Interessen - Interessenpolitik und Interessenvertretung
mehr
solches Klagerecht zustehen, wenn mir mein
Freund für jeden
Tag, an welchem
er den Spaziergang unterläßt, die
Zahlung von 10 Mk.
Konventionalstrafe versprochen hat.
die Übereinstimmung zwischen dem Wohlergehen der Einzelnen und demjenigen der Gesamtheit. Während
Vertreter der englischen
Schule der
Nationalökonomie, namentlich
Ricardo und
Malthus, die wirtschaftlichen Zustände pessimistisch
auffaßten und von
Gesetzen sprachen, nach denen das
Elend der
Welt ein unausrottbares sein soll, haben,
nachdem schon früher der Physiokrat
Gournay u. a. die
Ansicht ausgesprochen hatten, das vernünftige
Interesse des Einzelnen
sei immer mit dem allgemeinen verbündet, in der neuern Zeit besonders
Carey und
Bastiat die I. zum Kernpunkt ihrerLehren
[* 3] gemacht.
Nach
Bastiat besteht eine I. zwischen
Moral und
Volkswirtschaft; der Einzelne fördert durch sein tugendhaftes Verhalten zugleich
sein wirtschaftliches
Interesse und das der Gesamtheit. Zwischen den richtig verstandenen
Gesetzen der
Moral und der Wirtschaftslehre
findet ein
Widerspruch nicht statt. Es besteht aber auch ferner I. zwischen den einzelnen wirtschaftlichen
Klassen, zwischen Grundbesitz,
Handel und
Industrie, zwischen Arbeitern und Arbeitgebern.
Zins und
Unternehmergewinn wachsen nicht auf
Kosten des
Arbeitslohns, sondern zugleich mit dem letztern. Als
Bedingung einer vollständigen
I. wird
Freiheit des wirtschaftlichen
Verkehrs genannt, während dieselbe nach
Carey nicht ohne
Pflege und
Schutz durch den
Staat
zu verwirklichen ist. In Wirklichkeit kann die I. nur als ein
Ideal betrachtet werden, welches bei keiner
gesellschaftlichen Verfassungsform, von der sozialistischen bis zur extrem freihändlerischen, vollständig zu erreichen
ist.
und
Interessenvertretung. In der
Politik ist das
Interesse (s. d.) das bewegende
Element, und insofern
es sich bei der politischen Thätigkeit um die Vertretung der
Interessen des
Staats, der Dynastie, der
Regierung, der
Gemeinden oder um die
Interessen des Nationalwohlstands, des
Handels undVerkehrs, der Machtstellung und der
Ehre
der
Nation u. dgl. handelt, ist alle
Politik eine Interessenpolitik. Man pflegt jedoch diesen
Ausdruck regelmäßig anzuwenden,
um eine einseitige Interessenpolitik, d. h. ein einseitiges Verfolgen spezieller
Interessen ohne Rücksicht, ja vielleicht sogar im
Widerspruch mit den
Interessen der Gesamtheit, zu bezeichnen.
Daß jemand für ein rechtlich erlaubtes und zulässiges
Interesse eintritt und dasselbe zu fördern sucht, ist gewiß nichts
Unrechtes; es ist unter Umständen sogar mehr oder weniger verdienstlich. Darum ist es auch durchaus
nicht tadelnswert, wenn zur Erreichung solcher
Zwecke die einzelnen Interessentengruppen sich fester zusammenschließen, wenn
sie eine planmäßige
Interessenvertretung organisieren, und wenn sie für ihre
Interessen eine
Agitation unterhalten. Tadelnswert
kann eine solche
Interessenvertretung aber dann sein, wenn sie einseitig da vorherrscht, wo das allgemeine
Interesse entscheiden
sollte. Das moderne Staatsleben stellt das letztere in den
Vordergrund.
Die
Wahl der Volksvertreter in
Staat,
Provinz,
Kreis
[* 4] und
Gemeinde kann nämlich
entweder so geordnet sein, daß die verschiedenen
Arten des
Besitzes, die man als verschiedene Interessenklassen bezeichnet, abgesondert ihre Vertreter wählen, oder so, daß
die
Eigenschaft als
Staatsbürger alle übrigen
Qualitäten des Wählenden überragt und ein gleiches oder
höchstens durch Vermögenszensus abgestuftes
Wahlrecht gewährt wird. Im großen und ganzen war jenes das alte ständische,
dieses ist das moderne
Prinzip.
Unter dem
Streben nach
Interessenvertretung versteht man nun heutzutage
nicht selten die
Reaktion gegen jenen modernen Zug
des Staatslebens, welcher die Berücksichtigung des
Standes und seiner Sonderinteressen
bei politischen
Wahlen ausschließt. Diese
Reaktion vollzieht sich in doppelter Form. Die
Wähler beschließen, nur einen
Angehörigen
ihres
Berufs zu wählen. Landwirte, Fabrikarbeiter, kleine Gewerbtreibende thun sich zusammen, erklären mit
mehr oder weniger
Grund, die
Interessen ihres
Standes seien bisher vernachlässigt worden, und es sei daher notwendig, einen
Mann zu wählen, der diese
Interessen zur Geltung zu bringen vermöge.
Die
Frage, wie weit eine
Interessenvertretung politisch und moralisch zulässig sei, wird vielfach erörtert. Vorab muß gefordert
werden, daß die zur
Wahrnehmung von Berufsinteressen geltend gemachten Bestrebungen sich innerhalb der
Grenzen
[* 8] der strengsten
Legalität halten. Die
Bildung von
Vereinen zur Wahrung gemeinsamer Berufsinteressen ist
an sich durchaus
zulässig; allein die
Übertragung irgend eines obrigkeitlichen
Attributs an sie ist nicht selten nachteilig, vielmehr sollten
diese
Vereine ihren Einfluß lediglich dem
Gewicht der von ihnen beigebrachten
Gründe verdanken. In
Deutschland
[* 9] ist die
Landwirtschaft
durch ein ganzes
Netz von landwirtschaftlichen
Vereinen vertreten, die zum Teil staatlich subventioniert
werden. Wo, wie in
Preußen
[* 10] das
Landesökonomiekollegium, ein oberster landwirtschaftlicher Beirat der Staatsbehörde besteht,
pflegt der Einfluß desselben auf
Fragen von technischem und wissenschaftlichem
¶
Die letztern haben die Rechte juristischer Personen, welche den Handelskammern abgehen, aber nicht das Recht, zwangsweise von
den Berufsgenossen Steuern einzufordern welches die Gewerbe- und Handelskammern charakterisiert. Aus diesen verschiedenen Vertretungen
heraus ist der deutsche Handelstag als eine freie Vereinigung erwachsen. Einzelne Industriezweige haben
Vereinigungen gegründet, welche eigne Preßorgane unterhalten und zuweilen über große Geldmittel verfügen, so die Zucker-,
Spiritus-, Eisenindustrie.