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Ministerium des Innern und der Justiz | 6729689 Mk. |
darunter: Ministerium selbst | 249700 Mk. |
Sektion für innere Verwaltung | 4303266 Mk. |
Sektion für Justizverwaltung | 2176723 Mk. |
Ministerium der Finanzen | 5087281 Mk. |
Matrikularbeiträge zur Reichskasse | 1568000 Mk. |
Nach dem Stand vom betragen:
Aktiva Mark | Passiva Mark | |
---|---|---|
A. Die eigentliche Staatsschuld | 7689278 | 36244040 |
B. Die Staatsrentenschuld | 5360400 | |
C. Die Landeskulturrentenschuld | 494700 | 494700 |
D. Die Aktiven der Hauptstaatskasse (Darlehen für Eisenbahnbauten, an Banken und Bankhäuser, Kapitalwert von angekauften Obligationen etc.) | 13253540 | |
Zusammen: | 21437518 | 42099140 |
Hiernach Überschuß der Passiva | - | 20661622 |
Das Militär des Großherzogtums ist nach der Konvention vom als geschlossene Division (großherzoglich hessische [25.] Division) vom an in den Etat und in die Verwaltung des Reichsheers und zwar speziell in den Verband [* 2] der preußischen Armee (11. Armeekorps) eingetreten. Es behält im Frieden Garnison innerhalb des Großherzogtums; doch kann der Kaiser vorübergehend in außerordentlichen, durch militärische und politische Interessen gebotenen Fällen von dem ihm verfassungsmäßig zustehenden Dislokationsrecht auch in Bezug auf die hessische Division, nach vorherigem Benehmen mit dem Großherzog, Gebrauch machen. Im übrigen finden die Vorschriften der Reichsverfassung über das Kriegswesen auch auf das großherzogliche Militär Anwendung.
Das Staatswappen (s. Tafel »Wappen«) [* 3] ist ein mit der Königskrone bedeckter, von den Orden [* 4] umhangener und von zwei Löwen [* 5] gehaltener blauer Schild [* 6] mit einem gekrönten, von Silber und Rot zehnmal quergestreiften Löwen, der in der rechten erhobenen Vordertatze ein Schwert hält. Die Landesfarben sind Rot und Weiß. Orden und Ehrenzeichen sind: der Ludwigsorden, der goldene Löwenorden, das Militärverdienstkreuz, das Militärsanitätskreuz, der Verdienstorden Philipps des Großmütigen (s. Tafel »Orden«),
die Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Landwirtschaft, ein allgemeines Ehrenzeichen, ein Ehrenzeichen für Verdienste während der Wassersnot 1882/83, die Militärdienstehrenzeichen für 25 und 50 Dienstjahre, die Militärdienstalterszeichen für 10, 15 und 20 Dienstjahre, das militärische Erinnerungszeichen an den Großherzog Ludwig I. und das Felddienstzeichen. Residenz- und Hauptstadt ist Darmstadt. [* 7]
Vgl. Wagner, Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogtums Hessen [* 8] (Darmst. 1829-31, 4 Bde.);
Walther, Das Großherzogtum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Örtlichkeit (das. 1854);
Dieffenbach, Das Großherzogtum Hessen in Vergangenheit und Gegenwart (2. Aufl., das. 1885);
Hesse, Rheinhessen in seiner Entwickelung von 1798 bis 1834 (Mainz [* 9] 1835);
Küchler, Die Verwaltungsgesetzgebung im Großherzogtum Hessen (2. Aufl., Darmst. 1885, 2 Bde.);
Zeller, Handbuch der Verfassung und Verwaltung im Großherzogtum Hessen (das. 1885-86, 2 Bde.);
Becker, Geognostische Skizze des Großherzogtums Hessen (das. 1849);
R. Ludwig, Geologische Skizze des Großherzogtums Hessen (das. 1867);
Derselbe, Versuch einer Statistik des Großherzogtums Hessen auf Grundlage der Bodenbeschaffenheit (das. 1868);
Weidenhammer, Die Landwirtschaft im Großherzogtum Hessen (das. 1883);
»Mitteilungen der großherzoglich hessischen Zentralstelle für die Landesstatistik« (das. 1862-86, 16 Bde.) und »Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen« (das. 1862-86, 27 Bde.).
