die seltsame
Tragödie »Cardenio und Celinde« (Berl. 1826),
die das
Interesse litterarischer
Kreise
[* 4] auf ihn lenkten.
Als er 1827 als Landgerichtsrat nach
Düsseldorf
[* 5] versetzt ward, folgte
ihm die Gräfin
Ahlefeldt auch dahin nach
Düsseldorf hatte eben damals einen geistigen Aufschwung genommen;
die
Akademie und die
DüsseldorferMalerschule erlangten ihre eigentümliche Bedeutung. I., sein
Freund v.
Üchtritz u. a. brachten
das litterarische
Element in die Kunstkreise. Allseitig gehoben, angeregt, gespornt, schuf I. die ersten Werke, welche ihm
Anspruch auf den
Namen eines selbständigen Dichters gaben.
Bald nacheinander entstanden die
Tragödien: »Das
Trauerspiel in
Tirol«
[* 6] (Hamb. 1827) und
»KaiserFriedrich II.« (das. 1828),
das reizende komische
Heldengedicht »Tulifäntchen«
(das. 1827; neue Ausg., Berl. 1862),
die
Lustspiele: »Die Verkleidungen« (Hamb. 1828) und »Die
Schule der
Frommen« (Stuttg. 1829),
eine neue
Folge von »Gedichten« (das. 1830) u. a.
fallen in jene Zeit. Mit dem
Roman »Die
Epigonen« (Düsseld. 1836; 2. Aufl., Berl.
1856), den er zu Anfang der 30er Jahre begann und bis 1835 vollendete, betrat
I. das epische Gebiet, für
welches sich seine Begabung am meisten eignete. Bedeutenden
Gehalt und Schwung erhielt sein
Leben durch die Leitung des
DüsseldorferTheaters zwischen 1835 und 1838. Aus zufälligen Anfängen war der
Gedanke, eine Musterbühne zu errichten, emporgewachsen;
I. nahm und erhielt
Urlaub von seinem
Amt, um sich der Leitung des
Theaters ausschließlich zu widmen, und
erreichte mit verhältnismäßig nur geringen
Kräften Ungewöhnliches in
Repertoire und
Ensemble.
Erwies sich auch das
Prinzip, dem gewöhnlichen
Publikum seine Lieblingsspeisen, der gebildeten
Gesellschaft die exklusivsten
litterarischen Genüsse darzubieten, als falsch, so ging Immermanns Reformbühne doch weniger an diesem
innern
Widerspruch als am Mangel einer regelmäßigen materiellen
Subvention zu
Grunde, und es war ein Fehler, daß sich keins
der größern
Theater
[* 7] Immermanns dramaturgisches
Talent zu eigen zu machen wußte. Der
Untergang seiner Lieblingsschöpfung
verstimmte I. tief, beugte aber seinen freudigen Schaffensmut nicht. Er begann den humoristisch-idyllischen
Roman
»Münchhausen, eine Geschichte in
Arabesken« (Düsseld. 1839, 2. Aufl. 1841; 3. Aufl.,
Berl. 1854),
welcher im
Grund aus zwei locker verknüpften
Romanen bestand und sich durch Gestaltenreichtum,
Fülle realen und
poetischen
Lebens im idyllischen Teil (»Der Oberhof«, Sonderausgabe mit
Illustrationen von
Vautier, das. 1865), durch eine
Reihe
satirischer Meisterzüge in der humoristisch-satirischen Zeitdarstellung auszeichnete. Im
Herbst 1839 vermählte
sich der Dichter mit
Marianne, einer Enkelin des
KanzlersNiemeyer in
Halle
[* 8] (gest. in
Hamburg).
[* 9] Im
Glück seiner jungen
Ehe, im Vollgefühl der mit seinem letzten Werk endlich errungenen allgemeinen
Anerkennung schritt I. zur Neugestaltung des
Liebesepos
»Tristan u. Isolde« (Hamb. 1842; 2. Aufl.
Berl. 1854) und schrieb gleichzeitig an seinen »Memorabilien«
(Hamb. 1840-43, 3
Tle.); aber die Vollendung beider Werke war ihm nicht vergönnt. Am
raffte ein tückisches
Nervenfieber
den Dichter mitten aus seinem
Schaffen hinweg. I. gehörte zu jenen spröden
Talenten, die erst mit den
Jahren voll erglühen und in
Fluß kommen.
