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z. B. die Stärkekörner durch beständige Auflagerung neuer Schichten wachsen läßt. - In der Medizin ist I. (Einscheidung) s. v. w. Darmverschlingung.
z. B. die Stärkekörner durch beständige Auflagerung neuer Schichten wachsen läßt. - In der Medizin ist I. (Einscheidung) s. v. w. Darmverschlingung.
L. (Alant), Gattung aus der Familie der Kompositen, [* 2] meist ausdauernde, verschiedenartig behaarte Kräuter, selten Sträucher mit grundständigen oder abwechselnden, ganzrandigen oder gesägten Blättern, an den Ästen einzeln endständigen oder häufig doldenrispig, rispig oder traubig angeordneten Blütenköpfchen und fast stielrunden Achänen. 56 Arten auf der östlichen Erdhälfte. I. Helenium L. (großer Alant, Helenakraut, Galantwurz, großer Heinrich), Staude mit 2 m hohen, unten rauhhaarigen, oberwärts zottigen Stengeln, wechselständigen, spitzen, eilänglichen, runzeligen, gekerbten, behaarten Blättern und in Doldenrispen stehenden, großen, gelben Blüten, wächst an feuchten Orten fast in ganz Europa [* 3] und in Vorderasien, in Nordamerika [* 4] eingewandert, wird als Arzneipflanze, [* 5] früher auch als Küchengewächs in Gärten gezogen, im größern Maßstab [* 6] namentlich in Holland und der Schweiz [* 7] kultiviert, ebenso in Nordamerika und Japan. [* 8] Die von zwei- bis dreijährigen Pflanzen gesammelte Wurzel [* 9] riecht im frischen Zustand eigentümlich, nicht unangenehm, gewürzhaft, schmeckt entsprechend und schwach bitterlich und enthält neben viel Inulin wenig aromatisches Alantsäureanhydrid, pfefferminzartig riechenden und schmeckenden Alantkampfer, bitteres Helenin und aromatisches Alantöl. Sie wurde früher als Expektorans und Diuretikum, auch äußerlich angewandt.
(Helenin, Dahlin, Synantherin) C6H10O5 findet sich im Saft der unterirdischen Organe zwei- und mehrjähriger Pflanzen aus der Familie der Kompositen, am reichlichsten im Herbst und schwindet im Frühjahr mit der Entwickelung der Triebe, spielt also, wie so häufig das Stärkemehl, mit welchem es isomer ist, die Rolle eines Reservestoffs. Die Wurzeln vom Alant (Inula Helenium) enthalten 44, die der Klette (Lappa major) 40, Georginenknollen 40, Zichorie 36 Proz. I. Zur Gewinnung von I. preßt man frische Georginenknollen im Herbst schnell aus, mischt den Saft nach 12-18 Stunden mit dem gleichen Volumen Alkohol, filtriert und fällt durch Zusatz von weitern 2 Volumen Alkohol das I. Dies ist leicht löslich in heißem Wasser, scheidet sich aber beim Erkalten als stärkemehlartiges Pulver aus, während es beim Verdampfen der Lösung als gummiartige Masse zurückbleibt. Es ist geruch- und geschmacklos, unlöslich in Alkohol und Äther, wird durch Jod nicht gebläut, gibt mit Wasser bei 100° Fruchtzucker (Levulose), wird durch Fermente wenig verändert, durch Salpetersäure zu Oxalsäure oxydiert.
