die Insassen der über 5500 qkm (100 QM.) großen Landstrecke von Preßburg längs des Karlburg-Wieselburger
Donauarms bis Raab und von da längs der Raab bis an die steirische Grenze bei Fürstenfeld, etwa 300,000, mit 30,000 Deutsch-Kroaten
untermischt.
Sie gelten für die Reste einer bayrisch-alemannischen Einwanderung aus der karolingischen Zeit.
L. (Habichtskraut), Gattung aus der Familie der Kompositen, perennierende Kräuter in Europa und Asien, von denen
mehrere Arten mit gelben Blüten auch bei uns häufig vorkommen.
Sie haben durch ihre große Veränderlichkeit das Interesse
der Botaniker in Anspruch genommen. Hiëracium aurantiacum, mit orangefarbenen Blütenköpfchen
in Doldentrauben, wird als Zierpflanze kultiviert.
Vgl. Nägeli und Peter, Die Hieracien Mitteleuropas (Münch. 1885).
1) im Altertum Stadt in Großphrygien, zwischen dem Lykos und Mäander, mit Kybeledienst und berühmten
versteinerten Thermen, welche große Massen von Travertin abgesetzt und damit einen Teil der alten Stadt
überdeckt haben. Dabei das Plutonion, eine Höhle mit schädlichen Dünsten, welchen nur die entmannten Priester der Göttin
widerstehen konnten, die aber aufgehört zu haben scheinen. Schon zu Paulus' Zeiten existierte in eine Christengemeinde. Trümmer
(Theater, Bäder, Gymnasium) beim heutigen Pambuk-Kalessi. - 2) Stadt in der syrischen Landschaft Kyrrhestika,
an der großen Straße von Antiochia nach Mesopotamien, syrisch Manbog, griechisch Bambyke genannt und durch Seleukos Nikator
umgetauft, berühmt durch den Kult des weiblichen Naturprinzips, der Derketo (s. d.), deren prachtvoller Tempel reiche Schätze
enthielt, die Crassus plünderte, wurde von Konstantin d. Gr. zur Hauptstadt der neuen Provinz Euphratensis
gemacht. In den Kriegen der Byzantiner wird es noch öfters erwähnt, verfiel aber bald. Ruinen im heutigen Membedsch.
(griech.), eigentlich »Oberhaupt
der Priester«;
jetzt besonders Anhänger, Freund der (weltlichen) Priesterherrschaft (s. Hierarchie);
hierarchisch, die Priesterherrschaft
betreffend, begünstigend.
(griech., »Herrschaft der Heiligen«),
im allgemeinen s. v. w. Priesterherrschaft, so
daß man mit Bezug auf fast alle einigermaßen entwickelten Religionen von Hiërarchie reden könnte. Schon bei den Israeliten gab es
verschiedene Priesterklassen mit besondern Vorstehern und mit dem Hohenpriester als gemeinschaftlichem Oberhaupt. Aber erst
die christliche Kirche hat den Namen und ausgebildeten Begriff gebracht, und zwar ist es die römisch-katholische Kirche,
in welcher sich eine eigentliche Hiërarchie entwickelte.
Allerdings steht auch in der griechisch-katholischen Kirche der Bischof über dem gewöhnlichen Priestertum; die Bischöfe stehen
sich aber untereinander wesentlich gleich, nur daß die Patriarchen von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem ihre
Reihe eröffnen. Alle übrigen Rangstufen des Kirchendienstes finden nur nebenbei Berücksichtigung. Diese
hierarchisch-episkopale Grundlage der griechischen Kirche hat indessen, wie sie den Gegensatz zum Luthertum und noch mehr zum
Calvinismus ausdrückt, eine gewisse Annäherung der anglikanischen Kirche zur Folge gehabt, als der einzigen Form des Protestantismus,
welche mit der Behauptung, daß das bischöfliche Amt eine göttliche Institution sei, und daß seine Berechtigung
durch die Weihe und deren ununterbrochene Succession
erteilt und fortgepflanzt werde, dem Gedanken der Hiërarchie grundsätzliche Aufnahme
verstattet hat.
