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Oberamt Hechingen begreift das ehemalige Fürstentum Hohenzollern-Hechingen oder die alte Grafschaft Hohenzollern, [* 2] während der übrige Teil des Landes Hohenzollern-Sigmaringen bildete, das in das Oberland und Unterland zerfiel (beide durch Hohenzollern-Hechingen getrennt). In judizieller Hinsicht gehört der Regierungsbezirk mit einem Landgericht (für die fünf Amtsgerichte zu Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Sigmaringen und Wald) zum Ressort des Oberlandesgerichts Frankfurt [* 3] a. M.; in katholischen Kirchensachen ist er dem Erzbistum Freiburg [* 4] unterstellt. S. Karte »Württemberg«.
Vgl. v. Viebahn, Erinnerungen aus Hohenzollern (Berl. 1853);
Cramer, Die Grafschaft ein Bild süddeutscher Volkszustände (Stuttg. 1873).
Geschichte des hohenzollerischen Fürstenhauses.
Das Geschlecht der Hohenzollern (abzuleiten von Söller = Höhe) wird nur in unglaubwürdigen Sagen mit dem altrömischen Patriziergeschlecht der Colonnas oder dem gotisch-lombardischen der Colaltos in Verbindung gebracht. Begründeter ist die Annahme, daß es mit dem schwäbischen Geschlecht der Burchardinger (auch bei den Hohenzollern kehrt der Name Burchard oft wieder) zusammenhängt, welche ihren Stammbaum bis in die Zeit Karls d. Gr. hinaufführten, 914 das Herzogtum Schwaben gewannen, aber 973 mit Burchard V. ausstarben.
Historisch nachweisbar sind erst »Burchard und Wezel von Zolorin«, wahrscheinlich Brüder, welche 1061 in einer der Fehden während Kaiser Heinrichs IV. Jugend fielen. Wezels Sohn Adelbert von Zollern-Haigerloch gründete 1095 ein Kloster zu Alpirsbach im Schwarzwald; mit seiner Tochter, der frommen Irmintrud, mag dieser Zweig erloschen sein. Burchard II., des obigen Burchard Sohn, ein Verwandter des Staufers Friedrich, Herzogs von Schwaben, setzte das Geschlecht fort.
Von Burchards II. vier Söhnen, Burchard, Egino, Friedrich und Gottfried, begründete der erste das Geschlecht der Grafen von Hohenberg (s. d.), welches 1486 ausstarb. Dem zollerischen Zweig waren die Hohenberger meist verfeindet; deshalb fielen ihre Besitzungen nicht an jenen, sondern an Österreich, [* 5] Württemberg, Pfalz und Baden. [* 6] Graf Friedrich I., der dritte Sohn, erbte die Stammburg, begleitete den Kaiser Heinrich V. nach Italien [* 7] und starb um 1115. Friedrich II., sein Sohn (gestorben um 1139), war bei Kaiser Lothar und später bei Konrad III. sehr angesehen, gleichwie sein jüngerer Bruder, Berthold, in der Folge bei Friedrich Barbarossa.
Graf Friedrich III. (gest. 1201), ursprünglich von seiner frommen Mutter für das Kloster bestimmt, war vielmehr berufen, den irdischen Glanz seines Hauses zu erhöhen. Er vertrat entschieden die Partei der Staufer, war im Rat Friedrich Barbarossas, Heinrichs VI. und Philipps von Schwaben höchst angesehen und wurde nach seiner Vermählung mit der Gräfin Sophie von Raabs, der Erbtochter des Burggrafen Konrad II., 1191 mit der Burggrafschaft Nürnberg [* 8] belehnt. Wie viele seiner Nachkommen ist er im Kloster Heilsbronn beigesetzt. Seine Söhne Friedrich IV. und Konrad III. regierten zunächst beide Länder gemeinschaftlich und begründeten erst 1227 durch Teilung, Friedrich IV. die schwäbische, Konrad III. die fränkische Linie.
Die jüngere, fränkische Linie hat schon in ihrem Stifter eine hervorragende Persönlichkeit aufzuweisen. Da es bei den Hohenzollern von jeher Tradition war, zu Kaiser und Reich zu stehen, so sehen wir Konrad III. immer auf der Seite des nach seiner Ansicht rechtmäßigen Herrschers. Zuerst diente er mit Aufopferung Friedrich II., wurde von diesem für wert gehalten, Berater seines Sohns, des Königs Heinrich, zu werden und später das eingezogene Herzogtum Österreich zu verwalten.
