Lehre
[* 2] des römischen
Rechts vom Darlehn« (Stuttg. 1882). Auch gab er Unterholzners »Quellenmäßige
Zusammenstellung der
Lehre des römischen
Rechts von den Schuldverhältnissen« nach des Verfassers
Tod (Leipz. 1840, 2 Bde.)
heraus. Als Wortführer der preußischen
Altlutheraner hat er sich in seinen Beiträgen zur
»Evangelischen Kirchenzeitung«
und in dem vonScheibel herausgegebenen
»TheologischenVotum eines
Juristen über die preußische
Agende«
(Nürnb. 1832) bethätigt. 1841 wurde er
Direktor des Oberkirchenkollegiums der 1845 vom
Staat anerkannten evangelisch-lutherischen
Kirche, für deren Verfassungsgrundsätze er in der apologetischen
Schrift »Die streitigen
Lehren
[* 3] von der
Kirche, dem
Kirchenamt,
dem
Kirchenregiment und den
Kirchenordnungen« (Leipz. 1863) in die
Schranken trat.
Pascha, letzter
Dei vonAlgerien,
[* 4] geb. 1773 in
Smyrna, diente in der türkischen
Miliz und wurde 1818 zum
Dei erhoben.
Ungeduldig und ärgerlich über die Nichtbeachtung seiner Geldforderungen an
Frankreich und die hochmütige Antwort des französischen
Konsuls Deval, schlug er denselben 1827 mit seinem Fliegenwedel, und da er jedeGenugthuung hierfür verweigerte,
aber auch keine Verteidigungsmaßregeln traf, wurde er von den
Franzosen, die 15. Juni bei
Algier gelandet waren, zur
Kapitulation gezwungen und seiner Herrschaft beraubt (vgl.
Algerien, Geschichte). Er starb 1838 zu
Alessandria in Oberitalien.
[* 5]
Stadt in
Galizien, am Podhorce, Endpunkt der
EisenbahnStanislau-Husiatyn, an der russischen
Grenze, ist Sitz einer
Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein
Zollamt, eine Kontumazanstalt, ein schönes
Schloß, Grenzhandel
mit Rußland und (1880) 5411 Einw.
Das gleiche
Amt behielt er auch anfangs unter
Wellington, entzweite sich aber im Mai 1828 mit diesem und nahm seine Entlassung.
Seinem
Beispiel folgten bald die übrigen liberalern Mitglieder des
Kabinetts. Er ist der Begründer der
neuern
HandelspolitikEnglands und gewährte allen
LändernAnteil an dem
Handel mit den früher auf den
Verkehr mit dem Mutterland
beschränkten
Kolonien, sowie er auch einige
Einfuhrzölle beseitigte und die Bestimmungen der
Navigationsakte milderte. Bei
der
Eröffnung der
Eisenbahn zwischen
Liverpool und
Manchester
[* 14] verunglückte er und starb noch
an demselben
Tag. Die Stadt
Liverpool hat ihm ein Denkmal errichtet. Eine Auswahl seiner
Reden erschien in 3
Bänden (Lond. 1831).
Inzwischen hatte sich Huß durch seine
Predigten in der Bethlehemskapelle nicht nur bei der großen
Masse des
Volkes, sondern
auch bei dem König und bei dem klugen, aber in die wissenschaftlich-theologischen
Fragen nicht eingeweihten
Erzbischof Sbynko
Ansehen verschafft. Am
Hof
[* 17] erhielt er die
Stelle eines
Beichtvaters bei der
Königin, während der
Erzbischof 1403 ihm
das wichtige
Amt eines
Predigers bei den Diözesansynoden erteilte. Vom
Erzbischof mit der Untersuchung über die durch die
Reliquie des
BlutsChristi¶
mehr
zu Wilsnack angeblich bewirkten Heilungen betraut, erreichte Huß, daß 1405 die Wallfahrt an den Gnadenort verboten wurde. Kaum
zu bestimmen ist der Anteil, welchen an dem Vorgehen des Königs gegen die nichtböhmischen Nationen genommen hat, infolge dessen 1409 die
sämtlichen nicht zur böhmischen Nation gehörenden Magister und Studenten von Prag nach Leipzig
[* 19] übersiedelten.
Er selbst hat später die Urheberschaft dieser Maßregel für sich beansprucht. Inzwischen hatte schon der Erzbischof Sbynko
mit und seinen Genossen gebrochen und sich mit der von Huß in Predigten und Büchern angegriffenen Geistlichkeit verbündet,
welche sich in ihren Rechten, Privilegien und Einkünften bedroht sah, während der Adel den Anschauungen
der neuen Lehren immer mehr Sympathien entgegenbrachte.
Aber auch an der Universität war nach dem Abzug der Deutschen der Bruch zwischen den ältern und jüngern Magistern nicht mehr
aufzuhalten. Schon gab Alexander V. dem Erzbischof Sbynko Vollmacht, die Verbreitung Wiclefscher Lehrsätze bei
Strafe der Exkommunikation und das Predigen außer in den Kollegiat-, Pfarr- und Klosterkirchen an jedem andern Ort zu verbieten.
