Inquisitor
Richter bei der Inquisition (s. d.);
Inquisitoriat, das peinliche Verhör im ehemaligen Inquisitionsprozeß (s. Strafprozeß);
inquisitorisch, nach Art eines Inquisitors, peinlich ausfragend.
Richter bei der Inquisition (s. d.);
Inquisitoriat, das peinliche Verhör im ehemaligen Inquisitionsprozeß (s. Strafprozeß);
inquisitorisch, nach Art eines Inquisitors, peinlich ausfragend.
der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht etc.
saldo (ital.), s. Saldieren. ^[= (ital.), eine Rechnung abschließen, auch dieselbe ausgleichen, bezahlen. Der Unterschied der ...]
(lat.), Einspeichelung der Speisen beim Kauen (s. d.). ^[= (Masticatio), die Zerkleinerung der dem Mund übergebenen Nahrungsstoffe vermittelst der Kauorgane, ...]
(lat.), Irrsinn, Geistesstörung. ^[= s. Geisteskrankheiten.]
Kreisstadt im russ. Gouvernement Pensa, nordwestlich von Pensa, an der Issa, mit 4 Kirchen, einer Handwerkerschule für Schuhmacher- u. Tischlerarbeiten und (1880) 5231 Einw. Der Kreis [* 2] hat guten Boden, Bergbau [* 3] auf Eisen [* 4] und Tuchfabrikation.
(Landsasse), ansässiger Einwohner eines Landes oder Ortes (s. Gemeindebeisassen).
in Frankfurt [* 5] a. M. Bezeichnung für Hypothek (s. d.);
daher Insatzklage, Bezeichnung für die hypothekarische Klage.
(In-scha-allah, arab., »Wenn Allah es will«),
(Ongia Oola), Gebirge am linken Ufer des mittlern Huangho, in der südlichen Mongolei, zwischen 108 und 112° östl. L. v. Gr., westlich von der Karawanenstraße Peking-Kiachta, 30-40 km breit, 2255 m hoch, ist reich an Wasser, Waldungen (bis 1615 m Höhe) und schönen Alpenweiden.
(griech. Epigraphe, lat. Inscriptiones) nennen wir heute nur Aufschriften auf Monumenten, Kunstwerken etc., welche ohne eigne selbständige Bedeutung nur zur Charakterisierung oder nähern Bezeichnung eines Gegenstandes dienen. Die alten Völker aber, besonders die Griechen und Römer, [* 6] machten von den I. einen weit ausgedehntern Gebrauch: nicht nur als Aufschriften in unserm Sinn verwendeten sie die I., sondern in vielen Fällen, wo heute ein Schriftstück über eine Sache durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, wie Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Abmachungen u. a., oder wo wir ein Schriftstück in den Archiven niederlegen, oder in den Kanzleien, beim Rechtsanwalt etc., kurz, wo es sich um öffentliche Bekanntmachung und urkundliche Aufbewahrung handelte, verwendeten die Alten in der Regel I. auf Marmor oder Bronze, [* 7] bisweilen auch auf Holz. [* 8]
Der Grund hierzu lag einerseits in den im Verhältnis zu unsrer Zeit nur mangelhaften Mitteln einer weitern Publizierung überhaupt, anderseits in dem Charakter des antiken Lebens, das in der Öffentlichkeit seinen Schwerpunkt [* 9] hatte; dazu gesellte sich in einzelnen Fällen auch eine gewisse republikanische Eitelkeit und ein öffentliches Selbstbewußtsein, das manchen an sich unwichtigen Akten eine Bedeutung über Gebühr verlieh. Die griechischen und römischen I., die, in einer Zahl von über hunderttausend erhalten, nach dem Gesagten also teils Aufschriften sind, teils Urkunden in unserm Sinn, sind so vielseitig und eigenartig in ihrem Inhalt und erstrecken sich auf so mannigfaltige Lebensverhältnisse der Alten, daß es kein Gebiet der griechischen oder römischen Altertumswissenschaft gibt (betreffe es nun Sprache, [* 10] Geschichte, Mythologie, Sitte, Glauben und Denkweise, staatliche und politische Verhältnisse, öffentliches und privates Leben wie Lebensverhältnisse und Lebensbedingungen überhaupt), das nicht aus den I. Licht [* 11] erhielte. Für manche Seiten der Altertumskunde bilden die I. geradezu die wichtigste Quelle. [* 12] Eine summarische Übersicht der Hauptklassen mag dies im folgenden deutlich machen.
