Die Sozialdemokraten der verschiedenen
Länder, gespalten jetzt in
Anarchisten und Gemäßigtere, unterhalten
noch internationale
Verbindungen; aber eine einheitliche
Organisation, wie sie in der I. bestand, existiert nicht mehr.
Vgl.
Eichhoff, Die internationale Arbeiterassociation (Berl. 1868);
(neulat.), ins
Innere des
Landesoder an einen bestimmten
Ort, besonders in eine
Festung,
[* 6] verweisen, eine gegen politische Flüchtlinge, auch gegen die auf neutrales Gebiet übergetretenen Truppenteile kriegführender
Mächte angewendete Maßregel.
ein Gebiet, welches einer bestimmten
Person,
Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten
und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon,
daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der
Öffentlichkeit im
Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein
I. derselben sei;
die Beilegung von
Differenzen unter den Mitgliedern eines
Kollegiums ist ein I. dieser Behörde u. dgl.
besonders
Geschäftsträger zweitenRanges, welcher
vom
Papst in diejenigen
Länder gesandt wurde, die ihm wegen ihrer Unbedeutenheit keinen
Nunzius (s. d.) zu erfordern schienen;
dann
Titel des österreichischen
Gesandten bei der
Pforte, weil früher zwischen beiden
Ländern nicht
Friede, sondern nur
Waffenstillstand
geschlossen wurde und deswegen kein bleibender Gesandter dort verweilte, ein
Titel, welcher später auf
den ständigen
Gesandten überging, jetzt aber außer
Gebrauch ist.
(lat.),
Unterbrechung; dann
Einrede,
Einspruch,
Mahnung des
Gläubigers an den
Schuldner (s.
Verzug); im
parlamentarischen
Leben die formelle Anfrage, welche an die Staatsregierung um Auskunftserteilung oder um Rechenschaft über eine bestimmte
Angelegenheit seitens der
Volksvertretung gerichtet wird.
Manche Verfassungsurkunden (z. B. die preußische,
Art. 81) räumen den
Kammern ausdrücklich das
Recht ein, die
Regierung zu interpellieren. In diesem
Fall besteht für die
Regierung
die Verpflichtung zur Beantwortung, sei es, daß dieselbe materiell auf die
Sache eingeht, sei es, daß sie ablehnend ausfällt.
Aber auch da, wo die
Verfassung das Interpellationsrecht des
Landtags nicht ausdrücklich anerkennt, wird
dasselbe in der parlamentarischen
Praxis geübt, so namentlich auch im deutschen
Reichstag. Nach der
Geschäftsordnung desselben
(§ 32 ff.) müssen Interpellationen an den
Bundesrat mindestens von 30 Mitgliedern unterzeichnet sein und dem
Präsidenten
übergeben werden, welcher sie dem
Reichskanzler abschriftlich mitteilt und diesen in der nächsten
Sitzung
zur
Erklärung darüber auffordert, ob und wann er die I. beantworten werde. Im Bejahungsfall wird dann der Interpellant
an dem bestimmten
Tag zur Ausführung der I. zugelassen. Eine
Diskussion darf sich an die Beantwortung oder
Ablehnung der I.
anschließen, wenn von mindestens 50 Mitgliedern darauf angetragen wird. Abgesehen von der förmlichen
I., ist es auch einzelnen Abgeordneten unbenommen, Anfragen über diesen oder jenen Gegenstand an die Vertreter der
Regierung
zu richten, wie dies namentlich bei der Etatsberatung vielfach geschieht. Eine Verpflichtung zur Beantwortung solcher
Fragen
besteht allerdings nicht.
in der Handschriftenkunde und philologischen
Kritik die
Verfälschung des ursprünglichen
Textes einer
Schrift durch Einschaltung
einzelner
Wörter,
Sätze oder ganzer
Abschnitte. Dergleichen
Stellen oderSchriften heißen daher interpolierte,
die
Handlung selbst I. und deren
Urheber Interpolator. Solche Interpolationen reichen in griechischen und römischen Schriftdenkmälern
in sehr alte Zeit zurück; schon
Solon schob einen
Vers in
Homers
»Ilias« ein.
Später waren es besonders jüdische und christliche
Gelehrte, welche sich dergleichen
Fälschungen erlaubten, um dadurch ihren
eignen Lehrmeinungen den
Schein höhern
Alters und dadurch größeres Ansehen zu verschaffen. Namentlich
waren es auch die
Grammatiker, welche seltene und ungewöhnliche
Ausdrücke in den alten Schriftstellern durch bekannte, die
man Glosseme nennt, zu ersetzen suchten.
Sache der
Kritik ist es, solche von fremder
Hand
[* 9] gemachte Zusätze ausfindig zu machen
und auszuscheiden. - In der
Mathematik bezeichnet I. die Einreihung neuer
Glieder
[* 10] zwischen zwei
Gliedern
einer nach einem bestimmten
Gesetz fortschreitenden
Reihe von
Größen, so daß sie sich an dieses
Gesetz entweder völlig oder
doch möglichst nahe anschließen. So wird z. B. eine
Vermehrung derGlieder einer arithmetischen oder geometrischen
Progression in der
Weise bewirkt, daß man zwischen je zwei aufeinander folgende
Glieder dort das arithmetische, hier
das geometrische
Mittel einschaltet. Die I. kommt namentlich in der
Astronomie
[* 11] häufig vor; einfache Interpolationen hat man
aber auch fortwährend bei Benutzung der Logarithmentafeln auszuführen.
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