Mehrzahl der Auswanderer waren europäische Länder das Reiseziel (Frankreich, Österreich, [* 16] Schweiz, [* 17] Deutschland [* 18] u. a.). Unter den außereuropäischen Ländern dagegen übten die La Plata-Staaten (Argentina, [* 19] Uruguay und Paraguay) sowie Brasilien [* 20] die größte Anziehungskraft aus. Jährlich gehen 20-30,000 (1885 sogar 50,000) Italiener dahin. Im J. 1881 wurde die Zahl der im Ausland lebenden Italiener mit 1,032,392 Personen ermittelt. In europäischen Staaten leben hiervon 380,352 (Frankreich 240,733, Österreich-Ungarn [* 21] 44,601, Schweiz 41,645), in Amerika [* 22] 579,335 (Argentina 254,388, Brasilien 82,196, Uruguay 40,000, Vereinigte Staaten 170,000), in den Küstengebieten Afrikas 62,203 Personen.
Mit wenigen Staaten Europas teilt I. den großen Vorzug, daß es auch eine nationale Einheit bildet, daß es, wenn auch von zahlreichen einzelnen Fremden längere oder kürzere Zeit bewohnt, fast nur Italiener innerhalb seiner politischen Grenzen [* 23] umfaßt und diese sich auch fast ganz mit dem Gebiet des italienischen Volkstums decken. Von allen Idiomen, welche von der lateinischen Sprache [* 24] ausgingen, steht das Italienische der Muttersprache, deren Wiege es einnimmt, am nächsten.
Die italienische Sprache hat den Charakter der Weichheit, und die Gesetze des Wohllautes bilden die ersten Grundpfeiler ihres grammatischen Gebäudes. Daher stehen die logischen Begriffe gewissermaßen der musikalischen Harmonie untergeordnet zur Seite. Die Sprache ist ein gleichsam erweichtes, gemildertes Latein, dessen Wortschatz kaum durch einige fremde Wörter bereichert ist. Sie herrscht in der ganzen Halbinsel südlich von den Alpen, [* 25] in einem Teil der südlichen Schweiz und Tirols, in Triest, [* 26] Görz [* 27] und in den Küstenstädten Istriens und Dalmatiens. Im Venezianischen, wo noch heute in einigen Dörfern der sogen. 13 Gemeinden, wie der 7 Gemeinden nördlich von Verona [* 28] und Vicenza, deutsch gesprochen wird, ist das Italienische erst mit dem Ausgang des Mittelalters die herrschende Sprache geworden.
Auch südlich vom Monte Rosa sitzen noch Deutsche [* 29] (in ganz I. zusammen ca. 25,000), wie in den Bergen [* 30] Piemonts Franzosen (140,000). In den an Görz grenzenden Distrikten Friauls wohnen 30,000 Slowenen. In Apulien, Kalabrien und auf Sizilien finden sich schon seit dem 15. Jahrh. Albanesen und Arnauten (55,000), in den erstern beiden Landschaften sowie in Venedig auch Griechen (20,000) und in der Stadt Alghero und Umgebung auf der Insel Sardinien Katalonier (7000). Das Italienische zerfällt in viele Dialekte, die im gewöhnlichen Verkehr selbst von den Gebildeten gesprochen werden und so voneinander abweichen, daß es schwer hält, sich durch dieselben zu verständigen (vgl. Italienische Sprache).
Religion.
