Sehr ergiebig sind die
Produkte der
Viehzucht
[* 10] (1880: 6 Mill. Pfd.
Wolle, 54 Mill. Pfd.
Butter, 1 Mill. Pfd.
Käse).
Schweine wurden
1884-85: 2,526,743 eingepökelt. Der
Bergbau
[* 11] erstreckte sich auf
Steinkohlen (1884: 10 Mill.
Ton.),
Zink
(3000 T.) und
Blei
[* 12] (800 T.). An Roheisen wurden 1884: 327,568 T. produziert. Die
Industrie ist ungemein vielseitig und beschäftigte 1880 in
14,549 Anstalten 144,727
Menschen.
IhreProdukte schätzte man auf 415 Mill.
Doll., wobei der Wert des verbrauchten Rohmaterials
mit 290 Mill.
Doll. eingeschlossen ist.
Die jetzige
Konstitution des
Staats wurde 1870 angenommen. Die ausführende
Gewalt liegt in den
Händen eines auf vier Jahre
gewählten
Gouverneurs. Die gesetzgebende Macht wird ausgeübt von einem
Senat (51 Mitglieder) und einem Repräsentantenhaus
(153 Mitglieder), deren Mitglieder auf vier, bez. zwei Jahre
gewählt werden und 5
Doll. tägliche
Diäten nebst Reisekosten und einer einmaligen
Summe von 50
Doll. für
Porto u. dgl. empfangen.
Dem
Gouverneur steht das
Recht des
Veto zu, doch kann es durch zwei Drittel der Mitglieder der gesetzgebenden
Körperschaften
beiseite geschoben werden.
Sämtliche
Richter werden vom
Volk gewählt (diejenigen des Obergerichts auf neun Jahre).
Wahlrecht hat
jeder unbescholtene Mann ohne Unterschied der
Farbe, der ein Jahr im
Staat, 90
Tage in derselben
Grafschaft und 30
Tage in dem
betreffenden Wahlbezirk gewohnt hat. Jeder
Wähler kann seine
Stimmen beliebig unter die zu wählenden
Repräsentanten verteilen,
wodurch es auch einer
Minorität möglich wird, Vertreter zu gewinnen. Die
Verfassung verbietet
Lotterien
und die
Gründung einer Staatsbank, hindert
Städte und
Grafschaften,
Schulden zu machen, die 5 Proz. des steuerpflichtigen
Eigentums
überschreiten, und ordnet den unentgeltlichen
Unterricht in den öffentlichen
Volksschulen an. Die
Todesstrafe wurde bereits 1867 abgeschafft.
Die
Finanzen des
Staats befinden sich in gutem Zustand. Die
Revenue belief sich 1885 auf 3½ Mill.
Doll.
Die
Staatsschuld ist aus dem
Ertrag einer Staatseisenbahn (Illinois
CentralRailway) abgetragen worden. Doch betrugen die grafschaftlichen
und städtischen
Schulden 1882:
51¾ Mill.
Doll., und 1880 wurden 24½ Mill:
Doll. an
Steuern erhoben. An Staatsanstalten
bestehen: 4 Irrenhäuser, eine
Schule für geistesschwache
Kinder, eine Blindenschule, eine Taubstummenschule, 2
Zuchthäuser
und eine
Besserungsanstalt. Hauptstadt ist (seit 1810)
Springfield, die größte Stadt des
Landes aber
Chicago.
Ursprünglich nur 1,83 m tief,
ist er jetzt auf 2,13 m vertieft
worden, so daß er von großen Seeschiffen benutzt werden kann und den
Eisenbahnen erfolgreich
Konkurrenz macht.
ansehnliche Stadt in Hispania Tarraconensis, am
Bätis, 10 km östlich vom heutigen
Andujar, wurde 206
v. Chr.
von
Scipio wegen ihres
Abfalles zu den Karthagern gänzlich zerstört, in der
Folge aber als
Forum
[* 17] Julium
wieder aufgebaut.
(ungar. Ujlak, lat. Cuccium),
Markt im kroatisch-slawon.
KomitatSyrmien, an der
Donau, mit altem befestigten Bergschloß,
Franziskanerkloster, römischen Altertümern und (1881) 3489 Einw.
Es hat Weinbau, Vieh-, besonders
Schweine- und
Seidenzucht,
Handel und ein Bezirksgericht.
Name verschiedener schwärmerischer
Vereine, die sich einer höhern
ErkenntnisGottes
und göttlicher
Dinge und eines engen
Verkehrs mit der Geisterwelt rühmten. Dergleichen waren die Alombrados
in
Spanien,
[* 20] die Guérients in
Frankreich, welche 1623 auftauchten, aber schon 1635 wieder unterdrückt wurden, ferner ein
Verein
von Mystikern in
Belgien
[* 21] in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh., besonders aber der
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Ein weiterer Zweck des Ordens, der jedoch nur den leitenden Mitgliedern bekannt sein durfte, bestand in der Bekämpfung des
monarchischen Prinzips und der Förderung republikanischer Propaganda. Dabei nahm Weishaupt die Verfassung
und die gesellschaftlichen Formen der Jesuiten zum Vorbild für den Verein und machte den Mitgliedern desselben unbedingten
Gehorsam gegen die Obern, eine Art Ohrenbeichte, eifriges Bemühen, einflußreiche Männer für die Vereinssache zu gewinnen,
monatliche Berichte über ihre eignen sittlichen Fortschritte und gegenseitige Überwachung zur Pflicht.