deren
Kampf mit ihrem Sohn
Wilhelm V. (um 1350) über die Herrschaft in
Holland, deren Gegner sich
Kabeljaus nannten, indem sie
ihre Feinde, wie der
Kabeljau die bleiernen Lockfische, verschlingen wollten. Der Streit der beiden
Parteien dauerte auch nach
Margaretens und
Wilhelms V.
Tod fort, entbrannte von neuem in großer Heftigkeit unter
Jakobäa von
Bayern
[* 2] 1417-36 und ward erst nach deren
Tod von
Philipp vonBurgund beigelegt.
»Geschiedkundig overzicht der beoefening
van kunsten en wetenschappen in Nederlandsch-Indië«, ferner
»Batavia in 1740«, »Onderzoek naar de oorzaken van het onderscheid
tusschen de Soendaneezen en eigenlijke Javanen«, endlich »Aanteekeningen
omtrent de Badoeïnen in het zuiden van Banten« heraus und übersetzte das alte malaiische Gedicht »Bidasari«.
Seine
Schrift, die sich mit der
Emanzipation der Sklaven im niederländischen
Indien
(»De emancipatie der slaven in Ned.-Indië«,
1848) beschäftigt, machte das größte Aufsehen. 1848 kehrte Hoëvell nach
Holland zurück, wo
er an die
Spitze der liberalen kolonialen
Bewegung trat. Er wurde in die
Kammer gewählt, der er 14 Jahre als einer der glänzendsten Redner angehörte;
seine
Reden, eine lange
Verteidigung der
SacheIndiens, gab er selbst noch in 4
Bänden (»Parlementaire redevoeringen«,
Zalt-Bommel
1862-65) heraus.
Schon früher hatte er »Uit het indische leven« (1860),
Skizzen, die auch großes litterarisches
Verdienst
haben, veröffentlicht. 1862 wurde er zum
Staatsrat ernannt und starb im
Haag.
[* 4]
(spr. hufen),Jan van der, Naturforscher, geb. zu
Rotterdam,
[* 5] studierte in
Leiden
[* 6]
Naturwissenschaften und
Medizin, dann in
Paris
[* 7]
Zoologie, ließ sich als
Arzt in seiner Vaterstadt
nieder, folgte aber 1826 einem
Ruf nach
Leiden, ward daselbst 1835 zum ordentlichenProfessor der
Zoologie
ernannt und starb In seinem Hauptwerk, dem »Handboek der dierkunde«
(Leiden 1827-33, 3 Bde.; 2. Aufl.,
das. 1846-55; deutsch von
Leuckart, Leipz. 1847-56, 2 Bde.),
suchte er die ganze
Zoologie physiologisch aufzufassen. Außerdem schrieb er: »Recherches sur l'histoire naturelle et l'anatomie
des limaces«
(Leiden 1838);
»Redevoeringen en verhandelingen« (Amsterd.
1846; deutsch, Berl. 1848);
»Bijdragen tot de naturlijke geschiedenis van den Negerstam«
(Leiden 1842) und »Philosophia zoologica«
(das. 1864): mit de
Vriese gab er die »Tijdschrift voor naturlijke Geschiedenis en
Physiologie« heraus. -
Sein älterer
Bruder,
Cornelis Pruys van der Hoeven, geb. zuRotterdam, seit 1824
Professor der
Medizin an der
Universität
in
Leiden, gest. schrieb mehrere vortreffliche Werke über
Pathologie und Geschichte der
Medizin: »Initia disciplinae
pathologicae«
(Leiden 1834);
vonHoënegg,Matthias, luther. Streittheolog, um 1580 zu
Wien
[* 8] aus altadligem Geblüt entsprossen, studierte in
Wittenberg
[* 9]
Theologie, hielt sodann seit 1600 daselbst Vorlesungen, ward 1603
Superintendent zu
Plauen
[* 10] und 1612 kursächsischer
Oberhofprediger in
Dresden,
[* 11] wo er, ein ebenso strenger
Lutheraner wie Gegner der
Reformierten, seinen Einfluß
auf den
KurfürstenJohannGeorg I. dazu benutzte, diesen im Dreißigjährigen
Krieg der gemeinsamen protestantischen
Sache zu
entfremden. Er war es, der, wie man sagte für kaiserliches
Geld,
JohannGeorg 1635 zum
Abschluß des für die
Evangelischen so
nachteiligen
PragerFriedens überredete. Hoë von Hoënegg starb 1645 in
Dresden. Er schrieb »Commentarii in Joannis Apocalypsin«
(Leipz. 1610-40, 2 Bde.).
