sind solche, welche, zum
Krieg aufgeboten, in Bekleidung,
Ausrüstung und
Bewaffnung ungleichmäßig, auch hierin nicht den
übrigen
Truppen des
Heers gleichen, letzterm in der
Regel nicht als fester
Bestandteil angehören und selten feste, taktische
Verbände bilden. Meist werden sie nur zum kleinen
Krieg verwendet. In der Türkei
[* 2] bilden irreguläreTruppen
einen wesentlichen
Bestandteil der Kriegsmacht, ebenso gibt es solche im russischen
Heer, wo auch die
Kosaken, welche jetzt
eine ganz bestimmte
Organisation erhalten haben, offiziell noch immer als Irreguläre gelten. - I. in der
Botanik s. v. w.
zygomorph; s.
Blüte,
[* 3] S. 70.
das Vorhandensein von Mängeln, welche nach katholischem
Kirchenrecht eine
Person zum Empfang der
Priesterweihe
unfähig machen oder einen
Geistlichen von der Ausübung seiner
Funktionen oder von der Erlangung der höhern Weihestufen ausschließen.
Man unterscheidet dabei zwischen Irregularitas ex defectu und I. ex delicto, indem unter Defectus ein solcher Mangel verstanden
wird, welcher den damit Behafteten zur Ausübung geistlicher
Funktionen unfähig macht oder in den
Augen
des
Volkes als unwürdig erscheinen läßt; so z. B. der Defectus natallum, d. h.
Mangel der ehelichen
Geburt, Defectus aetatis, Mangel des erforderlichen
Alters (für den
Bischof 30, für den
Priester 25 Jahre),
Defectus scientiae, Mangel der erforderlichen Kenntnisse, und Defectus perfectae lenitatis, Mangel der
erforderlichen Herzensmilde, welcher bei solchen
Personen angenommen wird, die, wenn auch erlaubterweise, wie z. B.
Soldaten
im
Krieg, den
Tod eines
Menschen verursacht haben. Irregularltas ex delicto liegt dagegen in Ansehung derjenigen vor, welche
sich einer verbrecherischen
Handlung schuldig gemacht haben. Wird der fragliche Mangel nicht etwa von selbst
beseitigt, wie z. B. bei dem Defectus aetatis durch Erreichung des erforderlichen
Alters, so kann er nur durch
Dispensation
seitens des
Papstes, in gewissen
Fällen auch seitens der
Bischöfe, gehoben werden.
(Irrenhäuser), Gebäude zur
Aufnahme von Geisteskranken, welche in denselben zweckmäßig
beschränkt, verpflegt und ärztlich behandelt werden sollen. Die allgemeinen Erfordernisse einer Irrenanstalt sind teils
die eines jeden
Krankenhauses (s. d.), teils ergeben sie sich aus den speziellen
Zwecken der Anstalt. Sie muß die Beaufsichtigung
und
Sicherung der Kranken ermöglichen, ohne das Gepräge eines Gefängnisses
an sich zu tragen, sie muß
daher die
Mittel bieten, die verschiedenen Kranken zweckmäßig voneinander zu trennen, und ihnen möglichste
Freiheit gewähren,
ohne jemals die
Gewalt über sie zu verlieren.
Abgesehen von der Trennung der
Geschlechter, trennt man auch die verschiedenen
Formen und Zustände des
Irreseins und erzielt
um so bessere
Resultate, je weiter eine solche Trennung durchgeführt wird. Man bedarf Wohn- und Schlafräume,
Krankenzimmer für bettlägerige
Patienten,
Räume für gesellige Unterhaltung, religiöse Übungen,
Unterricht, Werkstätten,
Gärten,
Felder etc. Die
Zimmer müssen eine Einrichtung zur unbemerkten
Beobachtung der Irren und Simulanten besitzen und alle
Gelegenheiten zur Selbstbeschädigung der Kranken
(Öfen,
[* 4] Thürklinken,
Haken, Nägel)
[* 5] möglichst ausschließen.
Die
Fenster werden in verschiedener
Weise
verwahrt, in neuerer Zeit aber häufig nur mit
Glas
[* 6] von solcher
Stärke
[* 7] versehen, daß
dasselbe ohne schwere
Instrumente nicht zertrümmert werden kann.
Abtritte und Badeanstalten erfordern besondere Einrichtungen,
und für Tobsüchtige hat man Isolierzellen mit gepolsterten oder dick mit
Kautschuk belegtenWänden,
so daß die Irren sich nicht beschädigen können. Die
Größe der I. schwankt bedeutend, die Zahl der
Patienten zwischen 100 und 1200.
