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sie, während noch fünf Hochzeitsfackeln vorausgetragen wurden. Sklavinnen trugen ihr den Spinnrocken mit Wolle und die Spindel mit der Rockenstange nach. Lyra- und Flötenspiel, unterbrochen von Hymenrufen der Knaben, begleitete den Zug. An dem geschmückten Haus des Bräutigams angelangt, wurde die Braut gefragt, wer sie sei. Sie antworte: »Ubi tu Cajus, ego Caja«, d. h. »Wo du Herr und Hausvater bist, da bin ich Herrin und Hausfrau«. Nun umwand sie die Thürpfosten mit wollenen Binden und bestrich dieselben, um Bezauberung abzuwenden, mit Schweins- oder Wolfsfett.
Über die Schwelle des Hauses wurde sie zur Erinnerung an die gewaltsame Entführung (Raub der Sabinerinnen) in der Vorzeit (s. Frauenraub) gehoben und trat dann auf ein ausgebreitetes Schaffell, worauf sie die Schlüssel in Empfang nahm und mit ihrem Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit, Feuer und Wasser berührte. Bei dem nun folgenden Hochzeitsmahl sangen und spielten Musiker einen Hochzeitsgesang (epithalamium), und der junge Ehemann hatte unter die vor dem Haus versammelte Jugend Nüsse auszuteilen (daher die Redensart: »nuces projicere«, s. v. w. die Kinderschuhe ausziehen).
Endlich wurde die Braut von Matronen (pronubae) in das Schlafgemach geführt, wohin der Mann ihr nachfolgte, während draußen nicht bloß Hymenäen, sondern auch derbe Spottlieder erschollen. Im Schlafgemach wurde noch einer Schar von Ehegöttern geopfert, deren Namen Augustinus und andre Kirchenväter aufgezeichnet haben. Andern Tags brachten die Gäste und Verwandten dem jungen Paar Geschenke dar; die Frau verrichtete ihr erstes Opfer in ihrem neuen Haus und führte fortan neben ihrem Namen den ihres Mannes. Die älteste religiöse Eingehungsform der Ehe unter den Patriziern war die Confarreatio (s. d.), welche im Haus des Bräutigams vor sich ging, aber später nur noch selten vorkam.
Vgl. Becker-Göll, Gallus (Berl. 1880);
Marquardt, Privatleben der Römer [* 2] (Leipz. 1879-82);
Roßbach, [* 3] Römische [* 4] Hochzeits- und Ehedenkmäler (das. 1871).
Bei den alten Deutschen sah man sorgfältig darauf, daß Heiraten vor dem 20. Lebensjahr und unter Blutsverwandten nicht vorkamen, und daß immer Gleichheit des Standes stattfand. Nicht bloß die Braut, sondern auch deren Eltern und Verwandte mußten ihre Einwilligung zur ehelichen Verbindung gegeben haben und die Brautleute selbst ihre körperliche Tüchtigkeit durch Kraftproben vor der Hochzeit darthun, woher der altgermanische Ausdruck Brautlauf (s. d.) für Hochzeit rührt.
Darauf bezogen sich auch die Geschenke, welche der Bräutigam seiner Braut zu geben und diese ihm zu überreichen hatte. Die Hochzeit selbst ward von den Eltern der Braut hergerichtet, das eigentliche Bündnis vor mindestens vier Zeugen abgeschlossen und durch das Wechseln der Ringe kundgethan, worauf das Brautpaar dreimal um das Opferfeuer geführt wurde. Die Heimführung der Braut erfolgte aber gewöhnlich erst später, an einem, wie man glaubte, dazu besonders günstigen Tag, unter Absingung gewisser Brautlieder und unter dem Geleit der Brautführer u. Brautjungfern (s. d.). Manche dieser Hochzeitsgebräuche sind aus der heidnischen Welt in die christliche übergegangen, und namentlich das Ehrenamt der Brautführer hatte in der ältern christlichen Kirche eine hohe Bedeutung, indem dieselben nicht nur bei der Verlobung, dem Ehekontrakt und Trauungsakt als Zeugen und Bürgen der gegenseitigen Verpflichtungen dienen, sondern auch bei allen Zeremonien zugegen sein und auf Ordnung und Ehrbarkeit bei den Hochzeitsfestlichkeiten halten mußten.
