Hauptgoldmünze in Rußland, daher gewöhnlich »Imperial« schlechtweg genannt;
ganze werden nicht mehr geprägt. 1 Halb-I. wiegt gesetzlich 6,544
g, hat eine Feinheit von 916,66, daher Feingewicht 5,9987
g, und ist = 5
Rubel 15
Kop.
Silberwährung, = 16,736 Mk.
(neulat.), Bezeichnung für den politischen Zustand
der
Staaten, in welchen, wie unter den römischen
Kaisern, nicht das
Gesetz, sondern die auf die Militärmacht sich stützende
Willkür des
Regenten herrscht.
im alten
Rom
[* 2] die höchste militärische und bürgerliche
Gewalt, welche bestimmten Obrigkeiten (den
Konsuln, Prätoren,
Diktatoren,
Prokonsuln,
Proprätoren, später auch dem
Praefectus urbi und
Praefectus praetorio) durch besondern Volksbeschluß, meist in
den Kuriatkomitien, verliehen wurde.
[* 3] im weitern
Sinn die künstliche
Übertragung eines
Krankheits- oder Ansteckungsstoffs auf eine von der
Oberhaut
befreite
Stelle durch einen
Riß, einen feinen
Schnitt, eine
Exkoriation auf ein bisher gesundes
Individuum. Die I. ist also eine
eigentümliche Form der
Ansteckung, wobei der Ansteckungsstoff in Form einer
Flüssigkeit durch die äußere
Haut
[* 4] in die Säftemasse aufgenommen wird. Auf dem Weg der I. können verschiedene Ansteckungsstoffe und demnach auch
verschiedene
Krankheiten, sei es zufällig, sei es absichtlich,
übertragen werden, z. B. die
Syphilis. Im engern
Sinn bedeutet
I. die absichtliche
Übertragung eines schwach wirkenden Krankheitsstoffs, um dadurch für ein stärkeres Krankheitsgift verwandter
Art
Schutz zu erzielen (vgl.
Immunität,
Tollwut).
Diese I. heißt auch prophylaktische
I. In der
Regel denkt man bei dem
Wort I. an die künstliche
Übertragung des Kuhpockengifts
auf den
Menschen
(Vaccination) in der Absicht, ihn dadurch gegen den Ansteckungsstoff der Menschenpocken unempfänglich zu
machen. Die
Kuhpocken (vaccina, variola vaccina) sind ein pustulöser
Ausschlag am
Euter der
Kühe, der in
Form der wahren und der falschen
Kuhpocken (s.
Mauke) auftritt, jedoch nur in der erstern Form eine Schutzkraft gewährt.
Die
Lymphe dieser
Pocken, deren Aussehen ganz dem der Menschenpocken (s.
Pocken) entspricht, enthält in Form kleinster
Spaltpilze
den Ansteckungsstoff, der am achten
Tag zur I. am geeignetsten ist. Man verwendet die
Lymphe am besten
frisch, da sie, in
Glycerin aufbewahrt, schon nach 2-3
Monaten zweifelhafte oder unbrauchbare
Resultate liefert, selbst wenn
sie in kleinen Glasröhrchen fest zugeschmolzen ist. Der
Akt der I. selbst besteht darin, daß am Oberarm dieHaut
mit einer
Lanzette
[* 5] geritzt oder schräg eingestochen wird, so daß höchstens ein Tröpfchen
Blut hervorquillt, und daß in
diese kleine
Wunde die
Lymphe mittels derselben
Lanzette hineingemischt und verstrichen wird. Am 1. und 2.
Tag ist nichts zu
bemerken, am 3. erscheint ein roter
Fleck, der am 4. zunimmt, an welchem man auch ein kleines
Knötchen
fühlt;
am 5. erhebt sich dasselbe, wird pustelförmig und mit einem schmalen, roten
Hof
[* 6] umgeben. Am 6.
Tag bekommt die
Pustel
eine
Delle, füllt sich mit klarer
Flüssigkeit, der
Hof tritt mehr hervor;
am 7. nehmen die
Erscheinungen zu, am 8. ist die
Pustel völlig ausgebildet, 4-8
mm im
Durchmesser stark, mit heller
Lymphe gefüllt, der Entzündungsrand
ziemlich ausgebreitet;
am 9. dehnt er sich noch weiter aus, wird röter, die
Lymphe wird dicklich eiterig. Am 10. ist die
Delle verschwunden, die
Pustel in völliger
Eiterung, die
Röte bis über den ganzen
Arm verbreitet, dabei
Fieber vorhanden.
