namentlich in folgenden
Punkten ab. Das neuere
Anerbenrecht steht im
Einklang mit der modernen freiheitlichen Agrarverfassung
und der Rechtsgleichheit. Es ist kein
Zwangsrecht mehr, die Dispositionsfreiheit des
Erblassers und des
Anerben ist gewahrt.
Der
Anerbe ist nicht mehr alleiniger
Erbe in den Grundbesitz, sondern nur ein vor seinen
Miterben bevorzugter
Miterbe, dem allerdings das
Eigentum an dem
Gut, nicht aber auch der Wert desselben ausschließlich zufällt.
Seine Bevorzugung ist eine viel geringere, sie ist gesetzlich fixiert und nur so weit noch vorhanden, als es zur Erreichung
des im öffentlichen
Interesse liegenden
Zweckes dieser
Gesetzgebung unumgänglich notwendig ist. Außerdem ist das
neuere
Anerbenrecht in den meisten neuern
Gesetzen nicht mehr ausschließlich auf den bäuerlichen Grundbesitz beschränkt
und das Höferecht nur ein indirektes Intestaterbrecht.
»Teutschland nach seiner natürlichen
Beschaffenheit und
seinen frühern und jetzigen politischen Verhältnissen« (das. 1838).
Er gab den gothaischen »Hofkalender«
von 1801 bis 1816, das
»Magazin für die gesamte
Mineralogie« (Leipz. 1800) und mit
Jacobs das Werk »Der
ThüringerWald« (Gotha
1807-12) heraus.
Von seinen zahlreichen Architekturstücken, deren
Motive er mit Vorliebe Rokokobauwerken und italienischen
Städten entnahm,
sind zu nennen: Rokokozimmer,
Inneres der
Münchener Frauenkirche, Renaissancegemach, mit einer schreibenden
Dame staffiert
(alle 1860);
Josepha von, verdiente
Dante-Übersetzerin, geb. zu
Wien, bildete sich durch das
Studium neuerer
Sprachen und
Litteraturen sowie der
Philosophie des ihr persönlich befreundeten
AntonGünther (s. d.) zur
Erzieherin, Übersetzerin
und philosophischen Schriftstellerin aus, leitete von 1848 bis 1858 als Vorsteherin die kaiserliche Erziehungsanstalt
für Töchter k. k. Beamten in
Wien und widmete sich, als sie diese
Stellung ihrer
Gesundheit wegen aufgeben mußte, bis an
ihren
Tod ausschließlich litterarischen
Arbeiten.
meist ursprünglich als Beiträge zu
Günther und Veiths philosophischem
Taschenbuch »Lydia«
(Wien 1850-51) verfaßt, wurden nach ihrem
Tod von ihrem
Bruder Joh. v. unter dem
Titel:
»Licht- und Tonwellen« (2. Aufl., das. 1871) gesammelt
herausgegeben.
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