namentlich für die
Zeugdruckerei verwertet, vermochte aber bisher nicht, den I. wesentlich zurückzudrängen.
Der I. war schon den Alten bekannt.
Plinius berichtet von einem blauen
Farbstoff, der nach dem
Purpur im höchsten Ansehen stehe
und aus
Indien komme; er kennt auch den roten
Dampf,
[* 2]
den der I. beim Erhitzen ausstößt, und erzählt,
daß der I. in der
Malerei und in der
Medizin bei
Geschwüren etc. angewandt werde. Hiermit stimmen die Angaben des
Dioskorides
überein. Der I. hieß bei den Alten Indicum, arabische Schriftsteller gebrauchen auch das hindostanische
Wort nil (blau).
Marco Polo beschreibt die Bereitung des Indigos nach eignerAnschauung. In neuerer Zeit benutzten den I.
zuerst die
Italiener, und zu Anfang des 17. Jahrh. war die Blaufärberei mit I. bereits eine bekannte
Sache. Um diese Zeit trug besonders die
Holländisch-OstindischeKompanie durch starke Einfuhr zur ausgebreiteten Anwendung
des Indigos bei. Hierdurch fühlten sich die heimischen Waidfabrikanten bedroht und wußten es durchzusetzen,
daß die Einfuhr des Indigos verboten wurde.
Dies geschah z. B. in
England unter der
RegierungElisabeths, und man vernichtete sogar den im Land befindlichen I. In
Deutschland
[* 3] erfolgte das erste Verbot 1577 von
Frankfurt
[* 4] aus und wurde mehrere
Male, zuletzt noch 1654 von
Ferdinand III., in
Erinnerung gebracht. Zum Teil mag zu dieser Verfolgung des Indigos wohl die Unkenntnis der Färber beigetragen haben,
welche, da
sie den neuen
Farbstoff nicht kannten, die Haltbarkeit der damit gefärbten
Tuche oft durch Anwendung von
Vitriolöl
u. dgl. beeinträchtigten.
Die
Nürnberger ließen jeden Färber jährlich schwören, daß er keinen I. gebrauche, und bedrohten
ihn im Übertretungsfall mit
Todesstrafe. Trotzdem breitete sich die Anwendung des Indigos weiter aus, und 1699 konnte
Colbert
nur noch befehlen, den I. nie ohne
Waid anzuwenden. Die völlige Freigebung des Indigos datiert aber erst von 1737. Nach
Amerika
[* 5] wurde die Indigofabrikation in der zweiten Hälfte des vorigenJahrhunderts gebracht. Die
Kunst,
Wolle mit
in
Schwefelsäure
[* 6] aufgelöstem I. zu färben, wurde 1740 vonBarth zu
Großenhain
[* 7] in
Sachsen
[* 8] entdeckt.
Vgl.
Rudolf, Die gesamte
I.-Küpenblaufärberei (Leipz. 1885);
[* 9]chinesischer, s. v. w.
Chinesisch Grün (s. d.). ^[= (chinesischer, grüner Indigo, Lokao), chines. Farbstoff, welcher in kleinen, unregelmäßigen, ...]
mit halbstrauchigem, verästeltem, 1,5 m hohem
Stamm, zerstreut stehenden, vier-
bis sechsjochig gefiederten Blättern, kurzen Blütentrauben, sehr
kleinen, rosenrot und weißen
Blüten und stielrunder,
wenig gekrümmter
Hülse, aus
Ostindien,
[* 12] wird nebst einigen andern
Arten, wie die sehr ähnliche I.AnilL. mit angedrückt flaumiger
Behaarung und zusammengedrückten
Hülsen in
Südamerika,
[* 13] I. argenteaL. in
Ägypten,
[* 14]
Arabien,
Ostindien mit
ein- bis zweijochigen, silberweiß seidenhaarigen Blättern, I. dispermaL. (aus
Indien?), I. pseudotinctoriaR. Br. in
Indien,
auf
Java und in
Mittelamerika, zur Indigogewinnung kultiviert.
I. DosuaHam., ein 1 m hoherStrauch mit gefiederten Blättern
und hellroten
Blüten, aus dem
Himalaja, wird nebst einigen andern
Arten bei uns alsZierpflanze gezogen.
(lat.,
»Anzeige«,
Heilanzeige), das
Motiv für die ärztliche Heilthätigkeit
(Therapie).
Nachdem die
Diagnose einer
Krankheit gestellt ist, tritt die
Frage auf, welches
Verfahren in dem bestimmten
Fall indiziert, d. h.
angezeigt, ist, und je nachdem sich die Behandlung gegen die Krankheitsursache oder nur gegen einzelne
Symptome richtet, unterscheidet
man 1) die ursachliche I. (Indicatio causalis), 2) die symptomatische I. (I. symptomatica).
Das
Ziel der Behandlung sollte eigentlich immer in der Bekämpfung der Krankheitsursachen liegen, es sollte also stets nach
einer ursachlichen I. kuriert werden; da aber das Grundleiden oft nicht zu beseitigen ist, so bleibt nur das Einschreiten
gegen einzelne besonders lästige
Symptome, quälenden
Husten,
Schmerzen,
Fieber etc., übrig (vgl.Therapie).
Ist eins der
Symptome so heftig, daß seine Fortdauer unmittelbar das
Leben bedroht, so liegt 3) eine Indicatio vitalis vor,
die jeder andern natürlich voransteht. Leidet z. B. ein
Kind an
Bräune und droht zu ersticken, so ist sofort die
Luftröhre
zu eröffnen und die augenblickliche
Gefahr damit zu beseitigen, erst später kann der ursachlichen I.
genügt werden. Liegt ein
Motiv vor, eine bestimmte Behandlung zu unterlassen, so ist dies eine
Kontraindikation (»Gegenanzeige«).
Das
Opium und
Morphium ist z. B. bei
Kindern unter allen Umständen kontraindiziert, auch wenn heftige
Schmerzen oder
Unruhe dringend
dazu auffordern, da selbst kleine
Gaben äußerst giftig wirken. Bei
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