Um mit den Urkunden zu beginnen, so zerfallen dieselben in staatliche oder behördliche und in private. Zu den staatlichen Urkunden gehören Staatsverträge, Volksbeschlüsse, Senatsbeschlüsse, Erlasse oder Berichte oder Kundgebungen einzelner Beamten oder Behörden. Ein Beispiel für die erstern ist die Tabula Bantina, eine auf der einen Seite in lateinischer, auf der andern in oskischer Sprache beschriebene Bronzetafel, die einen Vertrag zwischen Rom und [* 13] der oskischen Gemeinde Bantia in Apulien enthält.
Ein andres Beispiel liefert die zu Anfang des 19. Jahrh. in Olympia gefundene Bronzetafel, die im elischen Dialekt einen auf 100 Jahre zwischen den Städten Elis und Heräa geschlossenen Bundesvertrag enthält, der wahrscheinlich ins 6. Jahrh. v. Chr. gehört. Volksbeschlüsse oder Gesetze wurden, wenn ihre öffentliche Aufstellung beschlossen war, bei den Griechen in der Regel in Marmor, bei den Römern in Bronze eingegraben und so bekannt gemacht. Erhalten sind deren sehr viele, griechische und lateinische.
Von den erstern sei beispielshalber die wichtige, erst 1884 aufgefundene Inschrift von Gortyn (s. d.) auf Kreta, wahrscheinlich aus dem 5. Jahrh. v. Chr., erwähnt, die eine Gesetzesnovelle enthält; unter den lateinischen mögen hervorgehoben werden die in den letzten Jahrzehnten in Spanien [* 14] zum Vorschein gekommenen Stadtrechte römischer Gemeinden sowie eine besonders zahlreich vertretene Klasse, die sogen. tabulae honestae missionis, d. h. für den einzelnen Soldaten auf Bronzetäfelchen ausgestellte Auszüge aus dem Gesetz, mit welchem der Kaiser den aus bestimmten Militärabteilungen zur Entlassung kommenden Soldaten Bürgerrecht verlieh.
Auch Senatsbeschlüsse, von souveränen wie von unterworfenen Gemeinden, haben wir in großer Anzahl; in der Mehrzahl derselben handelt es sich um Verleihungen des Bürgerrechts oder Patronats oder sonstige ehrenvolle Auszeichnungen einzelner. Unter den Kundgebungen, die von Staatsbeamten ausgingen, sind für Attika beispielsweise die Rechnungslegungen der Beamten zu erwähnen, welche Klasse von I. das reichste Material für die griechischen Staatsaltertümer geliefert hat. Zu ihnen gehören die attischen Marine-Urkunden, die Tributlisten der Oberrechnungskammer, aus welchen die Höhe der Beiträge ermittelt werden kann, welche die Bundesgenossen nach Athen [* 15] zu zahlen hatten, sowie die Rechnungslegung der Kommission, welche den Bau der Propyläen besorgte.
Unter den lateinischen I. wird die vielleicht interessanteste und wichtigste von allen, das sogen. Monumentum Ancyranum, dessen Text von Kaiser Augustus kurz vor seinem Tod niedergeschrieben wurde und zugleich mit der griechischen Übersetzung an den Wänden eines Tempels zu Ankyra in Kleinasien erhalten ist (s. Angora), gewöhnlich als Rechenschaftsbericht aufgefaßt; doch ist neuerdings begründet worden, daß Augustus dies Schriftstück dazu bestimmt hat, für seine rühmende Grabschrift verwendet zu werden. Zu staatlichen Urkunden sind ferner zu rechnen die Verzeichnisse von Beamten aller Art, wie der Archonten, Strategen, Prytanen, Konsuln, von Priestern und ¶
Priesterinnen etc. und die Sitzungsprotokolle derselben. Unter der Masse dieser I. ragen durch historische Wichtigkeit hervor unter andern die sogen. Fasti Capitolini, d. h. das unter Kaiser Augustus in den Wänden der Regia, der Wohnung des Pontifex maximus, eingegrabene Verzeichnis der Konsuln des römischen Staats und der Triumphe, von Anfang Roms beginnend; ferner die Sitzungsprotokolle der Arvalen, die Acta der Arvalbrüder (s. d.), welche uns in großer Menge aus der Zeit von Augustus bis auf Gordianus erhalten sind.
