(engl., Indentgeschäft), Bezeichnung für ein namentlich im
Verkehr mit
Ostasien übliches
Handelsgeschäft,
wobei eine europäische
Handelsfirma oder die Zweigniederlassung einer solchen einem eingebornen
Händler europäische
Waren
unter Festsetzung des Kaufpreises nach der
Landesmünze zum Wiederverkauf liefert;
eine der angesehensten europäischen
Zeitungen, gegründet 1831, erscheint zu
Brüssel
[* 2] in französischer
Sprache,
[* 3] nahm durch Berardi (1856-84
Eigentümer und
Leiter) einen großen Aufschwung und war für
Napoleon III. eins der gefürchtetsten
Oppositionsblätter.
engl. Dissenterpartei, ging aus den
Brownisten (s. d.) hervor und erhielt besonders durch H.
Barrowe eine völlig demokratische
Verfassung. Ihr Grundcharakter ist der auf die
Spitze getriebene religiöse
Subjektivismus; demgemäß soll
auch jede Einzelgemeinde als ein für sich bestehender Gesellschaftskörper von allen andern, wenn auch sonst in
Lehre
[* 4] und
Verfassung mit ihr übereinstimmenden
Gemeinden ganz unabhängig (independens quoad alias ecclesias, daher der
Name) sich selbst
regieren und richten. Im Vaterland unterdrückt, wandten sich die I. nach
Holland, wo durchJohannRobinson 1610 die
erste independentistische
Gemeinde zu
Leiden
[* 5] gegründet wurde.
Was ihren
Lehrbegriff anlangt, so weichen sie zum Teil nicht von dem der anglikanischen
Kirche ab, zum Teil aber bekennen sie
sich zu
CalvinsLehre. Vor allem dringen sie auf Kenntnis der
Heiligen Schrift. Die englische
Revolution (1644-49), an der sie
sich ihrem Parteigeist gemäß eifrig beteiligten, verschaffte ihnen auch im Vaterland wieder
Eintritt; ja, sie gewannen hier,
von
Cromwell,
Milton u. a. geschützt und begünstigt, bedeutenden Anhang und Einfluß. I. und
Presbyterianer standen damals
einander ebenso schroff gegenüber wie beide den Katholiken und
Episkopalen; doch schieden sie nicht nur kirchliche,
sondern namentlich auch politische Meinungen, sofern die I. radikale
Republikaner und
Demokraten waren.
Schon vorher hatten sie auch in
Amerika
[* 6] (seit 1620) Verbreitung gesunden.
Dort haben sie sich indessen seit 1805 mit den
Presbyterianern
und
Baptisten wenigstens zur
Gründung eines gemeinschaftlichen
Kollegiums geeinigt.
IhreLehren
[* 7] sind vornehmlich in zweiBekenntnisschriften
niedergelegt, die indes bei ihrer ausschließlichen Schriftverehrung kein symbolisches Ansehen haben, nämlich in der »Apologia
justa et necessaria« von J.
Robinson
(Leiden 1619) und in der sogen.
»Savoy confession« (Lond. 1658).
Vgl. Hanbury,Memorials
relating to the Independents (Lond. 1839, 3 Bde.);
Fletcher, History of independency in
England (neue Ausg., das. 1862, 4 Bde.);
(neulat.),
diejenige philosoph.
Ansicht, nach welcher die Willensakte des
Menschen
durch keine
Ursachen und
Motive bestimmbar sind, so daß der
Mensch trotz der entgegenstehenden
Motive auch das Gegenteil von
dem wollen könne, was er wirklich will. Der I. ist entweder als
Freiheit der
Willkür (libertas aequilibrii, indifferentiae,
vgl.
Äquilibrismus) oder als transzendentale, über die Erfahrungswelt erhabene
Freiheit aufzufassen;
in beiden
Fällen erscheinen die Willensakte außerhalb jedes Kausalzusammenhangs (s.
Freiheit und
Determinismus). Dem I. verwandt
ist der Autodeterminismus, welcher die Bestimmungsgründe des
Willens der eignen Thätigkeit des
Menschen zuweist.
in der
Astronomie
[* 9] der Zeiger
des Stundenringes am
Erd- und
Himmelsglobus sowie ein auf dem geteilten
Rand astronomischer
Instrumente,
z. B. dem
Quadranten, angebrachter, gewöhnlich mit dem
Vernier versehener
Schieber, welcher, mit dem drehbaren
Fernrohr
[* 10] in
Verbindung
gesetzt und mit diesem fortbewegt, die Zahl der abgeschnittenen Bogengrade markiert.
Florentinus
(lat.), ein
vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes, aber
keineswegs durchweg richtiges Verzeichnis derjenigen Schriftsteller, aus welchen Exzerpte in die
Pandekten aufgenommen worden
sind. Vgl.