[* 12]freier, eingefriedigter Platz, besonders der
Raum neben einem Gebäude, zu demselben gehörig und mit
Mauern, einem
Geländer oder mehreren Gebäuden eingeschlossen. Bei größern Bauwerken unterscheidet man Vorder- und Hinter- oder
Haupt- und
Nebenhöfe.
Landwirtschaftlich versteht man unter auch ein ganzes
Gut mit
Feldern etc. oder bloß den gesamten
Gebäudekomplex
(Gehöft). Hofraum oder
Hofraite heißt dann der von diesem umschlossene
Raum. Man liebt die
Anlage im (länglichen)
Viereck,
[* 13] damit vom
Wohnhaus
[* 14] aus alles übersehen werden kann, zieht aber da, wo sehr weitläufige Bauten nötig sind, dieAnlage
von Querbauten vor, um nicht zu viel Hofraum mit unnötigen Unterhaltungskosten
(Pflaster, Reinigen etc.) zu haben. In solchem
Fall kann im Mittelbau ein
Turm
[* 15] mit Uhrwerk und Verwalterstube zu freiem Überblick angebracht werden.
Gebäude mit feuergefährlichen
Anlagen vereinigt man wohl in einem besondern Hof, freier (Maschinenhof, Brennereihof etc.),
sowie man auch gesonderte
Höfe für Futteraufbewahrung (Feimenhof),
Stallungen
(Viehhof), Schäferei (Schafhof
etc.) hat. Für die ganze Hofanlage wird vorteilhaft die Mitte der Längsachse des
Gutes gewählt, oder es entscheidet die
Nähe des
Wassers, der Landstraße etc. Bei kleinern
Anlagen bringt man die Düngerstätte in der Mitte des
Hofs an, damit sie
von allen
Stallungen gleich zugänglich sei und bequeme An- und Abfahrt biete.
Wenn möglich, sollen die
Ställe nach
Norden,
[* 16] das
Wohnhaus nach
Süden liegen. Übersichtlichkeit und Vermeidung jeglicher Art
von
Luxus sind Hauptbedingungen für die
Anlage eines
Hofs. In Gebirgsgegenden mit starkem Schneefall bringt man überdachte
Gänge zwischen und vor den Gebäuden an, anderwärts nur erhöhte
Steinwege
(Heisten). Hof, freier heißt auch oft
in Dörfern der herrschaftliche
Besitz im
Gegensatz zu den
Gehöften der
Bauern, Hofbauer der
Besitzer des größten
Gutes. In
manchen
Ländern wird das zur
Anlage des
Hofs erforderliche
Areal nicht mit zur
Grundsteuer herangezogen oder überhaupt steuerfrei
gelassen, weil keinen
Ertrag gebend.
[* 12] ein weißlicher oder farbiger
Kreis
[* 17] um die
Sonne
[* 18] oder den
Mond.
