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Sein Sohn
Dietrich VII. führte
Krieg mit seinem
Bruder
Wilhelm, welchen die
Friesen zu ihrem Oberhaupt erwählt hatten, und dem
Herzog
Heinrich I. von
Lothringen; er wurde gefangen, mußte sich loskaufen und starb 1203. Auf Verlangen des
Adels folgte ihm
sein
Bruder
Wilhelm, der mit dem
Grafen
Ludwig von
Looz, dem Gemahl der Tochter
Dietrichs,
Ada, lange Zeit um
den
Besitz von Holland
zu kämpfen hatte. Dann focht er auf
Englands Seite gegen
Frankreich, wurde 1214 in der
Schlacht bei
Bouvines
gefangen, verbündete sich hierauf mit
Frankreich gegen
England, wurde deshalb von dem
Papste, dem
Bundesgenossen
Englands, in
den
Bann gethan, machte einen Kreuzzug mit und starb nach seiner Rückkehr von
Palästina
[* 2] 1228.
Sein Sohn
Florens IV. nahm am Kreuzzug gegen die Stedinger teil und verlor sein
Leben bei einem
Turnier 1234. Dessen Sohn
Wilhelm II.,
der ihm als sechsjähriger
Knabe folgte, wurde 1247, kaum 20 Jahre alt, von der päpstlichen
Partei zum
deutschen König erwählt, aber von seinen eignen Anhängern unter den
Fürsten mit Geringschätzung behandelt. Er führte
einen glücklichen
Krieg gegen
Margarete von
Flandern und wollte 1256 die rebellischen
Friesen züchtigen, verunglückte aber
auf diesem
Feldzug, indem er mit seinem
Pferd
[* 3] in einem
Sumpfe versank, in welchem sein
Leichnam erst 1282 aufgefunden
wurde.
Sein Sohn Florens V., kaum zwei Jahre alt, stand erst unter der Vormundschaft verschiedener Fürsten, trat aber schon 1266 die Regierung selbst an und herrschte kraftvoll und mit Erfolg. Er unterwarf nach zwei Siegen, [* 4] 1282 und 1287, die Westfriesen, löste Zeeland von der Lehnspflicht gegen Flandern und hob das Städtewesen durch Verleihung einer freien Gemeindeordnung. Uneinig mit einem Teil des Adels, den er sich völlig unterwerfen wollte, und auch mit seinem frühern Freunde, dem König Eduard II. von England, wurde er 1296 zu Utrecht [* 5] von einigen Edelleuten (Gysbrecht van Amstel) listigerweise aufgehoben und sollte nach England geschafft werden.
Durch die
Versuche der Seinigen, ihn zu befreien, wurden jedoch seine Entführer bewogen, ihn zu ermorden. Da sein unmündiger
Sohn
Johann II. schon 1299 starb, so folgte der Sohn
Adelheids, der
Schwester des deutschen
Königs
Wilhelm,
Johann von
Avesnes,
Graf von
Hennegau, der sich auch gegen einen
Versuch
Albrechts I., als erledigtes
Lehen für das
Haus
Habsburg
einzuziehen, glücklich behauptete, und so wurde Holland
mit
Hennegau vereinigt.
Johann II. führte lange und unglückliche
Kriege
mit
Flandern und starb 1304.
Sein Sohn
Wilhelm III. setzte den
Krieg mit
Flandern fort, schloß 1323 einen leidlichen
Frieden,
eroberte dann Westfriesland und verleibte es seinen Besitzungen ein. Im Innern hob er die
Städte, deren
Abgeordnete er zur Mitwirkung bei der
Regierung heranzog. Auch gelang es ihm, das
Bistum
Utrecht seiner
Oberhoheit zu unterwerfen.
Nach seinem (1337 in
Valenciennes erfolgten)
Tod kam sein kriegslustiger Sohn
Wilhelm IV. zur Herrschaft, der 1343 gegen
die heidnischen Litauer zog und 1345 bei Staveren im
Kampf gegen die aufrührerischen
Friesen endete.
Mit
Wilhelm IV. starb der hennegauische Mannesstamm aus, und Holland
fiel nun mit
Hennegau und
Zeeland an
Margarete, die zweite Tochter
Wilhelms III., Gemahlin
Kaiser
Ludwigs des
Bayern,
[* 6] welche dieser mit als mit einem Reichslehen belehnte.
Nach dem
Tod ihres Gemahls (1347) kehrte sie nach Holland
zurück, das unterdessen ihr Sohn
Wilhelm V. verwaltet hatte. Diesem,
dem ersten
Grafen von aus dem
Haus
Bayern, gab sie und
Zeeland unter
der
Bedingung, daß er ihr
Hennegau als
Wittum lassen sollte.
Da er es jedoch nicht that, so kam es in Holland
zum
Bürgerkrieg, in welchem sich das
Volk in zwei
Parteien spaltete,
die
Hoeks (Angelhaken), Anhänger der
Margarete, und die
Kabeljaus, Anhänger
Wilhelms. Der
Krieg wurde mit Erbitterung geführt.
In einem Seetreffen bei Veern (1351) siegten zwar die Anhänger
Margaretes, aber bei zu unvorsichtiger
Verfolgung wurden sie bei Briel geschlagen und mußten sich nach
England flüchten. Daselbst kam eine Aussöhnung zu stande,
indem bestimmt ward, daß
Margarete
Hennegau,
Wilhelm dagegen die übrigen
Provinzen behalten solle.
