»Splendeur de l'art en Belgique« (das. 1848);
»La Belgique pittoresque« (das. 1858). Auch
an den patriotischen Sammelwerken: »Les Belges illustres«, »La
Belgique monumentale«, »La bibliothèque nationale« u. a.
nahm er
Anteil und förderte ebenso lebhaft die belgisch-französische Volkslitteratur durch
Novellen, Dorfgeschichten und
Chrestomathien für
Schule und
Haus. Seine
»Poésies«
(Brüssel
[* 2] 1852-63, 3 Bde.) reihen ihn
den talentvollsten belgischen Dichtern an; als bedeutendste Leistung auf diesem
Feld werden die
»Quatre incarnatons du
Christ«,
Epopöe in vier
Gesängen, angeführt. Seine gesammelten Werke erschienen zu
Brüssel 1875-78 in 8
Bänden.
SeinLeben beschrieb
Alvin
(Brüssel 1877).
2)ArendLudolf van, niederländ. Ethnograph, geb. zu
Groningen, war ursprünglich niederländischer
Offizier, trat 1870 in den holländisch-indischen Zivildienst und wurde 1877 zum
Chef der sogen.
Sumatra-Expedition ernannt, deren in zwei
Jahren gesammelte linguistisch-ethnographische
Resultate er in
Holland
in dem Werk »Midden-Sumatra«
(Leiden
[* 3] 1880 ff.) verarbeitete, worauf er 1880 nach
Java zurückkehrte.
GroßesVerdienst erwarb er sich um das Bergbauwesen, um Reorganisation der
Militärschule und Begründung
der polytechnischen
Schule, an der er 1794 als
Professor der
Physik angestellt wurde. 1797 wurde er
Professor an der Bergwerksschule,
und 1814 trat er in den
Ruhestand. Er starb Von seinen
Schriften erwähnen wir noch: »Sidérotechnie, ou l'art
de traiter les minéraux de fer, pour en obtenir de la fonte, du fer et de l'acier« (Par.
1812, 4 Bde.);
»Dictionnaire physique de l'Encyclopédie« (das. 1816-21, 4 Bde.);
»Traité de l'art de calciner la pierre calcaire« (das. 1825).
Sofort begann er mit großer und eines bessern
Ziels würdiger
Energie den
Kampf gegen die
Grundsätze der neuen kurhessischen
Verfassung, indem er alle auf dieser
Verfassung beruhenden
Rechte der Einzelnen wie der
Korporationen zu
verkümmern und zu vernichten
und die ministerielle Allgewalt wiederherzustellen suchte. Nachdem er die
Presse
[* 12] unterdrückt, begann
er denKampf mit der
Ständeversammlung, indem er die
Rechte und
Kompetenz derselben bestritt, sich in deren Legitimationsrecht
einmischte, die legislatorische Mitwirkung derselben durch
Verordnungen außer
Kraft
[* 13] setzte und durch Urlaubsverweigerung,
Vertagung und
Auflösung der
Kammern, Epuration der
Gerichte und kirchliche Intoleranz der
Reaktion auf staatlichem
wie auf kirchlichem Gebiet
Bahn zu brechen suchte, wobei ihm hervorragende Begabung, Gewandtheit und Geschäftskenntnis sehr
förderlich waren (vgl. »Aktenstücke, die landständischen
Anklagen wider den kurfürstlich hessischen Staatsminister Hassenpflug betreffend«, Stuttg.
1836). Durch sein rücksichtsloses
Verfahren selbst dem
Kurfürsten unbequem geworden, erhielt er im Juli 1837 die
ihm vorher verweigerte Entlassung aus dem kurhessischen
Staatsdienst. Im
November 1838 ward er als
Chef derRegierung und des
Hofgerichts nach
Hohenzollern-Sigmaringen und im Juni 1839 als
Zivilgouverneur an die
Spitze derVerwaltung des neu zu organisierenden
Großherzogtums
Luxemburg
[* 14] berufen.
Auf von seiten des
Kurfürsten an ihn ergangene Einladung traf er wieder in
Kassel ein und wurde nach der an demselben
Tag erfolgten Entlassung des Märzministeriums an die
Spitze derVerwaltung gestellt. Seine anfangs gegebenen
beruhigenden
Versicherungen erwiesen sich als trügerischer
Schein, nur zu bald nahm
er denKampf gegen die
Stände wieder auf
und machte sich durch sein verfassungswidriges Schalten und Walten bei allen
Parteien verhaßt. Nachdem sich der
Kurfürst
im
September 1850 mit Hassenpflug nach
Wilhelmsbad begeben, erfolgte die Anrufung des restaurierten
Bundestags zum
Einschreiten, das Einrücken österreichischer und bayrischer
Truppen ins Land, die Beseitigung der
Verfassung und die Oktroyierung
einer neuen unter Mitwirkung des
Bundestags.
Der
Urheber und
Leiter aller dieser Maßregeln war Hassenpflug. Seine amtliche Wirksamkeit in
Kurhessen war aber wieder nicht von langer
Dauer. Nachdem er schon Ende 1853 wegen seiner
Mißhandlung durch den Schwiegersohn des
Kurfürsten,
GrafenIsenburg-Wächtersbach, der übrigens nachher ins Irrenhaus kam, seine Entlassung erbeten, aber nicht erhalten hatte,
wurde ihm dieselbe auf sein wiederholtes Ansuchen verwilligt, worauf er nach
Marburg
[* 18] übersiedelte. Er starb hier