Vgl. Dragendorff, Materialien zu einer Monographie des Inulins (Petersb. 1870);
(lat.), Überschwemmung, hervorgerufen durch Anstauung fließender Gewässer, wird im Feld-, vorzugsweise aber im Festungskrieg angewendet, um durch Vermehrung der Wassertiefe das Durchschreiten der Gewässer oder Festungsgräben unmöglich zu machen oder zu erschweren oder durch den Übertritt des Wassers auf größere Bodenflächen, namentlich vor der Angriffsfronte von Festungen, den Feind in der Erbauung von Batterien und Angriffswerken auf diesem Terrain zu hindern. Im Feld bewirkt man die Anstauung oder I. durch Anschüttung eines Dammes quer durch das Gewässer, in Festungen sind zu diesem Zweck meist permanente Anlagen, Schleusenvorrichtungen (batardeaux), vorhanden, die gleichzeitig eine Regulierung der Wasserhöhe gestatten. Solche Anstauung oder I. kann, wenn sie von hinreichender Wassertiefe und nicht zu umgehen ist, ein vorzügliches Annäherungshindernis sein, aber für eine belagerte Festung [* 10] durch die eintretende Versumpfung weiter Landflächen und die dadurch hervorgerufenen Krankheiten dem Verteidiger mehr schaden, als nützen. Bei Festungen mit Forts wird man deshalb die I. auf den Bereich vor den Forts beschränken.
(lat.), Einreibung, Einsalbung;
Inunktionskur, s. Schmierkur. ^[= s. Hungerkur.]
usu (lat.), im Gebrauch. ^[= Anwendung oder Benutzung einer Sache, worunter also sowohl der Mißbrauch als der Verbrauch ...]
usum Delphini (lat.), eine Bezeichnung, welche die Titelblätter jener Klassikerausgaben trugen, die Ludwig XIV. »zum Gebrauch des Dauphins« besorgen ließ (s. Dauphin);
Beiname des Faunus (s. d.). ^[= ("der Holde"), altitalische Gottheit, Sohn des Picus (Mars), nach andern des Merkur, ...]
Affe, [* 11] s. v. w. Makako. ^[= ( Geoffr.), Affengattung aus der Familie der Schmalnasen (Catarrhini) und der Unterfamilie ...]
Abkürzung für invenit (s. d.). ^[= s. Abbreviaturen. Die gebräuchlichsten A. sind bei den einzelnen Buchstaben (Art. "A", ...]
(lat.), s. Darmverschlingung. ^[= Bezeichnung für Lageveränderungen des Darms, welche zu mehr oder minder vollständigem Verschluß ...]
Kraftlosigkeit, Schwäche. ^[= (Debilitas), in der Medizin ein vieldeutiger Ausdruck. Allgemeine Körperschwäche, welche auf ...]
(neulat.), für ungültig erklärbar;
Invalidation, Ungültigmachung.
(v. lat. invalidus, »kraftlos, schwach«),
Soldaten, welche im Feld oder im Frieden zur Erfüllung ihres Berufs untauglich geworden sind. Nach dem Grade der Tauglichkeit teilt man sie in Halbinvaliden, die zwar nicht mehr felddienstfähig sind, sich aber noch für den Garnisondienst eignen, und in Ganzinvaliden, d. h. solche, die zu keinerlei Militärdienst mehr tauglich sind (s. Invalidität). Schon in Athen [* 13] wurden diejenigen, welche durch ehrenvolle Wunden außer stand gesetzt waren, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, auf Staatskosten ernährt, bei öffentlichen Spielen nahmen sie besondere Ehrenplätze ein.
Bei den Römern wurden die alten Soldaten mit Ländereien belohnt und erhielten reichlichen Anteil an der Beute. Unter den Kaisern empfing der ausgediente Legionssoldat entweder eine Abfindungssumme oder eine Art von Invalidengehalt. Eigentliche Versorgungsanstalten für I. kannten jedoch die Alten noch nicht. Im Mittelalter übernahmen Ritter und Priester (Klöster) die Versorgung kampfunfähiger Krieger. Eine neue Versorgungsweise trat ein, als infolge der Vervollkommnung der Feuerwaffen die Zahl der I. sich bedeutend mehrte und zugleich die Fürsten anfingen, sich der Klostergüter zu bemächtigen.
Franz I. von Frankreich legte die zum Felddienst unbrauchbaren I. (mortes-paies) in die festen Schlösser und gab ihnen Halbsold auf Lebenszeit. Ludwig XIV. baute das reichdotierte Hôtel des Invalides. Unter Napoleon I. geschah zwar viel für das Invalidenwesen, aber die Zahl der I. war so ungeheuer, daß es nicht möglich war, allen auf den Schlachtfeldern Verstümmelten nur den nötigsten Lebensunterhalt zu verschaffen. Gegenwärtig besteht in jedem Departement eine Veteranenkompanie, im Departement der Seine vier.