Die oberste Leitung einer Irrenanstalt muß einem
Arzt überwiesen, und alle übrigen Beamten müssen diesem unterstellt werden.
Indessen besteht in manchen, selbst den besten englischen I. diese Einrichtung nur scheinbar; der erste
Arzt führt neben der therapeutischen Behandlung nur die Oberaufsicht, und die eigentliche
Seele der Anstalt ist der Hausmeister
und die Aufseherin oder ein Chirurg.
In den meisten französischen Anstalten üben die
Barmherzigen Schwestern, indem sie dem
Arzt zur Seite stehen, einen wohlthätigen Einfluß aus.
Der gute Zustand der Anstalt und der gedeihliche Erfolg der Bemühungen des
Arztes hängen zum großen
Teil von der
Beschaffenheit des Wärterpersonals ab. Das Durchschnittsverhältnis der Wärter zu den Kranken hat man wie 1:6
angenommen; es ist aber nicht zu übersehen, daß die Kranken höherer
Stände mehr unmittelbare Beaufsichtigung, Bedienung
und Wartung fordern als die der niedern, und daß zu gunsten jener die Zahl der Wärter für diese nicht
verringert werden sollte; denn die
Erfahrung lehrt, daß oft die sorgfältigste Behandlung des
Wahnsinns nicht eher von Erfolg
ist, als bis sie durch die Zuteilung eines besondern Wärters gefördert wird.
Lange Zeit hindurch hat man geglaubt, die freie
Bewegung namentlich tobender Irren durch äußere Gewaltmaßregeln
beschränken zu müssen. In der Neuzeit sucht man die Tobenden gleichsam nur gegen sich selbst zu schützen; im übrigen
aber läßt man die Kranken, selbstverständlich unter sorgfältiger Beaufsichtigung, sich frei bewegen und wendet Zwangsapparate
nur in den äußersten
Fällen an. Bei manchen Irren, welche Nahrungsaufnahme konsequent verweigern, ist
Zwangsfütterung erforderlich.
das gemischte System beibehalten wurde, auch nachdem Damerow mit seinen »relativ-verbundenen Heil- und Pflegeanstalten« hervorgetreten
war und einige Orte dies System acceptiert hatten. Im allgemeinen haben diese Systeme weniger Erfolg gehabt als einige fremdländische,
die teils aus finanziellen, teils aus wissenschaftlich-praktischen Motiven in Vorschlag gebracht wurden. Die Kosten für die
Irrenpflege haben nämlich eine bedenkliche Höhe erreicht (in den fünf neuen Anstalten der Rheinprovinz beträgt das Baukapital
12,000 Mk. pro Kopf), und die Beobachtungen in den gemischten Anstalten ergeben, daß 35-45 Proz. der Kranken bei geringerer
Freiheitsbeschränkung viel besser gedeihen als bei der bisherigen Behandlung.
Bei dem englischen Cottagesystem, welches in Deutschland nur in Bunzlau
[* 21] nachgeahmt wurde, werden kleine,
getrennte Häuser (cottages) in einfachster, ländlicher Bauart außerhalb der Ringmauern der Anstalt, aber doch noch auf
dem Terrain derselben zur Aufnahme von ruhigen Kranken errichtet, welche sich hier unter Aufsicht zuverlässiger Dienstleute
mit landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigen. In dem belgischen Dorf Gheel (s. d.) besteht, angeblich
seit dem 7. Jahrh., eine Verpflegung ruhiger, ungefährlicher Irren in einzelnen Familien, während eine geschlossene Anstalt
(infirmerie) die Behandlung der Kranken überwacht, das Maß der von ihnen zu fordernden Arbeit normiert und sie, sobald und
solange es aus irgend welchen Gründen nötig wird, aufnimmt.
Eine Nachahmung dieses Systems ist offenbar nur in einer spezifischen Ackerbaubevölkerung möglich und
scheitert auch dort, wenn nicht eine eigentümliche Befähigung vorhanden ist. In Schottland hat man 30-40 Proz. aller Irren
in Familienpflege gegeben, und in Ellen (Bremen)
[* 22] besteht seit 1779 eine ähnliche Einrichtung. Auch die Staatsanstalt Illenau
in Baden
[* 23] bedient sich der Familienpflege gleichsam als Übergang zur völligen Entlassung der Rekonvaleszenten.
