(lat.), in der Pflanzenanatomie eine Zelle, [* 3] welche an der Spitze eines bestimmten Gewebes steht und dasselbe durch fortgesetzte Neuteilungen ergänzt.
s. Initiative. ^[= (neulat.), die Eröffnung oder Inangriffnahme einer Handlung, auch das Recht oder Vorrecht dazu. ...]
(neulat.), die Eröffnung oder Inangriffnahme einer Handlung, auch das Recht oder Vorrecht dazu. Unter I. der Gesetzgebung (Initiativrecht) versteht man das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen. Dies Recht war auch in der konstitutionellen Monarchie nach den ältern Verfassungsurkunden dem Monarchen vorbehalten; dem Landtag war es nur gestattet, im Weg der Petition an das Staatsoberhaupt sich mit Gesetzvorschlägen zu befassen. Die neuern deutschen Verfassungsurkunden dagegen enthalten regelmäßig das Recht der Volksvertretung zu Gesetzvorschlägen (parlamentarische I.). In manchen Staaten ist dasselbe nachträglich in besondern Verfassungsgesetzen anerkannt worden. So bildet das Initiativrecht des Landtags und zwar in den Staaten mit Zweikammersystem einer jeden von beiden Kammern nunmehr die Regel. Nur ausnahmsweise (Hessen, [* 4] Altenburg, [* 5] Anhalt, [* 6] Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß [* 7] ältere Linie) ist die J. ein Vorrecht des Monarchen; doch sind in einzelnen Staaten gewisse Angelegenheiten, so in Bayern [* 8] bestimmte Titel der Verfassung, in Württemberg [* 9] Steuern, Aufnahme von Anleihen, Feststellung des Staatshaushaltsetats und außerordentliche, im Etat nicht vorgesehene Ausgaben, der landständischen I. entzogen.
Selbstverständlich muß zu einem in der
Kammer oder auch von beiden
Kammern angenommenen
Gesetzvorschlag,
welcher aus dem
Schoß derselben hervorgegangen, die landesherrliche Zustimmung hinzutreten, wenn anders derselbe wirklich
zum
Gesetz erhoben werden soll. Im
Deutschen
Reich entstehen die
Reichsgesetze durch übereins
timmenden Mehrheitsbeschluß des
Reichstags einer- und des
Bundesrats anderseits. Jede von beiden
Körperschaften hat das
Recht der I. Dagegen
steht dem
Kaiser als solchem ein Initiativrecht nicht zu.
Anträge von Reichstagsmitgliedern, welche
Gesetzentwürfe enthalten
(Initiativanträge), müssen von mindestens 15 Mitgliedern unterzeichnet sein und bedürfen nach der
Geschäftsordnung einer
dreimaligen Beratung
(Lesung). Auch in den außerdeutschen
Staaten bildet das Initiativrecht der
Kammern die
Regel. In
England,
woselbst die
Minister zugleich Mitglieder des
Parlaments sind, besteht der Brauch, daß die
Gesetzentwürfe
von ihnen in dieser letztern
Eigenschaft im
Parlament eingebracht werden.
[* 10] s. Einspritzung. ^[= chirurgisches Verfahren, wobei man in der Regel in natürliche Höhlen und Hohlgänge, ...] [* 11]
s. Einspritzung. ^[= (Injektion), chirurgisches Verfahren, wobei man in der Regel in natürliche Höhlen und Hohlgänge, ...]
[* 1] (lat., Eins
pritzer,
Dampfstrahlpumpe), eine in neuerer Zeit vielfach verwendete Speisevorrichtung für
Dampfkessel,
[* 12] ist von Giffard erfunden. Seine Einrichtung und Wirkungsweise ist folgende. Das
Rohr A
[* 1]
(Fig. 1) steht
mit dem Dampfraum, L mit dem Wasserraum eines
Kessels in
Verbindung. Nach Öffnung des
Hahns H strömt
Dampf
[* 13] durch A, durch zahlreiche
Löcher des
Rohrs
BC in letzteres, durch dessen konisches Mundstück, weiter das konische
Stück E durchstreichend,
in den
Raum R und von da durch
Rohr S
ins Freie. Hierbei wird durch das die
Kammer D mit dem Speisewasserbassin verbindende
Rohr
F
Wasser angesaugt wie bei jedem
Strahlapparat, wobei ihm unter
Kondensation des
Dampfes dessen ganze
lebendige Kraft
übertragen
wird.