Die Ganzinvaliden sind im Hôtel des Invalides zu Paris [* 14] und im Invalidenhaus zu Avignon untergebracht. Außerdem leben viele französische I. von dem Ertrag ihrer Ordenspension. In England trafen erst Karl II., Wilhelm III. und die Königin Anna zweckmäßige Einrichtungen zur Versorgung ausgedienter und verwundeter Soldaten. Pensionen und Halbsolde sind in England sehr bedeutend. Reich und zweckmäßig ausgestattet ist das Invalidenhaus zu Chelsea für die Landarmee, von ¶
Karl II. errichtet, sowie das für die Marinesoldaten zu Greenwich, von Wilhelm III. errichtet. Die Holländer trafen eine ähnliche Einrichtung, als sie 1781 in einen Krieg mit England verwickelt waren. In andern Staaten war die Fürsorge für die I. häufig auf das Privilegium zum Betteln beschränkt. In Preußen [* 16] erbaute Friedrich II. nach Beendigung des zweiten Schlesischen Kriegs in Berlin [* 17] ein Invalidenhaus zur Aufnahme der verstümmelten oder sonst zum Felddienst unbrauchbar gewordenen Soldaten (jetzt für 26 Offiziere, 74 Unteroffiziere, 8 Spielleute, 220 Gemeine bestimmt; attachiert ist das Invalidenhaus zu Karlshafen für 10 Köpfe; vgl. v. Ollech, Geschichte des Berliner [* 18] Invalidenhauses 1748-1884, Berl. 1885). Friedrich Wilhelm II. stiftete eine ähnliche Anstalt zu Rybnik, welche 1848 einging, Friedrich Wilhelm III. eine solche zu Stolp [* 19] (jetzt für 4 Offiziere, 70 Mann) und errichtet 1809: 25 Provinzial-Invalidenkompanien, die später auf 12 reduziert, 1815 aber wieder auf 18 vermehrt wurden.
Sieben davon bestehen noch jetzt für je eins oder zwei der ältern preußischen Armeekorps in Potsdam, [* 20] Drengfurth, Schneidemühl, [* 21] Prenzlau, [* 22] Eisleben, [* 23] Löwenberg, Siegburg. [* 24] Die Invalidenhäuser sollen jedoch vorzugsweise für solche I. dienen, die besonderer Pflege und Wartung bedürfen. Bayern [* 25] hat ein Invalidenhaus zu Benediktbeuern und für Halbinvaliden 2 Garnisonkompanien zu Nymphenburg und Königshofen; Mecklenburg [* 26] hat eine Invalidenabteilung. In Österreich [* 27] werden die I. in den Invalidenhäusern zu Wien, [* 28] Pettau, Prag [* 29] (mit Filialanstalten zu Brandeis, Podiebrad und Pardubitz) und Pest (mit Filialanstalten zu Tyrnau, Leopoldstadt und Eibenschütz) untergebracht.
Man unterscheidet in Österreich Real-, Militär- und Halbinvaliden, die erstern sind sowohl zu allen Militärdiensten untauglich als auch erwerbsunfähig; die Militärinvaliden sind zwar zum Militärdienst untauglich, aber zu bürgerlichem Broterwerb noch im stande; die Halbinvaliden sind noch zu leichtern Militärdiensten geeignet. Rußland versorgt seine I. teils in Invalidenhäusern, teils in Garnisonkompanien und in den Militärkolonien. Invalidenkolonien wurden 1831 zu Gatschina und Zarskoje Selb, aber ausschließlich für Soldaten der Garde gegründet. Zur Zahlung der Pensionen für die I. des Feldzugs 1870/71 ist in Deutschland [* 30] aus der Kriegskostenentschädigung durch Gesetz vom der Reichsinvalidenfonds in Höhe von 561 Mill. Mk. (die in unkündbaren Staats- und Kommunalpapieren angelegt sind) begründet worden, über welchen der Reichstag die Kontrolle ausübt. Über die Versorgung der I. s. Pension und Militärversorgung.