Bei dem System der agrikolen Kolonie, zuerst 1847 von der Privatirrenanstalt der Gebrüder Labitte in Clermont ausgeführt,
werben ruhige, ungefährliche Kranke auf einem Ökonomiehof untergebracht und bei dem größten Maß von Freiheit mit landwirtschaftlichen
Arbeiten beschäftigt. Sicherheitsvorrichtungen
[* 24] werden durchaus vermieden, die Kolonie steht aber mit einer
geschlossenen Anstalt in Verbindung, in welche Irre mit akuten Aufregungen und körperlichen Krankheiten sofort zurückversetzt
werden.
Dies System hat in Einum (Hannover),
[* 25] Zschadraß (Sachsen),
[* 26] Alt-Scherbitz bei Schkeuditz (Prov. Sachsen) Anwendung gefunden und
sehr günstige Resultate ergeben. Für durchaus ruhige, ungefährliche Irre, die bei siechem Körperzustand
nicht mehr arbeitsfähig sind, hat man Irrensiechenhäuser gebaut, bei welchen die kostspielige Einrichtung der eigentlichen
I. fortfällt. Besondere Schwierigkeiten bietet die Unterbringung der irren Verbrecher, gegen deren Aufnahme sowohl die I.
als die Zuchthäuser protestieren. In Irland besteht seit 1850 eine Anstalt für irre Verbrecher in Dundram, welche 150-200
Insassen, darunter ca. 50 Mörder, enthält.
Die 1873 errichtete (einzige deutsche?) Heilanstalt für irre Verbrecher in Waldheim (Sachsen) gelangte zu dem Ergebnis, daß
die größere Mehrzahl der irren Verbrecher recht gut in gewöhnlichen I. hätte verpflegt werden können;
daß die Zahl derjenigen,
die besonders strenger Beaufsichtigung bedürfen und also besser ins Zuchthaus gehören, äußerst gering
war;
daß ferner eine solche Irrenabteilung für ein Zuchthaus eine große Last ist, und daß die Simulationen in derselben
sich bedeutend vermehren;
Als besondere
Form der I. sind noch die psychiatrischen Kliniken an den Universitäten zu nennen, welche aus dem dringenden Bedürfnis und
dem gerechtfertigten Bestreben, die Ärzte mehr, als früher geschehen konnte, in der Psychiatrie zu belehren,
hervorgegangen sind. Allgemeine Anerkennung haben in neuester Zeit die Heilanstalten für Nervenkranke gesunden, welche die
Behandlung aller chronischen Neurosen und leichten beginnenden Psychosen, die noch nicht in die I. gehören, übernehmen.
Die bei weitem größte Zahl der I. sind Staats- oder öffentliche Anstalten, errichtet von der Staatsregierung,
von Provinzialverbänden (Ständen) und größern Kommunen. Diesen gegenüber stehen die Privatirrenanstalten, gegründet von
einzelnen Personen oder von Genossenschaften, welche sich der Krankenpflege widmen. Diese letztern Anstalten bedürfen einer
Konzession von der Verwaltungsbehörde und stehen wie die öffentlichen unter der Kontrolle der höhern Verwaltungsbehörde.
Die Statistik der Geisteskranken weist eine bedeutende Vermehrung der Irren nach, ganz besonders stark
aber ist die Zahl der in I. Heilung Suchenden angewachsen und zwar aus dem einfachen Grund, weil sich die Überzeugung immer
allgemeiner Bahn gebrochen hat, daß die Irren in den in neuerer Zeit so sehr vervollkommten I. vielmehr Aussicht auf
Heilung haben als bei der sorgsamsten Pflege in der eignen Familie. In Frankreich stieg die Bevölkerungsziffer von 1836 bis 1861 um
9,47, die Zahl der in I. befindlichen Kranken um 172 Proz., in England steht einer Bevölkerungszunahme von 45 Proz. (1844-1878)
eine Zunahme der Irren in den Anstalten von 250 Proz. gegenüber. In Preußen
[* 27] ergab die Statistik folgende
Zahlen:
1871
1880
Geisteskranke überhaupt
55043
66345
Auf 1000 Einwohner Geisteskranke
22.4
24.3
Geisteskranke in Irrenanstalten
11760
18894
Von 1000 Irren sind in Anstalten
21.4
28.5
Am waren 23,547 Geisteskranke in I. untergebracht. Weitere Angaben s. im
Art. Geisteskrankheiten.
Vgl. Damerow, Die relative Verbindung der Irrenheil- und Pflegeanstalten (Leipz. 1840);