Verhältnis 1:70 der kleinsten zur größten Wassermenge, während dieses
Verhältnis unterhalb des
Bodensees, bei Basel,
[* 2] 1:14 beträgt.
Eine ähnliche regulierende
Wirkung auf die Wassermengen und entsprechend auf die Wasserstände üben die oberitalienischen
Seen auf die am Südabhang der
Alpen
[* 3] entspringenden
Flüsse
[* 4] aus.
KünstlicheReservoirs, welche die natürlichen ersetzen sollen,
können aber nur im
Gebirge, in schmalen, steil aufsteigenden
Thälern erstellt werden, da andernfalls,
wollte man die Mittelgebirgsthäler, wo diese in die Stromniederung übergehen, hierzu verwenden, die
Kosten geradezu unerschwingliche
werden.
Der Einfluß der im Quellengebiet anzulegenden
Reservoirs auf die Verminderung der Hochwasser ist aber infolge des hier nur geringen
Niederschlagsgebiets kein sehr beträchtlicher; ihr Fassungsraum, bez.
die Anzahl der für einen einzigen Wasserlauf von nennenswerter Bedeutung zu erstellenden
Reservoirs müßte, wie die einfachste
Betrachtung ergibt, ein außerordentlicher sein, wenn der beabsichtigte Erfolg auch nur annähernd erreicht werden soll.
Übrigens dienen die meisten bisher erbauten
Reservoirs vorwiegend andern
Zwecken, als die Hochfluten nur
allmählich an den untern Flußlauf abzugeben, welch letztere Aufgabe zumeist nur als eine sekundäre betrachtet wurde.
Sie dienen zur Speisung der obern
Haltungen von
Schiffahrtskanälen, zur nachhaltigen Versorgung von
Triebwerken mit dem erforderlichen
Wasser, zur
Bewässerung sowie zur Versorgung von
Städten mit Nutzwasser. Diese Aufgaben vertragen sich in der
Regel nicht mit der hier in
Rede stehenden; die erstern verlangen gefüllte
Reservoirs, während die Milderung der Hochfluten
leere oder nur zum Teil gefüllte erfordert. Horizontalgräben im Quellengebiet, welche von verschiedenen Seiten empfohlen
wurden, bezwecken ein Zurückhalten des
Wassers,
Abführen desselben in den
Untergrund, bez. allmähliche
Abgabe an denFluß.
In gewissen
Fällen ist dieses
Mittel neben andern zweifellos am Platz, selbst im günstigsten
Fall wird aber die
Wirkung dieser
Gräben keine sehr erhebliche sein. Überdies hängt die Möglichkeit der
Anlage derselben wesentlich von der geognostischen
Beschaffenheit des
Terrains und von den Besitzverhältnissen ab. Nur wo ein starkes Einsickern des
Wassers
in den
Untergrund zu erwarten steht, könnten derartige Grabennetze von einigem Nutzen sein.
Auch die Schaffung von seitlichen
Bassins zur
Einleitung der Hochfluten, in denen das
Wasser keinen
Schaden anrichten kann, und
seitlich des Flußlaufs anzulegende Entlastungskanäle haben wenig praktischen Wert, wenn nicht ganz besonders günstige
Terrainverhältnisse vorliegen.
Stets wird man unter den jetzigen Verhältnissen gezwungen sein, neben den
oben genannten
Mitteln solche anzuwenden, welche
bei außerordentlichen Hochwassern, deren
Eintritt nicht abgewehrt werden kann, die
Überschwemmung unmittelbar verhüten.
Zu diesen gehören außer den bereits erwähnten Flußkorrektionen vor allen die
Deiche
(Dämme), welche denn auch von alters
her die größere Zahl unsrer
Flüsse und
Ströme an beiden Seiten begleiten, soweit nicht das natürliche
Ansteigen des
Terrains eine künstliche
Sicherung desBinnenlandes unnötig macht.
Diese Hochwasserdeiche haben manche erhebliche Übelstände im
Gefolge. Das im
Schutz des
Deiches liegende Land ist ausgeschlossen
von den fruchtbaren Überschlickungen, welche bei uneingedeichtem Land häufig den
Ertrag der
Wiese und
Weide
[* 5] außerordentlich steigerten, und oft ergibt das
Terrain zwischen dem
Fluß und dem
Deiche günstigere
Erträge als das geschützte
Gebiet. Gleichzeitig erhöht sich aber auch durch die
Niederschläge bei Hochfluten das Außenland, und viele
Niederungen erhalten
im
Lauf der Jahre eine tiefere
Lage als die gewöhnlichen Wasserstände der
Flüsse.