Mit seinen
»Epigonen« und
»Münchhausen« hat er der poetischen
Darstellung modernen
LebensBahn gebrochen und seine
Stellung in der
Geschichte der deutschen
Dichtung gesichert. Eine Gesamtausgabe seiner
Schriften (in sorgfältiger Auswahl) erschien in 14
Bänden
(Düsseld. und Hamb. 1835-43), eine neuere,
herausgegeben von
Boxberger, in 20
Bänden (Berl. 1883). Aus seinem
Nachlaß veröffentlichte G. zu
Putlitz seine »Theaterbriefe«
(Berl. 1851).
s. v. w. gemeines
Heidekraut
(Calluna vulgaris) und
Immortelle. ^[= Pflanzengattung, s. v. w. Helichrysum; auch Bezeichnung mehrerer Arten aus den Gattungen Gnaphalium, ...]
Versicherung von
Immobilien, s. Versicherungswesen. ^[richtig:
Versicherung.] ^[= (Assekuranz), der zweiseitige Vertrag, durch welchen sich der eine Kontrahent gegen eine Gebühr ...]
(lat. immobiles res, Immobiliarvermögen),
»unbewegliche" Sachen, im
Gegensatz zu den
Mobilien (mobiles res),
beweglichen
Sachen. Zu den I. gehört vorzüglich der
Grund und
Boden
(Liegenschaften,
Güter) und alles,
was sich unter oder über der Erdoberfläche zu einem dauernden
Zweck als integrierender
Bestandteil des
Bodens befindet, sowie
die darüber befindliche sogen. Luftsäule, in welche niemand etwas ohne
Willen des Eigentümers des
Grundstücks hineinragen
lassen darf. Auch gewisse
Rechte, besonders die anGrundstücken, werden zuweilen zu den I. gerechnet (Immobiliarrechte).
Der Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen
Sachen ist besonders wichtig bei dem Eigentumserwerb, namentlich bei
der
Verjährung und bei dem
Pfandrecht. S.
Grundeigentum.
(lat. Immunitätsrecht,Emunität), im allgemeinen
Befreiung von Obliegenheiten,
¶
mehr
insbesondere von öffentlichen Diensten, Lasten und Abgaben. In den ältesten Zeiten deutscher Geschichte genossen einer solchen
Bevorzugung die Güter des Königs und seiner nächsten Umgebung. In Verbindung hiermit stand die Befreiung von der Gewalt der
gewöhnlichen öffentlichen Gerichte, an deren Stelle der Besitzer des Freigebiets in Person oder durch seine
Beamten, Vögte, die Gerichtsbarkeit ausübte. Besonders aber war es die Geistlichkeit, welche im Mittelalter für sich und ihre
Besitzungen die I. (Immunitas ecclesiastica) zu erreichen und auch außerhalb derselben Laien in geistlichen wie in weltlichen
Dingen vor ihre Gerichte zu ziehen wußte. Dem Rechtsstaat der Neuzeit widerstrebt jede I., aber nur allmählich
ist deren Beseitigung gelungen. Heutzutage bestehen nur noch wenige rechtliche Bevorzugungen einzelner Stände, wie z. B.
die Befreiung der Mediatisierten von der allgemeinen Wehrpflicht. Solche Sonderrechte werden auch jetzt noch Immunitäten genannt.
I. hieß auch der Bezirk, für welchen die fraglichen Sonderrechte in Anspruch genommen werden konnten. - In der
Medizin versteht man unter I. die Widerstandsfähigkeit gegen Ansteckungskeime, welche unter gewöhnlichen Verhältnissen
eine Krankheit hervorrufen.
Eine gewisse Anzahl von Ansteckungskeimen sind nur bei Menschen wirksam (Cholerabacillen,
[* 16] Scharlach, Masernkontagium, Syphilis),
während alle Tiere dagegen immun sind; andre Ansteckungskeime wirken auf Menschen und auf einzelne Tierarten, z. B. die Spirochäten
des Rückfallfiebers sind wirksam auf Menschen und Affen,
[* 17] das Hundswutgift auf Menschen, Hunde,
[* 18] Wölfe, Katzen,
[* 19] Kaninchen,
[* 20] während andre Tiere, z. B. Affen, dagegen sich immun verhalten. Drittens gibt es Krankheitskeime, welche nur auf
einzelne Tierarten wirken (Rinderpest, Lungenseuche etc.), während alle Menschen dagegen I. besitzen. Ausnahmsweise beobachtet
man bei einzelnen Individuen zuweilen eine I. gegen Krankheitskeime, gegen welche die meisten andern
Individuen empfänglich sind. Künstlich kann eine I. durch »Gewöhnung«,
d. h. entweder durch einmaliges Überstehen der Krankheit oder durch Impfung
[* 21] (s. d.) mit einer schwächern Abart desselben Ansteckungsstoffs,
erworben werden.