Das moderne
Epos verlangt die
Strophe und den
Reim, und die rhythmischeMalerei des Hexameters, die vorzugsweise
aus dem
Wechsel derSpondeen und
Daktylen entspringt, läßt sich auch in andern Versmaßen erreichen. So bleibt sein Wirkungskreis
in der Neuzeit auf das kürzere
Idyll und vorzugsweise auf das
Distichon beschränkt. In
Italien
[* 5] und
Frankreich ging man den
Deutschen zum Teil um 100 Jahre früher mit der Einführung von Hexametern voran.
Noch im 16. Jahrh. raten
Annib.
Caro mit italienischen,
Baif mit französischen Hexametern auf; aber so sehr sie auch allen
Forderungen der
Rhythmik entsprachen,
so vermochten sich diese
Versuche doch nicht den allgemeinen Beifall der
Nation zu erringen. Nicht glücklicher waren der
Engländer Abr. Fraunce, der um 1670 Heliodors »Aethiopica«
in englische Hexameter übersetzte, und der
Schwede Stjernhjelm, der um eben diese Zeit die alten Silbenmaße in seiner Muttersprache
versuchte, in welcher sie zuerst Adlerbeth in seinem Vergil heimisch gemacht hat. Im
Spanischen finden sich Hexameter von 1617.
(griech., mittellat. Examitum,Xamitum), im
MittelalterName eines »sechsdrähtigen« Seidenstoffs,
aus welchem das
WortSamt entstand, welches jedoch später jene ursprüngliche Bedeutung verlor und auf den uns noch jetzt
unter diesem
Namen bekannten
Stoff angewendet wurde.
Titel eines
Bibelwerkes von
Origenes (s. d.), welches den
Text des Alten
Testaments in sechs nebeneinander befindlichen
Kolumnen,
zuerst hebräisch mit hebräischen
Buchstaben, dann hebräisch mit griechischen
Lettern, endlich in vier verschiedenen griechischen
Übersetzungen enthält.
Nachdem es
noch vonHieronymus benutzt worden, kam dieses zum
Zweck der
Revision
der
Septuaginta (s. d.) unternommene Riesenwerk in Vergessenheit;
richtiger Hägsche, da das
Wort altniederdeutsch hagedisse oder hagetisse, althochdeutsch hagezisse oder hagezusa
lautet, nach
Grimm von hage, gewandt, kunstgeübt, nach
Simrock wahrscheinlicher von hag
(Hain), dem fanum
der göttlichem
Jungfrauen oder
Idisen (s. d.), so daß wir uns in ihnen ursprünglich entweder Hainpriesterinnen
oder den
Walküren verwandte Waldgöttinnen zu denken haben.
Noch deutlicher bezeichnet sie als solche der
Name Wålrîderske,
den sie in niederdeutschen Gegenden führen, und dadurch erklärt es sich auch, warum sie durch die
Lüfte
reiten,
Wetter
[* 10] machen, an
Gelagen teilnehmen, welche der in den
Teufel verkehrte
Wuotan abhält, und sich vorzugsweise in
Katzen
[* 11] verwandeln, die der
Freyja heilig waren.
Allmählich haben sich jedoch nicht nur manche
Züge von den alten deutschen Priesterinnen auf sie vererbt, sondern es ist
auch vieles von den Zauberinnen andrer
Völker, namentlich den griechischen und römischen (lat. lamia,
saga, striga, ital. strega, engl. hag oder witch, span.
hechicera, franz. sorcière), auf sie
übertragen worden. Der
Glaube an Hexen war, wie wir aus Theokrit, Horaz und
Lukianos
ersehen, im
Altertum vollkommen ausgebildet; aber die Voraussetzung eines besondern dazu erforderlichen
Bündnisses mit dem
Teufel entstand erst nach der Christianisierung der germanischen
Welt, als die heidnischen
Feste und Versammlungen
bei
Todesstrafe verboten waren und die treu gebliebenen Anhänger des frühern
Glaubens heimlich des
Nachts zusammenkamen, um
die abgesetzten
Götter zu verehren und die gewohnten Festlichkeiten zu begehen.
Da es vornehmlich die alten
Frauen waren, welche die althergebrachten Bräuche bewahrten und ausübten,
kamen sie in den
Verdacht der
Zauberei, und da die Teilnehmer an den nächtlichen Zusammenkünften selbst die meisten
Märchen
von gefahrvollem Teufelsspuk aussprengten, um ihre ebenso abergläubischen Verfolger zurückzuschrecken, entstand sehr bald
die Meinung, daß die Hexen im
Bund mit dem leibhaftigen
Teufel ständen und in seinem
Dienst alles Unheil,
welches über Ortschaften,
Familien und
Personen hereinbrach, verursachten.
Einzelne hell denkende
Männer, wie Agobert,
Erzbischof von
Lyon
[* 12] (gest. 840), und Burkhard,
Bischof von
Worms
[* 13] (gestorben um 1025),
traten zwar schon damals gegen diesen
Glauben auf; aber ihre
Stimme verhallte in dem
Zetergeschrei des unwissenden
und fanatischen Priesterheers. Wie schon in den alten römischen
Gesetzen, so wurden auch später wiederholt
Gesetze gegen
Hexen und Zauberer erlassen; aber das Unheil wurde erst vollständig, als die
Kirche den
Aberglauben des
Volkes autorisierte,
indem sie die
Inquisition gegen die Hexen und Zauberer zuHilfe rief. Die Vermischung von
Zauberei und Ketzerei
war eine ebenso bequeme wie
¶
mehr
verderbliche; beide konnten von der Einwirkung des Teufels hergeleitet werden, und die Masse zeigte sich der Vernichtung der
Ketzer, an welcher der Kirche einzig lag, um so geneigter, wenn ihnen zugleich Zauberei und Teufelsbündnis schuld gegeben wurde.