Die schärfste Reaktion begann nun, und ward Huß von Sbynko exkommuniziert. Während in Rom
[* 20] der Prozeß gegen Huß eingeleitet
und gegen die von ihm entsendeten Vertreter geführt wurde, predigte er selbst in Prag gegen die päpstlichen
Kreuzbullen und fing an, das kirchliche System in seinen entscheidendsten Stellen, in der Lehre vom Ablaß und von der Infallibilität
des Papstes, zu bekämpfen.
Der Mut und die Ausdauer, mit welchen er sodann seine Sache fortsetzte, auch als Alexanders V. Nachfolger Johann
XXIII. die große Exkommunikation über ihn verhängte und Prag selbst 1411 vom Erzbischof Albik (seit 1411) mit dem Interdikt
belegt wurde, zeigten klar, daß die Kirche es hier mit einer in die Tiefen der Bevölkerung
[* 21] gedrungenen Bewegung zu thun hatte.
Auf König Wenzels eignen Wunsch entfernte sich Huß 1412 von Prag und lebte seitdem auf den Schlössern des
Landadels, wo er eine Reihe von Briefen und Traktaten schrieb, welche seiner Lehre einen zusammenhängenden und systematischern
Ausdruck gaben, als bisher der Fall gewesen. 1413 verfaßte er sein Werk »DeEcclesia«, woraus später das Anklagematerial in
Konstanz
[* 22] wider ihn entnommen wurde. In einer Schrift gegen Stephan Palec, seinen frühern Freund und Genossen,
stellte sich Huß bereits vollständig auf den Standpunkt der Schrift als Quelle
[* 23] des Glaubens.
Doch war von Huß selbst noch an ein Konzil in seiner eignen Prozeßsache appelliert worden, und die konziliare Autorität in der
Kirche leugnete er nicht. Er ging überhaupt viel weiter mit der Kirche als vor ihm Wiclef; von der Wandlungslehre,
der Anrufung der Heiligen u. a. ist er nie zurückgetreten, und zu gewissen Konsequenzen des von ihm erfaßten Prinzips hat er
sich überhaupt erst im Kampf mit den Vätern des Konzils hindurchgearbeitet. Wahrscheinlich von König Siegmund selbst
ist der Gedanke ausgegangen, Huß zur Reise nach Konstanz zum Zweck einer Aussöhnung mit der Kirche und zur Beilegung der in Böhmen
[* 24] bestehenden Wirren zu bestimmen.
Nach manchen Zweifeln und trotz mancher Warnungen nahm Huß die Einladung zum Konzil an und erhielt vom König einen
vom 18. Okt. datierten polizeilichen Geleitsbrief, genau in derselben Form, wie solche auch andern zum Konzil
reisenden Personen ausgestellt wurden. Huß äußerte nicht geringes Erstaunen, als er in allen StädtenDeutschlands,
[* 25]
durch die
er auf seiner Reise nach Konstanz kam, von weltlichen und geistlichen Obrigkeiten aufs ehrenvollste behandelt wurde.
Für die Verurteilung des Huß auf dem Konzil selbst aber war der Umstand entscheidend, daß die für die
Glaubenssachen eingesetzte Kommission die feierliche dogmatische Verwerfung der Wiclefschen Lehren schon in der achten
Sitzung des Konzils bewirkt hatte und dadurch der freien Verteidigung Huß' bei dem ersten und zweiten Verhör (5.
und in jeder Weise durch vorhergegangene synodale Entscheidungen präjudiziert war. Fast gleichzeitig mit Huß waren
seine bittersten Feinde und Ankläger, unter ihnen Stephan Palec, aus Böhmen in Konstanz angekommen und suchten die Kardinäle
noch vor der Ankunft König Siegmunds zur Wiederaufnahme des kirchlichen Prozeßverfahrens gegen Huß zu bestimmen.
König Siegmund und die einer freiern Anschauung huldigenden Väter des Konzils, wie d'Ailly, begnügten sich, dem böhmischen
Magister auf jede Weise zuzusprechen, daß er sich mit dem Konzil und der Kirche versöhnen möge. Am 8. Juni wurde
das dritte Verhör gleichfalls in Gegenwart des Königs vorgenommen. Allein Huß beharrte auf seiner Weigerung, die gerichtliche
Kompetenz des Konzils über ihn anzuerkennen. Danach konnte die 15. allgemeine Sitzung des Konzils, in welcher die Angelegenheit 6. Juli zu
Ende gebracht werden sollte, nur noch von formeller Bedeutung sein. Huß war für seine Überzeugung
zu sterben entschlossen.
Gleich von der Sitzung hinweg vom Pfalzgrafen als Urteilsvollstrecker »auf den Brühl« geführt, bestieg er unerschüttert den
Scheiterhaufen und litt unter lang andauernden Qualen den Tod standhaft und mit Seelengröße. Sein Todestag ward in
Böhmen lange als kalendermäßiges Fest gefeiert und erst durch die Heiligsprechung des sogen. Johann von Nepomuk (s. d.) verdrängt.
An Sagenbildung, welche ihm Nachfolger in der Reformation verhieß, fehlte es nicht, und in der That vermochte es die deutsche
Reformation über sich, die großen Verdienste des böhmischen Johann Huß anzuerkennen und die gehässige
Seite seiner nationalen Agitation darüber fast der Vergessenheit anheimzugeben. S. Hussiten.