Die protestantische Kirche verwirft die Lehre von der göttlichen Einsetzung des bischöflichen und priesterlichen Amtes und
von besondern übernatürlichen Gaben, welche dem Priesterstand verliehen und durch die Weihe fortgepflanzt
werden; sie kennt nur eine Ordination und gleiche kirchliche Befugnisse aller Geistlichen. Die katholische Hiërarchie dagegen, wie
sie sich zwischen dem 8. u. 11. Jahrh. im Abendland entwickelte und im 12.-14. Jahrh. ihre Blütezeit feierte, und wie sie
im Grund als eine konsequente, durch Charakter der Persönlichkeiten und Gunst der Umstände getragene Entwickelung
des römischen Bistums bezeichnet werden muß, bedeutet auch die Ansprüche und die übergreifende Macht des Klerus über die
bürgerliche Gesellschaft, über Staat und gesamtes Weltleben.
Der kirchenrechtliche Begriff der Hiërarchie beschränkt sich allerdings auf die von Christus selbst den Aposteln und deren rechtmäßigen
Nachfolgern gegebene Befugnis, den Gottesdienst zu verwalten und die Kirche zu leiten. Diese rechtmäßigen
Nachfolger der Apostel bilden daher als Auserwählte Gottes den eigentlichen aktiven Teil der Kirche, den Klerus, wörtlich »das
Erbteil Gottes«, gegenüber dem Laienstand. Zur Befestigung dieses Standesbegriffs dienten die Würden, Auszeichnungen, Gerechtsame
und Privilegien, mit welchen die Geistlichkeit schon seit Konstantins Zeiten begabt worden ist, die besondere
Kleidung und gesellschaftliche Stellung, Tonsur, Cölibat, die Übertragung der alttestamentlichen Vorstellung vom levitischen
Priestertum auf die christlichen Priester und vor allem die sakramentliche Lehre und Praxis, der Meßopferdienst, namentlich
das Dogma, daß ihr durch die Ordination ein besonderer Amtsgeist und die übernatürliche Fähigkeit,
die Sakramente zu verwalten, mitgeteilt werde.
Diese sakramentale Gewalt hat übrigens schon die Scholastik als potestas ordinis von der Regierungsgewalt als potestas jurisdictionis
unterschieden. Jene bezieht sich nach der Lehre des römischen Katechismus auf den sakramentalen, diese auf den mystischen
Leib Christi, d. h. die Kirche. Die potestas jurisdictionis läßt sich von ihrem Träger wieder ablösen;
die potestas ordinis ist unverlierbar, weil das Sakrament der Priesterweihe (ordo) ein unaustilgbares Gepräge (character indelebilis)
verleiht.
Aber in beiderlei Beziehung läßt sich nichts Irdisches mit der Herrlichkeit der Hiërarchie vergleichen. Der römische Katechismus
sagt: »Die Priester werden mit Recht nicht nur Engel, sondern sogar Götter genannt, weil sie Gott selbst
vertreten. Obwohl aber die Priester zu allen Zeiten die höchste Würde einnahmen, so werden doch alle übrigen von den Priestern
des Neuen Testaments weit an Ehre übertroffen; denn die Gewalt, den Leib und das Blut unsers Herrn zu opfern und darzubringen
und die Sünden zu vergeben, übersteigt alle menschliche Vernunft und Erkenntnis, geschweige daß etwas
ihr Ähnliches auf Erden gefunden werden könnte.« Das Tridentinische Konzil bedroht jeden mit dem Bannfluch, welcher »leugnet,
daß in der katholischen Kirche eine göttliche Hiërarchie sei«, welche besteht aus den drei göttlich eingesetzten Stufen des Bischofs,
des Priesters und des Diakons; die übrigen, nämlich die des Subdiakons, des Akoluthen, des Exorzisten,
des Lektors und des Ostiarius, werden als wenn auch durch ihr Alter ehrwürdige, doch menschliche Institution angesehen.
Die drei erstgenannten höchsten Stufen mit der des Subdiakons bilden die Ordines sacri oder majores,
mehr
die übrigen vier die Ordines non sacri oder minores. Die höchste Stufe, die des Bischofs, vor der auch der Papst in Bezug auf
die Hierarchia ordinis nichts voraus hat, gewährt die Fähigkeit zur Firmung, zur Ordination der Kleriker und Degradation derselben,
zur Einweihung der Kirchen, Altäre und heiligen Gefäße, zur Weihung des Chrismas und des Katechumenen- und
Krankenöls, zur Salbung der Könige, zur Einsetzung der Äbte und Einkleidung der Nonnen. Die nächstfolgende Stufe des Priesters
befähigt zur Verwaltung der übrigen, den Bischöfen nicht vorbehaltenen Sakramente, namentlich des Abendmahls und der Buße.