Der Brautkranz (s. d.) war bei den ältesten Christen als heidnische Sitte verachtet und bürgerte sich erst seit dem 4. Jahrh. ein. Die Einführung der christlichen Trauringe anstatt der früher üblichen Verlobungsringe fällt ins 10. Jahrh. Die Bekränzung oder Krönung der neuen Eheleute wird nur in der griechischen Kirche am Traualtar vom Priester verrichtet. Die heidnische Sitte der Verschleierung der Braut wurde von den Christen beibehalten, die Feuerfarbe des Schleiers aber in Weiß verwandelt.
Auch pflegte der Priester ein Tuch oder vielmehr eine Decke [* 5] von weißer oder roter Farbe (vitta nuptialis) über dem Haupt und den Schultern des Brautpaars auszubreiten. Die Lampen [* 6] und Hochzeitsfackeln wurden von der orientalischen Kirche gebilligt, von der römischen Kirche dagegen verboten. Im deutschen Mittelalter lud der im Gebirge noch jetzt in Thätigkeit befindliche Umbitter oder Hochzeitsbitter die Gäste ein, welche nach ihrer Ankunft sich zum Zug ordneten und mit dem Stadtpfeifer und seinen Gesellen voran zunächst zum Brautbad zogen, während dessen die Gäste ein Frühstück einnahmen.
Dann folgten der Kirchgang und das Hochzeitsmahl, dessen Luxus so hoch stieg, daß man ihn durch besondere Gesetze beschränken mußte, welche die Zahl der Gäste, z. B. nach der brandenburgischen Verordnung von 1334, auf höchstens 80 und die Schüsseln auf höchstens 40 beschränkten. Verheiratete und Unverheiratete aßen an besondern Tafeln, und schon vor 500 Jahren tritt die Bezeichnung des Trompetertisches für den Musikertisch auf. An dem letztern saßen zugleich die Lustigmacher.
Jede Hochzeit dauerte damals mindestens drei, gewöhnlich aber acht Tage, und der erste Tag entsprach dabei mehr unserm Polterabend; aber erst am zweiten Tag, an welchem die vorher gewöhnlich in Locken oder offen getragenen Haare der [* 7] Braut geflochten und mit der Haube bekleidet wurden, brachten die Gäste ihre Geschenke. Von dieser Zeremonie rührt die Redensart »unter die Haube kommen« her. Nach derselben fand abermaliger Kirchgang statt, und der zweite Tag wurde wie der erste mit herkömmlichen Tänzen beschlossen.
Die Gäste brachten aber damals nicht nur Geschenke, sondern empfingen auch solche, nämlich ebenso wie die Braut selbst ein Paar Schuhe und Pantoffeln, woher die spöttische Parodie der obigen Redensart. Kurfürst Johann Georg mußte 1580 den im Brandenburgischen wieder eingerissenen Hochzeitsluxus von neuem einschränken und verordnete dabei auch, daß die übliche Hochzeitsgabe der Schuhe und Pantoffeln außer an die Braut nur noch an ihre Schwestern und Mutter erfolgen sollte.
Vgl. Weinhold, Die deutschen Frauen im Mittelalter (2. Aufl., Wien [* 8] 1882, 2 Bde.).
