starb. Hey hat sich als theologischer Schriftsteller, namentlich aber durch seine
»Fabeln für
Kinder« (zwei Sammlungen, Hamb.
1833-37 u. öfter),
welche mit den trefflichen
Zeichnungen von
OttoSpeckter allgemeine Verbreitung fanden, bekannt gemacht.
Seine dichterischen
»Erzählungen aus dem
Leben Jesu« (Gotha
[* 2] 1848) haben geringen Wert.
Vgl.
Bonnet, Der Fabeldichter W.
Hey (Gotha 1885);
Hansen, W. Hey nach seinen eignen
Briefen etc. (das. 1886).
und der
Lasa,
Tassilo von, berühmter Theoretiker des
Schachspiels, geb. zu
Potsdam,
[* 3] ehemaliger
deutscher Gesandter in
Kopenhagen.
[* 4] Er vollendete das mit seinem
FreundBilguer (s. d.) begonnene große »Handbuch
des
Schachspiels« (Berl. 1843) und besorgte noch vier
Auflagen desselben (5. Aufl. 1873). Daneben gab er
auch einen »Leitfaden für
Schachspieler« (Berl. 1843; 5. Aufl. von
Schwede, Leipz. 1880) und die
»Berliner
[* 5] Schacherinnerungen«
(das. 1859) sowie im
Verein mit R.
Franz »Die Schachpartien und Endspiele des Damiano« (Berl.
1857) heraus.L. ist auch einer der ersten Kenner der Litteratur und Geschichte des
Schachs; er hat unter
anderm den
Lucena und den Cessoles übersetzt und erläutert.
LudwigEduard, Rechtslehrer, geb. zu
Berlin,
[* 7] studierte daselbst und in
Heidelberg
[* 8] Rechtswissenschaft und Geschichte, habilitierte sich nach längerer Thätigkeit im Justizdienst, zuletzt als
Assessor beim
Kammergericht, 1840 als
Privatdozent an der
BerlinerUniversität, veröffentlichte hierauf die rechtshistorische
Monographie
»Die
Elemente der Joachimischen
Konstitution vom Jahr 1527« (Berl. 1841) und ward 1841 zum außerordentlichen, 1845 zum
ordentlichen
Professor für das preußische
Landrecht befördert. Unter v.
Savignys Leitung war er 1842-48 als Hilfsarbeiter
im
Justizministerium für Gesetzrevision thätig. Seit 1846 Vorsitzender des Litterarischen Sachverständigenvereins, gab
er dessen
Gutachten in einer Sammlung (Berl. 1848) heraus und war seit 1858 auch Vorsitzender des
Musikalischen Sachverständigenvereins.
In beiden
Vereinen hatte er vielfach bei der Vorbereitung legislativer Aufgaben und internationaler
Verträge
zum
Schutz des Autorrechts mitzuwirken.
Eine
Frucht dieser Thätigkeit war die von ihm mit O.
Dambach herausgegebene
Schrift »Die preußische Nachdrucksgesetzgebung,
erläutert durch die
Praxis des Litterarischen Sachverständigenvereins« (Berl. 1863).
Sein Hauptwerk ist das
»System des preußischen
Zivilrechts im
Grundriß« (Berl. 1851),
welches in zweiter, völlig umgestalteter
Auflage als
»Einleitung
in das
System des preußischen
Zivilrechts« (Leipz. 1861-68, 2 Bde.)
erschien, dessen Vollendung aber durch seinen erfolgten
Tod unterbrochen wurde.
Doch vermochte er mit seinen
Dramen, als
»Theater«
[* 15] (Leipz. 1842, 3 Bde.)
gesammelt, die
Bühne nicht zu gewinnen.
Bessern Erfolg hatte er mit dem
Roman »Die Intriganten« (Leipz. 1840, 2 Bde.)
und den »Randzeichnungen« (das. 1841, 2 Bde.).
Als seine besten
Schöpfungen müssen jene kleinen
Dichtungen gelten, welche das Gepräge einfach klarer
Anschauung und eines liebenswürdigen
Gemüts tragen, wie: »Reginald« (Berl. 1831),
»Die Königsbraut« (das. 1851) und besonders
»Das
Wort der
Frau« (das. 1843, 23. Aufl. 1881),
letzteres dasjenige Werk Heydens, das seinen
Namen in weitere
Kreise
[* 16] getragen und in der deutschen Litteraturgeschichte festgestellt hat. Nach seinem
Tod erschienen: »Gedichte« (mit einer
Biographie des Dichters hrsg. von
Th.
Mundt, Leipz. 1852).