Home-rulers
Name einer 1872 gebildeten Partei irischer Abgeordneten im britischen Parlament, welche für Irland eine »Heimatsregierung« (home-rule), namentlich ein selbständiges Parlament, fordern;
vgl. Irland.
Name einer 1872 gebildeten Partei irischer Abgeordneten im britischen Parlament, welche für Irland eine »Heimatsregierung« (home-rule), namentlich ein selbständiges Parlament, fordern;
vgl. Irland.
1) Karl Gustav, ausgezeichneter Germanist, geb. zu Wolgast [* 2] in dem damals schwedischen Neuvorpommern, besuchte das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium zu Berlin, [* 3] dann die Universitäten Berlin, Göttingen, [* 4] Heidelberg, [* 5] promovierte 1821 mit der Dissertation »Historiae juris pomeranici capita quaedam« (Berl. 1821) und habilitierte sich in dem genannten Jahr als Privatdozent in der juristischen Fakultät. 1824 zum außerordentlichen, 1827 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt, wurde er 1845 Geheimer Obertribunalsrat, welche Stellung er 1867 wieder aufgab, 1850 Mitglied der Akademie der Wissenschaften, 1854 des Staatsrats und in demselben Jahr Kronsyndikus sowie Mitglied der Ersten Kammer, des spätern Herrenhauses, auf Lebenszeit.
Als Schriftsteller erwarb er sich zuerst einen Namen durch seine Übersetzung von Kolderup-Rosenvinges »Grundriß der dänischen Rechtsgeschichte« (Berl. 1825), mehr noch durch seine wahrhaft klassischen Ausgaben der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob. Dem Landrecht des Sachsenspiegels, welches er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt herausgab (Berl. 1827, 2. Ausg. 1835, 3. Ausg. 1861), folgte als zweiter Teil »Das sächsische Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts« (1842),
ferner »Der Auctor vetus de beneficiis, das Görlitzer Rechtsbuch und das System des Lehnrechts« (1844),
welchen Ausgaben sich »Der Richtsteig Landrechts nebst Cautela und Premis« (1857) anschloß. Auch für die übrigen deutschen Rechtsbücher schuf Homeyer durch sein »Verzeichnis deutscher Rechtsbücher des Mittelalters und ihrer Handschriften« (Berl. 1836, in neuer Bearbeitung 1856) eine sichere Grundlage. Weitere Ausführungen zu allen diesen Arbeiten legte er in zahlreichen Abhandlungen, die er in der Akademie las, nieder. Außerdem schrieb er noch: »Die Stellung des Sachsenspiegels zum Schwabenspiegel« (Berl. 1853),
in welcher Schrift er gegen Daniels die Priorität des Sachsenspiegels vor dem Schwabenspiegel mit überzeugenden Gründen nachwies;
»Die Stellung des Sachsenspiegels zur Parentelenordnung« (das. 1860).
Sein letztes, lange vorbereitetes Werk, auf dessen Gegenstand er durch seine Untersuchung über das »Hantgemal« (1852) geführt wurde, war eine umfassende Darstellung der »Haus- und Hofmarken« (Berl. 1870). Homeyer starb
2) Eugen Ferdinand von, Ornitholog, geb. zu Herdin bei Anklam, [* 6] widmete sich auf dem väterlichen Gute der Landwirtschaft und begann schon damals naturwissenschaftliche Beobachtungen zu machen und Sammlungen anzulegen. 1840 gründete er ein eignes Heim, verkaufte aber das Gut nach dem Tod seiner Gattin und lebt seitdem in Stolp, [* 7] den Naturwissenschaften und besonders der Ornithologie sich widmend. Er beteiligte sich lebhaft und oft mit tief eingreifendem Anteil an den ornithologischen Streitfragen und brachte eine Vogelsammlung zusammen, welche durch die wertvollsten Reihenfolgen der europäischen Vogelarten mit ihren Verwandten aus den verschiedensten Gegenden neben der des ältern Brehm einzig dasteht. Homeyer war auch ein eifriges Mitglied der Ornithologischen Gesellschaft und ist zur Zeit Präsident derselben. Er schrieb: »Systematische Übersicht der Vögel [* 8] Pommerns« (Anklam 1837);
»Deutschlands [* 9] Säugetiere und Vögel, ihr Nutzen und ihr Schaden« (Frankf. a. M. 1877);
»Die Spechte und ihr Wert in forstlicher Beziehung« (2. Aufl., das. 1879);
»Reise nach Helgoland, [* 10] den Nordseeinseln Sylt, Lyst etc.« (das. 1880);
»Ornithologische Briefe« (Berl. 1881);
»Die Wanderungen der Vögel« (Leipz. 1881);
»Verzeichnis der Vögel Deutschlands« (Wien [* 11] 1885).