Die eheliche Verbindung der Mohammedaner ist entweder eine lebenslängliche oder eine nur zeitweise. Die Bedingungen der letztere werden vor dem Richter (Kadi) vereinbart, worauf die Heimführung der Braut ohne alle weitere Feierlichkeiten erfolgt. Die Heirat auf Lebenszeit wird bloß durch die Eltern und Verwandten des Brautpaars verabredet und der Kontrakt vor dem Imam geschlossen, ohne daß Braut und Bräutigam vorher Gelegenheit hatten, sich kennen zu lernen. Nur der junge Beduine sucht vor der Bewerbung das Mädchen, das er heiraten will, unverschleiert, zu sehen, und erst wenn ihm dies durch irgend eine List gelungen ist, schickt er den Vater oder einen nahen Verwandten zum Vater des Mädchens, um mit ihm über den Preis zu verhandeln, den er ihm an Schafen, Pferden etc. für die Braut entrichten soll. Nach ¶
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der eigentlichen Vermählungszeremonie, die stets durch Prokuration stattfindet, bleibt die Braut noch bei den Eltern, bis sie, begleitet von Scharen ihrer Verwandten, ihrem Mann zugeführt wird. Auf das kostbarste geschmückt, begibt sie sich verschleiert auf einem reichverzierten Pferd [* 10] oder Kamel unter dem Schall [* 11] der Musik in das Haus oder Zelt ihres Mannes, wo abermals eine Hochzeitsfeier stattfindet, an der jedoch nur Frauen teilnehmen dürfen. Unter den rohen Völkerschaften Ostindiens wird die Hochzeit mit wenig Prunk gefeiert und gilt als ein Ereignis, das nur die nächsten Anverwandten berührt; vielfach beschränkt sie sich auf die trockne Abwickelung des Kaufgeschäfts für seine dem Vater abgehandelte Tochter.
Bei den Bekennern des Brahmanismus gab es ehemals acht Arten von Hochzeiten, die Acvalayana, ein indischer Schriftsteller, ausführlich schildert. Jetzt werden in Indien die Mädchen gewöhnlich schon im Alter von fünf oder sechs Jahren versprochen und mit zehn oder zwölf Jahren ihrem Verlobten zugeführt. Am Tag vor dieser Zeremonie zieht hier und da der geschmückte Bräutigam, von allen Jünglingen begleitet, welche sein Gewerbe treiben, in den Straßen herum; dasselbe thut dann die Braut am Hochzeitstag mit allen Jungfrauen ihres Standes. Am Abend setzt man das Brautpaar an ein Feuer, verhüllt beiden das Gesicht, [* 12] da sie nicht sehen dürfen, was jetzt vorgeht, und legt eine seidene Schnur um sie; dabei spricht ein Brahmane, deren bei Reichen viele in Thätigkeit treten, einige Gebete über sie und gibt ihnen den Segen, indem er wohlriechendes Wasser, Getreidekörner etc. über sie und ins heilige Feuer ausgießt.
Beim Schmaus am vierten Tag der essen die Brautleute aus Einer Schüssel. Das Heiraten ist in Indien unter den Anhängern der Brahmanen wie unter den Mohammedanern ein reines Geschäft; nach Neigung wählt nur der Mann der untersten Stände, nicht der Angehörige besserer Kaste; die bei der Heiratsfeier üblichen Gaben zwischen den Brautleuten und Gästen wie die Gebühren an die Brahmanen und mohammedanischen Kazis, an Verwandte etc. betragen selbst für Minderbemittelte nicht unter mehreren Hundert Mark, sind also so unerschwinglich geworden, daß sich Vereine mit der lobenswerten Aufgabe bildeten, diesem Unwesen zu steuern. Die großen Ausgaben bei Verehelichung der Töchter haben im nördlichen Indien die Tötung der Töchter zur Gewohnheit vieler Klassen der Bevölkerung [* 13] werden lassen und leisten allerwärts dem Unwesen der Geldwucherer Vorschub. - In China [* 14] pflegen die Eltern ebenfalls ihre Kinder schon in der zartesten Jugend zu verloben, wobei vorzüglich auf Gleichheit des Alters, Standes und Vermögens gesehen wird. Am Morgen des Hochzeitstags werden Geschenke gewechselt, darunter Ringe. Am Abend erscheint, von seinen Verwandten und Freunden begleitet, unter rauschender Musik, der Bräutigam in einer Sänfte, um die Braut abzuholen.
