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bis ins 11. Jahrhundert seine Machtstellung wahrte. Außer dem kroato-serbischen Dalmatien oder Chrobatien, wie es die Byzantiner nannten und in ein nördlich und südlich der Czettina gelegenes christliches und heidnisches (Pagania) unterschieden, entwickelten sich Altserbien oder Rasa, Rascien (so genannt nach der Hauptstadt Rasa, jetzt Novipasar), Divolna (Duklja oder Zeta) und Trebunia (Travunja) mit Canalia (Ronavlje, südlicher Teil der heutigen Herzegowina), Zachlumia (Zahumje, Hauptteil der heutigen Herzegowina) und Narentania (Neretva), während Bosnien [* 2] (Bosna) aus dem östlichen Teil Altkroatiens hervorging.
Alle diese Gebiete standen teils unter fremder Herrschaft, der Ungarn, [* 3] der Byzantiner oder auch zuweilen der Venezianer, teils im 12. Jahrh. und weiterhin seit dem Aufschwung der serbischen Fürstenmacht der Nemanjaden unter eignen slawischen Herrschern, die sich zeitweilig der ungarischen Oberhoheit fügen mußten und im 14. Jahrh. der türkischen Botmäßigkeit verfielen. Auch der Name I. mußte naturgemäß seine alte umfassende Bedeutung, die er in der römischen Epoche auch für das heutige Innerösterreich hatte, verlieren. Im 15. Jahrh. brachten die Venezianer den Küstenstrich am Adriatischen Meer an sich; doch wurde ihnen in der Folge diese Eroberung von den Türken bedeutend geschmälert. Durch den Frieden von Passarowitz (1718) aber erweiterte sich der Besitz der Venezianer wieder.
Der Name »Illyrier« gewann im 17. und 18. Jahrh. eine konfessionelle Bedeutung, indem er die griechisch-nichtunierten Slawen umfaßte, also vorzugsweise die Serben oder Raizen (Rascier). Seit Maria Theresia sprach man in diesem Sinn von der »illyrischen Nation« Ungarns. Der Friede von Campo Formio (1797) schlug das venezianische I. zu Österreich, [* 4] unter dessen Herrschaft der Name I. durch die Bezeichnung Dalmatien verdrängt ward, bis Napoleon I. ihm bei dem Frieden von Schönbrunn zu neuer Bedeutung verhalf, indem er die Provinzen, welche nun, von Österreich an Frankreich abgetreten, einen von letzterm abhängigen besondern Staat bildeten, mit dem Namen illyrische Provinzen belegte.
Diese umfaßten, außer der Grafschaft Görz [* 5] und dem Gebiet von Monfalcone, Krain, [* 6] Triest, [* 7] den kärntnerischen Kreis [* 8] Villach, Fiume, [* 9] das ungarische Litorale und Istrien sowie den größten Teil von Kroatien und hatten die Save zur Hauptgrenze gegen Österreich. Nachdem Napoleon hiermit noch die ehemalige Republik Ragusa [* 10] vereinigt hatte, erfolgte 1811 die definitive Organisation dieses neuen Staats, der nun von einem Gouverneur regiert und in sechs Zivilprovinzen (Krain, Kärnten, Istrien, Zivilkroatien, Dalmatien und Ragusa) und eine Militärprovinz mit sechs Grenzregimentern eingeteilt ward.
Mit Ausnahme der Militärprovinz, welcher ihre alte Verfassung blieb, erhielt das Land den Code Napoléon als Gesetzbuch. Mit Napoleon I. fiel die ephemere Schöpfung, und das Land kam im Pariser Frieden an Österreich zurück; doch blieb der Name, denn Österreich bildete 1816 aus den Ländern Krain, Kärnten, Görz, Gradisca und Istrien ein Königreich I., das 28,000 qkm mit 1,300,000 Einw. umfaßte und in zwei voneinander fast unabhängige Gubernien, Laibach [* 11] (mit fünf) und Triest (mit drei Kreisen), zerfiel, bis endlich 1849 dieses unhistorische Königreich, das noch dazu immer an Napoleon erinnerte, ebenfalls zusammenfiel und zufolge der neuen Reichseinteilung in die Kronländer: Kärnten, Krain, Görz-Gradisca und Istrien zerlegt wurde. In neuester Zeit wurde, zuerst 1835 von L. Gaj (s. d.), der Versuch gemacht, den Ausdruck »illyrisch« oder »illyrische Völker« im nationalen Sinn auf die Einheit der Südslawen, Serben, Kroaten und Slowenen, zu beziehen und durch Wiederherstellung eines illyrischen Königreichs (Großillyrien), das außer Kroatien und Slowenien auch Südsteiermark, Kärnten, Krain, Istrien, Görz, Gradisca, Dalmatien, das serbische Ungarn, ferner Bosnien und Herzegowina umfassen sollte, die Macht der Südslawen zu befestigen. Doch ist dieser »Illyrismus« zunächst noch von einer Verwirklichung fern.
Vgl. Zippel, Die römische Herrschaft in I. bis auf Augustus (Leipz. 1877);