Topographische Karte von Hessen (1:50,000, 1832-50); Becker, Höhenschichtenkarte (1:250,000, 2 Blätter, seit 1872).
Geschichte des Großherzogtums Hessen.
Georg I., der Fromme, der Stifter der darmstädtischen Linie, erhielt beim Tod seines Vaters, Philipps des Großmütigen (gest. 1567), als jüngster der vier Söhne ein Achtel der hessischen Stammlande, die obere Grafschaft Katzenelnbogen mit Darmstadt, welche allmählich im Gegensatz zu Hessen-Kassel den Namen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt erhielt, obwohl sie nicht zum eigentlichen Hessen gehörte. Hessen verdankt seine spätere Blüte [* 10] ganz vorzüglich der weisen Regententhätigkeit seines ersten Fürsten, der als thatkräftiger und über seine Jahre hinaus gereifter Jüngling ein wenige QMeilen umfassendes, einige Tausend Gulden jährlich einbringendes Land übernahm und nach 30jähriger Regierung seinen Nachfolgern ein schon auf etwa 2000 qkm angewachsenes, von mehr als 25,000 Seelen (darunter 2000 zu Darmstadt) bewohntes, reiche Revenuen und selbst einen beträchtlichen Überschuß gewährendes Land hinterließ.
Wie die bessern und reichern zwei Drittel des ganzen etwa 100 Ortschaften und Schlösser (darunter 5 Städte) zählenden Landes dem Fürsten als Domanialbesitz erb- und eigentümlich, nur etwa 30 der geringern Orte Prälaten und Rittern der »Landschaft« gehörten, so gestaltete sich auch das Regiment des Ländchens völlig patriarchalisch. Freilich war Georg auch unermüdlich thätig, und sein ganzer Tag gehörte den Geschäften. Schon 1577, als die Linie der Grafen von Dietz, der Kinder Philipps des Großmütigen aus zweiter morganatischer Ehe, nur noch durch den jüngsten in Gefangenschaft lebenden Sohn repräsentiert war, teilten die vier Brüder deren Besitz, von dem drei Ämter an Georg fielen.
Bedeutender war der Zuwachs durch den 1583 erfolgenden Tod Philipps von Hessen-Rheinfels, des dritten der Brüder, dessen Land unter die drei Überlebenden gleichmäßig verteilt wurde, und wovon Georg seinen Teil gegen die seinem ältesten Bruder, Wilhelm, früher zugefallenen, ihm benachbarten Dietzschen Lande vertauschte, so daß sich sein Land, nördlich vom Main bei Homburg [* 11] beginnend, südlich von diesem Fluß bis zur pfälzischen Grenze erstreckte, im O. von den Höhen des Odenwaldes, im W. vom Rhein begrenzt.
Als Georg 1596 starb, teilte er sein Land derart, daß die Hauptmasse, die Obergrafschaft, dem ältesten Sohn, Ludwig V., dem Getreuen (1596-1626), zufiel, während die beiden jüngern, Friedrich, der Stifter der Homburger Linie, mit Homburg am Taunus, Philipp mit Butzbach abgefunden wurde, das nach dem Aussterben dieser Linie 1643 wieder mit Hessen vereinigt wurde. Ludwig glich seinem Vater in dem Fleiß, mit dem er die Regierungsgeschäfte versah, wie in dem Verlangen nach Vergrößerung des Landes. Als daher die Linie Hessen-Marburg bereits 1604 mit ihrem Begründer Ludwig III. ausstarb, dessen Land nun zwischen Moritz I. von Hessen-Kassel und Ludwig V. verteilt ward, ergriff er bei Ausbruch der Religionskämpfe in Deutschland [* 12] 1618 die Gelegenheit, auf Grund einer Testamentsbestimmung Ludwigs III., welche jede Religionsänderung untersagte, von dem zur reformierten Kirche übergetretenen Landgrafen Moritz die ganze oberhessische Erbschaft ¶
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zu verlangen, und da dieser als Anhänger der Union und Friedrichs V. von der Pfalz den Zorn des Kaisers Ferdinand II. auf sich gezogen, sprach ihm auch 1623 ein reichshofrätliches Erkenntnis die ganze Erbschaft zu, die er mit Hilfe ligistischer Truppen in Besitz nahm, und in der er statt des reformierten Marburg [* 14] die lutherische Universität Gießen [* 15] gründete. Auch erhielt Ludwig V. vom Kaiser die Ermächtigung zur Einführung der Primogenitur in seinem Haus, was das Land vor den verderblichen Teilungen bewahrte.