Als aber der Kaiser dem Bann des Papstes verfiel und die Fürsten ihre Stimmen auf den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen vereinigten, rief die Stimme der Pflicht Konrad auf diese Seite. Doch scheint sein Herz bei dem Staufer geblieben zu sein, denn als sich Friedrich II. auch über den Tod des Landgrafen hinaus behauptete, widmete Konrad seine Dienste [* 9] wieder dem Staufer, dem jungen Konrad IV. Mehr Konsequenz zeigte Konrads III. Sohn und Nachfolger Friedrich III. (1261-97), indem er immer den Staufern treu blieb.
Später nahm er an allen wichtigen Handlungen Rudolfs von Habsburg teil: in der entscheidenden Schlacht auf dem Marchfeld trug er die Sturmfahne und half den Sieg entscheiden;
er suchte auch, freilich vergebens, 1290 zu Erfurt [* 10] Albrechts (I.) Wahl zum König durchzusetzen.
Ihm folgte sein jüngerer, unmündiger Sohn, Friedrich IV. (der ältere, Johann, starb früh), 1297-1332. Erst unter Kaiser Heinrich VII. trat er ins öffentliche Leben ein, begleitete den jungen Johann mit einem Heer nach Böhmen [* 11] (1310) und folgte Heinrich auf seinem Römerzug. Bei der Doppelwahl 1314 stellte er sich auf die Seite Ludwigs von Bayern [* 12] und entschied zu dessen gunsten die Schlacht bei Mühldorf; den »Retter des Reichs« nannte ihn Ludwig. Nach Friedrichs Tod hielten seine Söhne Johann II. (gest. 1357) und Albrecht der Schöne auf bayrischer Seite aus, schlossen aber 1347 mit Karl IV., der jetzt allein deutscher König war, Frieden.
Mit Entschiedenheit ergriff Johanns Sohn Friedrich V. (1358-97) Karls IV. Partei und erhielt zum Lohn 1363 die reichsfürstliche Würde. Als er 1397 abdankte (gest. 1398), überließ er die Burggrafschaft seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. Johann starb, ohne Nachkommen zu hinterlassen, 1420; Friedrich VI. mehrte durch die Erwerbung der Mark Brandenburg [* 13] 1415 den Glanz seines Hauses und begründete dessen welthistorische Stellung. Elf hohenzollerische Kurfürsten von Brandenburg folgten auf Friedrich I.; der letzte, Friedrich III., setzte sich als Friedrich I. die preußische Königskrone aufs Haupt. Der siebente König, Wilhelm I., vereinigte 1871 an demselben Tag als Kaiser alle deutschen Lande zu einem mächtigen Reich.
Vgl. Brandenburg und Preußen. [* 14]
Von der brandenburgischen Hauptlinie zweigten sich die Nebenlinien Ansbach [* 15] (s. d.), Baireuth [* 16] (s. d.) und Schwedt [* 17] (s. d.) ab, welche inzwischen sämtlich erloschen sind.
