Größe der einzuziehenden Summe sich richtende Inkassoprovision entrichtet. Inkassowechsel sind Wechsel, die kurze Zeit, höchstens
zehn Tage vor Verfall, zum Diskont eingereicht werden. Inkassomandat, der Auftrag zur Einkassierung einer Geldsumme. Bei durch
Indossament übertragbaren Papieren wird dasselbe in der Form erteilt, daß dieselben auf den Beauftragten durch Indossament
(Inkasso-Indossament) übertragen werden.
Flecken im westlichen Teil der Halbinsel Krim, am Ausgang des Tschernajathals und an der Eisenbahn Losowo-Sebastopol,
einst genuesische Festung, jetzt ein verödeter Ort, aber voll der interessantesten Überreste der ehemaligen Stadt, die ganz
aus dem Felsengebirge gehauen war. Häuser und Kirchen, Klöster mit ihren Gängen und Zellen, Kapellen, Grabmäler,
Türme mit ihren Zinnen sind noch zu sehen. In der Nähe befinden sich die Ruinen von Korssun und einige Überreste der 600 n. Chr.
gegründeten Stadt Chersones. Hier Sieg der verbündeten Engländer und Franzosen unter Cathcart über die Russen unter
Dannenberg.
(neulat.), nicht koerzibel (s. d.)
oder permanent nannte man früher solche Gase, welche man durch Kälte und Druck nicht zu einer Flüssigkeit
verdichten konnte, z. B. atmosphärische Luft, Stickstoff, Wasserstoff, Sauerstoff u. a. Seitdem aber die Verflüssigung auch
dieser Gase gelungen ist, hat dieser Ausdruck keine physikalische Bedeutung mehr.
Inkoerzibilien früher auch s. v. w. Imponderabilien
(s. d.).
(neulat., »nicht meßbar«)
heißen solche gleichartige Größen, welche kein auch noch so kleines gemeinsames Maß besitzen, z. B.
die Seite und die Diagonale eines Quadrats (vgl. Größe).
Adjektiva, welche, weil sie nicht in höherm Grad gedacht werden können, keinen Komparativ und Superlativ
zulassen, wie z. B. alle einen Stoff bezeichnenden Adjektive (hölzern, silbern etc.).
Insbesondere ist die Gerichtsbarkeit auf einen bestimmten
Bezirk (Gerichtssprengel) und auf bestimmte Rechtssachen beschränkt.
Die hierdurch sich ergebenden Grenzen bestimmen die Kompetenz
einer richterlichen Behörde, und alle Handlungen eines inkompetenten Richters sind nichtig. S. Kompetenz.
in der Pharmazie Vermischung weicher oder flüssiger Substanzen mit trocknen oder festen zu einer pflaster-, pillen- oder pastenartigen
Masse; in der Theologie s. v. w. Menschwerdung (s. d.); im Rechtswesen die Vereinigung eines Gebiets, Staats,
eines Kreises, einer Gemeinde oder eines sonstigen politischen Gemeinwesens mit einem andern Ganzen, wodurch der inkorporierte
Teil die rechtliche Natur des Ganzen annimmt. Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter I. (incorporatio, unio) die Vereinigung
einer Pfarrstelle und ihrer Einkünfte mit einem Kloster, einem Stift oder einer sonstigen geistlichen
Korporation.
Mit dieser I. wurde im Mittelalter viel Mißbrauch getrieben, so daß sie schließlich verboten ward; doch ist die Frage, ob eine
Pfarrstelle inkorporiert worden ist oder nicht, für die kirchliche Baulast und für die Besetzung inkorporierter Stellen von
Wichtigkeit. Man unterscheidet dabei zwischen Incorporatio quoad temporalia, bei welcher das Kloster die
Pfründe erhielt, dafür aber einen Vikar für die Stelle dem Bischof zu präsentieren und denselben zu besolden hatte, Incorporatio
pleno jure oder quoad temporalia et spiritualia, wenn das Kloster selbst zur Pfarrei wurde und der Klosterpfarrer vom Bischof
nur zu bestätigen war und ist, und Incorporatio plenissima oder plenissimo jure, bei welcher die bischöfliche Jurisdiktion
über die inkorporierte Pfarrei völlig ausgeschlossen ist.
Vgl. außer den Lehrbüchern des Kirchenrechts: Kujawa, De incorporatione
beneficiorum (Glatz 1872).
(lat.), das »krustenartige Überziehen«
eines Körpers mit einer mineralischen Kruste, besonders eines organischen Körpers, wobei dessen Form im ganzen nachgeahmt
wird, während derselbe sich anfangs erhält, später aber mehr oder weniger zerstört wird und eine
Höhlung hinterläßt (äußerer Abdruck; vgl. Petrefakten). Das krustenbildende Material ist ein äußerst verschiedenartiges:
Opal, Schwefel, Schwefelmetalle, Eisenoxyd etc., besonders häufig aber, namentlich bei I. organischer Körper, Kalkspat und Aragonit,
welche sich als
mehr
Quellabsatz bilden, Kalkspat ganz allgemein verbreitet, Aragonit seltener, namentlich in den Karlsbader Quellen. - In der Architektur,
in der Plastik und im Kunstgewerbe ist I. die Bekleidung von minderwertigen Flächen mit edlern Deckplatten. Sie erstreckt sich
auf Wände, Bildhauerarbeiten und kunstgewerbliche Erzeugnisse jeglicher Art und hat den Zweck, eine farbige
Wirkung hervorzubringen. Feine Marmorsorten, Glas, Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt, Metalle, Glasflüsse etc. sind Mittel der I.,
die übrigens zum Teil mit Intarsia, Mosaik, Tauschierung, Niello, Email, Boulearbeit etc. identisch ist.