einer Holothurie ein halbes Dutzend dieser lästigen Gäste, deren sich der geplagte Wirt nicht erwehren kann.
Vgl. Selenka,
Beiträge zur Anatomie und Systematik der Holothurioideen (Leipz. 1867-68);
Semper, Reisen im Archipel der Philippinen (das. 1868);
Joh. Müller,
Über Synapta digitata (Berl. 1852).
1) Hans Peter, dän. Lyriker und Romanschriftsteller, geb. 22. Okt. 1811 zu Kopenhagen, machte sich zuerst durch Beantwortung
einer poetischen Preisaufgabe (1832) zugleich mit Paludan-Müller bekannt, weckte aber die allgemeine Aufmerksamkeit erst durch
das schöne Gedicht, das er beim Tod Friedrichs VI. zu dessen Ehrengedächtnis schrieb. Später hat er sowohl
als Dichter wie als Übersetzer den auf ihn gesetzten Hoffnungen Ehre gemacht. Am besten sind ihm Lied und Romanze gelungen,
namentlich sein Cyklus »Den lille Hornbläser«, eine beliebte Dichtung, welche Episoden aus dem Krieg von 1848 bis 1850 behandelt.
Er beherrscht die Form mit ungemeiner Leichtigkeit; auch seine Prosa in Roman und Drama ist ungemein gewählt.
Dagegen fehlt es ihm an der eigentlichen Originalität. Von seinen Dichtungen sind zu nennen: »Udvalgte Digte« (1873) und
die Erzählungen in Versen: »Fra min Ungdom« (»Aus meiner Jugend«, 2. Aufl. 1874),
das romantische Drama »Gioacchino« (1844);
von seinen Prosaschriften die »Noveller« (1834) und
die stimmungsvollen »Sizilaniske Skizzer« (1852).
Auch die Reisebilder »Ude og Hjemme« und die von ihm gegründete Zeitschrift
»For Romantik og Historie« (1868 ff.) verdienen Erwähnung. Holst war 1836-61
Lehrer an der Kadettenakademie, redigierte einige Jahre die »Berlingske Tidende«
und wurde 1875 Dramaturg am königlichen Theater.
2) Hermann Eduard von, deutscher Historiker, geb. 19. Juni 1841 zu Fellin in Livland, studierte zu Dorpat und Heidelberg Geschichte,
unternahm, nachdem er 1865 am letztgenannten Ort promoviert hatte, mehrere Studienreisen nach Frankreich, Italien, Algerien etc.
Da seine 1867 erschienene Broschüre »Das Attentat vom 16. April (1866) in seiner Bedeutung für die kulturgeschichtliche
Entwickelung Rußlands« in Petersburg als politisches Verbrechen angesehen wurde und seine Karriere dort unmöglich machte, so
entschloß sich Holst im Sommer 1867 zur Auswanderung nach den Vereinigten Staaten.
Dort begannn ^[richtig: begann] er systematische Studien über die Geschichte und die politischen und sozialen Zustände der
Union, war als Korrespondent der »Kölnischen Zeitung« publizistisch thätig und zweiter Redakteur des »Deutsch-amerikanischen
Konversations-Lexikons«. 1872 ward er als außerordentlicher Professor der Geschichte an die Universität Straßburg, 1874 als
ordentlicher Professor der neuern Geschichte nach Freiburg
i. Br. berufen. 1876 unternahm er mit
Unterstützung der badischen Regierung eine Studienreise nach London, 1878-79 mit einem Reisestipendium
der preußischen Akademie der Wissenschaften eine solche nach Nordamerika.
Außer einer Schrift über Ludwig XIV. und zahlreichen Aufsätzen in den »Preußischen Jahrbüchern« schrieb er: »Verfassung und
Demokratie der Vereinigten Staaten von Nordamerika«, 1. Teil: »Staatensouveränität und Sklaverei« (Bd. 1, Düsseld.
1873; Bd. 2-4: »Verfassungsgeschichte
seit der Administration Jacksons«, das. 1878-84), ein auf gründlichen Studien beruhendes, unparteiisches
und ganz neue Gesichtspunkte verfolgendes Geschichtswerk, dessen Stil
und äußere Form nur etwas schwerfällig sind, das aber
bereits eine englische Übersetzung (Chicago 1877-82) gefunden hat. In Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts« bearbeitete
er das »Staatsrecht der Vereinigten Staaten« (Freiburg
1885).