Die ältere, schwäbische Linie ward von Friedrich IV. mit dem Löwen [* 18] (gest. 1251) begründet. Seine Enkel Friedrich der Ritter (gest. 1298) und Friedrich von Merkenberg (gest. 1302) stifteten bei der Teilung 1288, jener die Hohenzollerische, dieser die Schalksburger Linie. Letztere starb schon 1408 aus. Inzwischen spaltete sich auch der Hauptzweig, denn des ritterlichen Friedrich Enkel Friedrich der alte Schwarzgraf (1333-1373 oder 1379) teilte 1344 mit seinem jüngern Bruder, Friedrich, genannt der Straßburger (gestorben zwischen 1365 und 1367). Während der schwarzgräfliche Stamm schon mit des alten Schwarzgrafen gleichnamigem Sohn, dem tapfern Kämpfer von Sempach, 1412 erlosch, blühte der Straßburger weiter. Doch auch er hatte sich 1401 gespalten, dem erlauchten Geschlecht zum Unglück. Denn keine Eintracht herrschte zwischen den Brüdern Friedrich, genannt der Öttinger, und Eitelfriedrich I. Trotz der Teilung (1402), bei welcher dem Öttinger die Stammburg zufiel, richteten in wildem Haß die Brüder die ¶
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Waffen [* 20] gegeneinander. Weder die Grafen von Württemberg noch der stammverwandte Friedrich I. von Brandenburg vermochten eine dauernde Versöhnung zwischen ihnen herzustellen. Schließlich blieb Eitelfriedrich Sieger, denn der raublustige Öttinger hatte sich noch die Feindschaft des schwäbischen Städtebundes und der Gräfin Henriette von Württemberg zugezogen. Es war ein Unglückstag, jener als Städter und Württemberger die hohe Zollernburg stürmten und, des kaiserlichen Befehls eingedenk, von Grund aus zerstörten. Damals entkam der Öttinger; später brachte er längere Jahre in württembergischer Gefangenschaft zu, und als sich ihm (um 1440) die Thüren des Kerkers öffneten, erschien er völlig verwandelt. Nicht nach weltlicher Macht stand sein Sinn, zum Heiligen Land pilgerte er und fand dort seinen Tod (1443). Mit ihm erlosch sein Geschlecht und der Hader dazu. So konnte denn Eitelfriedrichs I. (gest. 1439) Sohn Jost Niklaus die zollerischen Lande wieder vereinigen. Er trat seinen brandenburgischen Verwandten näher, besonders dem fränkischen Albrecht Achilles.
Mit vereinten Kräften begann man 1454 den Neubau der Stammburg und vollendete ihn in wenigen Jahren. Auch Josts Söhne waren den Brandenburgern zugethan, denn als er 1488 starb, einigte sich der älteste, Graf Eitelfriedrich II., mit seinen Brüdern dahin, daß sie einander beerben, im Fall des Aussterbens ihres Geschlechts aber die brandenburgischen Vettern ihnen folgen sollten. Dies ist die erste Erbverbrüderung Hohenzollerns mit Brandenburg. Eitelfriedrich II. wurde 1495 von dem ihm wohlwollenden Kaiser Maximilian I. zum Kammerrichter an dem eben errichteten Reichskammergericht ernannt, und diese Würde blieb in seinem Geschlecht erblich. Derselbe (oder schon sein Vater) erließ die hohenzollerische Landesordnung, ein Gesetzbuch für sein Land. Sein Enkel Karl I. (Haupt des Geschlechts 1558-76) erhielt 1534 vom Kaiser Karl V. die Grafschaften Sigmaringen und Vehringen als Reichslehen. Bei seinem Tod stifteten seine Söhne Eitelfriedrich IV. und Karl II. 1576, jener die Linie Hohenzollern-Hechingen, dieser Hohenzollern-Sigmaringen.
In Hohenzollern-Hechingen ordnete Eitelfriedrich IV. die unter seinen Vorgängern verwahrloste Verwaltung von neuem. Doch handhabte er die Regierung in manchen Dingen zu energisch und erregte besonders durch eine strenge Jagd- und Waldordnung den Unwillen der Bauern. Ähnlich verfuhren mehrere seiner Nachfolger, und so haben wir denn von 1584 bis 1796 nicht weniger als 15 Aufstände der Bauern von Hohenzollern zu verzeichnen. Eitelfriedrichs Sohn Johann Georg (1605-1623) wurde 1623 von Kaiser Ferdinand II. in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Er und sein Haus waren katholisch geblieben.
Dennoch hatte das Land im Dreißigjährigen Krieg viel zu leiden. Die Stammburg wurde 1634 von den Württembergern eingenommen; das ganze Ländchen blieb fast ein Jahr lang von ihnen besetzt, bis 1635 die Bayern erschienen und nun ihrerseits von der Burg Besitz nahmen. 1650 lösten die Kaiserlichen jene ab, und Kaiser Ferdinand III. nahm das Land unter seine Administration. Erst Philipp Christoph Friedrich (1661-71) erhielt sein Erbe wieder zu eigner Verwaltung. Doch behielt sich der Kaiser (Leopold I.) vor, die Burg erforderlichen Falls besetzen zu dürfen, und dies Vorrecht verblieb seinen Nachkommen bis 1798. Fürst Friedrich Wilhelm (1671-1735) schloß, zunächst unter Vormundschaft, 1695 die denkwürdige Erbeinigung mit dem kurfürstlichen Haus Brandenburg, welcher auch Hohenzollern-Sigmaringen beitrat und der Kaiser beistimmte.
