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auch Einwanderer aus den westlichen Teilen
Deutschlands
[* 2] hier ansiedelte und der ger
manisch-christlichen
Kultur in dem von ihm
erbauten
Lübeck
[* 3] einen festen
Mittelpunkt schuf. Die Lehnsabhängigkeit von
Sachsen
[* 4] verwickelte Holstein in die Wirren, welche 1180 zum
Sturz
Heinrichs des Löwen führten; doch
Adolf III. (seit 1164) stellte sich auf die Seite
Kaiser
Friedrichs
I. und trug, als der kühne
Welfe auf die Dauer nicht in Holstein festen
Fuß zu fassen vermochte, bei der Verteilung der welfischen
Lehen
Dithmarschen als
Frucht seiner Reichstreue davon.
Die Lehnsverbindung mit
Sachsen blieb auch in der
Folge rechtlich bestehen, erwies sich aber bei der ger
ingern Machtfülle
der folgenden
Herzöge von
Sachsen als bedeutungslos. Bei ihnen fand Holstein während der staufisch-welfischen
Kämpfe um den deutschen
Thron
[* 5] keine Unterstützung und mußte der dänischen Macht erliegen, welche sich unter der
Regierung
Waldemars I. (1157-82)
und
Knuts (1182-1202) zu erstaunlicher
Höhe erhoben hatte. So sah sich
Adolf III. 1200 zur Abtretung
Dithmarschens
an
Dänemark
[* 6] genötigt und mußte nach der
Niederlage bei Stellau (1201) auf die ganze
Grafschaft verzichten (1203), nur um
Befreiung aus der Gefangenschaft zu erlangen. Der dänische
Waldemar II. aber ließ sich zu
Lübeck als König der
Dänen und
Slawen und als
Herr von Nordalbingien ausrufen und ernannte den
Grafen
Albert von
Orlamünde mit unumschränkter
Vollmacht zum
Statthalter in und
Schleswig.
[* 7]
Kaiser
Friedrich II. trat ihm 1214 das Eroberte förmlich ab und trennte es vom
Deutschen
Reich, und der
Papst bestätigte 1217 die
Urkunde.
Die Übermacht Dänemarks an der Elbe und Ostsee erreichte damals ihren Gipfel; weit über die Grenzen [* 8] Nordalbingiens trug König Waldemar II. seine siegreichen Waffen. [* 9] Auch Mecklenburg [* 10] wurde bedroht, und nur eine Gewaltthat des Grafen Heinrich von Schwerin, welcher den König auf der Jagd 1223 in Fünen überfiel und gefangen nach Mecklenburg führte, rettete die deutschen Länder an der Ostsee. Während der Gefangenschaft Waldemars erhoben sich die Holsteiner.
Adolf IV., Adolfs III. Sohn schlug den ihm mit einem Heer entgegenziehenden Albert von Orlamünde bei Mölln, nahm ihn gefangen, überlieferte ihn dem Grafen von Schwerin, nahm Lübeck und Hamburg [* 11] und entriß sogar Dithmarschen der dänischen Herrschaft. Auf die Kunde von diesen Ereignissen schloß der gefangene Waldemar einen Vertrag, worin er dem Deutschen Reich alle Länder nördlich von der Elbe bis über die Eider sowie das ganze Wendenland zurückgab, den Grafen Adolf IV. als rechtmäßigen Herrn von Holstein, Wagrien und Dithmarschen anerkannte, ihm noch die Festung [* 12] Rendsburg [* 13] übergab und den Bürgern von Hamburg und Lübeck völlige Handelsfreiheit durch ganz Dänemark bestätigte.
