bestimmte
Summen eingetragen werden, daher für
Forderungen von noch unbekannter
Größe, z. B. für Ansprüche aus einer
Vormundschaft,
und ebenso bei sogen. Kautionshypotheken Maximalbeträge vereinbart werden müssen, über welche
hinaus das
Grundstück nicht haftet. Der öffentliche
Glaube, den das Hypothekenbuch gewährt, erfordert, daß eine Hypothek so lange
als bestehend gilt, als sie dort eingetragen ist.
Von dem Hypothekenbuch kann jeder Beteiligte Einsicht nehmen. Für dessen ordnungsmäßige
Führung sind die damit beauftragten
Beamten verantwortlich, und der
Staat ist zu ihrer Vertretung verpflichtet. Nach der preußischen Hypothekenordnung und den
ihr nachgebildeten
Gesetzen hat jedes
Grundstück im Hypothekenbuch sein eignes
Blatt,
[* 2] und hier sind in
verschiedenen
Rubriken die
Person des Eigentümers, dessen Besitztitel, die sonstigen dinglichen Verhältnisse des
Grundstücks,
endlich die darauf haftenden Hypotheken mit allen Nebenbestimmungen und allen Veränderungen, die sich damit zugetragen,
eingeschrieben.
Durch dieses Hypothekensystem ist der
Realkredit vollkommen gesichert. Eine wesentliche Änderung ist in
Preußen
[* 3] durch die
Gesetze vom über
Grundeigentum und Hypothekenrecht herbeigeführt worden, an welche sich eine
Grundbuchordnung vom gleichen
Tag anreiht. Der
Grundsatz der Eintragung wird vollständig durchgeführt. Das
Recht der und der
Grundschuld entsteht durch die Eintragung ins Grundbuch (s. d.). Zur
Beurkundung der Eintragung der Hypothek wird ein gerichtlicher
Hypothekenschein
(Schuld- u. Pfandurkunde,
Hypothekenbrief, Hypothekeninstrument,
Grundschuldbrief) ausgefertigt.
Der Hypothekengläubiger kann sich zum
Zweck seiner Befriedigung nicht mehr selbst in
Besitz der Pfandsache setzen, er muß
vielmehr die gerichtliche
Hilfe in Anspruch nehmen, um die Zwangsversteigerung herbeizuführen (s.
Zwangsvollstreckung). Im
Konkurs (s. d.) des
Schuldners sichert ihm die Hypothek gesonderte und vorzugsweise Befriedigung. Um die
Aufnahme
von
Darlehen gegen Unterpfand noch mehr zu erleichtern, dienen die hypothekarischen Kreditinstitute und die von diesen ausgegebenen
Papiere auf den
Inhaber mit Realsicherheit (s.
Hypothekenbanken).
Durch die Hypothekenversicherung wird denjenigen Kapitalisten, welche einen Grundbesitz
innerhalb gewisser Wertgrenzen desselben hypothekarisch beleihen, gegen eine im voraus bestimmte
Prämie die
Sicherheit geboten für richtigen und vollen Rückempfang ihres
Darlehens am Fälligkeitstag oder bei einer etwanigen
Subhastation
des
Grundstücks sowie für den vollen und pünktlichen Eingang der Hypothekenzinsen an den Zinsterminen.
Da es meist die
Schuldner
sind, welche die
Versicherung nehmen, um dadurch eher
Gläubiger für die gesuchten
Darlehen zu finden,
so liegt es auf der
Hand,
[* 12] daß die Hypothekenversicherungsanstalten nur dann gute
Geschäfte machen können, wenn sie selbst
in der
Lage sind, ihren Versicherten die Kapitalien zu verschaffen, welche von denselben gesucht werden.
in der
Logik ein angenommener, nur auf
Wahrscheinlichkeit beruhender
Satz, durch welchen etwas zunächst nicht Erweisliches
erklärt werden soll; daher in der
Naturwissenschaft vorzüglich unzureichend bewiesene Erklärungsgründe von Naturerscheinungen.
Ja diesem
Sinn bezeichnet man auch passend die Hypothesen als Wagerklärungen, d. h.
als Voraussetzungen einer noch unbekannten
Ursache des nach der
Erfahrung Vorhandenen oder als Voraussetzungen einer noch unbekannten
Art und
Weise, wie gewisse
Kräfte in der
Natur etwas bewirken, welchen Voraussetzungen jedoch darum
Wahrheit beigelegt wird,
weil sie vorläufig hinreichen, jenes Vorhandene zu erklären.
Man schließt also von der
Wahrheit vieler oder aller bekannten
Folgen eines nur auf
Wahrscheinlichkeit
beruhenden
Satzes auf die
Wahrheit des
Satzes selbst. Ist ein
Satz wahr, so müssen auch alle
Folgen daraus wahr sein, und sind
alle
Folgen eines
Satzes wahr, so muß auch der
Satz selbst wahr sein; denn wäre etwasFalsches in ihm enthalten,
so würde dies durch irgend eine
Folge daraus offenbar werden. Somit muß die Hypothese zwei unentbehrliche
Eigenschaften besitzen:
sie darf nie einen
Widerspruchin sich enthalten, und ebensowenig darf aus ihr in
Verbindung mit ausgemachten
Wahrheiten etwas
Falsches folgen. Sind solche Voraussetzungen schon im gemeinen
Leben wichtig, so muß dieses noch mehr
in den meisten
Wissenschaften der
Fall sein, da die
Ursachen vieler
Dinge nur durch
Kombinationen der
Erfahrungen und Verkettung
der
Schlüsse entdeckt und näher erkannt werden können. Auch bedeutet Hypothese einen fingierten
Fall.