Danach sollte im Fall des Aussterbens der schwäbischen Linie das ganze Land an Brandenburg fallen. Friedrich Wilhelms Großneffe Hermann Friedrich Otto (1798-1810) trat 1806 dem Rheinbund bei; sein Sohn Friedrich Hermann Otto ging jedoch 1813 zu den Verbündeten über und schloß sich 1815 dem Deutschen Bund an. Schon 1798 war in dem sogen. Landvergleich die Leibeigenschaft aufgehoben, waren die Steuerverhältnisse neu geordnet worden. 1833 kam eine Gemeindeordnung, 1835 eine Stadtordnung hinzu.
Allein das Jahr 1848 rief auch in Hohenzollern Unruhen hervor, welche zu der Verfassung vom führten. Eine Landesdeputation von 15 Mitgliedern war fortan »das einzige gesetzliche Organ des Landes, um die Wünsche desselben an den Regenten gelangen zu lassen und mit der Regierung zu verhandeln«. Doch es kam zu Zerwürfnissen zwischen Regierung und Volksvertretung, und 6. Aug. rückten preußische Truppen ein und besetzten Hohenzollern wie Sigmaringen. Der Fürst Friedrich Wilhelm Konstantin (1838-50, s. Friedrich 25) trat, der Herrschaft müde, in einem Vertrag sein Land an Preußen ab, behielt seine Güter und Zehnten in und wurde mit einer lebenslänglichen Jahresrente von 10,000 Thlr. bedacht. Am wurde der von den preußischen Kammern genehmigte Vertrag in Berlin [* 21] ratifiziert.
Schon 3. Febr. hatte der Fürst das Hechinger Haus-Fideikommißvermögen an Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen gegen eine lebenslängliche Zahlung von 40,000 Gulden jährlich abgetreten. König Friedrich Wilhelm IV. nahm 12. März das Land in Besitz und die Erbhuldigung in beiden Teilen entgegen. Mit dem Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin starb die Linie Hohenzollern-Hechingen im Mannesstamm aus. Die Wiederherstellung der Stammburg wurde 1846 von allen drei Linien des Hauses begonnen und seit 1850 namentlich von Friedrich Wilhelm IV. betrieben (s. S. 635). Am nahm König Wilhelm I. in der in neuem Glanz prangenden Feste die Glückwunschadresse des norddeutschen Reichstags entgegen.
In Hohenzollern-Sigmaringen wurde Johann, der Sohn Karls II., des Stifters dieser Linie, 1623 in den Reichsfürstenstand erhoben. Unter seinem Enkel Maximilian I. (1681-89) kamen Besitzungen in den Niederlanden an das Haus. In diesen begründete 1712 einer seiner Enkel, Franz Wilhelm (gest. 1737), die Nebenlinie der Grafen von Bergh, welche jedoch schon 1781 mit dem Tod seines Sohns Johann Baptist Oswald Franz erlosch. Sein Vetter, Fürst Karl Friedrich (1769-85), vereinigte dieselben mit dem Stammland (1785), und wenn sie auch der Sohn des eben Genannten, Anton Aloys (gest. 1831), im Lüneviller Frieden (1801) verlor, so wurde er schon 1803 im Reichsdeputationshauptschluß, noch mehr, als er 1806 dem Rheinbund beitrat, durch zahlreiche Herrschaften und Klöster in Schwaben entschädigt.
Das Land wurde 1815 in den Deutschen Bund aufgenommen. Fürst Karl (s. d.) gab eine landständische Verfassung, infolge deren eine Versammlung von 2 Standesherren, 1 Geistlichen und 14 Gemeindeabgeordneten alle drei Jahre das Budget beraten sollte. Allein die drückenden Steuern (sie waren von 1818 bis 1848 um das Sechsfache gewachsen!) und das Beispiel der benachbarten Lande riefen auch hier 1848 eine Revolution hervor. Die Folge davon war die Abdankung des Fürsten Karl zu gunsten seines Sohns Karl Anton (s. Karl) Im folgenden Jahr steigerten sich die Differenzen zwischen Regierung und Volksvertretung, ¶