Stadt im westlichen Jütland, Amt Ringkjöbing, an der Holstebro-Aa und der Eisenbahn Lunderskov-Langaa,
mit (1880) 2559 Einw. Unweit von Holstebro liegt Struer, der
Stapelplatz der Stadt.
(lat. Holsatia), ehemaliges Herzogtum, bildet jetzt den südlichen Teil der preuß. Provinz Schleswig-Holstein
(s. d.), zwischen der Elbe, Eider, Trave, Nordsee und Ostsee, und umfaßt die vier alten Landschaften Stormarn,
zwischen der Bille, Trave und Stör, Holstein, zwischen der Schwentine, Eider, Gieselau und Stör, Wagrien, zwischen der Schwentine,
Trave und der Ostsee, und Dithmarschen, zwischen dem Ausfluß der Elbe und Eider, zusammen 8385 qkm (152,3 QM.) mit ca. 560,000
Einw. Die Herrschaft Pinneberg (mit Altona) und die Grafschaft Ranzau gehörten nicht zum eigentlichen Holstein Hauptstadt
war Glücksburg. Nach der preußischen Besitznahme ist Holstein in zehn Landkreise und zwei Stadtkreise (Kiel und Altona) geteilt worden.
[Geschichte.]
In den ältesten Zeiten wurde Holstein (Nordalbingia) von Sachsen bewohnt, mit welchen sich an der Nordseeküste friesische
Elemente mischten, während das Küstenland im O. wohl erst unter Karl d. Gr. Eindringlingen vom slawischen
Stamm der Obotriten anheimfiel. Zuletzt von allen Sachsen unterwarf Karl d. Gr. die Nordalbingier (804); Tausende von ihnen führte
er, um ihrem fernern Widerstand vorzubeugen, aus dem Land, setzte an Stelle der sächsischen Fürsten fränkische Grafen ein
und begann von Hamburg aus, wo er eine Kirche gründete, das Werk der Bekehrung des Volkes zum Christentum,
ein Bestreben, in welchem sein Sohn Ludwig der Fromme mit Eifer und Erfolg fortfuhr.
Schon um 830 kann ganz als christlich gelten. Zum Schutz des Landes gegen die Einfälle der Dänen gründete König
Heinrich I. 934 zwischen Eider und Schlei die Mark Schleswig. Er und sein Nachfolger Otto I. unterwarfen die Slawen in Wagrien, und
letzterer stiftete hier zu Oldenburg das erste Bistum in Holstein. Als nach dem Tod Ottos II. 983 die Slawen in plötzlichem Aufstand
überall von der deutschen Herrschaft und dem christlichen Glauben abfielen, hatte auch Nordalbingien
alle Greuel ihres Fanatismus zu erdulden; doch wenige Jahrzehnte später erscheint Fürst Gotschalk von Wagrien als eifriger
Förderer des Christentums.
Inzwischen wurde Dithmarschen von den Grafen von Stade, das mittlere Holstein von den sächsischen Herzögen aus billungischem Haus
verwaltet. Als nach dem Aussterben der Billunger Lothar von Supplingenburg 1106 Sachsen erhielt, überließ
er die Grafschaft an Adolf I. von Schauenburg, ließ sich jedoch bald nach seiner Erhebung zum deutschen König 1126 dazu verleiten,
dem dänischen Prinzen und Herzog von Schleswig, Knut, Wagrien zu übertragen, woraus in der Folge den deutschen Landstrichen Holsteins
mancherlei Verlegenheiten erwuchsen.