Auf Ludwig V. folgte sein Sohn Georg II., der Gelehrte (1626-61). Während des ganzen Dreißigjährigen Kriegs blieben die Landgrafen von Hessen der kaiserlichen Partei treu und verfeindeten sich bitter mit ihren Kasselschen Vettern, ohne doch ihr Land vor den Verheerungen des Kriegs bewahren zu können. Auch die kaiserlichen Heerführer konnten in jener schweren Zeit auf des Kaisers Verbündete keine Rücksicht nehmen, so daß der Landgraf Georg zuletzt den Kaiser direkt um Schonung für sein verödetes Land anging.
Ferdinand III. willfahrte seinen Bitten, soviel es in seiner Macht stand, mußte es aber geschehen lassen, daß Georg durch Separatverträge mit Frankreich und Schweden [* 16] sich Schonung seitens der Feinde des Kaisers erkaufte. Hierzu kam der stets erneuerte Erbschaftsstreit mit Hessen-Kassel. Erst der Westfälische Friede 1648 führte einen Ausgleich zwischen Georg und der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel, der Vormünderin ihres unmündigen Sohns, auf eine für Hessen-Darmstadt immerhin noch vorteilhafte Weise herbei, indem dasselbe die größere Hälfte Oberhessens behielt. Die Universität Marburg verblieb unter gemeinschaftlicher Verwaltung; dagegen wurde dem Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, vorbehaltlich der Alternierung, die ihm früher zugestandene Präzedenz im Rang und in der Vertretung nach außen wie im Reich zugestanden. Die folgenden 13 Jahre, das letzte Drittel seiner Regierung, benutzte Georg mit Erfolg, die seinem Lande durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen.
Sein Sohn Ludwig VI. (1661-78) setzte des Vaters Bemühungen um die Hebung [* 17] des Landes in materieller und geistiger Beziehung fort durch Begünstigung von Einwanderungen, das Verbot des Kriegsdienstes außer Landes, eine neue Regelung des verfallenen Schul- und Kirchenwesens, eine neue Hofgerichtsordnung etc. Getreu den Traditionen seiner Vorfahren, wußte er aus den Überschüssen seiner Regierung von neuem einen Hausschatz zu sammeln, welcher ihm wie jenen Gelegenheit bot, sein Land durch den Ankauf benachbarter Besitzungen (Eberstadt, Rodau, Frankenstein) noch besser abzurunden.
Sein Sohn Ludwig VII. starb als Jüngling vier Monate nach Antritt seiner Regierung, und statt des zweiten Bruders, des erst elfjährigen Ernst Ludwig (1678-1738), regierte bis 1688 als Vormünderin die Mutter Elisabeth Dorothea von Sachsen-Gotha. Auch Ernst Ludwig zeichnete sich gleich seinen Vorgängern durch die Standhaftigkeit und Entschiedenheit aus, mit welcher er im Gegensatz zur Kasseler Linie dem kaiserlichen Interesse ergeben war; doch hatte das Land während der Kriege mit Frankreich 1688-1714 viel zu leiden, die Landeshauptstadt ward zweimal von den Franzosen genommen und gebrandschatzt, der Hof [* 18] zur Flucht nach Oberhessen genötigt.