Nachdem er seine Freiheit erhalten, erkaufte er sich von dem Papst Honorius III. die Entbindung von seinem Eid, fiel in ein, unterwarf die Dithmarschen nach einem kurzen Kampf und nahm die wichtige Festung Rendsburg. Dann zog er gegen Lübeck, wo ihm ein schlagfertiges Heer der deutschen Verbündeten (Bremen, [* 14] Hamburg, Lübeck: Holstein, Mecklenburg und Sachsen) unter Anführung des Grafen Adolf IV. die Spitze bot. Die Schlacht bei Bornhövede entschied durch den Abfall der Dithmarschen, die bis dahin auf des Königs Seite gestanden, zu gunsten der Deutschen und veranlaßte Waldemar, sich mit Adolf IV. auszusöhnen und auf ewige Zeiten Verzicht auf Holstein, Stormarn und Wagrien zu leisten.
Als Adolf 1239 der Herrschaft entsagte und ins Kloster ging, folgten ihm seine beiden minderjährigen Söhne Johann (in Kiel) [* 15] und Gerhard (in Itzehoe; der dritte Ludolf, wurde Geistlicher) zunächst unter der Vormundschaft ihres Oheims, des Herzogs Abel von Schleswig. Bei ihren Lebzeiten fand noch keine Teilung der Grafschaft statt, dieselbe erfolgte erst nach Johanns Tod (1263). Seine Söhne Adolf V. und Johann II. begründeten 1273 die Linien Holstein-Segeberg und Holstein-Kiel, während im Westen Holstein-Rendsburg ihrem Oheim Gerhard I. verblieb. Nach dessen Tod 1290 teilten seine Söhne gleichfalls, und so entstanden die Linien Holstein-Plön, Holstein-Schauenburg und Holstein-Rendsburg. In betreff seiner Verfassung jedoch, sowohl dem Deutschen Reich als auch der einheimischen Ritterschaft gegenüber, galt als Einheit, und eine Entfremdung von Gebietsteilen wurde 1307 durch Vertrag mit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg, dem damaligen Lehnsherrn, für immer untersagt.
Zu Anfang des 14. Jahrh. bestanden jene drei
Linien noch, die
Plöner unter
Johann III., dem
Milden (1313-59), die
Schauenburger
unter
Adolf VII. (1315-53), endlich die
Rendsburger unter
Gerhard III., d. Gr. (1304-40, s.
Gerhard 1). Der Aufschwung, den
Dänemark
unter
Erich (Menved) genommen, ließ bei dessen
Tod (1319) erheblich nach, der Übermut der
Großen lähmte
des
Königs
Arm; dennoch suchte
Christoph II.,
Erichs
Bruder und Nachfolger
, nach dem
Tode des
Herzogs
Erich II. von
Schleswig dies
Herzogtum
an sich zu reißen.
Bereits hatten die Dänen das ganze Land bis auf das Schloß Gottorp in ihrer Gewalt, und auch dieses hätte erliegen müssen, wenn nicht Gerhard d. Gr., Erichs II. Schwager, 1325 seinem Neffen Waldemar V. zu Hilfe geeilt wäre und die Dänen aus dem Land getrieben hätte. Nach Christophs Absetzung trugen die Dänen dem siegreichen Grafen von Holstein die Krone an. Gerhard schlug sie aus, verschaffte sie aber seinem Neffen Waldemar von Schleswig, der ihm dafür dieses Herzogtum erblich abtrat. So wurde Schleswig mit Holstein vereinigt.
Gerhard, von den dänischen Reichsbaronen während der Jugend des Königs zum Reichsvorsteher und Reichsfeldherrn erwählt, ließ sich über den Erwerb des Herzogtums Schleswig sowohl vom König Waldemar als von den Reichsständen eine umfassende Urkunde ausstellen, die sogen. Constitutio Waldemariana, das erste historische Dokument, durch welches ausgesprochen wird, daß »Schleswig und Dänemark niemals wieder so vereint werden sollen, daß Ein Herr sei über beide«.