Dadurch werden die Anwohner zur steten
Erhöhung und wegen des verstärkten Wasserdrucks auch zur Verstärkung
[* 6] der
Deiche genötigt,
und wegen des hohen Wasserstandes im
Rezipienten, verglichen mit demjenigen der
Niederung, wird die Abwässerung der letztern
außerordentlich erschwert, oft sogar mit den gewöhnlichen
Mitteln geradezu unmöglich gemacht. Der beträchtliche
Wasserdruck, das oft mangelhafte
Material der
Deiche sowie Fehler im Innern derselben bewirken häufig ein Durchsickern des
Hochwassers, so daß die
Niederung lange Zeit hindurch mit
Wasser bedeckt ist und somit der Versumpfung mit allen ihren schlimmen
Folgen anheimfällt.
Man ist nunmehr vorwiegend auf das Ausschöpfen desWassers durch Pumpwerke angewiesen, ein
Verfahren,
welches in ausgedehnten Flußniederungen bereits vielfach angewendet wird, dessen
Kosten aber häufig nicht in einem günstigen
Verhältnis zu dem Wert und dem
Reinertrag der
Niederung stehen. Dazu kommt, daß der Getreidebau, in dessen
Interesse die
Deiche
hauptsächlich angelegt wurden, mehr und mehr dem
Futterbau weicht, welcher durch die Überflutung des
Terrains zu gewissen
Zeiten, ein rechtzeitiges Zurücktreten des
Wassers vorausgesetzt, nicht geschädigt wird.
Trotzdem wird
man in den überwiegend zahlreichsten
Fällen auf die Winterdeiche, also auf ihre
Erhaltung, in erforderlichem
Fall auf die Verstärkung und
Erhöhung derselben sowie auf eine Regulierung ihrer
Richtung, angewiesen sein,
wenn man dem
Lande den denkbar zuverlässigsten
Schutz gegen Überflutungen gewähren will. Die
Erhaltung und
Verteidigung der
Deiche in der Zeit der
Not erfordert eine
Organisation, welche noch an vielen
Orten fehlt. Hierzu gehört auch ein guter Nachrichtendienst
mit telegraphischer Übermittelung der eingetretenen oder zu erwartenden Hochwasserstände an die weiter
abwärts gelegenen
Stationen. Im
Interesse eines solchen
Nachrichtenwesens ist aber die
Organisation hydrologischer
Beobachtungen
erforderlich, welche alle in Betracht kommenden
Faktoren beständig feststellen.
schriftliche Anrede, welche ursprünglich nur dem hohen
Adel, später aber dem gesamten
Adel und solchen
höhern Beamten zugestanden wurde, welche man durch ihren
Rang als dem
Adel gleichstehend ansah.
In der
Gegenwart wird diese Anrede allen in nur einigermaßen hervorragender
Stellung befindlichen Leuten zugestanden.
ursprünglich jede hohe oder Festzeit des
Jahrs, später ein Galatag und Gastgelage bei
Hof,
[* 7] zuletzt, wie
noch jetzt, vorzugsweise die Vermählung mit den damit verbundenen feierlichen
Gebräuchen und Festlichkeiten. Bei den Naturvölkern,
bei denen die
Frau meist durchKauf erworben wird (s.
Frauenkauf), besteht die Hochzeitszeremonie meist
in einer gewaltsamen
Entführung der
Braut aus dem elterlichen
Hause (s.
Frauenraub), auf welche ein
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mehr
Gelage folgt. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei
den alten Hebräern wurde, nach biblischen Berichten, die Ehe von den Vätern oder den nächsten Verwandten geschlossen, nicht
selten in Abwesenheit der Brautleute. Von dem Bräutigam (chatan) wurde für die Braut (kalla) ein Preis
(mohar) entrichtet, der bei unvermögenden Bewerbern ein entsprechendes Äquivalent fand, wie die Dienstzeit bei Jakob, die
TapferkeitDavids etc. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft
kommen Eheverschreibungen (ketuboth) in Anwendung. Am Tag der Hochzeit (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von
Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, die gleichfalls von Festgenossinnen
umgeben war, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus.
Das Hochzeitsmahl, vom Bräutigam ausgerüstet, dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete
man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein
der Virginität konstatiert, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche
Gemeinschafterst ein durch Chuppa und Kidduschin, d. h. nachdem der Bräutigam der Braut unter dem Trauhimmel einen Ring mit
den Worten: »Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels« übergeben
hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung
gesprochen worden waren.
Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch ihren Männern leibeigen
unterworfen waren. Am Tagvor der Hochzeit mußte vor allen Dingen den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der
Artemis,
[* 9] sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus,
[* 10] Hera,
[* 11] Aphrodite,
[* 12] Hymen etc., geopfert werden. Auch ein Bad
[* 13] ging der Hochzeit voraus,
welches die Verlobten aus dem Wasser eines Flusses oder Quelle
[* 14] nahmen, der eine lokale Bedeutung und eine
gewisse Heiligkeit hatte.
Die Hochzeit (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar, statt, der deshalb auch Gamelion hieß. Am Hochzeitstag
schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, mit Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam die verschleierte Braut
aus dem elterlichen Haus in das seinige ab und zwar meist auf einem mit Maultieren oder Ochsen bespannten
Wagen. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut begleitete sie (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut
auf dem Wagen faß).
Auch andre Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, an dem Zug
teil, vor und hinter
dem Wagen schreitend und Fackeln tragend, welche die Mutter der Braut anzündete. Während des Zugs wurden unter Begleitung von
Flöten und Saiteninstrumenten die Hochzeitslieder oder Hymenäen gesungen. Auch Mädchen, Sieb, Rocken und Spindel tragend (als
Symbol der Häuslichkeit), schritten voraus. Die Braut selbst aber hatte ein Gefäß
[* 15] mit Gerste
[* 16] (phrygetron)
in der Hand,
[* 17] um anzudeuten, daß sie Brot mit
[* 18] ins Haus bringe.
War der Freiende ein Witwer, so durfte er die Braut nicht selbst ab holen, sondern sie wurde ihm durch einen Verwandten (nymphagogos)
zugeführt. BeimEintritt in das bekränzte Haus wurde das Brautpaar mit Feigen und andern Früchten, als
Symbol des künftigen Überflusses überschüttet, die Achse des Wagens aber, auf welchem
man gefahren war, verbrannt, damit
die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten
und Freunde und, der sonstigen Sitte zuwider, auch die FrauenAnteil nahmen.
Das Hochzeitsmahl hatte besonders den Zweck; der Vermählung eine gewisse öffentliche Geltung zu verschaffen, daher denn
auch von ihm der gerichtliche Beweis hergenommen wurde, daß eine Frau wirklich verheiratet gewesen. Nach dem Mahl wurde die
Braut ins Brautgemach geführt, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch
ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten. Im Schlafgemach angelangt,
mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen)
[* 19] mit ihrem Bräutigam
eine Quitte essen.
Dann fand eine Opferhandlung statt, und unter Fackelschein wurde nun die Braut von den Müttern zu Bett
[* 20] gebracht, und während der Bräutigam ihr den Gürtel
[* 21] (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen
vor derThür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am Morgen des nächsten Tags begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf
gewöhnlich die Hochzeitsfeier noch einige Tage fortdauerte. Nun schickte auch der Vater der Braut seine
Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso die Verwandten und Freunde, und der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe
dar.
Die Geschenke, welche die Braut erhielt, hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert
zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Aufzug
[* 22] überreicht. Einfacher blieben die Hochzeitsfeierlichkeiten
der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete,
und die alte Sitte, die Frau zu rauben, wenigstens der Form nach beibehielten. In Plutarchs »Leben des Lykurgos« finden
sich hierüber nähere Nachrichten. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte
Wandgemälde der »Aldobrandinischen Hochzeit« (s. d.) im Vatikan.
[* 23]
Bei den Römern fanden Hochzeitsgebräuche nur dann statt, wenn man eine strenge Ehe (justum matrimonium), wodurch die Frau
in die rechtliche Gemeinschaft desMannes überging und mater familias wurde, einging, nicht, wenn man eine sogen. freie Ehe
abzuschließen gedachte, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Eheverlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und
gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tagvor der Hochzeit, für welche die zweite Hälfte des
Juni als die günstigste Zeit galt, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar
[* 25] in sechs Locken nach der Sitte der Matronen
ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga
[* 26] praetexta der Fortuna Virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die
Tunika der Matronen um, umwand ich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht
[* 27] mit einem feuerfarbigen
oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern die üblichen Opfer dargebracht. Abends erfolgte die
Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten;
zwei Knaben, die Matrimi und Patrimi, d. h. deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, führten sie;
ein dritter mit einer Fichtenfackel in der Hand begleitete
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