[* 19] Man unterscheidet kleinere und größere
Höfe, von
denen die letztern oft in
Verbindung mit
Nebensonnen oder
Nebenmonden und andern Lichterscheinungen auftreten. Die kleinern
Höfe
(Lichtkränze) werden am
Mond häufiger beobachtet als an der
Sonne, weil das
Licht
[* 20] der letztern das
des
Hofs überstrahlt. Sie entstehen, wenn die
Luft entweder mit
Dünsten so schwach erfüllt ist, daß die Lichtstrahlen nicht
zu sehr zurückgehalten werden, oder wenn dünne
Wolken am
Himmel
[* 21]
¶
mehr
vorüberziehen, und zeigen sich ganz nahe um den leuchtenden Körper. Dieser ist zunächst von einem gräulichblauen Kreis
umgeben, welcher nach innen in ein helleres Weiß übergeht und nach außen von einem gelben und roten Kreis begrenzt ist.
Auf diese folgen zuweilen noch anders gefärbte Kreise,
[* 23] welche nach außen hin abwechselnd grün und rot
sind. In dieser Vollständigkeit erscheinen die Höfe nur selten, meistens sind die Farben nur schwach oder verschwinden ganz,
so daß dann nur ein Hof ohne Farben sichtbar ist.
Die Durchmesser der farbigen Ringe sind nach der Größe der Nebelbläschen veränderlich; je größer die letztern sind, desto
kleiner werden die erstern, und es kann die Größe der Nebelbläschen aus dem Durchmesser der Ringe berechnet
werden. Die kleinern Höfe werden durch die sogen. Beugung
[* 24] der Lichtstrahlen (s. d.) hervorgerufen, welche diese erfahren,
wenn sie durch die kleinen Öffnungen zwischen den Nebelbläschen hindurchgehen, und lassen sich nachahmen, wenn man eine
Flamme
[* 25] durch ein schwach angehauchtes oder mit feinem Staub (Semen Lycopodii) bestreutes Glas
[* 26] betrachtet.
Die größern Höfe (Sonnen- oder Mondringe, griechisch-lat. Halo) zeigen sich in ihrer einfachsten Form als helle, zuweilen
als farbige Kreise, in deren Mittelpunkt der leuchtende Körper steht. Ihr Radius hat entweder eine Große von 22-23° oder von
46-47°, der innere Rand ist schärfer, der äußere mehr verwaschen, und wenn Farben sichtbar sind, befindet sich das Rot auf
der innern Seite. Zu diesem einfachen Kreis treten öfters noch andre Erscheinungen hinzu.
Oft sind von der ganzen Erscheinung nur die Nebensonnen ohne irgend welche Kreise sichtbar, und endlich zeigt sich zuweilen
auch ein der Sonne genau gegenüberstehender und mit derselben in gleicher Höhe befindlicher weißer Fleck, Gegensonne genannt,
der im horizontalen Streifen steht, wenn dieser sichtbar ist. Man sieht diese Erscheinungen der größern
Höfe am häufigsten in nördlichen Gegenden und während der kältern Jahreszeit. Sie haben ihren Ursprung in kleinen in der
Atmosphäre schwebenden Eisnadeln oder Eiskristallen.
Die Ringe, deren Halbmesser 22° beträgt, entstehen aus einer Brechung der
[* 27] Lichtstrahlen in sechs- oder dreiseitigen Prismen,
deren brechender Winkel
[* 28] 60° beträgt; die größern Kreise oder Ringe entstehen durch eine Brechung der
Lichtstrahlen in sechsseitigen Prismen, bei welchen der rechte Winkel, den die Seitenflächen des Prismas mit seiner Basis bilden,
der brechende Winkel ist. Den horizontalen Nebensonnenkreis erklärt man durch die Reflexion
[* 29] der Sonnenstrahlen an den vertikalen
Flächen der Eiskristalle sowie die Entstehung der Nebensonnen dadurch, daß die Schnittpunkte der Sonnenkreise
und des horizontalen Streifens am hellsten sein müssen, weil hier zwei Ursachen für die Erleuchtung zusammenwirken. Die bei
tief stehender Sonne zuweilen sichtbaren senkrechten Streifen finden ihre Erklärung durch die Reflexion der Sonnenstrahlen an den
horizontalen Flächen der in der Luft schwebenden Eiskristalle.