Der abgesetzte König sammelte in Deutschland [* 16] Anhänger, fiel wiederum in Schleswig ein, wurde aber auch diesmal von Gerhard verjagt. Dieser ließ sich jedoch durch die Zaghaftigkeit seines Neffen Waldemar, durch das Zureden des Grafen Johann und durch die Ermahnungen des deutschen Kaisers zur Nachgiebigkeit bewegen. Das große Hauptziel seines Strebens, die Selbständigkeit Schleswig-Holsteins, suchte er dadurch zu erreichen, daß er die Constitutio Waldemariana neu bekräftigen und die eventuelle Nachfolge in Schleswig sich zusichern ließ (1330). Außerdem wurde Gerhard mit Fünen belehnt, während Johann schon vorher Fehmarn und als Pfand Laaland, Schonen und den größten Teil von Seeland erhalten hatte. Dafür gab Gerhard Schleswig seinem Neffen Waldemar zurück, der seinerseits auf die königliche Würde verzichtete. Als aber Christoph II. ohne irgend eine Veranlassung verwüstend in Schleswig einfiel, wurde er von ¶
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Gerhard nahe am Danewerk auf der Loheide total geschlagen und mußte 1332 zu Kiel in die Verpfändung Nordjütlands und Fünens für 100,000 Mark willigen, um nur den Königstitel über einige kleine Inseln, die Reste der dänischen Macht, weiterführen zu dürfen. Als nach Christophs Tod (1332) seine Söhne Otto und Waldemar die von ihrem Vater geschlossenen Verträge für nichtig erklärten, wußte Gerhard seine Eroberungen gegen sie zu behaupten und riß nun die letzten Reste des dänischen Reichs an sich. Er nannte sich Herzog von Jütland und Fünen und regierte als unumschränkter Herr; ein Gleiches that Johann der Milde in seinen dänischen Landen. 1340 bewog Gerhard seinen Neffen Waldemar, ihm sogar das ganze Herzogtum Schleswig gegen Nordjütland zu verpfänden; da machte der Dolchstoß eines rachsüchtigen Dänen, Niels Ebbesen, seinem thatenreichen Leben ein Ende, als er auf einem Zug durch das noch immer nicht beruhigte Jütland zu Randers übernachtete
Gerhards Söhne Heinrich II. und Klaus rächten blutig des Vaters Tod, wirkten dann aber, mildern Sinnes, bei der Herstellung des dänischen Reichs mit. Als Kaiser Ludwig und sein Sohn Ludwig von Brandenburg [* 18] die Erhebung von Christophs II. Sohn Waldemar auf den dänischen Thron befürworteten, gaben sie zu Lübeck (19.-21. Mai 1340) ihre Einwilligung, blieben aber im Besitz der Pfandschaften in Dänemark und, was wichtiger war, im Besitz Schleswigs. Waldemar verwickelte sich in seinem Übermut in einen Krieg mit der Hansa, an welchem auch die holsteinischen Grafen sich beteiligten, und hatte in dem schimpflichen Frieden von Stralsund [* 19] 1369 seine Krone nur der Gnade der Städte zu verdanken.
Der Friede mit Holstein verzögerte sich bis 1373, doch überließen hier die Grafen die Entscheidung über ihre Ansprüche einem künftigen Schiedsgericht. Wiederum schickte sich Waldemar zur Fehde an, da ereilte ihn der Tod 1375. Da Heinrich, Waldemars V. Sohn, der letzte (nominelle) Herzog von Schleswig, eben gestorben war, so mußte dies Land endgültig an die Söhne Gerhards d. Gr. fallen. Erst 1386 gab Margarete als Vormünderin ihres Sohns, König Olafs von Dänemark, ihre Zustimmung: zu Nyborg erhielt Gerhard VI. (s. Gerhard 2), Heinrichs II. (gest. 1385) Sohn (denn nur immer einer sollte Herzog in Schleswig sein), in feierlicher Versammlung die Belehnung. Über die weitern Schicksale Holsteins und die Litteratur vgl. Schleswig-Holstein, Geschichte.