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Felix (das. 1605 u. 1613); »Tertulliani Apologeticus« (das. 1613).
Felix (das. 1605 u. 1613); »Tertulliani Apologeticus« (das. 1613).
de Séchelles (spr. eroh d'sseschéll), Jean Marie, Mitglied des franz. Nationalkonvents, geb. 1760 aus einer alten Adelsfamilie zu Paris, kam frühzeitig an den Hof, erhielt 1781 die Stelle eines königlichen Anwalts beim Gerichtshof Châtelet und 1786 beim Parlament zu Paris. Beim Ausbruch der Revolution trat er sogleich in die Nationalgarde ein und wirkte bei der Erstürmung der Bastille thätig mit. Bei der Reorganisation des Gerichtswesens wurde er königlicher Kommissar am Kassationshof und 1791 Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung für die Stadt Paris. Von dem Departement der Loire in den Konvent gewählt, stand er anfangs auf seiten der Girondisten; während des Prozesses des Königs auf einer Sendung im Departement Montblanc begriffen, sandte er seine Zustimmung zur Verurteilung des Königs ein. Nach seiner Rückkehr trat er zur Bergpartei über, unterstützte dieselbe im Kampf gegen die Gironde, war Präsident der Versammlung, als Henriot dieselbe 2. Juni 1793 belagert hielt, und wurde dann Mitglied des Wohlfahrtsausschusses, in welchem er die neue Konstitution entwarf, und in dessen Auftrag er im September in die Departements am Oberrhein ging, um das Schreckenssystem daselbst zu organisieren. Als er nach seiner Rückkehr mit seinen Freunden Danton, Desmoulins u. a. einen mildern Weg einzuschlagen suchte, ward er im März 1794 verhaftet, 2. April vor das Revolutionstribunal gestellt, trotz seiner geschickten Verteidigung verurteilt und 5. April 1794 guillotiniert. Seine »Théorie de l'ambition« wurde 1802 von Salgues herausgegeben.
s. Zweikampf.
im allgemeinen derjenige, welcher das Erscheinen einer Druckschrift vermittelt. Im engern Sinn ist der Herausgeber von dem Verfasser wie von dem Verleger und auch von dem Redakteur zu unterscheiden, indem man namentlich bei nichtperiodischen Druckschriften, und zwar bei lexikalischen Arbeiten, Anthologien und Sammelwerken, denjenigen als Herausgeber bezeichnet, welcher die Einzelbeiträge zu einem Ganzen vereinigt und dies nach einem bestimmten Plan zum Druck und zur Veröffentlichung bringt. Das deutsche Reichspreßgesetz vom 7. Mai 1874 führt den als haftpflichtige Person nur bei nichtperiodischen Druckschriften auf (§ 6, 21). Der Herausgeber vertritt den Verfasser, wenn dieser sich nicht nennen kann oder nicht nennen will, so bei Werken, die anonym erscheinen, und bei nachgelassenen oder nach dem Tode des Verfassers neu aufgelegten Werken; er ersetzt den Verfasser bei den bereits gedachten Sammelwerken. Der Name des Herausgebers muß auf der Druckschrift genannt sein, wenn diese im Selbstverlag des Verfassers erscheint und letzterer sich nicht nennen will. Außerdem gilt der Name des Verlegers als derjenige des Herausgebers. Der Herausgeber kann auch zugleich der Redakteur der nichtperiodischen Druckschrift sein oder einen oder mehrere besondere Redakteure anstellen. Es können also die Funktionen des Herausgebers, Verlegers und Redakteurs in Einer Person vereinigt sein oder von verschiedenen Personen wahrgenommen werden. Nach § 6 des Preßgesetzes muß auf jeder Druckschrift, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur Verbreitung bestimmt ist, außer Namen und Wohnort des Druckers auch Name und Wohnort des Verlegers oder (beim Selbstvertrieb der Druckschrift) des Verfassers oder Herausgebers genannt sein. Nach § 21 des Preßgesetzes bleibt die Verantwortlichkeit für Redakteur, Verleger, Drucker und Verbreiter ausgeschlossen, wenn sie den Herausgeber der nichtperiodischen Druckschrift nachweisen. Übrigens spricht man zuweilen auch bei periodischen Druckschriften (Zeitschriften) von einem Herausgeber in dem Sinn, daß man damit den Eigentümer bezeichnet, auf dessen Rechnung und Gefahr die Zeitung erscheint. Derselbe kann zugleich Verleger sein oder den Verlag unter Vorbehalt der Nutzungen einem Dritten (Kommissionsverleger) übertragen. Er kann auch zugleich Redakteur sein oder einen besondern Redakteur bestellen. Herausgeber, Verleger und Redakteur können also auch hier in Einer Person vereinigt sein.
(auch Hb.), bei botan. Namen Abkürzung für William Herbert, geb. 1778, gest. 1847 als Pfarrer in England. Amaryllideen.
