Jahren wieder einging, und erhielt 1831 die Professur der
Chemie an der höhern
Gewerbeschule (spätern polytechnischen
Schule)
in
Hannover,
[* 2] wo er starb. Heeren lieferte Untersuchungen über die
Färberflechten und zahlreiche wertvolle
Arbeiten auf
dem Gebiet der technischen
Chemie. Mit
Karmarsch lieferte er eine Bearbeitung von
Ures' »Dictionary of arts,
manufactories and mines« als
»TechnischesWörterbuch«
(Prag
[* 3] 1843; 3. Aufl., bearbeitet von
Kick und
Gintl, 1874 ff.).
(Heergewende,Heergewette), in der altdeutschen Rechtssprache alle einem gerüstet in das
Feld ziehenden
Krieger nötigen Gerätschaften. Im
Mittelalter wurde die
Heeresfolge und die Lieferung der dazu nötigen
Waffen
[* 4] als am Grundbesitz
haftend betrachtet, und da dieser nach dem ältern
Erbrecht jederzeit nur auf die
Söhne überging, so
vererbte sich auch das Heergerät stets auf den nächsten männlichen
Erben, der bloß durch Mannspersonen mit dem
Erblasser
in
Verwandtschaft stand
(Schwertmagen), sofern er kein
Geistlicher war.
Den Vorrang hatten hierbei die
Deszendenten, hierauf folgten die
Aszendenten und zuletzt die Seitenverwandten.
Von mehreren
Söhnen erbte der älteste das
Schwert im voraus, während die übrige
Verlassenschaft unter alle geteilt wurde.
Noch in der neuern Zeit galt hin und wieder das Heergerät als ein Teil der
Verlassenschaft, den nur die nächsten männlichen
Agnaten erhielten, entsprechend der
Gerade (s. d.), welche den weiblichen Verwandten zufiel.
Heergerät heißt auch der Inbegriff alles für die
Truppen im
Feld nötigen
Materials sowie im ältern
Lehnrecht die in
Waffen
und
Pferden bestehenden
Geschenke eines
Vasallen an den Lehnsherrn bei Antritt des
Lehens.
Johannes, trefflicher evangel. Kirchenliederdichter, geb. zu
Rauden in Niederschlesien, ward 1608 in
Brieg
[* 5] zum Dichter gekrönt, 1611
Prediger in
Köben und zog sich 1638 vor
den Kriegsunruhen nach
Lissa
[* 6] in
Polen zurück, wo er starb. Heermann ist vorzugsweise ein
Sänger der Trübsal und des
Kampfes, doch auch des ungebrochenen Glaubensmuts. Seine geistlichen
Lieder (über 60 an der Zahl) sind
zusammengedruckt in »Devota musica cordis,
Hauß- und
Hertz-Musica« (1630 u. öfter; neu hrsg. von
Ph.
Wackernagel, Stuttg. 1856);
nicht wenige derselben, z. B. »O Gott, du frommer
Gott«, »Herzliebster Jesu, was hast du verbrochen«, »Wo
soll ich fliehen hin« etc., sind in die evangelischen
Gesangbücher übergegangen und noch heute im
Gebrauch.
Außerdem erschienen von ihm asketische
Schriften, z. B. »Heptalogus
Christi« (neue Ausg., Berl. 1856) und die beiden Lehrdichtungen:
»Praecepta moralia et sententiae« und »Exercitium
pietatis«, welche
Bernhard neu herausgab (lateinisch und deutsch, Bresl. 1886),
ursprünglich Unterabteilung des
Heerbannes (s. d.). Nach dem
Rang der Pflichtigen teilte man nämlich
schon zur Zeit
Karls d. Gr. das
Aufgebot derselben in folgende sieben Abteilungen oder Heerschilde ein. Den ersten Heerschild führte
der
Kaiser und König, den zweiten die geistlichen, den dritten die weltlichen
Fürsten
(Herzöge,
Mark-, Land- und
Pfalzgrafen),
den vierten die
Grafen und
Dynasten, den fünften die Bannerherren (s.
Banner), den sechsten die
Ritterschaft
und den siebenten alle
Freien von nicht ritterlicher
Geburt.
Später ward der Heerschild zugleich das
Symbol des
Ranges des zu seiner
Führung Befugten.
im allgemeinen alle eigentlichen Landstraßen, d. h. solche öffentliche
Wege, die zur
Verbindung größerer
Orte, der Territorialgrenzen u. dgl. dienen
u. deshalb vorzugsweise zu regelmäßigen Durchzügen von Kriegsheeren und des
Zubehörs derselben gebraucht werden. Heerstraßen im
eigentlichen
Sinn des
Wortes waren die großartigen
Kunststraßen der alten
Römer,
[* 8] von
Rom
[* 9] nach den
Provinzen führend, deren
älteste, die
Via Appia, vom
ZensorAppiusClaudius im J. 312 von
Rom nach
Capua angelegt wurde. Die
Länge
aller benannten Heerstraßen in
Italien
[* 10] soll 4500
Millien, also 6654 km, betragen haben. Sie waren lediglich nach militärischen Rücksichten
angelegt und wurden meist von
Soldaten erbaut und unterhalten. Nicht minder großartig war das
Netz römischer Heerstraßen in
Gallien
und im südlichen
Deutschland.
[* 11] Die Neuzeit bezeichnet als Heerstraßen nur lange, zur Landesgrenze führende »strategische«
Eisenbahnlinien.
4)
Gesetz, betreffend die Ausübung der militärischen
Kontrolle über die
Personen des
Beurlaubtenstandes, die Übungen derselben
sowie die gegen sie zulässigen Disziplinarstrafmittel, vom (Kontrollgesetz).