Adolf II. (1128-64, s. Adolf 2) darf zu den bedeutendsten Grafen des schauenburgischen Hauses gerechnet werden; denn mit Hilfe
des begeisterten Priesters Vicelin schützte und förderte er das Christentum selbst über seine Grenzen hinaus und bewog den
Herzog von Sachsen, Heinrich den Löwen, 1143 ihm Wagrien abzutreten. Dieses Land gewann er dann dem deutschen
Volk, indem er nicht allein Holsten, sondern
mehr
auch Einwanderer aus den westlichen Teilen Deutschlands hier ansiedelte und der germanisch-christlichen Kultur in dem von ihm
erbauten Lübeck einen festen Mittelpunkt schuf. Die Lehnsabhängigkeit von Sachsen verwickelte Holstein in die Wirren, welche 1180 zum
Sturz Heinrichs des Löwen führten; doch Adolf III. (seit 1164) stellte sich auf die Seite Kaiser Friedrichs
I. und trug, als der kühne Welfe auf die Dauer nicht in Holstein festen Fuß zu fassen vermochte, bei der Verteilung der welfischen
Lehen Dithmarschen als Frucht seiner Reichstreue davon.
Die Lehnsverbindung mit Sachsen blieb auch in der Folge rechtlich bestehen, erwies sich aber bei der geringern Machtfülle
der folgenden Herzöge von Sachsen als bedeutungslos. Bei ihnen fand Holstein während der staufisch-welfischen Kämpfe um den deutschen
Thron keine Unterstützung und mußte der dänischen Macht erliegen, welche sich unter der Regierung Waldemars I. (1157-82)
und Knuts (1182-1202) zu erstaunlicher Höhe erhoben hatte. So sah sich Adolf III. 1200 zur Abtretung Dithmarschens
an Dänemark genötigt und mußte nach der Niederlage bei Stellau (1201) auf die ganze Grafschaft verzichten (1203), nur um
Befreiung aus der Gefangenschaft zu erlangen. Der dänische Waldemar II. aber ließ sich zu Lübeck als König der Dänen und
Slawen und als Herr von Nordalbingien ausrufen und ernannte den Grafen Albert von Orlamünde mit unumschränkter
Vollmacht zum Statthalter in und Schleswig. Kaiser Friedrich II. trat ihm 1214 das Eroberte förmlich ab und trennte es vom Deutschen
Reich, und der Papst bestätigte 1217 die Urkunde.
Die Übermacht Dänemarks an der Elbe und Ostsee erreichte damals ihren Gipfel; weit über die Grenzen Nordalbingiens
trug König Waldemar II. seine siegreichen Waffen. Auch Mecklenburg wurde bedroht, und nur eine Gewaltthat des Grafen Heinrich von
Schwerin, welcher den König auf der Jagd 1223 in Fünen überfiel und gefangen nach Mecklenburg führte, rettete die deutschen
Länder an der Ostsee. Während der Gefangenschaft Waldemars erhoben sich die Holsteiner.
Adolf IV., Adolfs III. Sohn schlug den ihm mit einem Heer entgegenziehenden Albert von Orlamünde bei Mölln, nahm ihn gefangen,
überlieferte ihn dem Grafen von Schwerin, nahm Lübeck und Hamburg und entriß sogar Dithmarschen der dänischen Herrschaft.
Auf die Kunde von diesen Ereignissen schloß der gefangene Waldemar 17. Nov. 1225 einen Vertrag, worin er dem
Deutschen Reich alle Länder nördlich von der Elbe bis über die Eider sowie das ganze Wendenland zurückgab, den Grafen Adolf
IV. als rechtmäßigen Herrn von Holstein, Wagrien und Dithmarschen anerkannte, ihm noch die Festung Rendsburg übergab und den Bürgern
von Hamburg und Lübeck völlige Handelsfreiheit durch ganz Dänemark bestätigte.
Nachdem er seine Freiheit erhalten, erkaufte er sich von dem Papst Honorius III. die Entbindung von seinem Eid, fiel in ein, unterwarf
die Dithmarschen nach einem kurzen Kampf und nahm die wichtige Festung Rendsburg. Dann zog er gegen Lübeck, wo ihm
ein schlagfertiges Heer der deutschen Verbündeten (Bremen, Hamburg, Lübeck: Holstein, Mecklenburg und Sachsen) unter Anführung des
Grafen Adolf IV. die Spitze bot. Die Schlacht bei Bornhövede (22. Juli 1227) entschied durch den Abfall der Dithmarschen, die bis
dahin auf des Königs Seite gestanden, zu gunsten der Deutschen und veranlaßte Waldemar, sich mit Adolf
