Nahrung ist vorwiegend animalisch. Hierher gehören die
Maulwurfsgrille (s. d.) und die
Feldgrille
(GrylluscampestrisL., s.
Tafel
»Geradflügler«).
[* 2] Diese ist 2
cm lang, glänzend schwarz, mit braunen, an der
Basis gelben Vorderflügeln, kürzern Hinterflügeln,
an der Unterseite blutroten Hinterschenkeln und beim Weibchen auch blutroten Hinterschienen. Sie lebt einsam auf sandigen
Feldern in
Gängen und Höhlungen, und das Männchen lockt an der Mündung seines
Baues das Weibchen durch
Zirpen herbei.
Letzteres legt gegen 300
Eier.
[* 3] Die
Larven kriechen schon im
Herbst aus und überwintern, um sich im Frühjahr weiter zu entwickeln.
Die
Nahrung besteht aus
Wurzeln. Die
Hausgrille
(Heimchen,
[* 4] G.domesticusL.), 2
cm lang, lederbraun, mit gelbem
Kopf und brauner Querbinde auf demselben, zwei dreieckigen braunen
Flecken auf dem Halsschild, lichtgelben
Beinen, lebt gesellig
in
Häusern an warmen
Stellen und zirpt oft die ganze
Nacht hindurch. Sie ist sehr gewandt und schnell, legt ihre
Eier in Schutt,
Kehricht oder lockeres Erdreich und überwintert als
Larve. Zusammengesperrt fressen die
Hausgrillen wie
auch die
Feldgrillen einander auf.
1)
PhilipWillem van, ausgezeichneter holländ. Philolog, geb. zu
Rotterdam,
[* 5] vorgebildet daselbst, studierte seit 1797 in
Amsterdam
[* 6] und
Leiden,
[* 7] wurde 1804
Professor der
Beredsamkeit
und der Geschichte zu
Utrecht
[* 8] und starb nach bedeutender Wirksamkeit auf einer Schweizerreise in Genf.
[* 9] Heusde beschäftigte
sich vorzugsweise mit dem
Studium des
Platon;
er veröffentlichte: »Specimen criticum in Platonem«
(Leiden 1803);
»De Socratische school« (das. 1834-39, 4 Bde.; 3. Aufl.
1860; Bd. 1 u. 2 deutsch von Leutbecher, 2. Aufl.,
Erlang. 1840; Bd. 3 deutsch u. d. T.:
»Versuche philosophischer Forschungen in den
Sprachen«, Utr. 1838);
Außerdem sind zu nennen: »Brieven over den aard
en de strekking van het hooger onderwijs« (Utr.
1829, 4. Aufl. 1857; deutsch von Weydmann, Kref. 1830) und
»De school van Polybius« (aus seinem
Nachlaß, Amsterd. 1841).
2) JanAdolf Karel van, Sohn des vorigen, geb. zu
Utrecht, gebildet daselbst, ward 1840
Rektor
der lateinischen
Schule in
Amersfoort, 1847
Professor der alten Litteratur in
Groningen, lebte nach Niederlegung seiner Professur 1855 meist
im
Haag
[* 10] und starb dort Seine
Schriften zeigen mehr Fleiß und
Gelehrsamkeit als kritische Durcharbeitung. Die bedeutenden
sind: »M. T.
Cicero Philoplaton« (Utr. 1836);
»DisquisitiodeL. Aelio Stilone, rhetoricorum ad Herennium,
ut videtur, auctore« (das. 1839);
»Studia critica in C. Lucilium poetam collata« (das.
1842);
»Handbuch der speziellen
Eisenbahntechnik« (in
Verbindung
mit vielen Technikern, Leipz. 1869 ff., 5 Bde.;
mehrfach aufgelegt),
»Kalk-,
Ziegel- und Röhrenbrennerei« (3. Aufl., das. 1876),
»Der Gipsbrenner« (das. 1863),
»Die eiserne
Eisenbahn« (Hannov. 1863) und gab das »Handbuch
der Ingenieurwissenschaften« (mit Franzius,
Sonne
[* 27] u. a., 2. Aufl., Leipz. 1883, 4 Bde.)
und den
»Kalender für
Eisenbahntechniker«
(Wiesbad., seit 1874) heraus.
habilitierte er sich an der UniversitätBasel
als Privatdozent, worauf er 1863 in die durch Arnolds Weggang erledigte Professur für
deutsches Recht berufen ward. Schon vorher, 1859, zum Mitglied des Zivilgerichts gewählt, hatte er von der Regierung 1860 den
Auftrag erhalten, ein Zivilgesetzbuch für den Kanton
[* 31] Baselstadt zu entwerfen, welche Arbeit aber nicht
über die ersten Stadien (Entwurf 1865, Motive 1866 und 1868) hinauskam, weil die bald folgenden Rechtseinheitsbestrebungen
der Bundesrevision die kantonalen Interessen zurückdrängten. 1866 wurde er Vizepräsident des Zivilgerichts, auch Mitglied
des GroßenRats sowie kleinerer Judikaturen und Justizbehörden. 1868 übertrug ihm die Eidgenossenschaft die Bearbeitung eines
Bundesgesetzes über Schuldbeitreibung und Konkurs, dessen Entwurf mit Motiven(Bern
[* 32] 1874) im Druck erschien. Um
die Hebung
[* 33] der vaterländischen Rechtsentwickelung machte er sich durch viele gediegene Aufsätze in der »Zeitschrift für schweizerisches
Recht« und in den »Beiträgen zur vaterländischen Geschichte«
der Baseler Geschichtsforschenden Gesellschaft verdient.
worin er die von Albrecht aufgestellte kunstvolle
Theorie einer gründlichen Revision unterzog. Außerdem schrieb er: »Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter« (Basel
1860);
»Die Beschränkung der Eigentumsverfolgung bei Fahrhabe und ihr Motiv im deutschen Recht« (das. 1871);
»Der Ursprung der deutschen
Stadtverfassung« (Weim. 1872).