Beinahe die Gesamtheit der Bewohner des Königreichs I. (99,70 Proz.) bekennt sich zur katholischen Religion. Protestanten gibt es nur etwa 62,000, darunter 22,000 Waldenser, welche im Kreis [* 31] Pinerolo wohnen und die gottesdienstlichen Gebräuche der reformierten Kirche befolgen; Juden 38,000. Nach den Bestimmungen des Fundamentalstatuts vom ist die römisch-katholische Religion die Staatsreligion, und sind die andern Kulte den Gesetzen gemäß nur toleriert. Die letztern genießen ¶
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übrigens freie, öffentliche Religionsübung; auch begründet die Konfession keinen Unterschied in der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte. Die Prärogativen des zu Rom residierenden Papstes als des geistlichen Oberhauptes der katholischen Kirche sind durch das Gesetz vom neu geregelt, auf welchem Gesetz auch das Verhältnis der Kirche zum Staat beruht. Danach ist die Person des Papstes heilig und unverletzlich; die italienische Regierung erweist dem Papste die souveränen Ehren und garantiert ihm eine jährliche Dotation von 3,225,000 Lire sowie den steuerfreien Genuß der Paläste Vatikan [* 33] und Lateran und der Villa von Castel Gandolfo, welche Örtlichkeiten der Jurisdiktion des Staats nicht unterworfen und ebenso mit Immunitätsrechten ausgestattet sind wie jene Räume, die vom Papst nur zeitweilig bewohnt werden, oder in welchen ein Konklave oder ein Konzil abgehalten wird.
Der Papst ist in der Ausübung seiner geistlichen Funktionen vollkommen frei; ebenso ist der freie Verkehr des heiligen Stuhls mit dem Episkopat und der ganzen katholischen Welt garantiert. Die Gesandten des Papstes und die der fremden Mächte bei ihm genießen alle völkerrechtlichen Privilegien. Der Kirche kommt die freie Ernennung zu allen geistlichen Ämtern und Pfründen zu. Das königliche Exequatur und das königliche Placet sind abgeschafft. Im Königreich I. bestehen 47 Erzbistümer, 217 Bistümer und 11 Abteien mit bischöflicher Jurisdiktion; die Zahl der katholischen Weltgeistlichen beträgt gegen 100,000. Die Klöster sind durch das königliche Dekret vom aufgehoben worden, mit Ausnahme einiger wenigen für Krankenpflege und Unterricht. Den Mitgliedern der aufgelösten Klöster wurden vom Staat Jahrespensionen angewiesen, wofür die Klostergüter dem Staatsvermögen einverleibt worden sind. Die Bettelorden und Frauenklöster sind auf den Aussterbeetat gesetzt. Die Jesuiten sind gesetzlich unterdrückt und ihre Güter für Staatseigentum erklärt worden.
Bildung und Unterricht.
Das Unterrichtswesen ist im allgemeinen durch das Gesetz vom (bekannt unter dem Namen »legge Casati«) geregelt und die Unterrichtsverwaltung durch die Dekrete vom 22. Sept. und organisiert, wonach in jeder der 69 Provinzen ein Schulrat, bestehend aus dem Präfekten als Vorsitzenden, dem Studienaufseher und sechs Räten, zusammengesetzt ist, als dessen Repräsentanten die Delegaten in den Bezirken und die Schulinspektoren in den Kreisen fungieren. Der Stand der Volksbildung ist bis jetzt kein befriedigender, da nach der Volkszählung von 1881 unter der Gesamtbevölkerung von 28,459,628 Seelen 19,141,157 Analphabeten (67,3 Proz.) und, wenn man die Kinder unter sechs Jahren abrechnet, noch immer 15,040,784 Analphabeten (61,9 Proz.) ermittelt wurden.
In den einzelnen Landesteilen ist die Zahl der Analphabeten sehr verschieden. Die günstigsten Bildungsverhältnisse finden sich in den nördlichen Landschaften (Piemont 32,3, Lombardei 37, Ligurien 44,5, Venetien 54,1 Proz. Analphabeten von den über sechs Jahre alten Personen), während die Zahl der Analphabeten zunimmt, je weiter man dem Süden zuschreitet (ehemaliges Königreich Neapel 79,5, Sardinien 79,8, Sizilien 81,2 Proz.). Die Zahl der öffentlichen Volksschulen betrug 1883: 42,390 mit 1,017,402 männlichen und 856,321 weiblichen Schülern.