Die Privaturkunden sind so mannigfacher Art, daß es nicht möglich ist, hier in Kürze ein Bild von dieser Klasse von I. zu geben. Beispielsweise erwähnen wir die zahlreichen Freilassungsurkunden von Sklaven, mit denen die Fundamente des Tempels zu Delphi bedeckt sind. Hierher gehören die Beschlüsse von Privatkorporationen, womit diese einzelne aus ihrer Mitte, die sich um die Korporation verdient gemacht, durch Dekretierung von ehrenvollen Auszeichnungen belohnten, sowie die aus mehreren Städten Italiens [* 17] erhaltenen Verzeichnisse von Grundstücken mit den auf Anlaß der milden Stiftungen des Kaisers Trajan für Waisen darauf gegen einen bestimmten Erbzins hypothekarisch angelegten Kapitalien.
Auch Testamente, Schenkungen, Kauf- und Mietskontrakte finden sich unter dieser Klasse von Urkunden. Doch war es immerhin eine Ausnahme, daß solche Privaturkunden in Stein oder Bronze eingegraben und aufgestellt wurden. Gewöhnlich wurden sie auf mit Wachs überzogenen Holztäfelchen (tabulae ceratae) niedergeschrieben; solcher waren bisher nur wenige aus siebenbürgischen Bergwerken bekannt, bis 1875 ein Kasten mit mehreren Hundert Quittungen in dem Büreau eines Bankiers zu Pompeji [* 18] aufgefunden wurde.
Ebenfalls zu dieser Gattung von I. gehören die mancherlei öffentlichen und privaten Ankündigungen und Bekanntmachungen, wie z. B. die auf die Schauspiele bezüglichen sowie die Dipinti zu Pompeji, mit Farbe geschriebene Ankündigungen auf den der Straße zugekehrten Wänden der Häuser, zum großen Teil Wahlprogramme; hierher gehört auch, daß die Schüler oder der Rektor einer Bildungsanstalt zu Athen (des sogen. Diogeneion) jährlich eine Steintafel in den Räumen ihres Gymnasiums aufstellen ließen, sozusagen ein Jahresprogramm, in welchem die sämtlichen Schüler und Lehrer verzeichnet waren (von welcher Art von I. wir gerade eine sehr große Anzahl haben), oder daß ein griechischer Athlet in ruhmredigen Worten auf einer Steintafel der Welt seine Siege verkündigte, und vieles andre, das sich einzeln hier nicht aufführen läßt.
Ebenso mannigfach ist die zweite Hauptabteilung der griechischen und lateinischen I., die I. im engern Sinn oder Aufschriften. Die Hauptklassen derselben sind die Weih-, Ehren- und Grabinschriften. Die erstern sind I., die eine für die Götter bestimmte Weihung begleiten, oft auf dem Gegenstand selbst angebracht, bei Tempeln gewöhnlich auf dem Fries, bei Statuen auf dem Sockel. Für die sakralen Altertümer, für die Kenntnis der religiösen Seite des antiken Lebens wie für die Mythologie sind diese Art der I. eine wichtige Quelle.
Die Ehreninschriften sind großenteils Aufschriften auf Sockeln von Ehrenstatuen, die für das römische Altertum, für Geschichte und Staatsrecht besonders dadurch von Wichtigkeit sind, daß die Römer auf denselben die Laufbahn des Geehrten, d. h. die Ämter, die er verwaltet, in chronologischer Reihenfolge aufzuführen pflegten. Die Grabinschriften endlich sind die bei weitem zahlreichste Klasse dieser Art I., die das antike Leben überall begleiten und die trotz ihrer Einfachheit, da sie oft nur den Namen und die Heimat des Verstorbenen nennen, doch von den Verhältnissen der Bevölkerung, [* 19] wie z. B. von ihrer Mischung, ihrer Dichtigkeit, von dem Grad ihres Wohlstandes, ein treues Bild geben.
