eine Art
Aushebung gewonnen, welche aber nur die untersten Volksklassen traf. Jedem
Regiment war ein gewisser
Bezirk zugeteilt
(Kantonsystem in
Österreich
[* 2] und
Preußen),
[* 3] und wo die
Werbung nicht die nötige Zahl
Mannschaften ergab, mußten die Ortschaften
dafür aufkommen. Die seit
GustavAdolf angebahnten Verbesserungen in der Kriegführung, deren
Wissenschaft und
Technik von einer
Reihe bedeutender
Feldherren weiter entwickelt und von
Friedrich II. zur Vollendung gebracht wurde, die großen
Fortschritte in der
Ausrüstung und
Bewaffnung der Heere, das Zurücktreten jeder andern Wirksamkeit im
Staatvor der absoluten
Herrschergewalt führten zur
Ausbildung eines Offizierstandes, welcher die
Pflege des Kriegswesens sich zur Lebensaufgabe
machte und fortan als
Träger
[* 4] des kriegerischen
Geistes und der Tüchtigkeit der Heere erscheint; vom
Soldaten selbst verlangte
die Kriegführung damals nur eine maschinenartige Thätigkeit in festgefügten
Formen und blinden
Gehorsam gegen die Befehle
des Vorgesetzten, so daß der
Beruf des
Soldaten als solcher wenig geachtet war.
Das handwerksmäßige Heerwesen sank aber von seiner
Höhe, sobald der belebende
Geist und die Anregung
von
oben fehlte. Der
Kriegan sich war eine schwere
Kunst geworden, und wie die geistigen Anforderungen an die
Führer, so stieg
auch das Verlangen nach immer größern Truppenmassen, um allen Feinden gewachsen zu sein.
In demMaß
ferner, wie zunehmender Wohlstand, erhöhte
Bildung und wachsende Selbstthätigkeit immer größere
Kreise
[* 5] des
Volkes an den
Interessen des
LandesAnteil nehmen ließen, kam auch der uralte
Grundsatz der allgemeinen
Wehrpflicht wieder zur Geltung und
stellte dem Heerwesen die
Kräfte der ganzen
Völker zu
Gebote.
Hierbei ging
Preußen insofern über alle Mitstrebenden hinaus, als es jenes
Prinzip in seiner Reinheit
zur
Durchführung brachte. Denn während das französische Konskriptionssystem, auch in den
Zeiten höchsten republikanischen
Aufschwunges, die
Stellvertretung oder den
Loskauf zugelassen hatte und in dieser Form von den meisten europäischen
Staaten
nachgeahmt wurde, erfolgte nur in
Preußen die Einführung und Beibehaltung der wirklich allgemeinen
Wehrpflicht.