Corpus juris.
librorumprohibitorum (lat., »Verzeichnis
der verbotenen
Bücher«) heißen die Verzeichnisse derjenigen
Bücher, welche zu lesen den Anhängern der katholischen
Kirche
verboten ist, wohl zu unterscheiden von Index librorum expurgandorum oder
Index expurgatorius, wie die
Verzeichnisse derjenigen
Bücher heißen, welche (in den vorhandenen
Exemplaren und in neuen
Ausgaben) von den einzeln angegebenen
anstößigen
Stellen gereinigt werden sollen. Vereinzelte Bücherverbote kommen schon in der alten
Kirche und im
Mittelalter
vor; umfangreichere Verzeichnisse verbotener
Bücher wurden aber erst nach der
Reformation veröffentlicht, zuerst
von
KarlV. in
Belgien
[* 11] 1524-40 und von
Heinrich VIII. in
England 1526 ff., dann im Auftrag oder mit
Genehmigung der
Regierung von
den theologischen
Fakultäten (und der
Universität) zu
Löwen
[* 12] (1546, 1550, 1558) und
Paris
[* 13] (1544, 1547, 1551, 1556), von
Inquisitoren
zu
Venedig
[* 14] (1549, 1554) und
Mailand
[* 15] (1554). Der erste römische
Index (insofern überhaupt der erste
Index,
als die frühern Verzeichnisse Catalogi heißen) wurde unter
PapstPaul IV. 1559 von der römischen
Inquisition veröffentlicht.
Er enthielt drei alphabetisch geordnete
Klassen: in der ersten stehen die
Namen derjenigen Schriftsteller, deren sämtliche
Schriften verboten werden, in der zweiten einzelne mit dem
Namen ihrer Verfasser erschienene, in der dritten
anonyme
Schriften;
schließlich wird eine große Zahl von
Bibelausgaben verboten sowie der ganze
Verlag von 61 namentlich verzeichneten
und von allen andern
Buchdruckern, die ketzerische
Bücher gedruckt hatten oder drucken würden (dieses letzte Verbot steht
nur in diesem
Index).
Rom
[* 21] wurde die Fortführung des Index der 1571 von Pius V. errichteten Indexkongregation übertragen. Eine vermehrte Ausgabe wurde
von Sixtus V. 1590 veröffentlicht, aber gleich nach seinem Tod unterdrückt. Unter Clemens VIII. erschien dann 1596 eine Ausgabe
des TrienterIndex, in welcher jeder der drei KlassenAppendixe beigefügt sind. Seitdem sind noch etwa 40 Ausgaben
des römischen Index erschienen; in jede derselben wurden die mittlerweile neu verbotenen Bücher eingereiht.
Die wichtigsten sind die von Alexander VII. von 1664, in welcher die drei Klassen in Ein Alphabet vereinigt wurden (die erste
Klasse ist übrigens nach Clemens VIII. nicht mehr vermehrt worden), und die von Benedikt XIV. von 1758,
in welcher zahllose Fehler der frühern Ausgaben verbessert und neue allgemeine Verordnungen über das Bücherwesen beigefügt
wurden. Die neueste Ausgabe ist 1881 erschienen, ein Nachtrag dazu 1884. Von einem Index expurgatorius ist zu Rom nur 1607 ein
erster Band
[* 22] erschienen, von dem Dominikaner J. M. Brasichellensis bearbeitet.
Ein andrer war 1571 zu Antwerpen auf Befehl des Herzogs von Alba herausgegeben worden. Die spanischen Indexe sind von den römischen
zu unterscheiden. Sie wurden unabhängig von der Indexkongregation von der spanischen Inquisition veröffentlicht, enthalten
mit verhältnismäßig wenigen Ausnahmen auch die römischen Bücherverbote, aber auch viele andre und
sind vom Jahr 1584 an alle (wie auch ein portugiesischer von 1624) zugleich Indices prohibitorii und expurgatorii.
Die ersten wurden von dem Generalinquisitor Valdes 1551 und 1559 veröffentlicht, der letzte 1790, ein Nachtrag dazu 1805. Der
bekannteste und einer der wichtigsten ist der von dem Generalinquisitor Sotomayor von 1640. Von 1754 an
gab die österreichische Regierung eine Reihe von »Catalogi librorum a Commissione Aulica prohibitorum« heraus;
ein ähnlicher Index erschien auch 1770 in München. Auch das 1882 erschienene Verzeichnis der verbotenen sozialdemokratischen
Schriften (über 700 Nummern) kann man einen Index nennen.
Vgl. J. Mendham, The literary policy of the
church of Rome exhibited in an account of her damnatory catalogues and indexes (2. Aufl., Lond.
1830);
Petzholdt, Bibliotheca bibliographica, S. 133 ff. (Leipz.
1866);