Die Geschwindigkeit des angesaugten Wassers nimmt zu, bis es mit Hilfe dieser im stande ist, auf geradem Weg durch G und K strömend, den Druck auf das Speiseventil V zu überwinden und durch letzteres und Rohr L in den Kessel zu treten. MN und O sind Regulierschrauben für die Dampfzuströmung bei C und den Speisewasserzutritt bei D, Vorrichtungen, von denen bei den neuern Konstruktionen die letztere gewöhnlich fortgelassen wird. Der I., der in sehr verschiedenen Konstruktionen (von Schäffer u. Budenberg, Sellers, Fink, Kraus, Körting etc.) auftritt, empfiehlt sich durch Einfachheit und insofern vorteilhafte Wirkung, als er die Dampfwärme auf das Speisewasser überträgt, ist aber nur bei kaltem Speisewasser (unter 30° C.) anzuwenden, weil sonst der Dampf nicht mehr gehörig kondensiert wird. In neuerer Zeit hat Körting in Hannover [* 14] einen Universalinjektor [* 1] (Fig. 2) konstruiert, der Wasser von 70° C. noch mit Sicherheit ansaugen und in den Kessel fördern soll.
Derselbe besteht im wesentlichen aus zwei einfachen Injektoren, deren einer dem andern das Wasser zubläst, und wirkt in folgender Weise. Der Dampf tritt bei H ein. Wird das Dampfventil V geöffnet, so erhält der erste I. F durch die Düse D Dampf, saugt Wasser an und führt es zunächst durch E ins Freie. Darauf wird nach Öffnung des Dampfventils V¹ Dampf durch die Düse D1 zum zweiten I. F¹ hinzugelassen und dieser mit der Umgebung in Verbindung gebracht, während zugleich die ins Freie führende Öffnung des ersten Injektors geschlossen wird. Das dabei von dem ersten I. dem zweiten durch NN zugeführte Wasser, dessen Temperatur sich auf etwa 90° C. erhöht hat, ist, weil es unter einem bedeutenden, den Siedepunkt erhöhenden Druck steht, fähig, bei dem zweiten I. noch eine weitere Kondensation von Dampf vorzunehmen, und wird,
[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. Giffards Injektor.] ¶
nachdem ihm endlich der Ausweg ins Freie verschlossen ist, mit solcher Geschwindigkeit gegen das durch den Kesseldruck verschlossen gehaltene Speiseventil O getrieben, daß letzteres sich öffnet und dem Wasser den Eintritt in den Kessel gestattet. Die nacheinander erfolgende Öffnung der Ventile V und V¹ wird zugleich mit der allmählichen Verschließung des Hahns E durch die langsame Bewegung eines außen an der Achse angebrachten (in der [* 15] Figur fortgelassenen) Hebels erzielt, welcher durch die Achse A, den exzentrischen Zapfen [* 16] B und das Stück CC¹ auf die Ventile und durch eine (gleichfalls fortgelassene) Stange auf den Hahn [* 17] E wirkt.
Da, wo das Speisewasser dem I. mit Gefälle zufließt (wie z. B. aus den Tendern der Lokomotiven), ist für
beide Injektoren des Apparats nur ein gemeinsames
Dampfventil erforderlich. Körting liefert dem entsprechend zwei Arten von
Universalinjektoren unter den Namen saugende (mit getrennten Ventilen) und nicht saugende (mit gemeinsamem
Ventil)
[* 18] Universalinjektoren.
Vgl. Heusinger von Waldegg, Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik, Bd. 3 (Leipz. 1875), Zeuner, Grundzüge der mechanischen Wärmetheorie (2. Aufl., das. 1877);
Weißbach-Herrmann, Ingenieur- und Maschinenmechanik, 3. Teil, 2. Abt. (2. Aufl., Braunschw. 1880).