Margarete starb 1355, und zwei Jahre später ward
Wilhelm V. wahnsinnig, so daß er bis zu seinem
Tod (1389)
eingeschlossen werden mußte.
Nun kam der alte Zwist der
Parteien von neuem zum
Ausbruch, indem die
Kabeljaus
Wilhelms V. Gemahlin
Margarete von
Lancaster als Regentin bestätigt, die
Hoeks dagegen
Wilhelms
Bruder, den Bayernherzog
Albrecht, zum Ruwart
(Vizekönig)
haben wollten.
Letztere drangen durch,
Albrecht wurde
Regent und nach
Wilhelms
Tod (1389)
Graf von Holland.
Er begünstigte
anfangs die
Hoeks, später aber, durch seine Geliebte,
Adelheid von Polgeest, beeinflußt, die
Kabeljaus.
Dafür rächten sich die
Hoeks und ermordeten auf Anstiften von
Albrechts Sohn
Wilhelm
Albrechts Geliebte. Der Sohn floh vor
dem
Zorn seines
Vaters, versöhnte sich aber später, als
Albrecht die
Friesen angriff, wieder mit ihm, übernahm
den Oberbefehl und besiegte die
Friesen. Nach
Albrechts
Tod (1404) folgte ihm sein Sohn
Wilhelm VI. Vor seinem
Tod (1417) ließ
dieser seine Tochter
Jakobäa
(Jacqueline), welche, bis 1415 mit
Johann,
Dauphin von
Frankreich, verheiratet, sich dann mit dem
Herzog
Johann von Brabant vermählt hatte, als Erbin und Gräfin von Holland
anerkennen.
Während die
Hoeks dieser Bestimmung
Folge leisteten, unterstützten dagegen die
Kabeljaus den Vatersbruder
Jakobäas,
Johann,
Herzog von
Bayern, der früher
Bischof von
Utrecht gewesen war, aber den geistlichen
Stand verlassen hatte, um die
Regierung anzutreten,
und verhalfen demselben in der That zum
Besitz von Holland
Jakobäa, die
Johann von Brabant verlassen und den
Herzog Humfred von
Gloucester geheiratet hatte, bekriegte nun in
Gemeinschaft mit diesem ihren Oheim und ihren vorigen Gemahl,
der ihr
Hennegau vorenthielt, aber vergebens.
Sie geriet 1423 in Gefangenschaft und wurde ihrem Oheim
Philipp von
Burgund, der sich auf die
Erbschaft
Jakobäas
Hoffnung machte, ausgeliefert. Zwar gelang es ihr, aus der Gefangenschaft zu entkommen, und auch der
Herzog
Johann von
Bayern starb an
Gift 1424; allein dies alles nützte ihr nichts, indem der
Herzog von
Brabant zum
Grafen von und
Herzog
Philipp von
Burgund zum Ruwart und nächsten
Erben der
Grafschaft und
Zeeland erklärt wurde.
Jakobäa verteidigte sich
noch eine Zeitlang heldenmütig; als sich jedoch auch der
Herzog von
Gloucester von ihr scheiden ließ
und sie noch von andern
Unfällen betroffen wurde, sank ihr endlich der
Mut. In einem 1428 mit
Philipp von
Burgund geschlossenen
Vertrag
erkannte sie diesen als
Regenten von und
Zeeland sowie als Nachfolger an und behielt sich selbst bloß
Hennegau und einige Einkünfte
vor. Nach ihrem 1436 erfolgten
Tod fiel auch
Hennegau an
Burgund.
Philipp war nun im ungestörten
Besitz der ganzen
Erbschaft,
und Holland
teilte seitdem die
Schicksale
Burgunds (s. d., S. 666). Mit diesem kam es durch die
Heirat
Maries, der
Erbtochter von
Burgund, an
Maximilian von
Österreich,
[* 7]
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dann durch den Sohn Karls V., Philipp II., an Spanien,
[* 9] riß sich 1581 mit den übrigen nördlichen Provinzen von der spanischen
Herrschaft los und war eine der sieben Provinzen, welche die Republik der Vereinigten
[* 10] Niederlande
[* 11] (s. d.) bildeten. Durch Gewerbe
und Handel blühte Holland
überraschend schnell empor und war die bevölkertste und reichste
Provinz der Republik. Es trug mehr als die Hälfte der Kosten (56 Proz.) für die gemeinsame Regierung und übte auf die Politik
der Republik durch seinen obersten Beamten, den Ratspensionär, einen maßgebenden Einfluß aus.
Die reichen Handelsstädte, namentlich Amsterdam,
[* 12] waren die Hauptstützen der aristokratischen Patriotenpartei, welche die
Herrschaft der Oranier bekämpfte. 1806-1810 bildete die Provinz Holland
einen Teil des Königreichs Holland, wurde
nach der Abdankung Ludwig Bonapartes ein Teil von Frankreich (wo es zwei Departements bildete), gelangte 1813 wieder in den Besitz
des Hauses Oranien und bildete seitdem die zwei Provinzen Südholland und Nordholland (früher Westfriesland, vgl. Friesen)
des Königreichs der Niederlande (s. d.).
Vgl. Muller, Regesta hannonensia (unter den Grafen von Hennegau, Haag [* 13] 1881).