Das
Kreuz ist von
Gold
[* 14] und schwarz und weiß emailliert, ebenso der
Adler. In der Mitte des
Kreuzes befindet sich ein
Rundschild
mit dem Wappenadler; auf dem azurblauen
Ring steht vorn die
Devise: »Vom
Fels zum
Meer«, hinten: "13. Jan. 1851« und der Namenszug.
Zwischen den
Armen des
Kreuzes schlingt sich ein
Kranz von
Eichen und Lorbeer durch. Der
Adler trägt ebenfalls
die
Devise in dem blauen, den
Kopf desselben umgebenden
Bande. Der
Orden zählt vier
Grade in zehn Abstufungen;
die erstern sind
Großkomture,
Komture,
Ritter und
Inhaber.
Der
Stern vonSilber, welcher Großkomturen und
Komturen in erster
Klasse verliehen wird, ist bei den ersten
achtspitzig, bei den letzten sechsspitzig; auf demselben liegt das
Kreuz ohne
Krone. Der fürstliche hohenzollernsche
Hausorden
hat drei
Klassen und goldene
Ehren- und silberne Verdienstmedaillen. Die
Dekoration ist ein goldenes, weiß emailliertes, schwarz
gerändertes, achteckiges
Kreuz mit dem hohenzollernschen Stammschild, im blauen
Ring: »FürTreue und
Verdienst«
und zwischen den
Armen einen Lorbeer- und Eichenkranz. Das
Kreuz dritter
Klasse ist von
Silber. Das
Band
[* 15] ist weiß und dreimal
schwarz gestreift. Die
Fürsten von
Hohenzollern verleihen den
Orden nach Einholung der königlichen Zustimmung.
Bogen,
[* 16] ein von dem nördlichen Teil des
Böhmerwaldes gegen das
Becken von
Furth vorspringender kurzer Bergrücken,
dessen höchste
Erhebungen der
Burgstall (980 m), mit vortrefflicher Aussicht nach N., und der Eckwies (1067 m) sind.
Bürgerschule. Diese Bezeichnung, namentlich durch des
AbtesResewitz seiner Zeit vielgelesenesBuch
»Von der
Erziehung des
Bürgers« (1773) in
Gang
[* 17] gebracht, wurde ehedem ganz oder fast gleichbedeutend mit dem
Namen
»Realschule«
gebraucht. Allmählich aber setzte sich der Unterschied dahin fest, daß die nicht vollständigen, einfacher organisierten
Realschulen als höhere
Bürgerschulen bezeichnet wurden. So waren nach der preußischen Prüfungsordnung vom höhere
Bürgerschulen diejenigen Realanstalten, welche dem
Lehrplan der
Realschule erster
Ordnung in den untern sieben Jahrgängen folgten,
aber der zweijährigen
Prima derselben entbehrten.
Daneben entstanden aber, zunächst in den neuen
Provinzen (besonders
Kassel),
[* 18] andre, sogen. lateinlose, höhere
Bürgerschulen,
die den
Lehrgang aus sechs Jahresklassen (statt jener sieben) einschränkten und die
Schüler mit erlangter
wissenschaftlicher Befähigung für den einjährig-freiwilligen Heeresdienst entließen. Bei der Neugestaltung der
Lehrpläne
der höhern Unterrichtsanstalten vom hielt der
Minister v.
Goßler diese letztere Bezeichnung fest, während die
von 1859, wie die
Realschule erster
OrdnungRealgymnasium, so ihrerseits
Realprogymnasium wurde.
namentlich in Preußen ist kein günstiges Zeugnis für die Kräftigkeit und das Selbstbewußtsein dieser Berufsschicht. Auch
die zugelassene Verbindung der höhern Bürgerschulen mit mittlern gewerblichen Fachschulen, welche in zwei aufsteigenden Klassen
die Schüler, welche die erstern durchlaufen haben, für maschinen-technische oder chemisch-technische Gewerbe vorbildet, ist
nur an wenigen Orten verwirklicht worden. Im allgemeinen Interesse ist den höhern Bürgerschulen die weiteste
Verbreitung und der kräftigste Aufschwung zu wünschen. Der Lehrplan (in Stunden) der höhern Bürgerschule ist in Preußen
seit folgender:
Eine Erweiterung des Zeichenunterrichts ist durch Ansetzung von zwei besondern Stunden für Linearzeichnen gestattet, die
auch als fakultative eingerichtet werden können. Für Turn- und Singunterricht in je zwei wöchentlichen
Stunden ist außerdem Sorge zu tragen.