Hierzu kommen noch 8870 Privatschulen mit 352,402 Schülern, dann 10,618 Abend- und Sonntagsschulen für Erwachsene mit 398,487 Schülern. Der Besuch der Elementarschulen ist obligatorisch, der Unterricht findet unentgeltlich statt (die Sorge für die Schulen liegt den Gemeinden ob) und zerfällt in einen niedern und einen höhern mit je zwei Jahrgängen. Zur Erziehung und zum Unterricht der Töchter der gebildeten Stände sind die höhern Töchterschulen bestimmt, von welchen die erste 1861 in Mailand vom Munizipium errichtet wurde, während gegenwärtig schon 77 mit 3579 Schülerinnen bestehen.
Zur Heranbildung der Volksschullehrer dienen die Normalschulen und zwar 124, davon 69 Staatsanstalten mit 9416 Eleven. Der klassische Sekundärunterricht umfaßt die Gymnasien (734) als die untere Stufe mit fünf Jahrgängen und die Lyceen (341) als die obere Stufe mit drei Klassen, zusammen mit 58,784 Schülern, der realistische Sekundärunterricht die technischen Schulen (423, davon 70 königliche) mit 25,876 Schülern, dann die technischen Institute (66) mit 7358 Schülern.
Für den höhern Unterricht bestehen vor allem 17 königliche Universitäten, 11 vollständige mit den 4 Fakultäten, die theologische ausgeschlossen, die philosophische geteilt, in Bologna, Catania, Genua, Messina, [* 34] Neapel, Padua, [* 35] Palermo, Pavia, Pisa, [* 36] Rom und Turin, 3 mit nur 3 Fakultäten (keine philologisch-philosophische) in Cagliari, Modena und Parma, [* 37] 3 mit 2 Fakultäten (Jurisprudenz und Medizin) in Macerata, Sassari und Siena. Alle 17 Universitäten zählten 1883-84: 1274 Lehrkräfte und 13,104 Hörer.
Die älteste Universität ist die in Bologna aus dem Jahr 1119; die am stärksten frequentierten sind die Universitäten von Neapel mit 3641, Turin mit 2086 und Rom mit 1058 Studierenden. Die ganzen Universitätsverhältnisse wurden im Oktober 1875 neu geregelt. Als Hochschulen sind weiter anzusehen: die 4 freien Universitäten in Ferrara [* 38] und Perugia (mit je 3 Fakultäten), Camerino und Urbino (mit 2 Fakultäten) mit zusammen 230 Studenten, das königliche höhere Studieninstitut in Florenz (mit 3 Sektionen für Philosophie und Philologie, Medizin und Chirurgie, Naturwissenschaften), die wissenschaftlich litterarische Akademie in Mailand (einer Fakultät für Philosophie und Litteratur entsprechend), das königliche höhere technische Institut in Mailand, die königlichen Ingenieurschulen in Turin, Neapel, Padua, Bologna, Rom, Palermo und Pavia, das königliche Industriemuseum in Turin.
Endlich besteht eine große Zahl von Fach- und Speziallehranstalten, wovon besonders zu erwähnen wären: das Collegio romano (auch Gregorianische Universität genannt), die Schule für Sozialwissenschaften in Florenz, die städtische höhere Kunstgewerbeschule zu Mailand, die höhere Handelsschule zu Venedig, die höhere nautische Schule zu Genua, die königlichen Ackerbauschulen in Mailand und Portici, die höhere Schwefelbergbauschule zu Palermo, das Musikinstitut zu Florenz und die Militärschulen (s. unten).
Als Hilfsanstalten für den Unterricht bestehen ca. 500 Bibliotheken, darunter die bedeutendsten die vatikanische Bibliothek in Rom (220,000 Bände, 25,600 Manuskripte), die aus den Bibliotheken der aufgehobenen Klöster gebildete Biblioteca Vittorio Emanuele in Rom (500,000 Bände, 5000 Manuskripte), die Nationalbibliothek in Florenz (300,000 Bände, 14,000 Manuskripte), die Markusbibliothek in Venedig (260,000 Bände, 8000 Manuskripte), die Nationalbibliothek in Neapel (260,000 Bände, 10,000 Manuskripte), die Ambrosianische Bibliothek in Mailand (160,000 Bände, 15,000 Manuskripte), die Universitätsbibliothek in Bologna (150,000 Bände, 6000 ¶