Kraut; Herba (Summitates) Absinthii, Wermut; Herba Botryos mexicanae, s. Herba Chenopodii; Herba Cannabis indicae, indischer Hanf; Herba. Cardui benedicti, Kardobenediktenkraut.; Herba Centaurii (minoris), Tausendgüldenkraut; Herba Chelidonii, Schöllkraut; Herba Chenopodii ambrosioidis, Herba Botryos mexicanae, mexikanisches Traubenkraut, Jesuitenthee; Herba Cicutae, s. Herba Conii; Herba Cochleariae, Löffelkraut; Herba Conii (maculati), Herba Cicutae, Schierlingskraut; Herba Galeopsidis, Hohlzahn, Blankenheimer Thee, Liebersche Kräuter; Herba Gratiolae, Gottesgnadenkraut; Herba Jaceae, s. Herba Violae tricoloris; Herba Lactucae (virosae), Giftlattich; Herba Linariae (Herba cum floribus Linariae), Leinkraut; Herba Lobeliae (inflatae), Lobelienkraut; Herba Majoranae, Majoran; Herba (Summitates) Meliloti, Steinklee, Melilotenklee; Herba Millefolii, Schafgarbenkraut; Herba Polygalae (amarae), Kreuzblumenkraut; Herba Pulsatillae (nigricantis), Küchenschelle; Herba Serpylli, Quendel, Feldkümmelkraut, wilder Thymian; Herba Spilanthis (oleraceae), Parakresse; Herba Thymi, Gartenthymian, römischer Quendel; Herba Viola tricoloris, Herba Jaceae, Freisamkraut, Stiefmütterchenthee. Die hier nicht aufgeführten Kräuter s. bei Folia.
(lat.), Kräuter, Pflanzen sammeln; auch von Bienen Blütenstaub eintragen.
(Herbarium vivum, Hortus siccus), Sammlung getrockneter, zwischen Papierbogen aufbewahrter Pflanzen oder Zweige, mit Ausschluß der Sammlungen solcher Pflanzenteile, welche, wie Früchte, Samen, Hölzer, Droguen, in andrer Weise besonders aufbewahrt werden müssen. Die Anlegung eines Herbariums ist ein unentbehrliches Mittel für das Studium der systematischen Botanik. Zwar büßen manche Pflanzen infolge des Trocknens zum Teil ihr natürliches Aussehen ein, so daß mitunter gute Abbildungen den Gesamteindruck einer Pflanze besser wiedergeben können. Indessen soll ein auch nicht ästhetischen Zwecken dienen, und die wissenschaftlichen Merkmale der Pflanzen erhalten sich meist auch in getrocknetem Material so, daß sie noch jederzeit erkannt werden können, und selbst zur mikroskopischen Untersuchung lassen sich die Teile getrockneter Pflanzen benutzen. Bei Anlegung eines Herbariums sind folgende Regeln zu beachten: 1) Beim Sammeln berücksichtige man nur vollständige Exemplare, d. h. solche mit Blättern, Blüten und womöglich auch reifen Früchten, welch letztere oft später gesammelt werden müssen. Von Kräutern sind auch die Wurzeln oder Wurzelstöcke, bez. Zwiebeln oder Knollen erwünscht; Kryptogamen verwende man möglichst im fruktifizierenden Zustand, über den man sich vielfach erst durch eine mikroskopische Untersuchung zu Haus unterrichten kann. Überhaupt aber wähle man Pflanzen von normaler Entwickelung, und wenn die Pflanze Varietäten bildet oder je nach Standorten
Abänderungen zeigt, so sind auch diese besonders zu sammeln. Ist eine Pflanze in ihrem Vorkommen weit verbreitet, so ist es sehr wünschenswert, sie aus verschiedenen Ländern zu besitzen. Zur ersten Aufbewahrung der aus Exkursionen oder Reisen gesammelten Pflanzen dienen blecherne Kapseln, oder man legt die Pflanzen auch gleich an Ort und Stelle zwischen Löschpapierbogen, welche man zwischen zwei aus starkem Draht geflochtenen Netzen in ein Paket zusammengebunden tragen kann. Algen sammelt man in Glasbüchsen, in welchen man diese Pflänzchen, bez. das Wasser, in dem sie leben, vorläufig aufbewahrt. 2) Die Zubereitung der Pflanzen für das Herbarium beginnt mit dem Einlegen und Trocknen. Nasse Pflanzen werden mit Löschpapier abgetrocknet, sehr saftige Pflanzen und Pflanzenteile in kochendem Wasser abgebrüht oder mit einem heißen Plätteisen zwischen Papier geplättet. Zum Einlegen dient trocknes Löschpapier, zwischen dessen Bogen die Pflanzen einzeln zu liegen kommen und zwar so, daß immer einige leere Bogen aufeinander folgen, deren Zahl um so größer sein muß, je dicker oder saftreicher die Pflanze ist. Die eingelegten Pflanzen müssen dann so stark gepreßt werden, daß die Bogen die Pflanzenteile verhindern, sich zu krümmen oder zu schrumpfen, ohne den Zutritt der Luft vollständig zu hindern und die Pflanzen zu quetschen. Man erreicht dies mittels einer Presse oder