Auch in der
schönen Litteratur hat er sich durch »Gedichte«
(Münch. 1864),
»Unhold, der
Höhlenmensch« (das. 1880) und besonders die
tiefsinnige dramatische
Dichtung »Der ewigeJude« (Leipz. 1886), welche ein erhabenes
Bild der
Entwickelung
der Menschheit entrollt, einen
Namen gemacht.
(franz.
Maître d'hôtel, ital. Majordome ^[richtig: Majordomo]), der erste
Diener eines großen
Hauses,
dem die
Aufsicht über die gesamte Dienerschaft obliegt, und der überhaupt den ganzen
Dienst im
Haus leitet und regelt.
eine Art des
Wanderhandels. Der
Händler geht mit seinen
Waren von
Haus zu
Haus und
bietet sie zum Verkauf an. Man unterscheidet lokalen und Hausierhandel im Umherziehen, je nachdem die denselben betreibenden
Handelsleute (Hausierer) ihre
Geschäfte auf den
Ort ihres
Domizils beschränken oder auch mit ihren
Waren von
Ort zu
Ort ziehen.
Der Hausierhandel erfordert eine besondere gesetzliche Regelung, die für den
Handel im allgemeinen zu rechtfertigende
Gewerbefreiheit bedarf für den Hausierhandel mancher Einschränkungen.
Das Hausieren kann sehr leicht nur eine andre Form der
Landstreicherei bilden und sowohl die Dieberei im Umherziehen wie auch
als Hilfsgeschäft der
Hehlerei den
Absatz gestohlener
Sachen erleichtern. Dazu kommt die Möglichkeit der betrügerischen Übervorteilung
derKäufer durch den spurlos verschwindenden
Händler sowie der Umstand, daß gewisse
Waren aus gesundheits-
oder sicherheitspolizeilichen
Gründen zum Verkauf im Umherziehen durchaus ungeeignet sind.
Geboten ist daher eine Einschränkung in persönlicher und sachlicher Beziehung. Für den Hausierer muß ein Legitimationsschein
vorgeschrieben werden, und dieser muß verweigert werden können wegen zu jugendlichen
Alters, wegen der
Vergangenheit oder des gegenwärtigen Lebenswandels des Nachsuchenden. Auszuschließen aber sind vom Hausierhandel
Gifte,
Arzneimittel,
geistige Getränke, explosive
Stoffe, gebrauchte
Kleider,
Betten etc.,
Gold- und Silbersachen,
Wertpapiere, Lotterielose.
Die eigentliche Aufgabe des Hausierhandels im Umherziehen ist: entlegenen Ortschaften
Waren zuzuführen, die dort gar nicht
oder nur zu übertrieben hohen
Preisen zu haben sind, und den auf den auswärtigen
Absatz angewiesenen
Produkten der
Hausindustrie abgelegener Gegenden
Absatz zu verschaffen. Soweit dieselbe bei ungenügender Verkehrsentwickelung
(so heute noch in gering bevölkerten oder weniger kultivierten Gegenden) durch den Hausierhandel erfüllt wird, leistet
letzterer auch der Gesamtheit nützliche
Dienste.
[* 14]
Dagegen wird er mit steigender
Kultur und Verbesserung des Transportwesens mehr und mehr entbehrlich.
Dem Hausierhandel in mancher Hinsicht verwandt ist ein
Wanderhandel in größerm Betrieb, welcher erst in neuerer Zeit sich entwickelt
hat und in der Form von
Wanderlagern und Wanderauktionen auftritt. In
Deutschland
[* 15] war der Hausierhandel früher vielfach auch imInteresse
des ortsangesessenen
Handels beschränkt. Die
Gewerbeordnung von 1869 gab ihn frei, indem sie im wesentlichen nur solche Beschränkungen
¶
mehr
aufrecht erhielt, welche im Interesse der Gesundheit, Sicherheit und Sittlichkeit als geboten erschienen. Dieselben wurden durch
das Gesetz vom welches Bestimmungen der oben angedeuteten Art enthält, mehrfach verschärft. In Österreich
[* 17] besteht
eine noch mehr beschränkende Gesetzgebung (kaiserliches Patent vom Verordnung vom
In Frankreich ist der Hausierhandel fast nur durch Rücksichten auf das Steuerwesen beschränkt. In England bedürfen die Hausierer nach
der Pedlar act von 1870 eines polizeilichen Erlaubnisscheins.