Berührung aufspringt und die
Samen
[* 2] fortschleudert, findet sich an feuchtenStellen, besonders in Buchenwäldern. I. balsaminaL. (Gartenbalsamine), einjährig, 15-30
cm hoch, mit lanzettförmigen, gesägten Blättern, gehäuften, einblütigen
Blütenstielen,
weißen, roten oder anders gefärbten
Blüten und ovalen, fünfklappigen
Kapseln,
[* 3] aus
Ostindien,
[* 4] wird bei uns in zahlreichen
Varietäten als
Zierpflanze kultiviert. Man unterscheidet Rosenbalsaminen (Andrieux-Balsaminen), mit dicht
gefüllten, rosenähnlichen
Blüten, Kamelienbalsaminen, mit weniger regelmäßig gebauten, weiß gefleckten
Blüten, und nelkenartig
gestreifte
Balsaminen. Früher bereitete man aus dieser
Pflanze einen Wundbalsam, daher der
NameBalsamine.
ferientruinae (lat.),Citat aus Horaz'
Oden (III, 3, 7), dem die
Worte vorhergehen:
Si
fractus illabatur orbis, »wenn der Erdkreis zusammenbrechend einstürzt, auf einen
Unerschrockenen werden die Trümmer niederfallen«.
(engl., spr. impihtschment), im engl.
Strafrechtsverfahren die öffentliche
Anklage, bei welcher die
Königin selbst als Anklägerin angesehen und durch einen
King'sCounsel vertreten wird; auch die
Anklage, welche vom
Unterhaus gegen ein Mitglied des
Parlaments beim
Oberhaus
zu erheben ist. Die letzten und besonders bekannten
Fälle einer solchen
Anklage waren die von
WarrenHastings (1788) und des
LordsMelville (1806). -
In denVereinigten Staaten
[* 5] von
Nordamerika
[* 6] versteht man unter I. dieAnklage, welche
das Repräsentantenhaus bei dem
Senat der
Union gegen einen verantwortlichen Staatsbeamten erhebt, ebenso aber auch die
Anklage,
welche von dem Repräsentantenkörper eines Einzelstaats gegen einen Beamten des letztern bei dem
Senat dieses Einzelstaats
angestrengt wird. Die bekanntesten
Fälle von I. in den
Vereinigten Staaten sind diejenigen des OberrichtersSamuelChase (1804) und des
PräsidentenJohnson (1868).
(lat. Impensae), die auf eine
Sache gemachten Verwendungen. Sie werden eingeteilt in notwendige I. (Impensae
necessariae), Verwendungen, die zur
Erhaltung einer
Sache notwendig waren; nützliche I. (I. utiles), Verwendungen,
welche den
Ertrag der
Sache erhöht haben, und Luxusimpensen (I. voluptuariae). Diese
Einteilung wird besonders wichtig bei
der Eigentumsklage, indem hier jeder Verklagte, mit Ausnahme des
Diebes, Anspruch auf
Ersatz der notwendigen I. machen kann.
Ersatz der nützlichen I. erhält nur der redliche
Besitzer, und rücksichtlich der Luxusaufwendungen hat
jeder
Besitzer das
Recht, die gemachten Aufwendungen, Verschönerungen u. dgl.
hinwegzunehmen
(jus tollendi), wenn es ohne
Beschädigung der Hauptsache geschehen kann, und wofern jene
Verzierungen dann noch
Wert haben würden und der
Eigentümer nicht etwa zum
Ersatz dieses
Wertes bereit ist. ImGegensatz zu den
I., dem Aufwand, welchen man auf eine
Sache macht, um deren Bestand zu erhalten oder zu fördern, werden andre
Ausgaben, welche
im
Interesse der
Sache erfolgen, Expensen genannt.
(lat.),
eigentlich »Oberbefehlshaber«,
wurde im alten
Rom
[* 7] in der Zeit der
Republik von den
Heerführern entweder auf Senatsbeschluß oder auch,
wenn sie nach einem erfochtenen
Sieg durch Zuruf der
Truppen damit begrüßt worden waren, als den übrigen
Namen nachgesetzter
Titel gebraucht, jedoch nur so lange, als
sie den Oberbefehl (das
Imperium) wirklich führten. Auch von den
Kaisern wurde der
Titel noch in derselben
Weise angenommen. Von diesen wurde aber der
Titel außerdem noch in einer andern
Weise geführt.
Nachdem er nämlich
Julius Cäsar auf Lebenszeit und mit der Befugnis, ihn auf seine Nachkommen zu vererben, verliehen worden
war, wurde er von den nachfolgenden
Kaisern, obgleich er eigentlich nur die oberste
Militärgewalt ausdrückte,
neben andern
Titeln zur Bezeichnung ihrer kaiserlichen
Würde überhaupt gebraucht, in diesem
Sinn aber den übrigen
Namen und
Titeln in der
Regel vorangestellt.
Daher wurden mit dem
Wort I. die
Kaiser überhaupt bezeichnet, so daß es in seinen
Ableitungen
(empereur, emperor etc.) bei den romanischen
Nationen und bei den Engländern noch heute den Kaisertitel
bildet.
L. (Meisterwurz),
Gattung aus der
Familie der
Umbelliferen,
[* 8] meist breitblätterige
Kräuter mit großen
Dolden
ohne
Hüllen, wenigblätterigen
Hüllchen, weißen
Blüten und vom
Rücken her zusammengedrückter, flacher oder linsenförmiger
Frucht mit breitem, flachem Flügelrand. I. ostruthiumL.
(Kaiserwurzel,
Magistranzwurzel,
Ostritzwurzel), eine ausdauerndePflanze
der mitteleuropäischen
Gebirge, bis 1 m hoch, mit doppelt dreizähligen Blättern und weiten Blattscheiden, liefert die ehemals
offizinelle
Meisterwurzel (weiße
Abstränze), welche stark aromatisch riecht, beißend scharf schmeckt und neben wenig ätherischem
Öl,
Harz und
Stärke
[* 9] Peucedanin (Imperatorin) enthält. Sie wurde im
Mittelalter in den Arzneischatz aufgenommen, findet jetzt
aber fast nur noch in der Veterinärpraxis Anwendung.
(franz., spr. ängperatrihs, lat.
Imperatrix),
Kaiserin. ^[= bedeutender Strom an der deutschen Nordküste von Neuguinea, wurde von Finsch entdeckt und vom ...]
(lat.), in der
Mensuralmusik die zweiteilige Geltung einer
Note. Dieselbe hatte immer
dann statt, wenn durch Taktzeichen die imperfekte
Mensur vorgeschrieben war, konnte aber auch unter besondern
Bedingungen bei
vorgeschriebener perfekter
Mensur statthaben. Die als perfekte vorgeschriebene
Note wurde nämlich imperfiziert, wenn ihr eine
einzelne
Note der nächst kleinern
Gattung, z. B. der
Brevis eine
Semibrevis, folgte und dieser wieder eine
größere oder ein punctum divisionis (s.
Punkt bei der
Note), oder wenn ihr mehr als drei
Noten der nächst kleinern
Gattung
folgten.
Hauptgoldmünze in Rußland, daher gewöhnlich »Imperial« schlechtweg genannt;
ganze werden nicht mehr geprägt. 1 Halb-I. wiegt gesetzlich 6,544 g, hat eine Feinheit von 916,66, daher Feingewicht 5,9987
g, und ist = 5 Rubel 15 Kop. Silberwährung, = 16,736 Mk.