unter einem mit Steinen beschwerten Brett. Nach 2-3 Tagen müssen die Papierbogen durch andre ersetzt werden, wenn die Pflanzen bis dahin noch nicht völlig trocken geworden sind, und dies ist je nach Erfordernis zu wiederholen. Die vollkommen trocknen Pflanzen legt man lose in zusammengebrochene Bogen von weißem Papier oder befestigt sie auf einzelnen halben Bogen mittels dünner, gummierter Papierstreifchen. Jedes Exemplar ist mit einer Etikette zu versehen, auf welcher der vollständige botanische Name, der Fundort, die Zeit des Einsammelns und wohl auch der Sammler angegeben sein müssen. Sehr kleine Pflanzen, wie Moose, oder Pflanzenteilchen und Stückchen andrer Körper, auf denen Flechten, mikroskopische Pilze u. dgl. sich befinden, befestigt man entweder mit einem Tropfen dicken Gummischleims auf dem Papier, oder steckt sie in Papierhülsen, auf denen man die Etikette anbringt, und die man dann lose zwischen die Bogen legt oder auch auf denselben mit Stecknadeln befestigt. Die kleinen im Wasser lebenden Algen müssen mit Wasser auf Papierblättchen gebracht werden, so daß sie auf denselben auftrocknen, wenn das Wasser verdunstet, oder man bringt sie mit dem Wasser in einen flachen Teller und fängt sie auf einem Papierblatt auf, welches man auf den Boden des Tellers schiebt, oder man fixiert sie auch auf Glasplättchen, was sich für die mikroskopische Untersuchung empfiehlt. Aus den großen, fleischigen Hutpilzen muß der größte Teil ihrer innern Fleischmasse entfernt werden; man klebt dann die auf solche Weise erhaltene Haut der einen Hälfte des Hutes und der einen Längshälfte des Stiels auf Papier so übereinander, daß der Pilz gleichsam natürlich vor dem Beschauer steht. Außerdem ist aber auch noch ein dünner Längsschnitt durch einen ganzen Hut mit aufzukleben, um Gestalt und Farbe des auf der Unterseite des Hutes befindlichen Hymeniums zu zeigen. 3) Die Anordnung des Herbariums muß nach wissenschaftlichen Prinzipien erfolgen. Alle Bogen mit Exemplaren, die zu einer und derselben Spezies gehören, kommen in einen gemeinsamen ganzen Umschlagbogen, welcher auswendig an der einen untern Ecke den Speziesnamen trägt. Alle Spezies einer und derselben Gattung werden wieder in einen Umschlagbogen vereinigt, auf welchem der Gattungsname angegeben ist. Enthält eine Gattung zahlreiche Arten, so kann man die letztern behufs leichterer Auffindung alphabetisch legen. Die Gattungen aber werden nach einem allgemein anerkannten Pflanzensystem geordnet, die so erhaltenen Pakete legt man in geeignete Regale, deren Fächer man so niedrig macht, daß ein Paket von mäßiger Dicke noch bequem hinein- und herausgeschoben werden kann. Die Vorderseite der Regale verschließe man mit einer Holzthür oder schütze sie durch Vorhänge. Bei solcher Einrichtung müssen die Pakete in Pappmappen mit Bändern eingebunden sein. An der Außenseite der Mappe muß ein Schild angebracht sein, auf welchem der Inhalt nach Gattung oder Familie angegeben ist. Zur Aufstellung der Regale wähle man trockne Zimmerwände. 4) Schutz vor Zerstörung durch Insekten ist unerläßlich, wenn das Herbarium nicht in kurzer Zeit verdorben sein soll. Kleine Herbarien geht man fleißig durch und vernichtet die etwa anzutreffenden Insekten. In größern Herbarien werden die Pflanzen mit alkoholischer Quecksilberchloridlösung vergiftet, indem man sie nach dem Trocknen darin eintaucht oder damit anstreicht, wieder zwischen Löschpapier trocknet und dann erst in das Herbarium einlegt. Größere Herbarien kann man nicht durch eignes Sammeln zusammenbringen, sondern es ist dazu Verkehr in Tausch und Kauf nötig. Zu diesem Zweck bestehen unter den Botanikern Tauschvereine, und zahlreiche geographisch und systematisch begrenzte Sammlungen, zumal die Ausbeute botanischer Reisen in ferne Länder, sind käuflich zu erwerben. Berühmte große öffentliche Herbarien sind das von Kew bei London, das des Britischen Museums und der Linnéschen Gesellschaft zu London, die Herbarien De Candolles und Boissiers in Genf, diejenigen in Paris, Leiden, Berlin, Wien, Leipzig u. a. Vgl. Kreutzer, Das Herbarium (Wien 1864); Mylius, Das Anlegen von Herbarien (Stuttg. 1885); Saint-Lager, Histoire des herbiers (Par. 1886).