3) Alexander von, Ornitholog, Neffe des vorigen, geb. zu Vorland bei Grimmen in Neuvorpommern, bildete sich im Kadettenhaus zu Potsdam [* 12] und Berlin, trat 1852 in die preußische Armee, focht 1866 bei Skalitz, Schweinschädel und Königgrätz, [* 13] avancierte 1875 zum Major und trat 1878 in Ruhestand. Frühzeitig naturwissenschaftlichen Studien sich widmend, wandte er sich bald der Ornithologie zu, ward, als er in Frankfurt [* 14] a. M. garnisonierte, Sektionär der ornithologischen Sammlung der Senckenbergschen Naturforschenden Gesellschaft, erforschte 1861 die Fauna, besonders die Vogelwelt der Balearen und der westlichen Mittelmeerländer und wandte sich später auch lepidopterologischen Studien zu. 1874 wurde er mit Pogge als Chef der zweiten deutschen Expedition nach Afrika [* 15] gesandt, ging den Cuanza aufwärts bis Dondo, dann nach Pungo Adongo (9° südl. Br.), erkrankte hier aber am Gallenfieber, so daß nur Pogge in das Gebiet des Muata Jamvo gelangte. 1875 kehrte Homeyer mit einer bedeutenden lepidopterologischen Sammlung nach Europa [* 16] zurück, deren wissenschaftliche Bearbeitung ihn nun zunächst beschäftigte.
(lat.), Totschlag, Mord. ^[= die mit Überlegung vorsätzlich ausgeführte rechtswidrige Tötung eines Menschen. Das Erfordernis ...]
(v. griech. homilia, s. Homilie), auch Keryktik genannt, die Wissenschaft der Kanzelberedsamkeit (s. d.). Die Homiletik ist im Grund nichts andres als die auf die Zwecke der kirchenamtlichen Rede (Predigt) angewandte Rhetorik und zerfällt, wie diese, in die Lehre [* 17] von der Erfindung (de inventione), von der richtigen Anordnung des Materials (de dispositione), von der Ausführung oder Darstellung (de elocutione) und von dem mündlichen Vortrag (de declamatione et actione).
Mit den Universitäten sind meist besondere homiletische Seminare verbunden, in welchen die Studierenden Anleitung zur Abfassung und zum Vortrag religiöser Reden erhalten. Zu den gebrauchtesten Werken gehören katholischerseits: Lutz, Handbuch der Kanzelberedsamkeit (Tübing. 1851), und Jungmann, Theorie der geistlichen Beredsamkeit (2. Aufl., Freiburg [* 18] 1883-84, 2 Bde.);
protestantischerseits: Theremin, Die Beredsamkeit, eine Tugend (2. Aufl., Berl. 1837);
Palmer, Evangelische Homiletik (5. Aufl., Stuttg. 1867);
Schweizer, Homiletik der evangelisch-protestantischen Kirche (Leipz. 1848);
Vinet, Homiletik oder Theorie der Predigt (deutsch, Basel [* 19] 1857);
G. Baur, Grundzüge der Homiletik (Gießen [* 20] 1848);
Beyer, Das Wesen der christlichen Predigt (Gotha [* 21] 1861);
Hagenbach, Grundlinien der Liturgik und Homiletik (Leipz. 1863);
Henke, Vorlesungen über Liturgik und Homiletik (Halle [* 22] 1876);
Krauß, Lehrbuch der Homiletik (Gotha 1883);
Bassermann, Handbuch der geistlichen Beredsamkeit (Stuttg. 1885).
Die geschichtliche Litteratur der Kanzelberedsamkeit s. d.
liber (lat., Homiliarium), Sammlungen von Homilien (s. d.) von Kirchenvätern, die als Erklärungen der sonn- und festtäglichen Evangelien und Episteln gelesen zu werden pflegen;
das erste Homiliarium, von Paulus Diaconus auf Karls d. Gr. Befehl zusammengestellt, war vielleicht zunächst zur lateinischen Verlesung in liturgischen ¶
Gottesdiensten der Kloster- und Kathedralkirchen bestimmt, ist aber auch sonst das ganze Mittelalter hindurch fleißig benutzt worden.