Vor ihrer neuen Wohnung angelangt, wird sie von Matronen ins Haus getragen, zuvor aber an der Thür über ein Becken mit Holzkohlen gehalten. Nachdem man im großen Saal feierliche Begrüßungen gewechselt und Betelpalmnuß miteinander gegessen hat, wird die Braut in ihr Zimmer geführt, wo ihr der junge Gatte nach mancherlei Zeremonien den Schleier abnimmt und sie nun zum erstenmal von Angesicht sieht. Nach der Hochzeit kehrt die junge Frau auf einige Tage zu ihren Eltern zurück, und am Ende des Monats, der in mannigfachen Vergnügungen verfließt, erhält sie von ihren Freundinnen einen Kopfputz, wonach die beiderseitigen Eltern noch einmal zusammenkommen und die Hochzeitszeremonien durch ein glänzendes Fest beschließen. In Japan werden die Brautleute frühmorgens von ihren Verwandten abgeholt, jedes auf einen mit vier Ochsen bespannten Wagen gesetzt und auf einen außerhalb des Wohnorts gelegenen Hügel gefahren, wo in einem kostbar ausgeschmückten achteckigen Zelte das Bild des Ehegottes aufgestellt ist, dessen Hundskopf anzeigen soll, daß Treue und Wachsamkeit in der Ehe notwendig seien.
Vor demselben steht ein Bonze, der das Brautpaar einsegnet. Die Brautleute haben je eine Hochzeitsfackel in der Hand, [* 15] welche am Schluß der Zeremonie angezündet wird, indem die Braut die ihre an einer Lampe [* 16] ansteckt und dem Bräutigam darreicht, um die seine daran anzuzünden. Sobald dies geschieht, erheben die Umstehenden ein Freudengeschrei und nahen mit Gratulationen, während andere außerhalb des Zeltes das ehemalige Spielzeug der Braut ins Feuer werfen und sonstige Gebräuche vollziehen.
Nach der Rückkehr in die Wohnung wird ein Freudenfest gefeiert. Der Sabäismus, zu dem sich vorzüglich die Guebern bekennen, untersagt Ehescheidung und Vielweiberei; nur wenn die Ehe in den ersten neun Jahren kinderlos bleibt, darf sich der Mann noch eine zweite Frau nehmen. Bei den heutigen Juden sind die religiösen Gebräuche, wie das Bedecken der Braut mit einem Tuch oder Schleier vor der Trauung, das Zerwerfen eines Glases als Erinnerung an den Wechsel des Schicksals, also Mahnung zur Demut, das Bewerfen mit Weizen, ein Sinnbild der Fruchtbarkeit, u. a., bis auf erstern fast überall abgestellt, und die Weihe des Hochzeitstags findet vorwiegend ihren Ausdruck in der Traurede.
In Deutschland, [* 17] wie in den gebildeten Staaten Europas überhaupt, haben sich die Festlichkeiten sehr vereinfacht; das Brautpaar entzieht sich sogar oft noch vor Beendigung der Hochzeit den Gästen durch die Hochzeitsreise. Selbst der bis vor kurzem mit großem Pompe begangene Polterabend (s. d.) wird in neuerer Zeit häufig ausgelassen. Nur auf dem Land feiert man die Hochzeit noch mit mehrtägigen Schmäusen und Gelagen. Über die Trauungszeremonien bei den verschiedenen christlichen Religionsparteien s. Trauung.
Wenn am 25. Jahrestag der Hochzeit beide Gatten noch leben, so wird dieser Tag als Familienfest unter dem Namen silberne Hochzeit gefeiert, am 50. Jahrestag, meist mit kirchlicher Feierlichkeit, als goldene und am 60 als diamantene Hochzeit.
Vgl. De Gubernatis, Storia comparata degli usi nuziali (Mail. 1869);
Wood, The wedding day in all ages and countries (Lond. 1869, 2 Bde.);
Reinsberg-Düringsfeld, Hochzeitsbuch, Brauch und Glaube der Hochzeit bei den christlichen Völkern Europas (Leipz. 1871).
Geistliche Hochzeiten heißen die Feste, welche am Tag der Aufnahme in ein Kloster sowie an dem Tage gefeiert werden, an welchem ein junger Priester zum erstenmal eine Messe oder Vigilie hält. Beide Feste arteten frühzeitig in Prunken und Schwelgen aus, so daß polizeiliche Verordnungen dagegen erlassen wurden. Wie bei den weltlichen, wurden auch bei den geistlichen Hochzeiten Geschenke erteilt.