Vom 12.
Tag an fängt die
Pustel an abzutrocknen, und der Entzündungsrand verschwindet.
Hat die entstandene
Pustel nicht alle Zeichen der echten
Kuhpocke, so trage der
Arzt Sorge für die später anzustellende Wiederimpfung
(Revaccination).
Eine unentwickelte, rudimentäre
Kuhpocke, eine sogen. Vaccinelle, wird entstehen oder auch die I. ganz
erfolglos bleiben, wenn man sich eines unwirksamen Impfstoffs bediente, bei der I. selbst Fehler beging, oder wenn das geimpfte
Individuum gegen das Kuhpockenkontagium zufällig unempfänglich ist.
Der Impfstoff trägt die
Schuld des Mißlingens der I., wenn man ihn einer Vaccinelle entnahm, oder wenn man eine echte
Pocke
zur unrechten Zeit, zu früh oder zu spät, öffnete. Nur am siebenten oder achten
Tag nach der I., wo
die
Kuhpocke in ihrer
Blüte
[* 7] und die
Lymphe wasserhell ist, ist die letztere zum Weiterimpfen brauchbar. Unbrauchbar sind daher
auch echte
Kuhpocken, deren
Ausbildung durch Quetschen und Auskratzen gestört worden ist, sowie auch jene
Pocken es werden, denen man wiederholt zu viel
Lymphe entnimmt.
Ist die I. von einer guten Pockenbildung gefolgt, so kann man darauf rechnen, daß innerhalb der nächsten 6-8, höchstens 9 Jahre
eine
Ansteckung mit Pockenkranken entweder ganz unschädlich bleiben, oder nur eine sehr schwache Erkrankung zur
Folge haben
wird. Diese
Erfahrung ist eine der wichtigsten und für das menschliche
Geschlecht segensreichsten
Entdeckungen
auf dem Gebiet der
Heilkunde. Es war eine längst bekannte
Thatsache, daß die künstlich hervorgebrachten Menschenpocken gewöhnlich
milder verliefen als die auf dem gewöhnlichen Weg der
¶
mehr
Ansteckung unabsichtlich entstandenen Pocken. Die Inder kannten diese Thatsache schon früh, und auch in China,
[* 9] Arabien, Georgien,
Persien
[* 10] und andern Ländern ward die Einimpfung der Menschenblattern auf verschiedene Art ausgeübt. Zu Anfang des 18. Jahrh.
wandte sich in Europa
[* 11] die Aufmerksamkeit der Laien und Ärzte bestimmter der I. der Menschenpocken zu. LadyMontague, deren Gemahl Gesandter in Konstantinopel
[* 12] war, ward in Griechenland
[* 13] darauf aufmerksam, ließ 1717 ihren Sohn impfen
und wußte nach ihrer Rückkehr nach England dieser Schutzmaßregel allgemeinen Eingang zu verschaffen.
Im Lauf der Zeit hat sich die Überzeugung von der Schutzkraft der Kuhpockenimpfung gegen die mit Recht so gefürchteten Menschenpocken
an der Hand
[* 21] zahlloser Erfahrungen und auf Grund eines überreichen statistischen Materials bei Ärzten und
Laien eingebürgert, und bei sorgfältiger Ausführung ist sie auch völlig gefahrlos. Sofern man die I. mit reiner Kuhlymphe
vornimmt, ist ein übles Ereignis niemals zu gewärtigen; impft man dagegen mit humanisierter, d. h.
auf menschlicher Haut entstandener, Lymphe, so ist die Gefahr der gleichzeitigen Übertragung andrer schädlicher
Stoffe nicht ganz ausgeschlossen. Es ist nicht zu leugnen, daß auf diesem Weg nicht nur die Wundrose oder eiterige Hautentzündungen,
sondern auch die Tuberkulose und Syphilis unter Umständen übertragen werden können, und daß z. B. die Syphilis in vereinzelten
Fällen wirklich übertragen worden ist. Da sich aber bei gehöriger Umsicht von seiten des Arztes diese
Gefahr vermeiden läßt, so kann daraus kein Einwand gegen die Vornahme der Schutzpockenimpfung als einer allgemeinen
Maßregel der öffentlichen Gesundheitspflege hergeleitet werden.