Die weitern Stufen des Diakons, Subdiakons und Akoluthen beziehen sich ebenfalls vornehmlich auf die Celebration
der Messe, wobei der Diakon den celebrierenden Priester bedient, namentlich das Evangelium verliest, dann der Subdiakon wieder
dem Diakon zur Hand geht, die heiligen Gefäße reinigt, Brot und Wein herbeibringt etc. und der Akoluth endlich beiden behilflich
ist, insbesondere die Lichter bei der Messe besorgt. Das Geschäft des Exorzisten besteht in dem Exorzismus
(s. d.), das des Lektors in dem Vorlesen der Perikopen aus der Heiligen Schrift und endlich das des Ostiarius in der Verwahrung
der Kirchenschlüssel. Da die untersten Stufen dieser Hiërarchie meist nur als Übergangsstufen zu den höhern Ordines angesehen werden,
so pflegen die auf jenen stehenden Personen die damit verbundenen Funktionen meist von andern, die zum
Teil selbst dem Stande der Laien angehören, verrichten zu lassen.
Die Hierarchia jurisdictionis s. regiminis gliedert sich in Papst, Kardinäle, Patriarchen, Exarchen, Primaten, Erzbischöfe,
Bischöfe, Archipresbyter, Presbyter, Archidiakonen, Diakonen, der thatsächlichen Situation nach in Papst, Bischöfe
und Pfarrer. Der Papst gilt als das Oberhaupt der ganzen Kirche: nach dem sogen. Papalsystem wird er als unumschränkter Monarch
der Kirche angesehen, dem kraft göttlicher Einsetzung die ganze Fülle der Kirchengewalt (plenitudo potestatis) zustehen soll,
während ihm nach dem Episkopalsystem nur eine beschränkte Gewalt zur Erhaltung der Einheit der Kirche und
der Vorrang vor den übrigen Bischöfen eingeräumt, die Regierung der Kirche aber der Hauptsache nach in die Hände sämtlicher
Bischöfe oder der allgemeinen Konzile gelegt wird.
Dem Papst zur Seite stehen mehrere Regierungs- und Justizkollegien, deren Inbegriff man Curia romana nennt, und das Kardinalkollegium
nebst den Kongregationen. Auf den Papst folgen die Patriarchen, deren Würde indes gegenwärtig nur noch
eine titulare ist, dann die Primaten oder ersten Bischöfe der einzelnen Staaten, denen bei Nationalkonzilen der Vorsitz zusteht.
Wichtiger als diese Zwischenstufen sind die weiter abwärts folgenden Stufen der Erzbischöfe oder Metropoliten, die eine gewisse
Kirchengewalt in einer aus mehreren bischöflichen Sprengeln bestehenden Provinz ausüben, und der Bischöfe,
welchen die Kirchengewalt in einem Sprengel zukommt, und denen die Konsistorien, Offizialate etc. als Regierungskollegien nach
Art der Curia romana sowie die Domkapitel nach Art des Kardinalkollegiums zur Seite stehen. An die Bischöfe schließen sich
die geringern Prälaten an, welche entweder über einen in keinem bischöflichen Sprengel liegenden Distrikt
oder über eine zwar in einem bischöflichen Sprengel liegende, aber von der Gewalt des Bischofs eximierte Kirche (Kloster) eine
gewisse Kirchengewalt, wie z. B. die Äbte, ausüben. Die unterste Stufe dieser Hiërarchie nehmen die Pfarrer ein,
d. h. die Priester,
denen in einer Parochie das Amt der Seelsorge übertragen ist. Genaue Nachweise über den Personalbestand
und den Organismus der römisch-katholischen Hiërarchie gibt das unter dem Titel: »La gerarchia cattolica« in Rom jährlich erscheinende
päpstliche Handbuch, welchem einige statistische Angaben im Artikel »Römisch-katholische Kirche« (s. d.) entnommen sind.
- Das Wort Hiërarchie wird zuweilen auch von der Rangordnung solcher Ämter gebraucht, welche außerhalb des Gebiets
des »Heiligen« liegen; so die Ausdrücke politische, militärische Hiërarchie, Hiërarchie des Staatsdienstes etc.