Eine große Zahl derselben sind in Versen, von denen freilich nicht viele poetischen Wert haben. Von den übrigen Klassen der I., die in diese zweite Hauptabteilung gehören, verdienen noch erwähnt zu werden die Grenzsteine, die Meilensäulen, die Aufschriften auf Maßen und Gewichten sowie endlich die Stempel, namentlich von Ziegeln. Endlich gehört in diese Abteilung noch die große Masse der rein zufälligen inschriftlichen Vermerke, wie sie berufene und unberufene Hände zu allen Zeiten an vielbesuchten Orten als Andenken zurücklassen, z. B. die zahlreichen auf der Memnonssäule zu Memphis oder die aus dem 7. Jahrh. v. Chr. datierende Söldnerinschrift von Abu Simbal in Nubien, die der Anführer der griechischen Söldner auf den Beinen eines dort stehenden Kolossalbildes eingekratzt hat, weil er den denkwürdigen Moment, der sie von der Heimat so fern abgeführt, glaubte verewigen zu müssen. Schließlich sind auch noch die sogen. Graffiti, die Wandkritzeleien, hier zu erwähnen, wie sie beispielsweise fast jedes Haus zu Pompeji (das Bordell nicht zu vergessen) aufzuweisen hat, des mannigfaltigsten Inhalts, dem auch Wahlagitationen, abgebrochene Liebesgrüße, Karikaturen mit spottenden Bemerkungen nicht fremd sind.
Die Verbreitung der I. nach Zeit und Ort hängt eng mit der Entwickelung des antiken Lebens überhaupt zusammen; dem entspricht es, wenn die griechischen I. an Alter den lateinischen weit voraus sind. Zu den ältesten bekannten griechischen I. gehören neben der oben erwähnten von Abu Simbal die auf der Insel Thera (Santorin) und einige auf der Insel Melos (Milo) gefundene, die auch aus dem 7. Jahrh. v. Chr. stammen, vielleicht noch älter sind.
Die griechischen I. der ältesten Zeit sind noch im epichorischen Alphabet, d. h. in dem Alphabet ihrer Örtlichkeit, geschrieben und zeigen in der altertümlichen Gestaltung der Buchstaben sowie teilweise auch in der (bei den Griechen allerdings früh geschwundenen) Eigentümlichkeit, die Zeilen von rechts nach links oder abwechsend ^[richtig: abwechselnd] je eine nach rechts und eine nach links zu schreiben, noch deutlich die Entlehnung der Schrift von den Phönikern.
Von den römischen I. reichen wohl wenige der vorhandenen über das 3. Jahrh. v. Chr. hinaus, wenn auch die älteste vor kurzem gefundene vielleicht mit Recht noch dem 6. Jahrh. zugewiesen wird; zu den ältesten gehören die I. der Grabmäler der Scipionen zu Rom, einige davon im saturnischen Versmaß. Abwärts könnte eine Zeitgrenze zwischen Altertum und Mittelalter auch für die griechischen wie lateinischen nur willkürlich angesetzt werden. Die geographische Verbreitung über die Alte Welt entspricht in ihrer größern oder geringern Dichtigkeit in den einzelnen Örtlichkeiten im großen und ganzen der Bedeutung, welche die einzelnen Länder und Städte in politischer Hinsicht und im Handelsverkehr früher oder später eingenommen haben. Für die griechischen I. ist demgemäß das eigentliche Griechenland [* 20] der Mittelpunkt. Hier ist wiederum Attika durch die zahlreichsten und wichtigsten Urkunden und andre inschriftliche Funde vertreten, die von Solons Zeit bis in das 4. Jahrh. n. Chr. reichen. Aus Mittelgriechenland ist außerdem namentlich Delphi anzuführen. Lateinische I. ¶