Von andern Krankheiten aber als der Syphilis ist die Übertragbarkeit durch die Schutzpockenimpfung nicht zu erweisen gewesen.
Um aber auch dieser Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis vorzubeugen, sind in neuerer Zeit in großem Umfang Impfungen
nicht vom Menschen auf den Menschen (d. h. mit humanisierter Lymphe), sondern vom Kalb auf den Menschen (animalische Lymphe) angestellt
worden, welche die von den Impfgegnern so stark übertriebenen Gefahren absolut ausschließen.
Nach einer Statistik (1882) von Pissin (Berlin),
[* 22] welcher sich große Verdienste um die Einführung der animalischen
I. erworben hat, wurde mit frischer wie konservierter Lymphe vom Kalb (die Dauer der Konservierung währte bis acht Wochen)
bei 98,1 Proz. der zuerst Beimpften und bei 91,3
Proz. der Wiedergeimpften ein
günstiger Erfolg erzielt, so daß die Impfpocken
aufgingen. Bei der ungeheueren Anzahl derer, welche in frühern Zeiten, vor Einführung der Schutzpockenimpfung, an Menschenpocken
gestorben oder dauernd an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, ist es begreiflich, daß der Staat sich der Schutzpockenimpfung
annahm und sie zu einem stehenden Institut der öffentlichen Gesundheitspflege machte.
Der ganze hohe Wert dieser Schutzmaßregel kann sich aber nur dann ergeben, wenn die Schutzpockenimpfung
eine allgemeine, sämtliche Individuen umfassende ist, und wenn sie an jedermann in entsprechenden Zeitabschnitten wiederholt
wird. Bei der lebhaften Agitation, welche von verschiedenen Seiten gegen die I. ins Werk gesetzt worden ist, und bei der Gleichgültigkeit
vieler, namentlich ungebildeter Menschen gegen alles, was mit der öffentlichen Gesundheit zusammenhängt, kann die I. nur
durch staatlichen Zwang zu einer allgemeinen Einrichtung werden.
Die ganze Angelegenheit der I. und des Impfzwanges hat für das Deutsche Reich
[* 23] ihre definitive Regelung durch das Impfgesetz
vom gefunden. Dieses Gesetz beruht auf dem Prinzip der allgemeinen zwangsweisen I. und Wiederimpfung.
Im allgemeinen ist die erste I. bis spätestens zum Schluß des zweiten Lebensjahrs, die Revaccination aber im zwölften Lebensjahr
vorzunehmen (weil man in diesem Alter durch Vermittelung des Schulbesuchs einen Überblick über sämtliche Impfpflichtige
hat).
Weiterhin wird in der deutschen Armee jeder neu eingestellte Soldat der Revaccination unterworfen.
Bei den Haustieren wird die I. als Schutzmittel gegenüber der Schafpockenseuche, der Maul- und Klauenseuche, der
Lungenseuche und dem Rauschbrand der Rinder
[* 27] mit Erfolg angewandt. Sie ist beim Ausbruch der Schafpocken gesetzlich vorgeschrieben,
um die schnelle Durchseuchung der erkrankten und bedrohten Herden künstlich herbeizuführen. Die Rinderpest wurde im vorigen
Jahrhundert vergeblich mit der I. zu bekämpfen versucht. Auch beim Milzbrand und bei der Rotlaufseuche der
Schweine
[* 28] ist die I. für die Tiere gefährlich und deshalb nicht allgemein zur Anwendung gekommen.
Vgl. Kitt, Über Wert und
Unwert der Schutzimpfungen gegen Tierseuchen (Berl. 1886).
[* 3] (lat. Inokulation), im Gartenbau s. v. w. Veredelung, besteht in der möglichst innigen Vereinigung eines Teils
eines abgeschnittenen Zweigs oder eines Auges des zu vermehrenden Baums (der, auf natürlichem Weg fortgepflanzt,
die Eigenschaften der Varietät verliert, welche ihm Wert verleihen) mit einer bereits herangezogenen Unterlage (dem Subjekt)
verwandter Art. Aber die botanische Verwandtschaft ist hier nicht maßgebend, wie namentlich beim Obstbau hervortritt; denn
der Birnzweig dauert nicht auf der Apfelunterlage, obwohl beide zum GeschlechtPirus gehören, wohl aber
wachsen Birnzweige auf der Quittenunterlage (Cydonia); Süßkirschen
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