Das trat in der Verfolgung der Waldenser, Albigenser und Templer deutlich hervor, und mit dieser nahmen
die Hexenprozesse in Frankreich ihren Anfang. Die weltlichen Behörden suchten zwar den geistlichen Gerichtshöfen die gefährliche
Jurisdiktion über Zaubereiverbrechen zu entreißen, und nachdem dies dem PariserParlament (1390) gelungen war, nahmen die
Zaubereiprozesse, das Vorspiel der eigentlichen Hexenprozesse, in Frankreich ab. Aber die theologische Fakultät von Paris
[* 15] erklärte nichtsdestoweniger (1398) die Teufelsbündnisse für Thatsache, und PapstEugen IV. ermunterte 1437 die Inquisition
wieder, gegen die Zauberer und Hexen ihre Pflicht zu thun. Die Folgen ließen nicht warten. In dem großen Prozeß von Arras
[* 16] (1459)
wegen »Waldenserei« begegnen wir bereits einer getreuen Schilderung des
Hexensabbats (s. unten), welcher den Gegenstand aller spätern Anklagen ausmacht. Das PariserParlament verwarf
zwar 1491 die vor 30 Jahren geschehene Verurteilung und setzte die Erben der Ermordeten wieder in den Besitz der eingezogenen
Güter, doch vermochte es der Inquisition nicht auf die Dauer zu trotzen.
Diese Männer und andre durchzogen nun Deutschland von einem Ende zum andern, überall jammernde Familien
und verbrannte menschliche Gebeine hinter sich lassend; vorzüglich aber war es Sprenger, der den Hexenglauben in ein förmliches
System brachte und die Hexenprozesse formell begründete. Sein »Hexenhammer« (»Malleus maleficarum«,
verfaßt im J. 1487, aber
erst zwei Jahre später, 1489, in Köln
[* 24] gedruckt) wurde bald Gesetzbuch in Hexensachen und regelte das
ganze ordentliche gerichtliche Verfahren gegen die Hexen. Er zerfällt in drei Teile: der erste handelt von der Hexerei im
allgemeinen;
der zweite legt verschiedene Arten und Wirkungen der Hexerei dar, und wie man dieselben wieder aufheben könne;
im dritten ist das Gerichtsverfahren gegen die Hexen enthalten, ein förmliches Hexenprozeßrecht.
Hier
wird zuvörderst die Kompetenz in Hexenprozessen dem geistlichen Richter vindiziert, Hexerei mit Ketzerei identifiziert, sobald
mit der Hexerei Ketzerei vermischt sei; in andern Fällen behält sich das geistliche Gericht vor, die Angeklagten dem weltlichen
Richter zu überlassen; dann wird in 35 Fragen erörtert, wie der Prozeß anzufangen, fortzusetzen und das
Urteil zu sprechen sei. Der Richter darf auf bloßes Gerücht hin, daß es an einem Ort Hexen gäbe, ex officio anfangen, zu
inquirieren, und Zeugen, deren zwei oder drei genügen, zusammensuchen, sie durch einen Eid zwingen, die Wahrheit zu sagen,
auch sie mehrmals examinieren.
Sogar Exkommunizierte, Infame können als Zeugen auftreten, ja Ketzer wider Ketzer, Hexen wider Hexen, die Frau gegen den Mann,
Kinder gegen Eltern, Geschwister gegen Geschwister zeugen. Selbst Hauptfeinde des Angeklagten sind, mit wenigen Ausnahmen, als
Zeugen zuzulassen. Der Anwalt durfte seinen der Ketzerei verdächtigen Klienten nicht über die Gebühr verteidigen,
sonst wurde er billig noch für schuldiger gehalten. Um die Hexe zum Geständnis zu bringen, diente die Tortur.
War ein altes Weib so unglücklich, rote Augen zu besitzen, so war sie sicher verloren. Die richterliche
Untersuchung bezog sich vorzugsweise auf den sogen. Hexensabbat, auch Hexenkultus, Hexenabendmahl genannt, und die Teilnahme
der Inkulpatin daran. Mit erfinderischer Phantasie hatten die Priester denselben sich folgendermaßen ausgemalt. Zu gewissen
Zeiten, namentlich in der Nacht des 1. Mai (Walpurgisnacht), wo in der heidnischen Zeit ein Frühlingsfest
gefeiert wurde, hielt der Teufel große Hoftage.
Als Orte dieser Zusammenkünfte waren berüchtigt: der Blocksberg (der Brocken im Harzgebirge), der Guiberg bei Halberstadt,
[* 27] der Köterberg, nicht weit von Korvei an der Weser, der Fichtelberg, der Heuberg in Schwaben etc. Die Hexen verließen ihre Wohnungen
auf Besen, Gabeln, Stöcken, Böcken oder Hunden und eilten im schnellsten Flug dem betreffenden Ort zu, wo der Teufel in Gestalt
eines Bockes oder Menschen auf seinem Thron
[* 28] saß, die neuen Hexen feierlich aufnahm und einweihte, dann sich förmlich huldigen
ließ, indem die Hexen nach einem Ringeltanz um seinen Thron (Hexentanz) einzeln nahten, um seinen Hintern
zu küssen. Dann wurde eine aus mitgebrachten Würsten, Schinken etc. der reichern Hexen hergerichtete Mahlzeit gehalten, und
zuletzt endigte das Ganze damit, daß jede Hexe sich im stillen mit ihrem Buhlteufel vergnügte. Mit dem frühsten
Morgengrauen ging die
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