nämlich die
Klausel »in
Prokura«, »zur Einkassierung«, »zum
Inkasso« oder ein ähnlicher Zusatz beigefügt, welcher eine Bevollmächtigung (Bevollmächtigungsindossament)
ausdrückt, so wird der Indossatar nicht selbst
Eigentümer des
Wechsels und Wechselgläubiger, ist aber zur
Einziehung der
Wechselsumme, zur Protesterhebung und zur Klagerhebung sowie zum weitern
Prokura-Indossament befugt. Das
Verhältnis zu seinem
Vormann ist in diesem
Fall lediglich nach dem gemeinen
Recht zu beurteilen.
Vgl. Allgemeine deutsche
Wechselordnung, § 9-17.
Das
Wesen des Indossierens, wodurch es sich insbesondere von der
Zession unterscheidet, besteht darin, daß der Indossatar
das
Recht aus dem
Papier, also ein eignes
Recht und nicht bloß das
Recht seines Vormanns, erwirbt, mithin
sich keine
Einwendungen gefallen zu lassen braucht, welche diesem entgegengesetzt werden könnten.
ind. Gott, in der wedischen Zeit der gefeiertste von allen, vorwiegend ein Kampfesgott,
der im
Kampf mit dem feindlichen
Dämon Writra oder Ahi (einer
Personifikation der heißen Trockenheit des
Sommers) obsiegt und
auch in der Männerschlacht Herrschaft und
Sieg gewinnt, daher das
Ideal eines allezeit streitbaren, nie besiegten
Helden und
so der Liebling des um neue
Wohnsitze und reiche
Herden kämpfenden
Volkes. Er ist Schöpfer und Erhalter der
Welt,
Führer der
göttlichen und menschlichen
Geschlechter, Bestrafer der Gottlosen und
Hort derFrommen. Zum
Kampf stärkt
er sich durch den
Genuß des
Soma (s. d.). In der brahmanischen Zeit
ist er, wie die meisten wedischen
Götter, zu einem der
acht Welthüter herabgedrückt.
einer der größten
Flüsse
[* 2] auf
Sumatra, der aus dem Sinkarasee abfließt, im
Hochland von Menangkabau Umbiling,
in den Abhängen des Gebirgslandes Kwantan, im Tiefland I. heißt. Er ist im untern
Lauf bis an die
Fälle
schiffbar und mündet an der Ostküste in einem
Delta.
[* 3] Oberhalb desselben die
Städte Dschapura, Sitz eines niederländischen
Beamten, und Ringat,
Residenz des Herrschers des unter niederländischer
Oberhoheit stehenden
Staats I., 35,800 qkm (650 QM.)
groß mit 100,000 Einw., dessen besten Teil das reiche
Thal
[* 4] des
Flusses bildet.
(spr. ängdr),Fluß im mittlern
Frankreich, entspringt an der
Grenze der
DepartementsCreuse und
Cher auf dem
Plateau
von
Boussac, fließt in nordwestlicher Hauptrichtung durch die nach ihm benannten
Departements I. und
Indre-et-Loire
und mündet nach 245 Kilom. langem
Lauf durch ein an Wiesengründen und landschaftlicher
Schönheit reiches
Thal in zwei
Armen
zwischen
Langeais und La
Chapelle in die
Loire. Die bedeutendern Zuflüsse sind rechts der Igneraye und Indrois, links die Vanvre
^[richtig: Vauvre].
Die südlichen höhern Gegenden gehören noch dem granitischen Zentralfrankreich, die nördlichern Gegenden aber der in der
Vegetation wesentlich verschiedenen jurassischen und tertiären
Zone an.
In das erstere Gebiet fällt großenteils
die wenig angebaute, steinige, waldreiche
LandschaftBois-Chaud im
S., in das letztere die
Brenne mit zahlreichen
Teichen,
Sümpfen,
Heiden und Wäldern im
NW. und die
Champagne mit fruchtbarem Kalkboden im O. Diese drei Abteilungen unterscheiden sich in jeder
Beziehung voneinander;Temperatur,
Fruchtbarkeit, ja selbst die
Sitten und
Gebräuche der Bewohner stimmen
nicht miteinander überein.
Frankreich« führen; nördlich davon die ärmliche tertiäre Platte der Gâtine und südlich vom Cher und Indre das traurige,
wenig fruchtbare Plateau von St.-Maure, welches nach S. hin in die sumpfige Brenne übergeht. Die Bevölkerung beträgt (1886)
340,921 Einw. Im allgemeinen kommen vom Areal 3520 qkm auf Ackerland, 353 auf Wiesen, 511 auf Weinland, 817 auf
Wald u. 604 auf Heideland etc. Produkte sind: Getreide, Wein (durchschnittlich 1 Mill. hl, gute Sorten von Vouvray und Bourgueil),
Obst, Hanf.