Strenge aber haben die
Reformatoren im
Interesse ihres Schriftprinzips den Inspirationsbegriff wieder geltend gemacht, was
jedoch
Luther nicht hinderte, sich auch gelegentlich freiere Äußerungen über die I. einzelner biblischer
Bücher zu erlauben.
Erst von der lutherischen und reformierten
Orthodoxie ward in der
Polemik gegen die römische
Kirche sowie gegen die
Socinianer und
Arminianer, welche den herkömmlichen
Begriff von der I. ermäßigten, derselbe als unmittelbare
Erleuchtung (s. d.)
gefaßt und auf eine
Höhe getrieben, auf welcher zuletzt der gesamte
Inhalt, jedes
Wort, auch die hebräische
Punktation, als
vom
HeiligenGeist eingegeben erschien.
Die heiligen Schriftsteller waren demnach nichts weiter als »Notarien«
des ihnen diktierenden
Geistes. Diese strenge
Theorie mildernd, hielten schon ältere Theologen für das
den heiligen
Autoren menschlicherweise Bekannte eine bloß
Irrtümer verhütende Thätigkeit des
Geistes (assistentia spiritus
sancti) für hinreichend. Je mehr sich aber ein wissenschaftliches Verständnis der
Heiligen SchriftBahn brach, desto weniger
konnte der
Begriff einer I., sofern er einen übernatürlichen Ursprung der biblischen Litteratur aussagte,
noch aufrecht erhalten werben, und so hat ihn selbst die Vermittelungsrichtung auf die ursprüngliche
Frische der
Begeisterung
oder auf den religiösen
Takt zurückgeführt, welche den
Aposteln und
Propheten innewohnten.
die zu Anfang des vorigen
Jahrhunderts durch Anregung von seiten derPropheten
der
Kamisarden (s. d.) aus Separatisten gegründeten
Sekten, welche an eine fortwährend bestehende unmittelbare göttliche
Inspiration einzelner Auserwählten glaubten. Nach dem unglücklichen
Ausgang der Religionskämpfe in den
Cevennen wandten sich
viele der neuen
Propheten nach
England und
Schottland und von dort, aus der bischöflichen anglikanischen
Kirche ausgeschlossen
und dadurch zur Konstituierung einer besondern
Kirchengemeinschaft gezwungen, nach den
Niederlanden.
Sie stimmten in der
Lehre
[* 2] im wesentlichen mit der evangelischen
Kirche überein, nur verwarfen sie deren äußere
Institutionen,
namentlich das Lehramt und die
Sakramente. Der
HeiligeGeist erwählt sich nach ihrer Meinung jeweilig aus den Gläubigen seine
Werkzeuge
[* 3] und erteilt ihnen durch ein
»inneresLicht
[* 4] oder
Wort« (lumen sive verbum internum) besondere
Offenbarungen.
Die mit der »Einsprache« Begnadigten traten sodann in den gottesdienstlichen
Versammlungen auf mit Ermahnungen zur
Buße und Besserung, die unter Zuckungen und Schluchzen stoßweise sich aus der
Seele
losrangen. Dann und wann fanden
Liebesmahle statt, denen die Fußwaschung voranging. Dieses Inspirationswesen
fand bei den Pietisten und Separatisten im nördlichen und westlichen
Deutschland
[* 5] einen besonders empfänglichen
Boden.
Schon
1713-14 entstanden in
Halle
[* 6] und
Berlin
[* 7] I. Sie verpflanzten sich in die
Wetterau, wo sich ihnen die
Führer der dortigen Separatisten,
EberhardLudwigGruber (gest. 1728) und
Rock (gest. 1749), anschlossen.
InspirierteMissionäre durchzogen von der
Wetterau aus das ganze westliche
Deutschland und die
Schweiz
[* 8] und
gründeten allenthalben kleinere I. Auch in
Germantown in
Pennsylvanien war durch
Joh.
Gruber, Sohn des Vorgenannten, eine separatistische
Gemeinde gestiftet worden. Streitigkeiten, teils mit den geistesverwandten Herrnhutern, teils innere, beschleunigten
aber den mit
Rocks Ableben eintretendenVerfall der I.
Fast erloschen, lebte seit 1816 der Inspirationsgeist
wieder
auf, und die alten
Gemeinden in der
Wetterau, der
Pfalz und dem Elsaß reorganisierten sich, wanderten aber, vielfach
bedrückt, 1841 nach
Ebenezer bei
Buffalo im
StaatNew York aus, wo sie, etwa 2000
Seelen stark, sich unter Leitung vonChristianMetz
[* 9] mit
Ackerbau und Tuchfabrikation beschäftigten und in teilweiser
Gütergemeinschaft lebten. Auch nach
Kanada haben sie
Kolonien ausgesandt. 1854 wandten sich die meisten nach dem
StaatIowa.
Das militärische Inspizierungsrecht ist durch Art. 63 der deutschen
Reichsverfassung dem
Kaiser beigelegt.
Derselbe ist berechtigt, »sich jederzeit durch
Inspektionen von der
Verfassung der einzelnen
Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei gefundenen Mängel anzuordnen«.
Auch den Bundesfürsten undSenaten
ist durch Art. 66, soweit nicht besondere
Konventionen anders bestimmen, das Inspizierungsrecht vorbehalten.
Außerdem hat
jeder höhere Vorgesetzte das Inspizierungsrecht über die ihm unterstellte
Truppe.
(mittellat., v. altdeutschen stal, d. h.
Stelle, mittellat. stallus), Einweisung in ein
Amt, besonders in ein geistliches, an
Ort und
Stelle der Wirksamkeit desBerufenen,
in Stiftskirchen mit
Anweisung eines besondern Platzes (stallus) im
Kapitel und im
Chor (s.
Investitur).
I. heißt auch die äußere
Einrichtung eines
Geschäfts, die Beschaffung des nötigen Inventars für ein gewerbliches Etablissement;
daher Installationskonto,
das hierüber geführte
Konto.
Instanzen sogar durch die deutsche Bundesakte den einzelnen deutschen Staaten garantiert war, ist man neuerdings mit Recht auf
Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, namentlich auch in Ansehung des sogen. Instanzenzugs, bedacht (s.
Berufung und Revision). Übrigens wird der Ausdruck »Instanzen« auch von andern Behörden gebraucht, welche zu
einander im Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, nicht bloß von den Gerichtsbehörden, so
im militärischen Schriftenverkehr Waffeninstanz, d. h. die Reihenfolge der Behörden einer
Waffe, Verwaltungsinstanz etc. Entbindung von der I. (absolutio ab instantia) nannte man im ältern Strafprozeß die Einstellung
der Untersuchung, ohne daß es zu einer Freisprechung oder Verurteilung des Angeklagten kam (s. »Ab instantia«
absolvieren). I. wird endlich auch die Eingabe eines Rechtsanwalts genannt, durch welche um Beschleunigung einer Prozeßsache
gebeten wird. In der Rhetorik und Logik bezeichnet I. ein Beispiel oder einen Fall, den man zur Widerlegung eines falschen Schlusses
(einer falschen Induktion),
[* 12] einer zu weiten oder zu engen Erklärung etc. anführt (s. Induktion).