[* 12] (lat.
Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden eines Gutes umschlossene freie Platz,
auf welchem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese Gefolgschaft selbst; ferner Bezeichnung für die
Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und seiner Umgebung.
Die hervorragende Stellung, welche das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten einnimmt, rechtfertigt und erheischt einen
gewissen äußern Glanz, mit welchem sich die Majestät umgibt.
Freilich liegt dabei die Gefahr der Übertreibung nahe, und so ist es erklärlich, daß zuweilen an den Fürstenhöfen ein
leeres Formenwesen und sinnliche Verflachung Platz gegriffen haben (man denke z. B.
an das üppige Hofleben in Frankreichvor derRevolution); die Beispiele von Höfen, an welchen die geistigen Interessen der Nation
gefördert und Wissenschaft und Kunst gepflegt wurden, wie an dem Hof der Mediceer und an dem weimarischen Musenhof, standen
in früherer Zeit nur vereinzelt da. Im übrigen sind die Hofhaltungen in ihrem Wesen und in ihrer Einrichtung
je nach der Kulturstufe der einzelnen Völkerschaften sehr verschieden; doch ist es unverkennbar, daß das Hofwesen des Orients,
welches zum Teil theokratischen Anschauungen seine Entstehung verdankte, vielfach in den abendländischen Staaten nachgeahmt
worden ist, und daß sich gewisse Spuren davon bis in die Gegenwart hinein erhalten haben. Im Altertum
fielen die Funktionen der Hofbeamten regelmäßig mit denen der Staatsdiener zusammen, wie dies heutzutage noch bei solchen
Völkerschaften der Fall ist, die sich noch nicht aus den Banden des Absolutismus befreit haben. So war es z. B. unter
den römischen Cäsaren, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers
bildeten.
Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, welche vielfache Nachahmung fand. Im DeutschenReich waren die Kurfürsten
als Inhaber der sogen. Erzämter (s. d.) zugleich die ersten Hofbeamten des Kaisers; doch lief dies im wesentlichen
auf eine bloße Titulatur hinaus, wie dies später auch in Ansehung der sogen. Erbämter (s. d.) des Reichs der Fall war. Ein
besonders steifes Hofzeremoniell bildete sich in Spanien
[* 30] aus, von wo es durch Karl V. nach Deutschland
[* 31] und namentlich an den
österreichischen Hof gelangte.
Als dann in Versailles
[* 32] durch Ludwig XIV. ein glänzendes und üppiges Hofleben geschaffen und an die Stelle
der spanischen Grandezza ein leichtlebiger Ton getreten war, fand das französische Mode- und Etikettewesen an den deutschen
Höfen vielfach Nachahmung. Wie schon bemerkt, trat die Revolution den Ausschreitungen des französischen Hofwesens entgegen;
doch suchte Napoleon I. durch eine glänzende Hofhaltung den ihm fehlenden Glanz derLegitimität zu ersetzen.
Die Höfe der Gegenwart sind zwar im großen und ganzen in konformer Weise organisiert, im einzelnen aber ist die vielfache
Gliederung der Hofbediensteten und ihrer Funktionen, namentlich auch mit Rücksicht auf den Umfang der Hofhaltung, sehr verschieden.
Diese Hofbediensteten bilden zusammen den Hofstaat des Fürsten; sie zerfallen in Hofbeamte und Hofdiener
(Hofoffizianten), je nachdem es sich um den Ehrendienst bei dem Monarchen und seiner Familie oder um die höhere Hofverwaltung
oder nur um niedere Dienstverrichtungen handelt. Die höhern Hofbeamten sind die Inhaber der eigentlichen Hofämter (Hofchargen,
Hofstäbe), während die übrigen bloße Ehrendienste zu verrichten haben
¶