unterdrückt wird. als
Affekt tröstet zwar, aber
nur für den
Augenblick und nur wie ein willkommener
Rausch, der schmeichelhafte
Traumbilder heraufführt; nur die auf
Gründe (philosophische, religiöse, empirische) bauende
Zuversicht gewährt nachhaltigen
Trost. Jene ward daher wohl als beflügelten
Schrittes einhereilende
Göttin mit leichtem, durchsichtigem Gewand, diese dagegen,
die als »göttliche
Tugend«, mit
Glauben und
Liebe vereinigt, auch Hoffnung heißt, wird als ruhende Gestalt,
auf einen ehernen
Anker
[* 2] gestützt, dargestellt.
mathematische, in der Wahrscheinlichkeitsrechnung, wenn es sich um einen bei einem
Spiel, einer
Wette u. dgl.
zu erwartenden
Gewinn handelt, das
Produkt aus der
Größe dieses
Gewinns und der mathematischen
Wahrscheinlichkeit
des Gewinnens (vgl.
Wahrscheinlichkeit). Beispielsweise soll
die m. Hoffnung, berechnet werden, welche derjenige hat, dem ein
Gewinn
von 100 Mk. zufällt, wenn er auf einen Wurf mit zwei
Würfeln eine
Summe wirft, welche 8 übersteigt. Mit zwei
Würfeln sind
im ganzen 36 Würfe möglich; davon geben 10 eine größere
Summe als 8; die
Wahrscheinlichkeit zu gewinnen
ist also 10/36 = 5/18, und
die m. Hoffnung, beträgt sonach 100 . 5/18 = 27,78 Mk.
Wäre der Einsatz des Spielers gerade so groß,
so würde er bei sehr vielmaliger Wiederholung des
Spiels im ganzen weder einen
Gewinn noch einen Verlust
haben.
(Emtio spei),
Kauf einer ihrer Entstehung und
Existenz nach ungewissen
Sache, wie z. B. der
Kauf der künftigen
Ausbeute eines
Bergwerkes und andre derartige »gewagte« Kaufgeschäfte. Der
Vertrag ist gültig, und der Kaufpreis muß bezahlt
werden, auch wenn die gehoffte
Sache nicht zur Entstehung kommt, also z. B., wenn das fragliche
Bergwerk gar keine
Ausbeute liefert. Verschieden davon ist die sogen.
Emtio rei speratae,
Kauf einer gehofften
Sache, d. h. einer
Sache, die der
Existenz nach gewiß und nur nach
Quantität und
Qualität unbestimmt ist, wie z. B. der
Kauf von
Früchten auf
dem
Halm. Hier ist die Gültigkeit desVertrags durch die
Existenz des Kaufgegenstandes bedingt. - Über
Hoffnungskauf
(Promessengeschäft) im
Börsenverkehr s.
Heuer.
(Kammerfurier), unterer Hofbeamter, welcher namentlich mit der Überwachung des
Ordnungs- und
Sicherheitsdienstes
an den
Höfen und in den fürstlichen
Schlössern, aber auch mit Dienstleistungen in der Hofökonomie betraut ist. An manchen
Höfen findet der auch im Hofzeremoniell Verwendung, so z. B. in
Österreich,
[* 3] woselbst aber der
Kammerfurier auf einer höhern Rangstufe steht als der Hoffurier. Beide führen am
WienerHof
[* 4] im Zeremoniendienst,
in welchem sie zu
Fuß oder zu
Pferd
[* 5] erscheinen, einen Zeremonienstab. Bei Hofreisen fungiert gewöhnlich ein
Kammerfurier als
Quartiermeister für die
Person und für die
Familie des Monarchen, während ein Hoffurier für den Hofstaat in
entsprechender
Weise thätig ist.
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Kassel,
[* 6] an der
Esse und der
LinieSchwerte-Kassel der Preußischen
Staatsbahn, hat 2 evang.
Pfarrkirchen, ein
Amtsgericht, ein
Realprogymnasium,
Buch- und Steindruckerei, Malzfabrikation, Spiritusbrennerei,
eine chemische
Fabrik, Holzschneidereien, Ziegeleien, eine
Fabrik für Militärputzeffekten, bedeutende
Waldungen und (1885) mit
Garnison (ein Dragonerregiment Nr. 5) 4343 meist evang.
Einwohner. - Hofgeismar gehörte ursprünglich zur
GrafschaftDassel und kam im 13. Jahrh. an Kurmainz, später
an
Hessen.
[* 7] Nordöstlich
dabei das Schlößchen
Schönburg und das
Bad
[* 8] Hofgeismar mit eisenhaltigenQuellen.
Paulus (von), ausgezeichneter
Organist und
Komponist, geb. 1459 zu
Radstadt im Salzburgischen, gest. 1537 in
Salzburg,
[* 11] kam 1493 nach
Wien
[* 12] und wurde bald darauf Hoforganist
KaiserMaximilians I., der ihn so hoch schätzte, daß er ihn
in den Adelstand erhob. Nicht weniger wurde er vom König
Ladislaus von
Ungarn
[* 13] geehrt, welcher ihm nach
einer Musikaufführung in der
Wiener Stephanskirche den
Orden
[* 14] des
GoldenenSporns verlieh und ihm den
Ritterschlag erteilte. Als
Virtuose glänzte Hofhaimer nicht nur auf der
Orgel, sondern auch auf der
Laute; als
Komponist hat er die Litteratur dieser beiden
Instrumente
wesentlich bereichert, namentlich aber durch seine Vokalwerke: weltliche mehrstimmige
Lieder,
Oden des
Horaz u. a., welche in verschiedenen Sammlungen des 16. Jahrh.
erschienen sind (z. B.
»Harmoniae poeticae«, 1539; neu hrsg. von Achleitner, Salzb.
1868), neben Hofhaimer
Isaak und
Ludwig Senffl epochemachend gewirkt.
bis 1848 oberste Behörde für das gesamte österreichische Heerwesen, leitete die
Verwaltung, aber auch die Thätigkeit des
Heers, was namentlich im
Felde durch die Abhängigkeit, in der die Befehlshaber vom
Hofkriegsrat standen, sich oft auf nachteilige
Weise fühlbar machte. Der Hofkriegsrat wurde 1556, als
Österreich noch kein stehendes
Heer besaß,
von
Ferdinand I. eingesetzt. 1566 errichtete
Maximilian II. einen zweiten Hofkriegsrat mit Sitz in
Graz,
[* 21] der erst
um 1749 wieder aufgehoben wurde.
Den
Wiener Hofkriegsrat reorganisierte nach dem Siebenjährigen
KriegGrafLacy, der aus der
Fülle der über das Heerwesen gegebenen Vorschriften
ein geschlossenes Ganze bildete; in eine der Neuzeit entsprechende Behördenform brachte ihn der
ErzherzogKarl,
Präsident von 1801 bis 1805, und in dieser
Verfassung blieb er, bis nicht zum wenigsten seine allgemeine Unbeliebtheit die
Aufhebung dieser Behörde und ihre Umwandlung in das k. k.
Kriegsministerium herbeiführte.
der
Ort, wo ein
Fürst mit seinem Hofstaat seinen vorübergehenden Aufenthalt nimmt, womit früher allerlei
zeremoniöse Feierlichkeiten,Feste etc. verbunden waren.¶