IV. auszusöhnen und auf ewige Zeiten Verzicht auf Holstein, Stormarn und Wagrien zu leisten.
Als Adolf 1239 der Herrschaft entsagte und ins Kloster ging, folgten ihm seine beiden minderjährigen Söhne Johann (in Kiel)
und Gerhard (in Itzehoe; der dritte Ludolf, wurde Geistlicher) zunächst unter der Vormundschaft ihres Oheims,
des Herzogs Abel von Schleswig. Bei ihren Lebzeiten fand noch keine Teilung der Grafschaft statt, dieselbe erfolgte erst nach
Johanns Tod (1263). Seine Söhne Adolf V. und Johann II. begründeten 1273 die Linien Holstein-Segeberg und Holstein-Kiel, während im Westen
Holstein-Rendsburg ihrem Oheim Gerhard I. verblieb. Nach dessen Tod 1290 teilten seine Söhne gleichfalls, und
so entstanden die Linien Holstein-Plön, Holstein-Schauenburg und Holstein-Rendsburg. In betreff seiner Verfassung jedoch, sowohl dem Deutschen
Reich als auch der einheimischen Ritterschaft gegenüber, galt als Einheit, und eine Entfremdung von Gebietsteilen wurde 1307 durch
Vertrag mit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg, dem damaligen Lehnsherrn, für immer untersagt.
Zu Anfang des 14. Jahrh. bestanden jene drei Linien noch, die Plöner unter Johann III., dem Milden (1313-59), die Schauenburger
unter Adolf VII. (1315-53), endlich die Rendsburger unter Gerhard III., d. Gr. (1304-40, s. Gerhard 1). Der Aufschwung, den Dänemark
unter Erich (Menved) genommen, ließ bei dessen Tod (1319) erheblich nach, der Übermut der Großen lähmte
des Königs Arm; dennoch suchte Christoph II., Erichs Bruder und Nachfolger, nach dem Tode des Herzogs Erich II. von Schleswig dies
Herzogtum an sich zu reißen.
Bereits hatten die Dänen das ganze Land bis auf das Schloß Gottorp in ihrer Gewalt, und auch dieses hätte
erliegen müssen, wenn nicht Gerhard d. Gr., Erichs II. Schwager, 1325 seinem Neffen Waldemar V. zu Hilfe geeilt wäre und die
Dänen aus dem Land getrieben hätte. Nach Christophs Absetzung trugen die Dänen dem siegreichen Grafen von Holstein die Krone an.
Gerhard schlug sie aus, verschaffte sie aber seinem Neffen Waldemar von Schleswig, der ihm dafür dieses
Herzogtum erblich abtrat. So wurde 15. Aug. 1326 Schleswig mit Holstein vereinigt.
Gerhard, von den dänischen Reichsbaronen während der Jugend des Königs zum Reichsvorsteher und Reichsfeldherrn erwählt, ließ
sich über den Erwerb des Herzogtums Schleswig sowohl vom König Waldemar als von den Reichsständen eine
umfassende Urkunde ausstellen, die sogen. Constitutio Waldemariana, das erste historische Dokument, durch welches ausgesprochen
wird, daß »Schleswig und Dänemark niemals wieder so vereint werden sollen, daß Ein Herr sei über beide«.
Der abgesetzte König sammelte in Deutschland Anhänger, fiel wiederum in Schleswig ein, wurde aber auch diesmal von
Gerhard verjagt. Dieser ließ sich jedoch durch die Zaghaftigkeit seines Neffen Waldemar, durch das Zureden des Grafen Johann
und durch die Ermahnungen des deutschen Kaisers zur Nachgiebigkeit bewegen. Das große Hauptziel seines Strebens, die Selbständigkeit
Schleswig-Holsteins, suchte er dadurch zu erreichen, daß er die Constitutio Waldemariana neu bekräftigen und die
eventuelle Nachfolge in Schleswig sich zusichern ließ (1330). Außerdem wurde Gerhard mit Fünen belehnt, während Johann schon
vorher Fehmarn und als Pfand Laaland, Schonen und den größten Teil von Seeland erhalten hatte. Dafür gab Gerhard Schleswig seinem
Neffen Waldemar zurück, der seinerseits auf die königliche Würde verzichtete. Als aber Christoph II. ohne
irgend eine Veranlassung verwüstend in Schleswig einfiel, wurde er von