Einigen Ersatz brachten dem Lande die Kolonien der Waldenser zu Rohrbach, Weinbach, Walldorf etc., während der Landgraf den französischen Refugiés aus Furcht vor Ludwig XIV. den Eintritt in sein Land verwehrte. Übrigens ist Ernst Ludwig der erste, der die alte Einfachheit und Wirtschaftlichkeit seines Geschlechts mit dem von Ludwig XIV. aufgebrachten Glanz und Pomp vertauschte. Französische Sitte begann an seinem Hof die gute altdeutsche Einfachheit zu verdrängen.
Bauten, Theater [* 19] und die Begünstigung aller schönen Künste verschlangen nicht nur die Ersparnisse der frühern Zeiten, sondern stürzten auch das Land zum erstenmal in Schulden. Seinem Beispiel folgte auch sein Sohn Ludwig VIII. (1738-68), der, obwohl er schon als Erbprinz durch Vermählung mit der Erbtochter des letzten Grafen von Hanau [* 20] Lichtenberg über ein Einkommen von 300,000 Gulden verfügte, das sich nach dem Anfall der größern Hälfte der Erbschaft (die kleinere fiel nach 20jährigem Erbstreit an Hessen-Kassel) noch bedeutend erhöhte, doch infolge übermäßiger Jagdlust und der Vergeudung großer Summen für Oper und Schauspiel sich selbst und das Land in große Schulden stürzte. In der äußern Politik schloß auch er sich ganz an Österreich [* 21] an und hatte daher im österreichischen Erbfolgekrieg von den französischen Heeren zu leiden, dann im Siebenjährigen Krieg französische Besatzungen in seine Festungen aufzunehmen.
Sein Sohn Ludwig IX. (1768-90) war in manchen Stücken das Gegenteil seines Vaters, einfach, abgehärtet, ein großer Soldatenfreund und Freund Friedrichs II. Er ließ es sich angelegen sein, durch ein strenges, thätiges, selbstherrliches Regiment das, was sein Vater verschuldet, wieder gutzumachen, und es gelang ihm wirklich, die zerrütteten Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Seine Residenz Pirmasens, [* 22] Mittelpunkt der hanau-lichtenbergischen Besitzungen, die er zu Lebzeiten seines Vaters verwaltet hatte, behielt er auch während der ganzen Dauer seiner Regierung bei und that viel zur Hebung der Bevölkerung [* 23] und der Kultur dieser Lande.
Sein aufgeklärtes Regiment schaffte eine Menge von Mißbräuchen, besonders in der Justiz, ab; er beseitigte den unter der Herrschaft seines Vaters eingerissenen Jagdunfug und suchte durch die Regelung der Verwaltung, durch die Heranziehung trefflicher Beamten und Gelehrten aus Nord- und Mitteldeutschland sein Land auf die Höhe Preußens [* 24] zu bringen. Sein Hof war der Sammelpunkt der hervorragendsten deutschen Künstler und Dichter, die schönste Zierde desselben seine Gemahlin, die vortreffliche Karoline von Pfalz-Zweibrücken, die »große Landgräfin«, die Freundin Friedrichs d. Gr. Gegen das Ende seiner Regierung, kurz nach dem Ausbruch der französischen Revolution, verlor der Landgraf durch Beschluß der französischen Nationalversammlung seine Rechte und Einkünfte aus dem im Elsaß belegenen Teil der hanauischen Besitzungen (Buchsweiler, Brumath, Pfaffenhofen etc.). Sein Sohn Ludwig X. (1790 bis 1830) schloß sich den Heeren der alliierten Preußen [* 25] und Österreicher (1792) an, als es galt, die französische Revolution zu bekämpfen und die ihm entrissene Grafschaft Hanau-Lichtenberg wiederzuerlangen.
Doch sah er sich beim Rückzug der Alliierten 1793 genötigt, der feindlichen Übermacht zu weichen. Das ganze Land wurde gleich den Nachbargebieten von den Franzosen besetzt und gebrandschatzt; die aus dem Land fortgeführten Männer bürgten als Geiseln für die Neutralität von Fürst und Land. Der Friede von Lüneville (1801) brachte ihm als Entschädigung für die an Frankreich abgetretenen linksrheinischen und einige andre an Baden [* 26] und Nassau-Usingen abgetretene Lande das Herzogtum ¶